Brotbackmischungen im Test: Labor findet ganze Reihe an Problemstoffen

Magazin Dezember 2025: Teelichter | Autor: Rebecca Welsch/Michelle Sensel/Cerline Wolf-Gorny | Kategorie: Essen und Trinken | 27.11.2025

Frisches Brot? Mit Brotbackmischungen schnell und einfach gezaubert. Doch enthalten diese Problemstoffe?
Foto: larisa Stefanjuk/Shutterstock; Picture Partners/Shutterstock

Frisch aus dem Ofen schmeckt Brot besonders gut. Für Eilige gibt es Fertigbackmischungen. Nach unserem Test können wir jedoch nur zwei Brotbackmischungen uneingeschränkt empfehlen. Die meisten enthalten Problemstoffe wie Schimmelpilzgifte und Pestizidrückstände. 

  • Wir haben 22 Brotbackmischungen getestet, darunter 13, die als glutenfrei ausgelobt sind, und sieben, die aus biologischem Anbau stammen.
  • Auffällig: Der Großteil der Backmischungen im Test kommt nicht ohne kritische Inhaltsstoffe aus. Wir sind auf Schimmelpilzgifte, ein Schwermetall, Mineralölbestandteile und Pestizidrückstände gestoßen.
  • Acht Brotbackmischungen sind empfehlenswert, darunter zwei mit Bestnote. 
  • Erfreulich ist, dass das wahrscheinlich krebserregende Acrylamid (fast) kein Problem mehr war.

Eigenes Brot zu backen kann aufwendig sein. Wer sich nicht lange mit den richtigen Dosierungen aufhalten möchte, kann zu einer Fertigbackmischung greifen – hier sind Mehle, Saaten, Gewürze und oft auch Backtriebmittel schon fertig gemischt. Nur Wasser, manchmal etwas Hefe oder ein Schuss Apfelessig kommen noch hinzu, und das Brot ist nach kurzer Zubereitungszeit im Backofen oder Backautomaten fertig.

Schön einfach, aber: Wie unser Test zeigt, kommt ein Großteil der Backmischungen nicht ohne kritische Stoffe aus. 7 der 22 Mischungen mit und ohne Gluten fallen mit "mangelhaft" oder "ungenügend" durch, nur zwei schneiden mit Bestnote ab. Problemstoffe, die uns begegnet sind: Schimmelpilzgifte, ein Schwermetall, Mineralölbestandteile und Pestizide.

Schimmelpilzgifte in Brotbackmischungen im Test

Gehen wir ins Detail und starten mit den Schimmelpilzgiften. Diese bilden sich zum Beispiel durch Feuchtigkeit bei der Ernte oder Lagerung an Getreide. Sie können den Verdauungstrakt schädigen und das Nerven- und Immunsystem stören.

Das Labor analysierte Gehalte von T-2-/HT-2-Schimmelpilzgiften sowie Deoxynivalenol und seinen Derivaten (DON), die wir bemängeln. Kritisch sehen wir auch Alternariolmonomethylether (AME).

Dabei handelt es sich um ein Stoffwechselprodukt der Alternaria-Schimmelpilze, die eine Reihe pflanzlicher Lebensmittel befallen können. Es wirkt genotoxisch und veränderte im Labor das genetische Material von Zellen. Laut dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL Bayern) steht die Verbindung zudem in Verdacht, die Entwicklung von Krebs zu begünstigen. Auch wenn Erkenntnisse zur Wirkung an lebenden Organismen bisher fehlen, werten wir aus vorbeugendem Verbraucherschutz ab.

Bei unserer Bewertung der gefundenen Schimmelpilzgifte orientieren wir uns am TDI der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) – also der täglichen Aufnahmemenge, bis zu der gesunde Menschen keine gesundheitlichen Risiken befürchten müssen.

Schwermetall und Mineralöl nachgewiesen 

Aber nicht nur Schimmelpilzgifte fielen bei der Untersuchung im Labor auf, sondern auch Cadmium und Mineralöl.

Cadmium kommt natürlicherweise im Boden vor und kann von Pflanzen aufgenommen werden. Das Problem? Es kann sich beim Verzehr auch im Körper anreichern und dort toxisch auf die Nieren wirken. Cadmium ist von der Internationalen Agentur für Krebsforschung als krebserregend eingestuft worden.

