Der ÖKO-TEST Verlag
Wir über uns
ÖKO-TEST – das ist doch dieses Label, das jeder kennt? Das man auf Lebensmitteln und Kosmetika in Supermärkten und Drogerien sieht? Ja. Aber ÖKO-TEST ist so viel mehr als das.
Wir haben seit 1985 mehr als 100.000 Produkte und Dienstleistungen für Sie untersucht. Und Sie können sich darauf verlassen, dass wir das objektiv, neutral und sachkundig tun. Denn wir kaufen anonym am Markt ein, beauftragen die besten Labore und bewerten nach strengen Maßstäben von „sehr gut“ bis „ungenügend“. Unzählige Male haben wir vor Gericht durchgesetzt, dass wir unsere Testergebnisse auch veröffentlichen können.
Wir sind unabhängig von Industrie, Politik oder Anzeigenkunden. Denn wir sind nur Ihnen, unseren Leserinnen und Lesern, gegenüber verpflichtet. Sie haben Anspruch darauf, dass Sie für Ihr Geld das Beste von uns bekommen.
Wir setzen uns für ökologisch einwandfreie Produkte ein, die sozialverträglich und nachhaltig produziert werden. Die zwei Grundprinzipien, denen wir uns verpflichtet fühlen: Umweltschutz und vorbeugender Verbraucherschutz. Und in den allermeisten Fällen bedingt das eine das andere – was gut und gesund für uns ist, ist meistens auch gut für die Umwelt.
In fast 40 Jahren haben wir viel erreicht. Unzählige Hersteller haben ihre Produkte nach unseren Tests verbessert. Wir haben Behörden, Industrie und Politik auf Probleme aufmerksam gemacht und mehrfach die Gesetzgebung beeinflusst – wir testen, damit Sie richtig gut leben können.
Unser Herzstück
Das Herzstück unserer Arbeit: das ÖKO-TEST Magazin und unsere Homepage oekotest.de. Hier veröffentlichen wir regelmäßig unsere aktuellen Testergebnisse von Allzweckreiniger, Babytragen und Cremes bis hin zu Grillwurst, Tomatensoßen, Vliestapeten, Wimperntusche und Zimtsternen. Allein mit dem Magazin erreichen wir monatlich 1 Million Leserinnen und Leser. Anfang 2024 hatten wir zudem 2,5 Millionen Nutzer auf oekotest.de. 700.000 mehr als im gleichen Zeitraum 2023.
Unsere Arbeit machen auch unsere vielen treuen Abonnentinnen und Abonnenten möglich – danke! Wenn Sie unser Magazin abonnieren möchten, können Sie das hier tun. Online-Testergebnisse bekommen Sie hier.
Hinzu kommen Sonderveröffentlichungen – Jahrbücher, Spezialhefte zu den Themen vegane und vegetarische Ernährung, ökologisch bauen und wohnen und Energie etwa. Die Sonderhefte erhalten Sie hier.
Unsere Erfolge
Schädliche Substanzen in Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen kritisieren wir seit 1985. Diese Arbeit ist oft mühsam, meistens kleinteilig und immer langwierig. Umso besser, dass wir oft genug mit unserer Arbeit sehr erfolgreich waren. Denn: Wir haben in den vergangenen Jahrzehnten etliche Richtlinien und Gesetze beeinflusst und unzählige Hersteller dazu bewegt, ihre Produkte zu verbessern. Ein Auszug der Erfolge unserer Arbeit von Acrylamid bis Zink-Pyrithion.
Acrylamid weist ÖKO-TEST erstmals in einem Chips-Test im Jahr 2002 nach. Der wahrscheinlich krebserregende Stoff entsteht vor allem beim Erhitzen von Lebensmitteln, betroffen sind vor allem Kartoffel-, sowie Getreideprodukte und Kaffee. Auch die folgenden Tests Pommes, Tiefkühlpizza, Cornflakes, Kaffeebohnen und Nuss-Nougat-Cremes weisen Acrylamid-Belastungen nach. ÖKO-TEST weist immer wieder auf die Gefahren von acrylamidbelasteten Lebensmitteln hin. Und tatsächlich tut sich etwas: Die Hersteller bekommen das Problem langsam etwas besser in den Griff, die Belastungen sinken. Und tatsächlich beschließt auch die EU 2013 Richtwerte für Acrylamid in Lebensmitteln, die sie 2017 noch einmal in einer Verordnung verschärft. Jetzt nimmt die EU neben den Herstellern auch Betreiber von Gaststätten stärker in die Pflicht.
