184 Krankenkassenleistungen für Allergiker im Test

Ein allergischer Schock

ÖKO-TEST März 2015 | | Kategorie: Geld und Recht | 27.02.2015

184 Krankenkassenleistungen für Allergiker im Test

Krankenkassen können bestimmte Behandlungen und Arzneimittel für Patienten mit Allergien bezahlen, müssen aber nicht. In welchem Umfang sie tatsächlich leisten, zeigt unser aktueller Test.

Allergien sind häufig, Allergien nehmen zu. "Jeder dritte Deutsche ist Allergiker.Hinzu kommt, dass gerade die Zahl der schweren Allergien stark gestiegen ist. Es gibt mehr Polyallergiker, die auf verschiedene Allergene reagieren", sagt Prof. Ludger Klimek vom Allergiezentrum in Wiesbaden.

Gleichzeitig ist der Behandlungsstandard bei Allergien schlecht. Das geht aus dem 2013 veröffentlichten Wasem-Report zur allergischen Erkrankung der Atemwege hervor. Danach nehmen die Erkrankungen zu, während die Zahl der Behandlungen mit der spezifischen Immuntherapie, mit der eine Pollenallergie geheilt werden kann, sinkt.

Noch dramatischer sieht es bei alternativen Therapien und Heilmitteln aus. Solche Leistungen müssen Kassenpatienten oft aus eigener Tasche zahlen. Doch die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit, etwas für ihre Versicherten zu tun und bestimmte Kosten zu übernehmen. ÖKO-TEST hat daher genau im Detail erfragt, was die Kassen für Allergiepatienten leisten können und wollen und hat 92 regionale und bundesweit geöffnete Krankenkassen zur Teilnahme am Test aufgefordert. 59 waren bereit, auch beim schwierigen Thema Allergien volle Transparenz walten zu lassen. Das ist ein sehr kundenfreundliches Verhalten und zeichnet jede einzelne dieser Kassen aus - selbst wenn die Leistungen im Einzelnen schwächer ausfallen. Andererseits blieben uns 33 Kassen eine Antwort schuldig: Sie verweigerten die Teilnahme oder reagierten überhaupt nicht auf unsere Anfrage. Dabei sind gesetzliche Krankenkassen (GKV) sogenannte Körperschaften öffentlichen Rechts und "dadurch finanziell und organisatorisch unabhängig". Mehr noch: "Sie führen die ihnen staatlich zugewiesenen Aufgaben eigenverantwortlich durch", so der Spitzenverband der Kassen. ÖKO-TEST meint, dass diese Sonderstellung sie im Gegenzug zur Auskunft verpflichtet. Denn nicht jede Kasse bietet die gleichen Leistungen. Was in welcher Höhe bezahlt wird, ist jedoch schwierig zu durchschauen. Teilweise wissen nicht einmal die Kassen selbst, wofür sie zahlen (müssen), wie unsere Untersuchung zeigt. Daher können die Versicherten nur durch vergleichende Tests ihren laut GKV-Spitzenverband bestehenden "Anspruch auf Leistungen, um ihre Gesundheit zu erhalten und wiederherzustellen oder den Gesundheitszustand zu verbessern" optimal durchsetzen.

Die Verweigerer brachten teils wunderliche Gründe vor. Beispielsweise wollten die Siemag BKK, die BKK Firmus und die BKK ZF & Partner lediglich am Allergie-Test nicht teilnehmen. Wegen Überlastung sagte die BKK Braun-Gillette ab. Auch alle elf AOKs gaben uns keine Auskunft. Möglicherweise befürchtete vor allem der AOK-Bundesverband für seine Mitglieder ein Desaster bei Thema Naturheilverfahren und Allergien, denn die Absage erfolgte erst nach einer "internen Prüfung". Trotzdem betonte der AOK-Bundesverband: "Diese Entscheidung steht nicht im Zusammenhang mit der Relevanz Ihres Anliegens."

Untersucht hat ÖKO-...

Testverfahren

Die Daten wurden direkt bei den Kassen erhoben und hinsichtlich ihrer Plausibilität durch Rückfragen, über den Internetauftritt und die Satzung überprüft. Bewertet wurden nur Leistungen für Erwachsene (mit Ausnahme Neurodermitis-Overalls). Dort, wo Kassen nach dem Sozialrecht nicht zahlen dürfen, müssen sie spezielle Satzungsleistung vorweisen oder ihren Versicherten über einen gesondert geschlossenen Vertrag Leistungen zukommen lassen. Reine Bonusmodelle für gesundheitsbewusstes Verhalten, bei dem das Geld beliebig verwendet werden darf, wurden nicht berücksichtigt, ebenso wenig Leistungen aus kostenpflichtigen Wahltarifen sowie Leistungen, die nur in der Reha, einer Kur oder im Krankenhaus und Leistungen, die nur nach Einzelfallprüfung durch den medizinischen Dienst erstattet werden.