47 Gesundheitspräparate vom Discounter im Test

Lidl lohnt nich

Jahrbuch für 2015 | | Kategorie: Gesundheit und Medikamente | 10.10.2014

47 Gesundheitspräparate vom Discounter im Test

Hinsichtlich des Angebots an Vitaminen und Arzneimitteln gegen leichte Beschwerden stehen die Discounter den Supermärkten in nichts nach. Unser Test zeigt: In den meisten Fällen sind sich die Produkte recht ähnlich.

Der heilige Christophorus muss bekanntlich für vieles herhalten, sei es als Schutzpatron der Autofahrer, der Obst- und Gemüsehändler oder auch als Helfer gegen unvorbereiteten Tod, Zahnschmerzen und schlechte Träume. Seit Jahren bemüht Aldi Nord den guten Mann zu allem Überfluss als Namensgeber für eine Reihe von Arzneimitteln der Eigenmarke St. Christoph. Damit grenzt der Discounter diese Produkte vom Namen her von seinen Nahrungsergänzungsmitteln ab, die unter der Marke Vitalis laufen. Ähnlich verfährt Norma: Hier stehen die Arzneimittel und Medizinprodukte der Eigenmarke St. Andreas - dem Beschützer der Fischer und Fischhändler, der Seilmacher und Wasserträger - den Nahrungsergänzungen aus der Vitafit-Reihe gegenüber.

Diese Unterscheidung nehmen auch Netto Marken-Discount (Medicazin, ProLife) und Penny (Omnivit, Omnisan, Biopharma) vor. Penny hat allerdings auf seiner Homepage angekündigt, ab Oktober 2014 aus den drei bislang erhältlichen Eigenmarken dann nur noch eine (Omnivit) mit neu gestalteter Verpackung zu machen. Bei Lidl und Aldi Süd hingegen laufen alle Gesundheitspräparate unter einem Namen, Optisana beziehungsweise Multinorm.

Was ist von den Gesundheitspräparaten aus den Discountern zu halten? Wir haben insgesamt 47 Produkte aus den Discountmärkten Aldi Nord, Aldi Süd, Lidl, Netto Marken-Discount, Norma und Penny unter die Lupe genommen und ins Labor geschickt.

Gesundheitspräparate im Test: Viele Produkte sind empfehlenswert

Das Testergebnis

Zwölf Präparate, vor allem pflanzliche Arzneimittel mit Baldrian oder Artischocke sowie die Meerwasser-Nasensprays landen ganz vorne. Am Tabellenende tummeln sich wegen fehlender Studien mit Wirksamkeitsbelegen die Venencremes sowie mangels adäquater Dosierung und Deklaration etliche Nahrungsergänzungsmittel. Die Bilder ähneln sich bei allen Discountern mit Ausnahme von einem. 

Beruhigend viel Baldrian: Die von den Discountern als pflanzliche Arzneimittel bei Unruhezuständen und nervös bedingten Einschlafstörungen angebotenen Baldrianpräparate sind ausreichend dosiert und kommen damit als sanfte Alternative zu chemischen Schlafmitteln in Betracht. Dass es für ein Produkt in der Kategorie nur zu einem "gut" reicht, liegt am künstlichen Farbstoff Chinolingelb.

An den von vier Discountern angebotenen Artischockenpräparaten gibt es nichts auszusetzen: Die Wirkstoffe sind ausreichend dosiert, im Beipackzettel wird darauf hingewiesen, dass sie die Wirkung von gleichzeitig eingenommenen Mitteln, die die Blutgerinnung hemmen, abschwächen können.

Gesundheitspräparate im Test: Venencremes und -gels überzeugen nicht

Das Geld für äußerlich anzuwendende Venencremes und -gele spart man sich lieber. Für die traditionellen pflanzlichen Arzneimittel "zur Besserung des Befindens bei müden Beinen" mangelt es an Studien, die deren Wirksamkeit belegen. Da ist es besser und billiger, di...

Wir haben diese Produkte für Sie getestet

Testverfahren

So haben wir getestet

Der Einkauf

Nicht nur im Supermarkt, auch beim Discounter werden schon seit Längerem freiverkäufliche Arzneimittel, Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel angeboten. Soweit vorhanden, haben wir die Produkte analog zu denen aus dem Supermarkt im Juliheft zusammengestellt: ein Baldrian-, ein Artischocken- und ein Venenmittel, ein Meerwasser-Nasenspray, je ein Fischöl- und ein Glucosaminpräparat, ein Magnesium-, ein Calcium-, ein Vitamin-C- und ein Multivitaminprodukt. Nur vier passende Präparate hatte Lidl im Sortiment, jeweils zehn fanden unsere Einkäufer hingegen bei Norma und Penny.

Wirksamkeit und Nutzen

Haben die Arzneimittel ihre Wirksamkeit in verlässlichen Studien bewiesen? Sind die Wirkstoffe ausreichend dosiert? Liefern die Beipackzettel alle wichtigen Informationen zu Risiken und Nebenwirkungen? Zu diesen Fragen berät uns Professor Manfred Schubert-Zsilavecz vom Institut für Pharmazeutische Chemie der Universität Frankfurt/Main.

Nahrungsergänzungsmittel liefern vor allem Vitamine und Mineralstoffe. Obgleich zu viel davon ungesund sein kann, fehlt bis heute eine Höchstmengenregelung. Wir haben anhand der Deklaration geprüft, ob die Anbieter die Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung einhalten.

Die Inhaltsstoffe

Wie im ÖKO-TEST-Magazin 7/2014 wurden die Fischöle auf Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) untersucht, äußerlich anzuwendende Venenmittel auf halogenorganische Verbindungen und Formaldehyd/-abspalter, die aus konservierten Vorstufen stammen können.