Das gibt es noch zu tun: Gesetzlich verpflichtende Grenzwerte, die Hersteller einhalten müssen, fehlen weiterhin.
Endlich! 2021 hat die EU-Kommission Anilin in Spielzeug begrenzt. Demnach dürfen in Fingermalfarben noch höchstens 10 sowie in Textil- und Lederspielzeug höchstens 30 mg/kg des krebsverdächtigen Farbstoffbestandteils nachweisbar sein. ÖKO-TEST kritisiert Anilin seit vielen Jahren und findet es regelmäßig in Textil- und Lederprodukten. Die EU-Kommission hatte uns bereits 2017 darum gebeten, ihr zusammenzustellen, in welchen Kinderartikeln wir Anilin gefunden haben, was wir natürlich gern getan haben. Die Grenzwerte sind ein großer Erfolg.
Lange Zeit bestanden Plastikbabyfläschchen aus Polycarbonat – einem Kunststoff, aus dem sich der Schadstoff Bisphenol A (BPA) lösen kann. Der Stoff wirkt im Tierversuch hormonell. ÖKO-TEST hat BPA in Babyfläschchen nachgewiesen. Im März 2011 verbietet die EU den Stoff für die Herstellung von Babyfläschchen. Und es geht weiter: 2018 senkt die EU den Grenzwert für den Übergang von Lebensmittelverpackungen. Und 2023 folgt ein Paukenschlag: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit senkt die tägliche tolerierbare Aufnahmemenge (TDI) auf wahnwitzig niedrige 0,2 Nanogramm, das sind 0,2 Milliardstel eines Gramms. Ein so derart niedriger Gehalt kommt einer Kampfansage an die Chemikalie Bisphenol A gleich. Hin zu einem Verbot ist der Weg nun deutlich kürzer, auch wenn einige Instanzen wie das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung den Efsa-TDI als viel zu niedrig einschätzen.
ÖKO-TEST hat 1997 als erste Institution genmanipuliertes Soja in Lebensmitteln nachgewiesen – im Test Nuss-Nougat-Cremes. Nach diesem Fund haben wir immer wieder darauf aufmerksam gemacht, welche Risiken Gentechnik für Mensch und Umwelt mit sich bringt – mit Erfolg: 2004 wurden Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der EU kennzeichnungspflichtig. Heißt, auf der Verpackung muss nun stehen, dass das Produkt GVO enthält – und damit setzt sich Gentechnik im Gegensatz etwa zu den USA hier nicht durch. Denn die Kundinnen und Kunden hier wollen mit großer Mehrheit keine genetisch veränderten Lebensmittel.
Das gibt es noch zu tun: Wenn Tiere GVO-Futter bekommen haben und dann ihr Fleisch, ihre Milch oder ihre Eier verkauft werden, sind diese tierischen Lebensmittel bisher nicht kennzeichnungspflichtig. Und: So genannte Spuren, also geringe Anteile von Gentechnik, die unter 0,9 Prozent liegen, müssen Hersteller derzeit auch nicht kennzeichnen. Unsere Labore können diese aber nachweisen und tun dies auch. Und diese Nachweise werten wir konsequent ab.
Tausendmal kritisiert – und tausendmal ist nichts passiert. ÖKO-TEST weist Glyphosat seit mehr als zehn Jahren in Linsen, Bohnen, Brötchen, Broten, Cornflakes, Mehl, Haferflocken und Co. nach. Ob das Spritzgift krebserregend ist oder nicht, gilt als umstritten. Sicher ist, dass es die Artenvielfalt bedroht. Allein deswegen – aber auch aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes, nachdem ein Stoff erst eingesetzt werden sollte, wenn nachgewiesen ist, dass er unbedenklich ist – fordert ÖKO-TEST seit Langem ein Verbot. Das folgt jetzt, endlich: Ab 2024 soll der Einsatz des Spritzgiftes in Deutschland verboten sein.
