Erhebliche Regelungslücken bei Tattoofarben konstatierte schon im Jahr 2000 die Kosmetik-Kommission des heutigen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Denn bereits damals zeichnete sich ein starker Trend zum bleibenden Hautschmuck ab.
Die Empfehlung des Europarats zu Tätowierfarben im Jahr 2003 war ein Schritt in die richtige Richtung: Per Negativlisten wurden erstmals eine Reihe von gesundheitsschädlichen Substanzen verboten. Die Empfehlung wurde 2008 überarbeitet und 2009 zum Teil in die deutsche Tätowiermittel-Verordnung übernommen. Die Kontrollen der Untersuchungsämter von 2010 bis heute zeigen jedoch, dass immer noch viele Tattoofarben randvoll mit verbotenen Stoffen sind. Die Situation ist so prekär, dass sich das BfR an ÖKO-TEST wandte und vorschlug, das Thema Tätowiermittel aufzugreifen.
Doch welche Hersteller waren nach den Ergebnissen der amtlichen Kontrollen bei der Herstellung von Tattoofarben besonders nachlässig? Und wurden für Tattoofarben mit verbotenen Stoffen Verkehrsverbote verhängt? Dies wollten wir von den Landesuntersuchungsämtern wissen und schrieben eine Reihe von ihnen in ganz Deutschland an.
Landesuntersuchungsämter antworten zögernd
Montag, 12. November 2012: Per E-Mail bitten wir fünf Landesuntersuchungsämter, uns Ergebnisse zur Kontrolle von Tätowierfarben inklusive Produktnamen und Hersteller mitzuteilen: das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Niedersachsen (LAVES), das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Baden-Württemberg (CVUA), die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen in Sachsen (LUA), das Landeslabor in Schleswig-Holstein (LVUA) sowie das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern (LALLF).
Dienstag, 13. November 2012: Das LALLF lässt uns wissen, dass man die Rechts- und Datenlage prüfe. Eine Antwort sei frühestens am Freitag, den 23. November möglich. An diesem Freitag und damit elf Tage nach unsere Anfrage vom 12. November schreibt man uns aus Mecklenburg-Vorpommern: "Wir stecken in der Endabstimmung auf Ihre Anfrage zu Tätowierfarben." Am Dienstag, den 27. November, signalisiert uns das LALLF endlich grünes Licht für unsere Anfrage. Vor Herausgabe der Infos müssten wir jedoch nochmals schriftlich begründen, inwiefern die von uns begehrte Auskunft zum Verbraucherschutz beitragen könne sowie mögliche Gesundheitsgefahren abwehre. Die Begründung schicken wir unmittelbar ans LALLF. Doch statt uns endlich Auskunft zu geben, erhalten wir vom LALLF am Tag darauf wieder nur eine Rückfrage: "... bitte noch mitteilen ..., was konkret mit den Untersuchungsergebnissen geschehen soll bzw. wird (Publikation, wo, wann)."
Dringender Handlungsbedarf zum Schutz des Verbraucher nötig
Am Mittwoch, den 14. November 2012, teilt uns das CVUA mit, die Zusammenstellung der Daten werde noch einige Zeit dauern. Vor der Herausgabe von Daten müssten die betroffenen Tattoofarbenhersteller angehört werden. Im Jahr 2010 hatte die Baden-Württemberger Behörde bunte Tattoofarben kontrolliert. Ein Drittel enthielten nicht zugelassene Farbpigmente und gesundheitsschädliche Stoffe. Damaliges Fazit der Behörde: Es bestehe dringender Handlungsbedarf zum Schutz des Verbrauchers.
Donnerstag, 15. November 2012: Nachricht aus Schleswig-Holstein: Das LVUA prüft, ob die von ÖKO-TEST gewünschte Datenauskunft zulässig sei. Einen Tag später sendet das LVUA Ergebnisse zu Tattoofarben. In den Jahren 2010, 2011 und 2012 wurden insgesamt sieben Proben auf Konservierungsmittel, Keime, Schwermetalle und Farbstoffe untersucht. Eine Farbe wies Kennzeichnungsmängel und verbotene Stoffe auf. Die Herausgabe von Produktnamen und Hersteller lehne man jedoch ab, da man Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht unbefugt offenbaren könne. Zudem habe man die Proben im Auftrag der örtlich zuständigen Lebensmittel- und Veterinärämter untersucht. Daher stünden dem LVUA die Daten originär überhaupt nicht zur Verfügung. Auch deswegen verweigere man ihre Herausgabe. Anstatt uns aber wenigstens mitzuteilen, für welches der insgesamt 15 örtlichen Lebensmittel- und Veterinärämter in Schleswig-Holstein die Tattoofarben untersucht wurden, lässt man uns per Rechtsbehelfsbelehrung lieber wissen, dass wir binnen eines Monats Widerspruch einlegen könnten.