Auch für das Schwermetall Cadmium hat die EFSA einen TWI festgelegt, also eine wöchentliche Aufnahmemenge, bis zu der die Aufnahme als unkritisch gilt. Darauf basiert unsere Bewertung. 

Und wie sieht es mit Mineralöl aus? Vereinzelt wies das Labor aus unserer Sicht erhöhte Mengen an gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffen (MOSH/MOSH-Analoga) nach. Von MOSH ist bekannt, dass sie sich im menschlichen Fettgewebe, in Leber, Milz und den Lymphknoten anreichern – mit bislang unbekannten Folgen. 

Die Mineralölbestandteile können während der Produktion als Verunreinigung in die Produkte gelangen. Hersteller sollten unserer Ansicht nach dafür sorgen, das auszuschließen.

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Gleich mehrere Pestizide in Brotbackmischungen im Test 

Was sonst noch aufgefallen ist: Mehr als die Hälfte der Brotbackmischungen enthalten gleich mehrere Pestizide. In den gemessenen Mengen sind die Spritzmittel zwar nicht akut giftig; da die Wechselwirkungen mehrerer Pestizidspuren aber noch nicht ausreichend erforscht sind, werten wir ab zwei Spuren ab.

Weitere Notenabzüge gibt es für Pestizide, die wir als besonders bedenklich einstufen oder die in der EU nicht zugelassen sind: 

  • Glyphosat fördert nachweislich den Verlust von Biodiversität, und auch der Verdacht auf eine krebserregende Wirkung ist noch nicht abschließend ausgeräumt. 
  • Captan-Metaboliten sind ein Abbauprodukt des als vermutlich krebserregend eingestuften Antipilzmittels Captan.
  • Quinclorac ist ein Herbizid, das in der EU nicht zugelassen ist.
  • Pirimiphos-methyl ist ein bienengiftiges Insektizid.
  • Deltamethrin ist ein stark bienengiftiges Insektizid, das als wahrscheinlich krebserregend und fortpflanzungsschädigend eingestuft ist.

Der Test zeigt aber, dass es auch ohne Pestizidspuren in der Brotbackmischung geht: Zehn Produkte enthalten keine Pestizidrückstände. 

Salz in Brotbackmischungen: Weniger ist mehr

Und damit nicht genug. In sechs Brotbackmischungen im Test sind die Salzgehalte unserer Ansicht nach zu hoch, denn zu viel Salz kann bei empfindlichen Menschen den Blutdruck erhöhen – und Brot ist in Deutschland eine der Hauptquellen für die Salzzufuhr.

Auch färbende Zutaten wie Malzextrakt oder Karamellpulver kritisieren wir. Denn sie enthalten nicht nur viel Zucker, sondern sorgen außerdem für eine dunklere Farbe, was Verbraucherinnen und Verbraucher suggerieren könnte, dass die Backmischungen gesünder sind als andere. 

Acrylamid ist kein großes Thema mehr 

Noch eine positive Nachricht zum Schluss: Im unserem letzten Test von Brotbackmischungen aus dem Jahr 2021 war Acrylamid, das sich im Tierversuch als krebserregend und erbgutschädigend erwiesen hat, noch ein großes Problem. Der Stoff entsteht beim Erhitzen stärkehaltiger Lebensmittel, also beim Grillen, Braten oder eben beim Backen von Brot.

Haben sich die Produkte diesbezüglich verbessert? Ein Labor hat die Mischungen im Test wie von den Herstellern angegeben zubereitet und die Acrylamidwerte analysiert. Das Ergebnis: Nur bei einem Produkt ist der gemessene Wert aus unserer Sicht erhöht. 

Zur Erklärung: Wie viel Acrylamid sich am Ende bildet, hängt neben dem Gehalt an reduzierenden Zuckern und der im Getreide vorkommenden Aminosäure Asparagin auch vom Backen selbst ab. Je dunkler das Brot wird, desto mehr Acrylamid kann sich bilden.

