O-Saft so teuer wie nie: Sind die Orangensäfte im Test ihr Geld wert?

Magazin Februar 2024: Orangensaft | Autor: Lisa-Marie Karl/Vanessa Christa/Jürgen Steinert/Katja Tölle/Heike Baier/Hannah Pompalla | Kategorie: Essen und Trinken | 19.02.2024

Orangensaft-Test: Welche Marken sind empfehlenswert?
Foto: Africa Studio/Shutterstock

Orangensaft gehört zu den Lebensmitteln, deren Preise zurzeit nur einen Weg kennen: den nach oben. Wir wollten wissen: Sind sie wenigstens ihr Geld wert? Teils, teils. Insbesondere bei den Arbeitsbedingungen auf den Plantagen gibt es Luft nach oben. Nur ein O-Saft ist "sehr gut". 

  • Im Test: 19 Orangensäfte. Sieben Säfte sind biozertifiziert, fünf tragen ein Fairtrade-Siegel. Alle Produkte enthalten 100 Prozent Fruchtsaft – teils sind es Säfte aus Konzentrat, teils Direktsäfte, darunter fünf gekühlte.
  • Nur ein Orangensaft schneidet mit Bestnote ab. Drei Produkte fallen mit "mangelhaft" bzw. "ungenügend" durch den Test.
  • Notenabzüge gibt es unter anderem für nicht vollständig offengelegte Lieferketten und fehlende Belege für faire, sichere Arbeitsbedingungen sowie existenzsichernde Löhne.
  • Ein geprüfter Saft entspricht nicht den Vorgaben der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung. Der betroffene Anbieter hat das Produkt aus dem Verkauf genommen.

Gerade einmal 88 Cent standen auf dem Kassenzettel für den Liter Valensina Frühstücksorange, als wir für unseren letzten Orangensaft-Test eingekauft hatten. 88 Cent. Jetzt, nur zwei Jahre später, zahlten wir stolze 2,19 Euro – für das gleiche Produkt.

Und das ist keine Ausnahme. Gleich mehrere Discounterprodukte kosteten vor zwei Jahren noch 85 Cent, im aktuellen Test gibt es keinen einzigen Saft unter 1,99 Euro pro Liter. Die Klimakrise – Dürren, Extremwetter und Pflanzenkrankheiten – verderben die Ernten. Orangensaft wird knapp – und dadurch teuer.

Orangensaft-Test: Aldi, Rewe & Co. im Vergleich

Wir wollten wissen, ob Orangensaft sein Geld wert ist, und haben deswegen 19 Produkte eingekauft und ins Labor geschickt. Sind die Produkte sauber? Stecken Pestizide oder Rückstände von Desinfektionsmitteln in den Säften? Wie schmecken sie? 

Außerdem haben uns die Fragen beschäftigt, wie es um die Verantwortung der Hersteller steht, was die Arbeitsbedingungen auf den Plantagen in den Ursprungsländern angeht und ob sie sich um ihre Lieferkette kümmern?

Orangensaft zählt zu den beliebtesten Fruchtsaftgetränken. Aber welche Produkte in den Verkaufsregalen sind empfehlenswert? Wir haben 19 O-Säfte untersucht.
Orangensaft zählt zu den beliebtesten Fruchtsaftgetränken. Aber welche Produkte in den Verkaufsregalen sind empfehlenswert? Wir haben 19 O-Säfte untersucht. (Foto: sweeann/Shutterstock)

Acht Orangensäfte sind empfehlenswert 

Die Bilanz unseres Tests: Nur einen Orangensaft können wir mit "sehr gut" empfehlen, sieben Produkte sind immerhin "gut". Einige Marken fallen allerdings auch negativ auf. 

Aber beginnen wir mit den guten Nachrichten: Wir fanden fast überhaupt keine Pestizide, kaum Rückstände von Desinfektionsmitteln, wenig (und nichts Abwertungsrelevantes), was nicht auch wirklich in einen Orangensaft gehört.