2010 weist ÖKO-TEST in 16 Margarinen Glycidyl-Ester nach – das sind Fettschadstoffe, die beim Erhitzen von Speisefetten entstehen und aus denen sich im Körper das wahrscheinlich krebserregende Glycidol bildet. Besonders viel von dem Stoff enthält häufig das ohnehin ökologisch bedenkliche Palmfett. In den Jahren darauf stellt sich heraus: Viele Lebensmittel sind damit belastet, und gerade das besonders sensible Lebensmittel Anfangsmilch für Babys häufig besonders hoch.
Und endlich: 2018 legt die EU Grenzwerte für Glycidyl-Ester in Babynahrung fest. Die Belastung der Produkte sinkt deutlich, wie unsere erneuten Tests zeigen. Das ist ein so wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu sicherer Babynahrung. Ob Margarine oder Anfangsmilch, die Hersteller bekommen das Problem immer besser in den Griff. 2020 folgen weitere Grenzwerte für Glycidyl-Ester in bestimmten Lebensmitteln (etwa Fette und Öle) und für die verwandten 3-MCPD-Fettsäureester.
Den Duftstoff mit dem komplizierten Namen Butylphenyl Methylpropional oder auch einfach Lilial, kritisiert ÖKO-TEST seit vielen Jahren. Lange Zeit galt Lilial sogar als vermeintlich harmlose Alternative zu anderen Duftstoffen. Spätestens seit 2020 ist mit der Feststellung der EU aber klar: Lilial kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und steht im Verdacht, das Kind im Mutterleib schädigen zu können. Wir haben schon lange vorher, als sich aus Tierversuchen die ersten Hinweise darauf ergaben, konsequent abgewertet. Und endlich: Seit März 2022 ist Lilial in Kosmetika verboten.
Eins der ganz seltenen Beispiele, dass Selbstverpflichtungen der Industrie etwas bringen können und unsere lauten Rufe nach gesetzlichen Regelungen auch etwas leiser werden können: festes Mikroplastik in Kosmetika. Wir kritisieren den aktiven Einsatz der umweltschädlichen Stoffe etwa in Peelings, Zahnpasta und Co. seit vielen Jahren. Doch die Mühlen der Politik mahlen langsam, weder die EU noch Deutschland reglementieren das Problem. Es tut sich trotzdem etwas. Die Industrie beschließt 2013 einen freiwilligen Verzicht auf festes Mikroplastik, das tatsächlich wirkt. In Peelings und Duschgels etwa ist unseren Tests nach festes Mikroplastik kein Thema mehr, die Hersteller setzen längst Alternativen ein.
Das gibt es noch zu tun: Das heißt leider nicht, dass Plastik aus Kosmetika verschwunden ist. Viele Hersteller setzen weiterhin flüssige Kunststoffe (synthetische Polymere) ein, die auch die Umwelt belasten. Eine Reglementierung dieser flüssigen Kunststoffe fehlt.
Seit Jahrzehnten ist das Problem bekannt, dass Mineralöl in unser Essen und in unsere Kosmetika gelangt. 1994 wertete ÖKO-TEST erstmals Produkte ab, die Mineralölbestandteile enthalten: im Test Lippenstifte. 2010 haben wir Reis untersucht und in allen (!) kartonverpackten Produkten Verunreinigungen mit Mineralöl gefunden. Etliche Hersteller überprüften daraufhin ihre Verpackungen. Doch Reis ist nicht das einzige Lebensmittel, das belastet ist: ÖKO-TEST weist in den Jahren darauf in unzähligen Produkten – darunter Anfangsmilch für Babys, Olivenöl, Vanilleeis, Schokolade, Nuss-Nougat-Cremes, Kurkuma, Sonnenschutzmittel für Kinder, Haaröle und getönte Tagescremes – Mineralöl nach. Und fordert Grenzwerte. 2020 ist es so weit: Die EU schlägt einen Grenzwert für Mineralöl (MOAH) in Babymilchpulver vor, endlich. Und 2022 folgen Richtwerte für die besonders bedenklichen Bestandteile MOAH in Lebensmitteln. Diese Richtwerte haben allerdings ein bisschen mehr Wumms als „normale“ Richtwerte, nach denen Unternehmen sich eben richten können oder auch nicht: Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass Lebensmittel mit nachweisbaren Gehalten von MOAH vom Markt genommen werden sollten.