Tipps zur Zubereitung und Lagerung 

  • Wie viel Acrylamid sich am Ende bildet, hängt neben dem Gehalt an reduzierenden Zuckern und der im Getreide vorkommenden Aminosäure Asparagin auch vom Backen selbst ab. Je dunkler das Brot wird, desto mehr Acrylamid kann sich bilden. Daher das Brot am besten nicht zu dunkel werden lassen und die kürzere der angegebenen Backzeiten wählen. Durchgebacken muss es aber natürlich sein – hier hilft die Stäbchenprobe.
  • Da sich Acrylamid vor allem an der Oberfläche bildet und somit bei Brot hauptsächlich in der Kruste zu finden ist, zu dunkle Stellen am besten entfernen.
  • Während man bei manchen Backmischungen nur noch Wasser hinzufügen muss, braucht es bei anderen noch Zutaten wie Apfelessig oder Hefe. Achten Sie also, bevor Sie loslegen, auf die Hinweise auf den Verpackungen.
  • Gebackene Brote halten sich am längsten, wenn man sie in Brottöpfen aus Ton oder Steingut aufbewahrt, denn sie nehmen das Wasser des Brots zum Teil auf und speichern es. 

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Wir haben diese Produkte für Sie getestet

Testverfahren

Wir haben 22 Brotbackmischungen in (Bio­)Supermärkten, Discountern, Reformhäusern und Drogerien eingekauft, darunter 13, die als glutenfrei ausgelobt sind, und sieben, die aus biologischem Anbau stammen. Die Backmischungen kosteten einheitlich auf 500 Gramm gerechnet zwischen 0,65 und 5,59 Euro.

In spezialisierten Laboren ließen wir alle Brotbackmischungen auf Pestizide, darunter Glyphosat und die Wachstumsregulatoren Chlormequat und Mepiquat analysieren, darüber hinaus auf Mineralölbestandteile wie gesättigte (MOSH/MOSH­Analoga) und aromatische (MOAH) Kohlenwasserstoffe.

Weitere Bestandteile der Analyse: verschiedene, typischerweise in Getreide vorkommende Schimmelpilzgifte wie Deoxynivalenol (DON), Zearalenon (ZEA), Ochratoxin A (OTA), T­2­/HT­2­ und Alternariatoxine sowie Schwermetalle wie Cadmium. Um den Acrylamidgehalt in den zubereiteten Broten zu bestimmen, hat das Labor die Mischungen nach Herstellerangaben zubereitet und gebacken. Dabei wählte das Labor im Sinne der Acrylamidminimierung die kürzere angegebene Zeit der Backzeitspanne.

Zudem wurde geprüft, ob die Produkte mit Glutenfrei­-Auslobung tatsächlich kein Gluten enthielten. Wir ließen den Salzgehalt im gebackenen Brot bestimmen – falls die Deklaration sich auf die trockene Brotbackmischung bezog, auch darin – und prüften, ob sich Abweichungen vom deklarierten Gehalt innerhalb der lebensmittelrechtlichen Toleranzen bewegen. Per Deklaration erfassten wir den Salz­ und Ballaststoffgehalt und ob den Broten färbende Zutaten zugesetzt sind. Waren keine Ballaststoffgehalte angegeben, fragten wir bei den Anbietern nach und ergänzten die rückgemeldeten Werte in den Tabellen.

Die Verpackungen überprüften wir darauf, ob sie aus unserer Sicht unnötig doppelt verpackt sind. Bei Mischungen mit Mehlen als Hauptbestandteil suchten wir nach einem Hinweis auf den Packungen, dass das Produkt nicht zum Rohverzehr geeignet ist. Einige Hersteller loben ihre Brotmischungen als "reich an Ballaststoffen" oder "Proteinquelle" aus – nach Kriterien der Health­Claims-­Verordnung zu Recht. Zudem schauten wir uns die Nutri-­Scores an und überprüften die Umweltauslobungen.