Und das, was hineingehört, ist auch wirklich drin: Die Vitamin-C-Gehalte, die für viele besonders wichtig sind, die stimmen in jedem Saft.

Orangensaft-Test: Jetzt Ergebnisse als ePaper kaufen

Nur vier Säfte schmecken "wie frisch gepresst"

Kommen wir zum Geschmack. Unsere Sensorikexperten sind hier nicht mit allen Orangensäften im Test zufrieden. Sie stellen zugegebenermaßen auch hohe Ansprüche: "Sehr gut" schneiden im Testergebnis Sensorik nur Säfte ab, die "wie frisch gepresst" schmecken. Diese Anforderung erfüllen nur vier überprüfte Orangensäfte. 

Schmecken die Produkte zum Beispiel "nicht wie frisch gepresst", haben eine "Kochnote", oder "Noten in Richtung gekochter Karotte" vergeben wir Minuspunkte. 

Alle 19 Orangensäfte im Test haben wir einem Sensorik-Test unterzogen. Nur vier Produkte schmeckten den Sensorikern zufolge "wie frisch gepresst".
Alle 19 Orangensäfte im Test haben wir einem Sensorik-Test unterzogen. Nur vier Produkte schmeckten den Sensorikern zufolge "wie frisch gepresst". (Foto: LightField Studios/Shutterstock)

Verarbeitete Orangen kommen oft aus Brasilien

Kann man jeden getesteten Orangensaft guten Gewissens trinken? Na ja. Wir wollten von den Herstellern auch wissen, wie es um ihre Verantwortung in Sachen Lieferkette steht.

Schließlich kennen wir die Probleme in den Anbauländern: Die Arbeiterinnen und Arbeiter bekommen oft viel zu wenig Geld für ihre harte Arbeit, viele leben in Gettos, teils ohne fließend Wasser, und sie spritzen je nach Produktionsland teils sogar Pestizide, die bei uns in der EU im Anbau längst verboten sind – im schlimmsten Fall ohne angemessene Schutzkleidung.

Die Orangen, die für die konventionellen Säfte verwendet wurden, stammen aus Brasilien – da sind diese Probleme seit vielen Jahren bekannt. Aber auch in den anderen Produktionsländern im Test liegt im Orangenanbau einiges im Argen. Und bei der Verantwortung, die die Anbieter und Hersteller für ihre Lieferketten übernehmen, da trennt sich die Spreu vom Weizen.

Immer mehr Anbieter legen Lieferketten offen

Positiv fällt auf: Immer mehr Anbieter können uns ihre Lieferketten bis zurück zu den Kooperativen oder sogar den Bauern aufs Feld nachweisen. Das ist ein extrem wichtiger Schritt: Die Anbieter müssen ihre Lieferketten kennen, um überhaupt Probleme erkennen und beheben zu können.

Außerdem erfreulich: Auch Discounter setzen offenbar mehr und mehr auf Fairtrade. Das Fairtrade-Label, das zwar vielleicht nicht perfekt ist, aber doch einen der höchsten Standards in Sachen soziale und faire Arbeitsbedingungen verspricht, tragen fünf Orangensäfte im Test.

Vier weitere tragen zumindest das Label der Rainforest Alliance, das zwar gerade in Sachen faire Bezahlung mit Fairtrade nicht mithalten kann, aber zumindest ein Anfang ist.

Siegel garantieren keine existenzsichernden Löhne

Wenn Orangensäfte zertifiziert sind, ist das gut, weil es den Arbeiterinnen und Arbeitern auf den Feldern direkt zugute kommt. Fairtrade steht für höhere Löhne plus Prämien, für verlässliche Lieferbeziehungen, für Schulungen und Schutzausrüstung – und zumindest für eine eingeschränkte Pestizidverbotsliste.

Aber: Woran Fairtrade (und im Grunde alle anderen Zertifizierungen auch) derzeit noch arbeiten muss, sind existenzsichernde Löhne. Also Löhne, die neben den täglichen Ausgaben einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen. Löhne, die auch Ausgaben etwa für Bildung, Gesundheit und Kleidung mit abdecken.