Das gibt es noch zu tun: Auch wenn die Richtwerte der EU mehr Wumms haben als andere Richtwerte – es sind noch keine gesetzlich verpflichtenden Grenzwerte. Das fehlt und daran arbeiten wir. Und was weiterhin komplett unreglementiert ist, sind die Mineralölbestandteile MOSH. Sie reichern sich im Körper an und sind dort die größte Verunreinigung überhaupt. Und was sie dort anrichten, ist bisher noch völlig unklar, weil die richtigen Untersuchungen dazu fehlen – und das, obwohl das Problem seit Jahrzehnten bekannt ist. Auch fehlen bisher noch jegliche Regulierungen für Mineralöl in Kosmetika. Dort handelt es sich im Gegenteil zu Lebensmitteln meist nicht um Verunreinigungen. Einige Kosmetika bestehen sogar zu großen Bestandteilen aus Mineralöl – Vaseline etwa.
Seit vielen Jahren kritisiert ÖKO-TEST die Konservierungsmittel Methylisothiazolinon und Methylchloroisothiazolinon in Kosmetika, da sie starke Allergien auslösen können. 2015 ist es endlich so weit: Die EU verbietet zumindest die Kombination aus beiden Stoffen in Kosmetika, die auf der Haut bleiben. 2017 folgt auch die Regulierung von Methylisothiazolinon allein.
Das gibt es noch zu tun: In abwaschbaren Kosmetika sind die Konservierungsmittel noch erlaubt. Aus unserer Sicht gehören sie ganz verboten.
Im Juni 2007 haben wir so richtig die Sektkorken knallen lassen. Denn damals trat die REACH-Verordnung in Kraft, ein riesiger Erfolg. Jahrelang haben wir gefordert, dass die Politik das Inverkehrbringen gefährlicher Chemikalien regeln muss. Und endlich schaffen die Behörden ein System, dass das Zeug dazu hat. REACH war ein riesiges Projekt, für das extra die europäische Chemikalienbehörde ECHA gegründet wurde. Das Ziel: Es sollten nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden dürfen, die vorher registriert wurden. Dazu sollten die Hersteller auch das Gefährdungspotenzial für Mensch und Umwelt bewerten. Besorgniserregende Stoffe sind seitdem genehmigungspflichtig und zeitlich befristet.
Auf bedenkliche Phthalate, besonders in Schnullern und anderen Babyartikeln, die die Kleinen in den Mund nehmen, testen wir seit 1989. Wir haben jahrelang dafür gekämpft, dass diese Stoffe, die teilweise wie Hormone wirken, verboten werden. 2005 ist es endlich so weit: Die EU verbietet einige besonders bedenkliche Phthalate in Babyartikeln. Bei Produkten, die Babys in den Mund nehmen, ist die EU noch strenger und verbietet darin weitere Phthalate. Nach und nach kommt es auch zu Verboten in anderen Produkten.
Das gibt es noch zu tun: Noch sind bedenkliche Phthalate jedoch in vielen Produktgruppen erlaubt. Ziel unserer Arbeit ist, die Verbote auch in anderen Produkten voranzutreiben.