Freitag, 16. November 2012: Das LAVES Niedersachsen schreibt uns, unsere Anfrage sei in Bearbeitung. Neun Tage nach unserer Anfrage vom 12. November erhalten wir endlich einen Teil der angefragten Informationen. Von 2009 bis 2012 wurden im LAVES sechs Tätowierfarben untersucht und unzulässige Stoffe wie Naphthol nachgewiesen, Arsen und Kennzeichnungsmängel festgestellt. Produktnamen und Hersteller: Fehlanzeige - wie bereits in den Antworten aus Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
LUA Sachsen findet in den meisten Tattoofarben Problemstoffe
Montag, 19. November 2012: Endlich ein Lichtblick! Von der LUA Sachsen geht eine ausführliche Antwort ein: Für 26 Tattoofarben, die im Jahr 2011 untersucht wurden, erhielten wir detaillierte Ergebnisse mit Angaben zu Produktnamen und Hersteller. In zehn von 13 schwarzen Farben wurden problematische polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe oberhalb der Grenzwerte der Empfehlung des Europarats nachgewiesen: Darunter waren Farben der Marken Makkuro Sumi, Tribal Black, Intenze, Premier Products und Eternal. Vor einigen dieser Farben wird daraufhin im EU-Schnellwarnsystem RAPEX gewarnt.
Mittlerweile wissen wir, welche Problemstoffe in den von uns getesteten Farben stecken. Daher schreiben wir am Montag, den 19. November, erneut eine Reihe von Untersuchungsämter an: Dieses Mal wollen wir wissen, ab welchen Mengen an krebsverdächtigen und -erregenden Substanzen wie PAK, Nitrosamine und Farbbestandteile Tattoofarben aus dem Verkehr gezogen werden. Doch auch dieses Mal drücken sich einige Ämter vor einer Auskunft. So schreibt uns das LAVES, wir sollten uns an das Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin wenden.
Am 27. November erhalten wir jedoch konkrete Informationen vom LGL in Bayern und dem CVUA in Baden-Württemberg: Darin werden uns jeweils Grenzwerte zu PAK sowie Nitrosaminen genannt, die ein Verkaufsverbot nach sich ziehen. Für die krebserregenden Farbbestandteile, die aromatischen Amine, die ganz klar nach der deutschen Tätowiermittelverordnung (TätoV) verboten sind, seien laut LGL in der TätoV aber weder Nachweismethode noch Grenzwerte festgelegt. Daher sehe sich das LGL nicht in der Lage, das Verbot zu den aromatischen Aminen bei einer Kontrolle von Tattoofarben umzusetzen. Solche Probleme belasten die CVUA jedoch nicht: Die Kontrollbehörde stuft Tattoofarben, in denen mehr als 30 Milligramm pro Kilogramm der krebserregenden Farbbestandteile ermittelt werden, als nicht verkehrsfähig ein.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen (LANUV) schreibt uns drei Tage nach unserer Anfrage: Es wurden in den Jahren 2011 und 2012 insgesamt 164 Tattoofarben kontrolliert. Davon wurden etliche beanstandet, weil sie Kennzeichnungsmängel aufwiesen sowie verbotene und potenziell gesundheitsschädliche Stoffe enthielten. Daraufhin wollen wir wissen, wie viele Verkaufsverbote verhängt wurden.
Einen Tag später, am Freitag, den 23. November, erhalten wir eine Liste mit 19 Landkreisen bzw. Städten, in denen Tattoofarben beanstandet wurden. Danach waren in Mönchengladbach mit elf Proben die meisten Tattoofarben auffällig. In Düsseldorf wurden noch neun Tattoofarben beanstandet und in Viersen acht.
Bedenkliche Tattoofarben müssen aus Verkehr gezogen werden
Am 26. November fragen wir bei den Lebensmittel- und Veterinärämtern dieser drei Städte nach: Wurden die beanstandeten Tätowierfarben aus dem Verkehr gezogen? Die Stadt Mönchengladbach teilt uns noch am selben Tag mit: Da keiner der fraglichen Inverkehrbringer seinen Firmensitz in Mönchengladbach habe, seien die Beanstandungsvorgänge an die zuständigen Ordnungsbehörden weitergegeben worden. Aber selbst auf mehrmalige Nachfrage hin nennt man uns keine einzige zuständige Ordnungsbehörde. Am 30. November erhalten wir aber eine Liste der Produktnamen. Bei den Hersteller- und Produktnamen halten sich die Städte Viersen und Düsseldorf, so wie wir es in den letzten Wochen schon häufig erlebt hatten, bedeckt.