Dazu gibt es Berechnungen, die sich natürlich von Anbauregion zu Anbauregion unterscheiden. Die meisten Anbieter im Test berufen sich auf "nationale Gesetze", auf "Mindestlöhne". Die wenigsten von ihnen zeigen mehr Engagement – und nur ein einziger Anbieter hat uns nachgewiesen, dass er existenzsichernde Löhne zahlt.

Anbieter zieht Saft aus dem Verkauf

Was ist ansonsten aufgefallen? Ein Orangensaft entspricht laut dem von uns beauftragten Labor nicht den gesetzlichen Vorgaben für einen Orangensaft aus Konzentrat. Wenn Sie den jetzt schon zu Hause stehen haben, keine Sorge – das ist nicht gesundheitsschädlich: Es geht um die mangelnde Rearomatisierung des Safts.

Für Säfte aus Konzentrat gilt, dass die Aromastoffe, die den Säften beim Konzentrieren entzogen werden, dem Saft wieder hinzugefügt werden müssen. Bei diesem Prozess ist offensichtlich etwas schiefgelaufen, und damit entspricht der Saft schlicht nicht den Vorgaben der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung.

Insgesamt summieren sich die Mängel des Safts auf ein "ungenügend", womit das Produkt das Schlusslicht ist. Der betroffene Anbieter hat auf unseren Test reagiert und die betroffene Charge des Safts aus dem Verkauf genommen. Eine Folgecharge war laut Anbietergutachten unauffällig.

Auch ein anderer Orangensaft im Test erntet Kritik vom beauftragten Labor: Hier bemängeln die Laborexperten die geminderte Aromenqualität. Der Saft gleiche eher einem Saft aus Konzentrat mit nicht ausreichender Rearomatisierung als einem Direktsaft – er hält jedoch zumindest die gesetzlichen Vorgaben ein.

Weiterlesen auf oekotest.de:

Wir haben diese Produkte für Sie getestet

Testverfahren

Wir haben 19 Orangensäfte eingekauft und in die Labore geschickt; sieben Säfte sind biozertifiziert, und fünf tragen ein Fairtrade-Siegel. Alle Produkte enthalten 100 Prozent Fruchtsaft – teilweise sind es Säfte aus Konzentrat, teilweise Direktsäfte, darunter fünf gekühlte. Die Produkte kosteten zwischen 1,99 und 4,39 Euro pro Liter.

Wir haben alle Säfte einer Aromenanalyse unterzogen. Stimmt das Aromenspektrum? Orangensäfte aus Konzentrat müssen so "rearomatisiert" werden, dass das Aroma in seiner Zusammensetzung dem eines durchschnittlichen Orangendirektsafts entspricht. Zudem wollten wir natürlich wissen: Wie schmecken die Säfte? Deswegen prüften geschulte Sensoriker in einer Blindverkostung Aussehen, Geruch und Geschmack der Säfte. Alle Sensorikprüfungen wurden gemäß der amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 64 LFGB L 00.90- 22 durchgeführt.

Außerdem untersuchten Labore die Säfte auf Rückstände von Pestiziden und Desinfektionsmitteln. Auch die Gehalte an flüchtigen Säuren und die Gesamtsäure, Hydroxymethylfurfural, Ethanol, Methanol und Vitamin C ließen wir checken, wobei hier alles im grünen Bereich lag. Auch Refraktion und Dichte prüfte ein Labor.

Zudem wollten wir wissen, unter welchen Bedingungen die Arbeiterinnen und Arbeiter die Orangen ernteten und in den Saftfabriken verarbeiteten. Dafür schickten wir den Anbietern einen umfangreichen Fragebogen und werteten die Antworten und Belege aus.