Seit Jahrzehnten wird Zinkpyrithion zur Konservierung oder als Anti-Schuppen-Wirkstoff in Kosmetika eingesetzt – und seit Jahrzehnten kritisiert ÖKO-TEST die Verbindung. Der Stoff gilt als „vermutlich reproduktionstoxisch beim Menschen“ und steht im Verdacht, die Fortpflanzungsfähigkeit zu gefährden. Schon länger hatte ÖKO-TEST die Verbindung kritisiert, weil sie auch die Haut reizt und giftig ist für Wasserorganismen. Trotzdem enthielten noch im März 2021 sieben der von uns getesteten Anti-Schuppen-Shampoos den Stoff – obwohl es längst bessere Alternativen gab. Endlich hat die Europäische Union ein Verbot von Zinkpyrithion in Kosmetika beschlossen. Es gilt seit März 2022.
Unser Verlag
Seit Januar 2022 gibt es nicht mehr ausschließlich die ÖKO-TEST AG, sondern zwei voneinander unabhängige Gesellschaften: die ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG und die ÖKO-TEST AG. Der Grund für diese Entscheidung war, dass ÖKO-TEST auch gesellschaftsrechtlich verankern wollte, was in unserer täglichen Arbeit schon immer gelebte Praxis war: die Trennung des redaktionellen und vertrieblichen Teils des Verlags.
Die Redaktion hat ihr neues Zuhause in der neuen ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG. Die ÖKO-TEST AG verwaltet als Muttergesellschaft die Abteilungen Anzeigenvertrieb sowie Labelverwaltung und -vertrieb. Damit ist unmittelbar erkennbar, was wir seit jeher beherzigen: Die Redaktion arbeitet und veröffentlicht ausschließlich nach redaktionell-journalistischen Kriterien. Unabhängig davon, ob Hersteller, dessen Produkte redaktionell getestet werden, zeitgleich Anzeigenkunden und Lizenznehmer des ÖKO-TEST Labels sind oder werden könnten.
ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG und ÖKO-TEST AG haben dafür einen Lizenz- und Vertriebsvertrag geschlossen. Danach führt die ÖKO-TEST AG das Anzeigengeschäft in den Print- und Digitalmedien. Zudem ist sie die alleinige Lizenznehmerin des ÖKO-TEST Labels. Das bedeutet: Hersteller, die mit dem Label für ihre getesteten Produkte werben wollen, können und müssen mit der ÖKO-TEST AG einen entsprechenden Lizenzvertrag schließen.
Die neue gesellschaftsrechtliche Aufstellung ist für uns richtig und notwendig, um als Verlag weiter wachsen zu können und dabei jedem Zweifel an der Neutralität und Unabhängigkeit unserer Arbeit von vornherein zu begegnen.
Die deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft, ddvg, ist Mehrheitsaktionärin der ÖKO-TEST Holding AG. Sie hat die Mehrheit im Jahr 2002 übernommen. Inzwischen hält sie rund 77,97 Prozent der Aktien. Davon werden 9,7 Prozent direkt von der ddvg gehalten, der Rest ist im Besitz der Green Lifestyle Group (GLG), ihrer 100-prozentigen Tochtergesellschaft. Die übrigen Beteiligungen sind im Streubesitz von rund 800 Aktionären. Die ddvg gehört zu 100 Prozent der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. In unsere redaktionelle Arbeit greift weder die ddvg noch die SPD ein.
Informationen zur ddvg finden Sie unter: https://www.ddvg.de/ .
Fragen und Antworten zu ÖKO-TEST
Dafür gibt es zwei Hauptgründe: Zum einen kritisieren wir viele gesetzliche Grenzwerte als zu lasch – wenn es überhaupt welche gibt. Denn bis ein neu entdeckter Schadstoff reglementiert wird, dauert es häufig Jahre bis Jahrzehnte – Beispiel Mineralöl. Nur, weil Verbraucherschützer wie wir jahrzehntelang diese Verunreinigungen kritisiert haben, bewegt sich auch etwas. Und nun gibt es zumindest Richtwerte der EU, endlich.