Am 27. November erhalten wir aus Viersen diese Antwort: Es seien sieben Tattoofarben auf einer Tattoomesse beanstandet worden. Die Beanstandungen habe man den Ausstellern auf der Messe mitgeteilt. Und diese aufgefordert die Ergebnisse der Kontrolle jeweils an die zuständigen Behörden weiterzugeben. Das hört sich zwar für uns an, als ob sich ein Falschparker selber beim Ordnungsamt anzeigt. Das sei aber der übliche Rechtsweg, sofern die fraglichen Aussteller nicht aus dem Kreis Viersen kommen.
Unser Tagebuch zeigt: Behörden, die intensiv Tattoofarben kontrollieren, finden zwar häufig Farben mit gesundheitsschädlichen Stoffen. Ob solche Farben letztendlich immer aus dem Verkehr gezogen werden, haben wir aber in vielen Fällen nicht in Erfahrung bringen können. Das ist bedenklich. Schließlich werden Tattoofarben wie Arzneimittel direkt in den Körper unter die Haut gestochen. Funde von Tattoofarben in Lymphknoten deuten zudem schon länger darauf hin, dass die Farben nicht in der Haut bleiben. In welchem erheblichem Ausmaß dies jedoch der Fall ist, zeigte ein Tierversuch aus dem Jahr 2009: Hier verschwand binnen sechs Wochen bis zu 60 Prozent der Farbe aus Tätowierungen.
So reagierten die Hersteller
- Die Firma H-A-N, die etwa die "sehr hoch belastete" Bullets Sangria Red herstellt, will künftig ein Pigment mit geringerer Belastung einsetzen. Und ab 2013 soll es zusätzliche Hinweise auf den Produkten geben, ob eine Farbe Nickel oder Kobalt enthält.
- Anbieter Tattoo Goods, der das "nicht verkehrsfähige" Alla Prima Realistic Blood Medium anbietet, schickte uns Gutachten mit Analysen für aromatische Amine, PAK und Schwermetalle. Der Anbieter schwieg allerdings zu den von ÖKO-TEST nachgewiesenen krebserregenden Nitrosaminen, aufgrund derer die Farbe überhaupt nicht hätte verkauft werden dürfen.
- Die Firma Magic Moon Tattooing sendete uns eine pauschale Stellungnahme mit dem Hinweis, wir sollten diese für eine seriöse Berichterstattung berücksichtigen. Von einem Hersteller, der Verantwortung zeigt, hätten wir allerdings eine Erklärung zu den in der Electric Ink Carambola ermittelten verbotenen aromatischen Aminen erwartet. Auf unsere Anfrage, ob die aufgrund unserer Testergebnisse nicht verkehrsfähige Tattoofarbe aus dem Verkehr gezogen wurde, erhielten wir zwar die Antwort, das Produkt werde nicht mehr produziert und sei aus dem Netz genommen worden. Ein Blick auf magicmoon-shop.de zeigte jedoch, dass die Farbe weiterhin im Angebot ist.
Wir haben 20 schwarze und farbige Tattoofarben eingekauft und umfassend auf Stoffe untersuchen lassen, die problematisch für die Gesundheit sein können.
Das Testergebnis: Tattoofarben im Test
Jede dritte Farbe hätte nicht verkauft werden dürfen: Nur drei schwarze von insgesamt 20 Tattoofarben sind frei von Schadstoffen. Die Hälfte der Produkte ist jedoch randvoll mit unter anderem krebserregenden und -verdächtigen Substanzen. Fünf farbige und zwei schwarze Tattoofarben hätten sogar überhaupt nicht verkauft werden dürfen.
Krebserregende und -verdächtige Substanzen ... steckten in mehr als der Hälfte der untersuchten Tätowierfarben. Im Gelb der Marken Electric Ink und Starbrite Colors sowie im Grün von Eternal Ink und Intenze hat das beauftragte Labor aromatische Amine gefunden. Diese krebserregenden Stoffe sind nach der deutschen Tätowiermittelverordnung (TäToV) verboten. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Baden-Württemberg (CVUA) stuft Tattoofarben mit mehr als 30 Milligramm pro Kilogramm der krebserregenden Stoffe als nicht verkehrsfähig ein. Dies trifft auf alle vier Produkte zu. Die aromatischen Amine kommen mit bestimmten Farbpigmenten wie CI 21095 und CI 11741, die aus Azo-Bausteinen bestehen, in die Tattoofarben.
