Niederlage vor dem EuGH: Dr. Oetker verliert Rechtsstreit um Nährwertangaben auf Müsli
"Kalorienschönrechnerei" – so lautete der Vorwurf gegenüber dem Lebensmittelhersteller Dr. Oetker, der auf der Vorderseite einer Müsliverpackung Nährwertangaben abdruckte, sie sich auf eine spezielle Zubereitungsart des Müslis sowie auf eine 40-Gramm-Portion bezog. Der Europäische Gerichtshof hat nun ein Urteil gesprochen.