Außerdem prüften wir die Deklaration und schauten uns die Verpackungen an: Werben die Hersteller mit unklaren Klimaaussagen oder Selbstverständlichkeiten? Stecken die Säfte in Kartons? Sind es Ein- oder Mehrwegflaschen – und wenn Plastik, dann wenigstens mit Post-Consumer-Rezyklat?

Bewertungslegende

Soweit nicht abweichend angegeben, handelt es sich bei den hier genannten Abwertungsgrenzen nicht um gesetzliche Grenzwerte, sondern um solche, die von ÖKO-TEST festgesetzt wurden. Die Abwertungsgrenzen wurden von ÖKO-TEST eingedenk der sich aus spezifischen Untersuchungen ergebenden Messunsicherheiten und methodenimmanenter Varianzen festgelegt. Steht bei konkret benannten Analyseergebnissen "nein", bedeutet das "unterhalb der Bestimmungsgrenze" der jeweiligen Testmethode.

Bewertung Testergebnis Inhaltsstoffe: Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führen zur Abwertung um jeweils zwei Noten: a) eine geminderte Aromenqualität in einem Direktsaft, die durch eine deutliche Abreicherung des typischen Aromastoffspektrums in einem Direktsaft gekennzeichnet ist (in der Tabelle: "untypisches Aromaspektrum, geminderte Aromenqualität"); b) eine nicht erfolgte bzw. nicht ausreichende Rearomatisierung eines Orangensafts aus Orangensaftkonzentrat, die durch ein signifikant unterdurchschnittliches Aromastoffspektrum in einem Orangensaft aus Orangensaftkonzentrat gekennzeichnet ist (in der Tabelle: "ungenügende Rearomatisierung").

Zur Abwertung um eine Note führt: der überflüssige Zusatz von künstlichen Vitaminen (hier: Vitamin C). Unter dem Testergebnis Sensorik führen zur Abwertung um jeweils eine Note: a) ein fehlender Geruch und/oder Geschmack "wie frisch gepresst"; b) der Eindruck "ohne wahrnehmbares Fruchtfleisch", obgleich Fruchtfleisch deklariert ist, c) ein Geruch und/oder Geschmack, der "etwas überreif in Richtung unsauber" auffällt, d) ein Geruch und/oder Geschmack "mit Kochnote, Noten in Richtung gekochter Karotte".

Bewertung Testergebnis CSR: Das Testergebnis CSR beruht auf einer maximal vergebenen Punktzahl von 30 Punkten. Bei 26 bis 30 Punkten lautet das Testergebnis CSR "sehr gut"; bei 20,5 bis 25 Punkten "gut"; bei 15,5 bis 20 Punkten "befriedigend"; bei 10,5 bis 15 Punkten "ausreichend"; bei 6 bis 10 Punkten "mangelhaft; bei weniger als 6 Punkten "ungenügend".

Stammten die Orangen des Produkts aus unterschiedlichen Lieferketten, wurde ein Durchschnittswert ermittelt. Es wurde kaufmännisch gerundet. Im Einzelnen wurden folgende Punkte vergeben: Lieferkette für die getestete Charge bis zur Plantage / zu den Kleinbauern: ausreichend belegt ("ja") = 5 Punkte; "teilweise" belegt = 1,5 oder 2 Punkte; "gering" belegt = 1 Punkt; keine Angabe oder nicht belegt ("nein") = 0 Punkte.