Das Realistic Blood Medium von Alla Prima enthielt das krebserregende Nitrosamin NDELA. Diese Substanz kommt als Verunreinigung mit den Pigmenten in die Tattoofarben. Das ist nach der TätoV jedoch ebenfalls verboten. Die Landesuntersuchungsämter in Bayern und Baden-Württemberg teilten uns mit, dass Tattoofarben mit mehr als 20 Mikrogramm pro Kilogramm an Nitrosaminen nicht verkehrsfähig sind.
Im Schwarz der Marken Eternal und Hautcutür wurden polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) nachgewiesen. Ein Schwarz der Marke Eternal hatte im Jahr 2011 auch schon die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen in Sachsen (LUA) beanstandet. Die krebsverdächtigen PAK-Rückstände entstehen bei der Herstellung von Rußschwarz. Ihr Nachweis zeugt von einer schlechten Qualität des eingesetzten Rußpigments, schließlich ließen sich in sechs schwarzen Farben überhaupt keine PAK nachweisen. Die nachgewiesenen Gehalte in den Eternal- und Hautcutür-Farben überschreiten die PAK-Grenzwerte der Empfehlung des Europarats für Tattoofarben. Nach Auskunft des CVUA sind Tattoofarben mit solchen PAK-Gehalten in Deutschland nicht verkehrsfähig. Und dass solche Tätowiermittel eine ernste Gefahr für Verbraucher sind, hatte das BfR übrigens bereits im Juni 2011 betont.
Wir kritisieren zudem krebsverdächtiges Formaldehyd/-abspalter in den farbigen Tattoomitteln der Marken Bullets, Sailor Jerry und Alla Prima sowie im Schwarz von Premier Products und Eternal Ink. Wegen geringer Gehalte der Substanzen im Schwarz der Marke Wefa beurteilen wir das Produkt als gering belastet.
Weitere fragwürdige Inhaltsstoffe sind Konservierungsmittel wie Benzoisothiazolinon. Dieser Stoff ist in Kosmetika zum Schutz vor Verkeimung überhaupt nicht erlaubt. Weil die Substanz ein hohes Potenzial besitzt, für eine Konaktallergie zu sensibilisieren, sollte sie nach Ansicht des BfR für Tätowiermittel tabu sein. Die Berliner Behörde plädiert zudem dafür, lediglich Konservierer für Tattoofarben zu erlauben, die bereits für Kosmetika als sicher für die Gesundheit eingestuft wurden. In sieben Produkten steckten umstrittene halogenorganische Farbstoffe. Und in zwei Farben wurden geringe Gehalte des Allergens Nickel nachgewiesen. Diese geringen Mengen können allerdings bei Nickelallergikern bereits eine Kontaktallergie auslösen.
Fragen & Antworten
Steckt Autolack in der Tattoofarbe?
Das schrieb die Bild-Zeitung. Die schwarze Farbe werde aus Autoreifen gewonnen, behauptete die Tageszeitung Die Welt. Nein, Autolack oder verbrannte Autorreifen stecken nicht in den Tattoofarben. Die schlechte Qualität der Pigmente wird jedoch oft damit erklärt, dass diese für industrielle Zwecke wie Autolack gedacht sind. Ihr Vorteil: Sie sind brilliant und leuchten dauerhaft.
Können Tattoos Hautprobleme auslösen?
Nach einer Umfrage der Universtität Regensburg unter mehr als 3.000 Tattooträgern hatten acht Prozent noch vier Wochen nach dem Tätowieren Gesundheitsprobleme. Das frische Tattoo blutet und nässt, weil die Nadeln die Haut verletzen. Die Wundheilung dauert rund vier Wochen. Wird unsauber gearbeitet, sind die Farben verkeimt oder wurde die Wunde nicht gut versorgt, kann es zu Infektionen kommen. Kontaktallergien auf Farbstoffe oder auf Verunreinigungen an Nickel treten meist später auf. Sie sind selten, verlaufen jedoch häufig schwer. Manchmal treten Allergien erst nach einer intensiven Sonnenbestrahlung auf. Spätere nicht spezifische Entzündungen werden durch die Pigmente verursacht. Teilweise werden die Pigmente in der Haut als sicht- und fühlbare Knötchen eingeschlossen.
Tätowieren ab 16 oder erst ab 18 Jahren erlaubt?