Die Bewertung

Ganz gleich ob ein Arzneimittel in der Apotheke, im Supermarkt oder im Discounter verkauft wird: Für uns muss die Wirksamkeit klar belegt sein. Andernfalls werten wir streng um vier Noten ab. Bringt ein Nahrungsergänzungsmittel keinen Nutzen für den gesunden Verbraucher mit sich, erhält es bestenfalls ein Gesamturteil "befriedigend". Sind dann noch einzelne Inhaltsstoffe zu hoch dosiert oder hapert es an der Deklaration, dann wird selbst aus dieser mäßigen Bewertung nichts.

Bewertungslegende

Bewertung Testergebnis Mängel Wirkstoffe (Wirksamkeitsbelege und Beipackzettel)/ Maßgebliche Inhaltsstoffe/Deklaration: Abwertungen Mängel Wirkstoffe (Wirksamkeitsbelege und Beipackzettel)/Maßgebliche Inhaltsstoffe/Deklaration: Zur Abwertung um vier Noten führt: bei Arzneimitteln allgemein: eine nicht ausreichend durch Studien belegte Wirksamkeit. Zur Abwertung um jeweils zwei Noten führen: a) bei Nahrungsergänzungsmitteln allgemein: ein nicht belegter Nutzen für den gesunden Verbraucher; b) Deklarationsmangel bei Nahrungsergänzungsmitteln: Hinweis auf Abwehrkräfte und/oder Gesundheit; c) Eisen in Nahrungsergänzungsmitteln. Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) Deklarationsmangel bei Produkten mit Glucosamin und/oder Chondroitin: fehlender Hinweis auf Wechselwirkungen mit gerinnungshemmenden Arzneimitteln (Cumarin-Antikoagulantien); b) Deklarationsmangel bei Nahrungsergänzungsmitteln: Hinweis auf Depotwirkung; c) Deklarationsmangel bei Nahrungsergänzungsmitteln: fehlender Hinweis zur Nichtanwendung bei Kindern und Jugendlichen bei glucosamin- und/oder chondroitinhaltigen Gelenkpräparaten; d) Deklarationsmangel bei Nahrungsergänzungsmitteln: fehlender Hinweis zur Nichtanwendung bei Kindern unter 4 Jahren aufgrund des Zusatzes von Magnesium; e) mehr als 225 mg Vitamin C pro höchste empfohlene Tagesdosis in Nahrungsergänzungsmitteln; f) mehr als 2,25 mg Zink pro höchste empfohlene Tagesdosis in Nahrungsergänzungsmitteln, wenn nicht bereits der Zusatz von Zink bei fehlendem Hinweis zur Nichtanwendung bei Kindern und Jugendlichen abgewertet wurde; g) mehr als 500 mg Calcium pro höchste empfohlene Tagesdosis in Nahrungsergänzungsmitteln; h) mehr als 250 mg Magnesium pro höchste empfohlene Tagesdosis in Nahrungsergänzungsmitteln; i) mehr als 15 mg Vitamin E pro höchste empfohlene Tagesdosis in Nahrungsergänzungsmitteln; j) Fischöl in Nahrungsergänzungsmitteln.

Bewertung Testergebnis Hilfs-/weitere Inhaltsstoffe: Abwertungen Hilfs-/weitere Inhaltsstoffe: Zur Abwertung um zwei Noten führen: PEG/PEG-Derivate in äußerlich anzuwendenden Venenmitteln. Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) Propylparaben; b) der Farbstoff Chinolingelb.

Bewertung Testergebnis Weitere Mängel: Unter Weitere Mängel führen zur Abwertung um jeweils eine Note: a) PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung; b) Umkarton, der kein Glas schützt, keine Blister oder nicht mehrere Teile enthält.

Das Gesamturteil setzt sich zusammen aus dem Testergebnis Mängel Wirkstoffe/maßgebliche Inhaltsstoffe/Deklaration und dem Testergebnis Hilfs-/weitere Inhaltsstoffe. Diese Testergebnisse beruhen auf den oben angegebenen Abwertungen. Das Gesamturteil kann nicht besser sein als das schlechteste Einzelergebnis. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "befriedigend".

Testmethoden

Formaldehyd/-abspalter (in äußerlich anzuwendenden Venenmitteln): saure Wasserdampfdestillation, Derivatisierung mit Acetylaceton, Ausschütteln mit n-Butanol und Bestimmung mittels Fotometrie. Parabene (wenn deklariert): HPLC-UV. Halogenorganische Verbindungen (in äußerlich anzuwendenden Venenmitteln): a) Wasserdampfdestillation, Binden der organischen Halogene an Aktivkohle, Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts; b) Reinigung der Proben mit Kieselgel, Extraktion mit Essigester, Verbrennung des Extrakts im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts. Diethylphthalat/in Kosmetika deklarationspflichtige Duftstoffe (wenn Parfüm deklariert): Extraktion mit TBME, GC-MS. Schwermetalle (in Fischölen): Totalaufschluss in der Mikrowelle, Elementbestimmung mittels ICP-MS. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (in Fischölen): GC-MSD. PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen: Röntgenfluoreszenzanalyse.

Einkauf der Testprodukte: März/Mai 2014

Diesen Test haben wir zuletzt im ÖKO-TEST Magazin 8/2014 veröffentlicht. Aktualisierung der Testergebnisse/Angaben für das Jahrbuch für 2015 sofern die Anbieter Produktänderungen mitgeteilt haben oder sich aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse die Bewertung von Mängeln geändert oder wir neue/zusätzliche Untersuchungen durchgeführt haben.

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