Unternehmerische Sorgfaltspflichten: ausreichend belegt ("ja") = 11 bis 10 Punkte; "überwiegend" belegt = 9 bis 6 Punkte; "teilweise" belegt = 5 bis 2 Punkte. Darin enthalten: a) Verhaltenskodex für beteiligte Lieferanten mit Referenz auf die ILO-Kernarbeitsnormen vorgelegt, der von mindestens einem Lieferanten unterschrieben wurde = 2 Punkte; ohne Unterschrift = 1 Punkt; kein Verhaltenskodex vorgelegt, Verhaltenskodex ohne Referenz auf die ILO-Kernarbeitsnormen vorgelegt oder keine Angabe = 0 Punkte; b) Kommunikation/Sicherstellung der Einhaltung des Verhaltenskodex wird extern überprüft mit Nachweis = 3 Punkte; intern überprüft mit Nachweis = 2 Punkte; erfolgt durch Unterschrift des Lieferanten mit Nachweis = 1 Punkt; "nein", kein Beleg oder keine Angabe = 0 Punkte; c) Risiken für Menschenrechtsverstöße bezogen auf das Produkt und die Herkunftsländer genannt und bewertet sowie die zugrunde liegende Methode zur Ermittlung der Risiken und/oder Quellen angegeben: ausreichend erfüllt = 2 Punkte; teilweise erfüllt (Risiken genannt, bewertet, aber Quelle/Methode nicht genannt) = 1 Punkt; "nein", keine Risiken genannt, keine Angabe oder kein ausreichender Nachweis = 0 Punkte; d) Vertragsgestaltung mit dem Ziel verantwortungsvoller Einkaufspraktiken, die etwa Mindestpreise, Mindestabnahmemengen regelt, belegt = 2 Punkte; beschrieben, aber nicht belegt = 1 Punkt; keine oder keine aussagekräftigen Angaben = 0 Punkte; e) geschützte und unabhängige Beschwerdemechanismen für die Arbeiterinnen und Arbeiter auf den Farmen und in den Saftfabriken ausreichend belegt durch unabhängige Prüfungen vor Ort, etwa im Rahmen von Zertifizierungen = 2 Punkte; Beschwerdeverfahren beschrieben, aber nicht unabhängig belegt = 1 Punkt; "nein", kein Beleg oder keine Angabe = 0 Punkte.

Faire und sichere Arbeitsbedingungen: für die Arbeiterinnen und Arbeiter auf den Farmen und in den Saftfabriken ausreichend belegt ("ja") = 6 bis 5 Punkte; "überwiegend" belegt = 4,5 bis 3 Punkte; "teilweise" belegt = 2,5 bis 1 Punkt. Darin enthalten: a) Schulungen zu Arbeitsschutz und Arbeitsrecht auf Farmen und in Saftfabriken unabhängig belegt = 2 Punkte; belegt = 1 Punkt; "nein", kein Beleg bzw. keine Angabe = 0 Punkte; b) Bereitstellung von Schutzausrüstung zur Ausbringung von Pestiziden auf konventionell arbeitenden Plantagen oder kontrolliert ökologische Produktion: unabhängig belegt = 2 Punkte; belegt = 1 Punkt; "nein", kein Beleg bzw. keine Angabe = 0 Punkte. Waren diese Kriterien durch Zertifikate für Sozialstandards (hier: Fairtrade, Global GAP GRASP, Rainforest Alliance, SMETA-Auditbericht) abgedeckt, so galten sie als unabhängig belegt; c) Versammlungsfreiheit/Arbeitnehmervertretung auf Farmen und in Saftfabriken belegt durch unabhängige Prüfungen vor Ort, etwa im Rahmen von Zertifizierungen = 1 Punkt; mindestens eine vertretene Gewerkschaft vor Ort im Herkunftsland genannt = 1 Punkt.

Existenzsichernde Löhne: für die Arbeiterinnen und Arbeiter auf den Farmen und in den Saftfabriken bereits erreicht ("ja") = 4 Punkte; "in Umsetzung" = 2 Punkte, wenn im Rahmen eines Zertifizierungsstandards eine Strategie umgesetzt wird bzw. 3 Punkte, wenn zusätzlich zur Strategie des Zertifizierungsstandards ein über die Fairtrade-Prämie hinausgehender Lohnausgleich gezahlt und nachgewiesen wird; "teilweise" = 1 Punkt; "nein", "ja, ohne Nachweis" bzw. keine Angabe = 0 Punkte.