Nach den Richtlinien des Vereins Deutsche organisierte Tätowierer ist eine Tätowierung unter 18 Jahren auch mit Einwilligung der Eltern ausgeschlossen. Gesetzlich ist aber keine Altersgrenze festgelegt. Ein Tattookünstler, der unter 16-Jährige ohne Einwilligung der Eltern tätowiert, trägt allerdings ein besonderes Risiko für Schadensersatzansprüche.
Wie finde ich ein gutes Tätowierstudio?
In einem guten Tattoostudio berät der Tätowierer ausführlich, klärt über mögliche Risiken wie Allergien auf. Dafür bietet der Verein Pro Tattoo die "Tattoo Einverständniserklärung" an, die sich an einem ärztlichen Anamnesebogen orientiert. Sie ist unter www.protattoo.org erhältlich. Ein guter Tätowierer wählt fürs erste Tattoo eine bedeckte Stelle und fängt nicht mit den exponierten Unterarmen, Händen oder Hals an. Auch sollte der Tätowierer ausführliche Hinweise für die reibungslose Wundheilung geben. Er trägt Einweghandschuhe, verwendet steril eingepackte Werkzeuge, die vor den Augen des Kunden geöffnet werden. Er desinfiziert Ablagen und zu tätowierende Hautstellen und deckt Ablagen mit Einwegpapier ab. Vor allem benutzt er unbelastete Farben.
Tipp: Gesetzeskonforme Tattoofarben erkennen
Auf dem Etikett der Tattoofarbe sind zu finden: Name und Adresse des Herstellers bzw. Importeurs, eine Liste der Bestandteile (Ingredients), das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), die Verwendungsdauer nach dem Öffnen (teilweise mit Symbol eines Tiegels), die Chargennummer (Lot, Batch).
Auf dem Laborgutachten muss die genaue Bezeichnung der Marke und Farbe sowie die Chargennummer eingetragen sein. Zudem sollten die Analysen auf folgende Prüfungen nach EU ResAP(2008)1 bzw. Tätowiermittel-Verordnung bestanden worden sein: aromatische Amine (aromatic amines), Farbstoffe (dyes), Schwermetalle (heavy metals) und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (polycyclic aromatic hydrocarbons, PAH).
Interview
Professor Wolfgang Bäumler von der Universität Regensburg beschäftigt sich seit über zehn Jahren mit Tätowierungen und der Entfernung von Tattoos mithilfe der Laserbehandlung.
ÖKO-TEST: Lässt sich ein Tattoo problemlos entfernen?
Wolfgang Bäumler: Grundsätzlich lassen sich nur die Pigmente aus der Haut entfernen, nicht Pigmente, die im Körper wie den Lymphknoten verteilt sind. Während früher oder bei extremen Entzündungen das Tattoo herausgeschnitten wurde - was allerdings nur bei kleinen Flächen und mit Narben gelang - werden heute am häufigsten Laser zur Entfernung von Tattoos verwendet.
Wie funktioniert die Behandlung und wie effektiv ist sie?
Der Laser bringt die Pigmentkristalle in der Haut zum Platzen, sie werden in Teilchen zersprengt, die - sofern nicht zu groß - von den Fresszellen über das Lymphsystem abtransportiert werden. Aber auch mit einem Laser ist das Tattoo meist nicht völlig zu entfernen. Selbst nach mehreren Behandlungen bleibt in der Regel ein Schatten zurück. Bei Schwarz klappt es noch am besten. Je mehr Farben eine Tätowierung hat, desto schwieriger. Pigmentflecken wie Muttermale dürfen nicht mitgelasert werden, weil es zu bösartigen Hautveränderungen kommen kann!
Wie finde ich einen Fachmann für die Laserentfernung und mit welchen Kosten muss man rechnen?
Eine Tattooentfernung lässt man am besten von einem Hautarzt mit Zusatzqualifikation durchführen. Er sollte mit Tattooentfernung Erfahrung haben und über die entsprechenden Lasergeräte verfügen. Lasergeräte für eine Tätowierungsbehandlung müssen für diesen Zweck ausdrücklich zugelassen sein. Sie arbeiten mit ultrakurzen Impulsen (Nanosekunden) im Vergleich zu Lasern für Haarentfernungen, die Lichtimpulse im Millisekundentakt abgeben. Von den Lasern sind sogenannte Rubin-Laser, Nd-YAG-Laser und Alexandrit-Laser geeignet. Die Behandlung muss acht bis zehn Mal wiederholt werden. Pro Behandlung kostet das bei einer handtellergroßen Fläche rund 100 bis 200 Euro.
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