Zum anderen steht für ÖKO-TEST der vorbeugende Verbraucher- und Umweltschutz an erster Stelle. Das heißt: So lange nicht tatsächlich erwiesen ist, dass ein Stoff unbedenklich für die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt ist, möchten wir ihn in Produkten nicht finden. In gesetzliche Grenzwerte fließen viele andere Überlegungen mit ein, die für die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und den Umweltschutz überhaupt keine Rolle spielen – auch wirtschaftliche.
Oft gibt es zudem Regelungslücken. So waren krebserregende aromatische Amine zwar in Textilien verboten, in Baby- und Kinderspielzeug wie Stoffbilderbüchern aber lange Zeit noch erlaubt. Natürlich haben wir die krebserregenden Stoffe auch schon vor dem Verbot abgewertet, wenn wir sie in Stoffbilderbüchern gefunden haben.
Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher beziehen zudem auch soziale und ökologische Aspekte in ihre Kaufentscheidungen mit ein. Nur, weil ein Kakao oder ein Kaffee alle Gesetze einhält, ist er in der Hinsicht aber noch lange nicht „sehr gut“. Wie sind die Arbeitsbedingungen der Menschen in den Anbauländern? Sind hochgiftige Pestizide im Anbau verboten? Wie sieht es mit Kinderarbeit aus? Und, wenn es etwa um Milch oder Fleisch geht: Wie sind die Haltungsbedingungen der Tiere? All das prüfen wir. Sich lediglich an die geltenden Gesetze zu halten, reicht da lange nicht aus.
Ein „ÖKO-TEST sehr gut“ steht also für viel mehr als dafür, dass ein Produkt gerade einmal die gesetzlichen Vorgaben einhält. Die Latte ist uns viel zu niedrig. Ein „ÖKO-TEST sehr gut“ steht für Qualität, die weit über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgeht. Es ist ein „sehr gut“, auf das Sie sich verlassen können.
Übrigens: Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass Testzeitschriften in der Wahl ihrer Testmethoden und Bewertungsmaßstäbe nicht an gesetzliche Vorschriften gebunden sind.
Wir passen unser Testprogramm laufend an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Möglichkeiten der modernen Labortechnik an. Dafür überprüfen unsere Projektleiterinnen und -leiter gemeinsam mit externen Expertinnen und Experten das Prüfprogramm für jeden einzelnen Test aufs Neue, damit wir sicher sein können, dass unsere Tests immer dem aktuellen Stand der Forschung entsprechen.
Ein Beispiel? In Nuss-Nougat-Cremes waren jahrelang Transfettsäuren ein großes Problem. Sie entstehen bei der Verarbeitung von Fetten und Ölen und sind für Herz und Kreislauf noch schädlicher als Cholesterin. Dieses Problem haben die Hersteller aber in den Griff bekommen. Neu entdeckt wurde allerdings der Fettschadstoff 3-MCPD-Fettsäureester, der ebenfalls bei der Verarbeitung von Fetten und Ölen entsteht. ÖKO-TEST hat daher die 3-MCPD-Fettsäureester ins Untersuchungsprogramm aufgenommen. Als das erste Schiff mit gentechnisch veränderten Lebensmitteln im Hamburger Hafen anlegte, haben wir begonnen, die Cremes auf GVO untersuchen zu lassen. Und als es immer mehr Hinweise gab, dass Zucker, Kakao und Fette mit Mineralöl verunreinigt sein können, haben wir Nuss-Nougat-Cremes auch standardmäßig auf Mineralöl untersuchen lassen. Und tatsächlich: Bis heute ist ein Großteil der von uns getesteten Nuss-Nougatcremes mehr oder weniger stark damit verunreinigt.
Die Testergebnisse gelten immer nur für testidentische Produkte. Testidentisch ist ein Produkt nur dann, wenn es mit dem getesteten Produkt hinsichtlich der im Test untersuchten und bewerteten Produktmerkmale übereinstimmt. Eine in Zusammensetzung, Rezeptur oder Verarbeitung abweichende Variante des getesteten Produkts ist nicht als testidentisch anzusehen.
Ein gutes Beispiel für die Unterscheidung zwischen testidentischen und abweichenden Produkten sind etwa Lippenstifte. Bei Lippenstiften kann das Testergebnis nur für die getestete Farbe Gültigkeit beanspruchen. Denn Farbstoffe können, bei ansonsten gleichem Produkt, zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen führen.