Verbot hochgefährlicher Pestizide: durch kontrolliert ökologische Produktion belegt ("ja") = 4 Punkte; Verbotsliste eingereicht bzw. durch Fairtrade- oder Rainforest Alliance-Zertifizierung belegt ("teilweise") = 1 Punkt. Basis unserer Einordnung von hochgefährlichen Pestiziden ist die Verbotsliste des Pestizid-Aktions-Netzwerks Deutschland (PAN Germany), zuletzt aktualisiert im August 2021.

Bewertung Testergebnis Weitere Mängel: Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führen zur Abwertung um jeweils vier Noten: a) PET-Einwegflasche ohne Rezyklatanteil in der Flasche; b) PET-Einwegflasche mit ausgelobtem Rezyklatanteil in der Flasche, jedoch ohne Nachweis des Anteils für die getestete Charge; c) die Deklaration als "Orangensaft aus Orangensaftkonzentrat", wenn der Saft laut Laborbericht aufgrund seiner nicht hinreichenden Aromatisierung den Anforderungen der FrSaftErfrischGetrV nicht entspricht.

Zur Abwertung um zwei Noten führt: a) PET-Einwegflasche mit ausgelobtem und für die getestete Charge nachgewiesenem Rezyklatanteil in der Flasche. Zur Abwertung um eine Note führt: Werbung mit einer Selbstverständlichkeit, bei der eine gesetzlich vorgegebene Eigenschaft als etwas Besonderes hervorgehoben wird ("niemals Zucker zugesetzt lt. Gesetz", "ohne Zuckerzusatz lt. Gesetz").

Das Gesamturteil beruht zu je 50 Prozent auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe und dem Testergebnis CSR. Ein Testergebnis Sensorik, das "befriedigend" ist, verschlechtert das Testergebnis Inhaltsstoffe um eine Note.

Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "befriedigend" oder "ausreichend" ist, verschlechtert das Testergebnis Inhaltsstoffe um eine Note. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "mangelhaft" oder "ungenügend" ist, verschlechtert das Testergebnis Inhaltsstoffe um zwei Noten. Testergebnisse Sensorik und Weitere Mängel, die "gut" sind, verschlechtern das Testergebnis Inhaltsstoffe nicht. Lautet das Testergebnis CSR "mangelhaft", kann das Gesamturteil höchstens eine Note besser sein. Lautet das Testergebnis Inhaltsstoffe "ungenügend", kann das Gesamturteil nicht besser sein.

Testmethoden

Pestizid-Screening: GC-MS/MS und LC-MS/MS.
Perchlorat/Chlorat: LC-MS/MS.
Quartäre Ammoniumverbindungen: LC-MS/MS.
Refraktion, direkt gemessen: gemäß L 31.00-16 der ASU (DIN EN 12143).
Dichte: per Biegeschwinger nach IFU-1A (SOP HA1303/0027/1).
Gewichtsverhältnis d 20 °C/20 °C (relative Dichte): per Biegeschwinger nach IFU-1A.
L-Ascorbinsäure: HPLC/UV nach IFU-17a.
Methanol/Ethanol: Headspace-GC-FID nach OIV MA-AS312-03A.
5-Hydroxymethylfurfural (HMF): HPLC-DAD gemäß IFU-69.
Flüchtige Säure: destillativ-titrimetrisch gemäß IFU-5.
Titrierbare Säuren (Gesamtsäure) berechnet als Zitronensäure bei pH 8,1: titrimetrisch in Anlehnung an IFU-3.
Aromenanalyse: durch LRI-Kapillar-Gaschromatographie/Full-Scan MS und chirodifferenzierende Gaschromatographie/Full-Scan MS nach Destillation, Extraktion und Anreicherung, nach ASU L 00.00-106.
Sensorik: nach § 64 LFGB L 00.90-22; Profilprüfung. Verdeckt und nach Person getrennt (Raumtemperatur)

Einkauf der Testprodukte: Oktober bis November 2023.

Tests und deren Ergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Ohne schriftliche Genehmigung des Verlags dürfen keine Nachdrucke, Kopien, Mikrofilme oder Einspielungen in elektronische Medien angefertigt und/oder verbreitet werden.