Bewertungslegende

Soweit nicht abweichend angegeben, handelt es sich bei den hier genannten Abwertungsgrenzen nicht um gesetzliche Grenzwerte, sondern um solche, die von ÖKO-TEST festgesetzt wurden. Die Abwertungsgrenzen wurden von ÖKO-TEST eingedenk der sich aus spezifischen Untersuchungen ergebenden Messunsicherheiten und methodenimmanenter Varianzen festgelegt, zugrunde gelegt werden die gemessenen Gehalte. Steht bei konkret benannten Analyseergebnissen "nein", bedeutet das "unterhalb der Bestimmungsgrenze" der jeweiligen Testmethode. Bei Richt- und Orientierungswerten handelt es sich um rechtlich nicht bindende Werte, die eingehalten werden sollten, während rechtlich bindende Grenzwerte eingehalten werden müssen. Ebenfalls rechtlich nicht bindend ist der Threshold of Toxicological Concern (TTC). Bei diesem handelt es sich um den täglichen Schwellenwert mit toxikologischer Relevanz der EFSA. MOSH/MOSH-Analoga beinhalten gegebenenfalls auch POSH (Polyolefin Oligomeric Saturated Hydrocarbons), PAO (Poly Alpha Olefins) und MORE (Mineral Oil Refined Products). Die tolerierbare tägliche bzw. wöchentliche Aufnahmemenge (TDI beziehungsweise TWI) sind Schätzwerte, wie viel von einem Stoff lebenslang pro Tag beziehungsweise pro Woche ohne gesundheitliche Folgen aufgenommen werden kann. Für die Berechnungen wurde eine tägliche Portion von 150 Gramm (g) Brot und ein Körpergewicht von 60 kg für einen Erwachsenen zugrunde gelegt. Befand sich keine Angabe auf der Verpackung wurden dafür 100 g Brotbackmischung angenommen. Es wurde kaufmännisch gerundet.

Bewertung Testergebnis Inhaltsstoffe: Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führen zur Abwertung um jeweils vier Noten: a) ein gemessener Gehalt an Alternariolmonomethylether (AME) von mehr als 5 µg/kg (in Tabelle: "AME stark erhöht"), der zu einer deutlichen Überschreitung des TTC für AME von 2,5 ng/kg Körpergewicht pro Tag führt; b) ein gemessener Gehalt für die Summe an T-2- und
HT-2-Toxin, der den TDI von 0,02 µg/kg Körpergewicht zu mehr als 100 Prozent ausschöpft (in Tabelle: "T-2/HT-2 stark erhöht").

Zur Abwertung um jeweils zwei Noten führen: a) ein gemessener Gehalt an Mineralölbestandteilen (MOSH/MOSH-Analoga) der Kettenlängen C17 bis C35 von mehr als 2 bis 4 mg/kg (in Tabelle: "erhöht"); b) ein gemessener Gehalt für die Summe an T-2- und HT-2-Toxin, der den TDI von 0,02 µg/kg Körpergewicht zu mehr als 50 bis 100 Prozent ausschöpft (in Tabelle: "T-2/HT-2 erhöht"); c) ein gemessener Gehalt für die Summe an Deoxynivalenol, 3-Acetyl- und 15-Acetyl-Deoxynivalenol, der den Gruppen-TDI von 1 µg/kg Körpergewicht zu mehr als 50 bis 100 Prozent ausschöpft (in Tabelle: "DON und Derivate erhöht"); d) ein gemessener Gehalt an Acrylamid im nach Herstellerangaben zubereiteten Produkt, der den Richtwert für weiches Brot außer Brot auf Weizenbasis von 100 µg/kg gemäß Verordnung (EU) Nr. 2017/2158 zu mehr als 50 bis 100 Prozent ausschöpft (in Tabelle: "Acrylamid erhöht"); e) ein gemessener Gehalt an Cadmium, der den TWI der EFSA von 2,5 µg/kg Körpergewicht zu mehr als 50 bis 100 Prozent ausschöpft (in Tabelle "Cadmium erhöht").

Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) ein deklarierter Salzgehalt von mehr als 1,2 Gramm pro 100 Gramm zubereitetem Brot, wenn der deklarierte Salzgehalt sich auf das zubereitete Brot bezieht, oder ein gemessener Salzgehalt von mehr als 1,2 Gramm pro 100 Gramm zubereitetem Brot, wenn der deklarierte Salzgehalt sich nur auf die trockene Brotbackmischung bezieht. 1,2 Gramm pro 100 Gramm entsprechen dem Schwellenwert für einen Warnhinweis bei hohem Salzgehalt von frischem Brot in Finnland; b) ein bis zwei besonders bedenkliche Pestizide oder deren Metaboliten in gemessenen Gehalten von jeweils mehr als 0,01 mg/kg. Dabei orientieren wir uns an der Liste der hochgefährlichen Pestizide des Pestizid-Aktions-Netzwerks (PAN), Stand: 12/2024, insbesondere der in Gruppe 2 oder Gruppe 3 als sehr bienentoxisch oder sehr bioakkumulierend und sehr persistent in Wasser, Böden oder Sedimenten genannten Stoffe sowie an wissenschaftlichen Erkenntnissen, Einstufungen von Pestiziden in der EU-Datenbank oder CLP-Verordnung als kanzerogen oder reproduktionstoxisch (hier: Deltamethrin, Captan-Metabolit, Pirimiphos-methyl, Glyphosat); c) ein in der EU nicht zugelassenes Pestizid (hier: Quinclorac); d) ein Mehrfachrückstand von zwei bis sechs Pestiziden und/oder Wirkverstärkern; e) Zutaten, die eine färbende Eigenschaft haben (hier: Karamellpulver, Malzextrakt).