Bei Produkten, die bei uns schlecht abschneiden, aber den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, müssen Sie auf die Kulanz des Herstellers vertrauen. Immer wieder stellen wir aber auch durch unsere Tests fest, dass Produkte nicht den gesetzlichen Vorschriften genügen. Solche Produkte bewerten wir grundsätzlich mit "ungenügend". Sie können an den Hersteller zurückgegeben beziehungsweise ins Geschäft zurückgebracht werden. Darauf haben Sie bei Produkten, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, keinen Anspruch. Oft nehmen die Hersteller "mangelhafte" oder "ungenügende" Produkte jedoch aus Kulanz zurück.
Tests müssen unabhängig sein, sonst können sie gerichtlich verboten werden. Durch ein eigenes Labor wäre diese Unabhängigkeit infrage gestellt. Außerdem sind die von ÖKO-TEST beauftragten Labore hoch spezialisiert und besitzen teilweise jahrzehntelange Erfahrung. Ein eigenes Labor käme daher kaum an die Qualität der Analysen externer Labore heran.
ÖKO-TEST arbeitet grundsätzlich nur mit fachkundigen Laboren zusammen, die ihre Qualifikation durch eine entsprechende Zulassung (Akkreditierung) nachweisen können. Wir beauftragen dabei für die einzelnen Untersuchungen hoch spezialisierte Labore, die die modernsten Testmethoden verwenden. Das tun wir in erster Linie, um ganz sicher zu sein: Wenn wir Sie vor einem Produkt warnen, dann zweifeln wir an keinem der Laborergebnisse. Allerdings müssen wir uns auch regelmäßig vor Gericht für unsere Tests verantworten. Auch da ist elementar, dass wir nur mit den besten Laboren zusammenarbeiten. Und etliche gewonnene Gerichtsprozesse geben uns hier Recht. Die Namen der Labore veröffentlichen wir nicht, weil wir sie vor möglicher Einflussnahme aus der Industrie schützen möchten.
Nein. Redaktion und Anzeigen- bzw. Labelmarketing sind bei uns streng voneinander getrennt, wir haben dafür sogar zwei Unternehmen gegründet, um diese Trennung auch nach außen sichtbar zu machen.
Aber klar ist natürlich auch: Unsere Tests sind teuer. Grundsätzlich die besten Labore zu beauftragen und hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beschäftigen, kostet Geld. Das Geld bekommen wir von unseren Abonnentinnen und Abonnenten, sowie von den Online-Leserinnen und -Lesern, die unsere Tests kaufen. Aber das reicht nicht, um alle Kosten zu decken. Deswegen verkauft die AG auf unserer Homepage oekotest.de und in unserem Magazin Anzeigen – so, wie (fast) alle anderen Zeitschriften und Zeitungen, Radio- und Fernsehsender auch. Freie Presse finanziert sich auch durch Anzeigen. In unserem Fall kommt hinzu, dass Hersteller, die bei uns „gut“ oder „sehr gut“ abschneiden, dafür auf ihrem Produkt mit unserem Label werben dürfen. Schneiden deswegen besonders viele Produkte mit „gut“ oder „sehr gut“ ab? Sicher nicht. Das zeigen nicht nur etliche unserer Tests, in denen kein einziges Produkt „gut“ abschneidet. Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit sind die Fundamente unserer Arbeit. Denn wenn wir nicht neutral und unabhängig testen würden, könnten Gerichte unsere Tests verbieten.
Die Stiftung Warentest und ÖKO-TEST sind komplett unabhängig voneinander. Und wir legen den Fokus auf unterschiedliche Aspekte. Für ÖKO-TEST etwa haben die Schadstofffreiheit und die ökologische Unbedenklichkeit von Produkten höchste Priorität, die Stiftung Warentest legt auch andere Maßstäbe an ihre Tests. Da sind unterschiedliche Testergebnisse eine natürliche Folge.