Bewertung Testergebnis Weitere Mängel: Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führen zur Abwertung um jeweils eine Note: a) der deklarierte Salzgehalt weicht um mehr als ± 20 Prozent vom analysierten Salzgehalt ab, wenn der Salzgehalt ≥ 1,25 Gramm pro 100 Gramm beträgt. Diese Bewertung basiert auf dem EU-Leitfaden für Toleranzen zur Nährwertdeklaration für zuständige Behörden; b) keine Angabe des Ballaststoffgehalts in der Nährwertdeklaration. Diese Angabe ist rechtlich nicht verpflichtend, kann dem Verbraucher jedoch eine wertgebende Information zum Produkt geben; c) eine zusätzliche Umverpackung aus Pappe, obwohl das Produkt in einem Kunststoff- oder Papierbeutel verpackt ist; d) ein fehlender Hinweis auf der Verpackung, dass Mehle und Teige nicht zum Rohverzehr bestimmt sind.

Das Gesamturteil beruht auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "mangelhaft" oder "ungenügend" ist, verschlechtert das Gesamturteil um zwei Noten. Ein Testergebnis Weitere Mängel, welches "befriedigend" oder "ausreichend" ist, verschlechtert das Gesamturteil um eine Note. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "gut" ist, verschlechtert das Gesamturteil nicht.

Testmethoden

Mineralölbestandteile: nach ISO 20122:2024-04 mod.; die Modifikation betrifft die Epoxidierung und eine zusätzliche Aufreinigung; Messung mittels LC-GC/FID (Bestimmung im homogenisierten Probenmaterial aus drei Packungen).

Natrium: Aufschluss nach DIN EN 13805:2014-12. Messung nach ASU L 00.00-144:2019-07. Bestimmung von Natrium nach Zubereitung gemäß Herstellerangaben im Backofen.

Salzäquivalente: berechnet gemäß LMIV nach der Formel: Salz = Natrium × 2,5.

Elemente: Probenvorbereitung: Totalaufschluss in der Mikrowelle. Messung mittels ICP-MS.

Anorganisches Arsen: Aufschluss und Messung nach DIN EN 16802:2016-07.

Mykotoxine: LC-MS/MS (Bestimmung im homogenisierten Probenmaterial aus drei Packungen).

Aflatoxine: HPLC-FLD (Bestimmung im homogenisierten Probenmaterial aus drei Packungen).

Alternariatoxine: LC-MS/MS (Bestimmung im homogenisierten Probenmaterial aus drei Packungen).

Pestizid-Screening: GC-MS/MS und LC-MS/MS nach DIN EN 15662:2018-07 (Bestimmung im homogenisierten Probenmaterial aus drei Packungen).

Chlormequat/Mepiquat: nach ASU L 00.00-76:2008-12 (Bestimmung im homogenisierten Probenmaterial aus drei Packungen).           

Gliadin: quantitativ, ELISA Kit: RIDASCREEN® Gliadin.

Gluten: berechnet gemäß "Draft Revised Standard für Gluten-Free Foods" des Codex Alimentarius der FAO/WHO mit einem Faktor von 2, unter der Annahme, dass Gluten zu ca. 50% aus Gliadin besteht.

Acrylamid: LC-MS/MS. Bestimmung von Acrylamid nach Zubereitung gemäß Herstellerangaben im Backofen.

Glyphosat: LC-MS/MS (Bestimmung im homogenisierten Probenmaterial aus drei Packungen).

Einkauf der Testprodukte: August - September 2025

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