Ratgeber: Patente auf Pflanzen

Wem gehört der Brokkoli?

ÖKO-TEST Juni 2010 | | Kategorie: Freizeit und Technik | 28.05.2010

Ratgeber: Patente auf Pflanzen

Auf immer mehr Pflanzen werden Patente angemeldet. Selbst der Politik geht das zu weit. Im Juli wird an einem Präzedenzfall geklärt, wo die Patentierung ihre Grenzen hat. Verschwinden wird sie freilich nicht.

Wer hat eigentlich den Brokkoli erfunden? Schwierige Frage, es gibt ihn schließlich schon sehr lange. Vermutlich brachten die Etrusker das Gemüse bereits aus Kleinasien mit, als sie sich vor rund 3.000 Jahren in der heutigen Toskana niederließen. Später erfreute sich der Kohl auch bei den Römern größter Beliebtheit - wobei diese den Brokkoli vermutlich noch nicht in der heute bekannten Form grüner Röschen verspeisten, sondern ihn in Gestalt von Köpfen ähnlich dem Blumenkohl ernteten. Als Delikatesse galt er dennoch: Apicius, ein im ersten Jahrhundert vor Christus lebender berühmter Autor antiker Kochbücher, empfahl, Brokkoli zu kochen und mit einer Mischung aus Kreuzkümmel und Koriander sowie gehackter Zwiebel, Öl und Wein zu würzen.

Seither gilt Brokkoli vielerorts als Gaumenfreude und äußerst gesunde Kost. Das Gemüse gelangte nach der Heirat von Caterina de Medici mit König Henri von Orleans im Jahr 1533 nach Frankreich, es wurde in England als "italienischer Spargel" gepriesen und als "Proculi" wohl um 1660 auch in Deutschland eingeführt. In all den Jahrhunderten gewann Brokkoli in der Obhut von Gärtnern und Züchtern weiter an Wohlgeschmack und Ertragskraft - wobei die Form als "Sprossenkohl" immer beliebter wurde. Auf den Gedanken, sich als "Erfinder" des Brokkoli zu bezeichnen, kamen freilich auch Urheber von Sorten mit so wohlklingenden Namen wie Green Sprouting oder Sparco nicht. Sie hatten schließlich allesamt nur ein Gemüse verbessert, das seit Menschengedenken auf den Speisezetteln steht.

Anders ist das bei Richard Mithen und Kathy Faulkner. Die Forscher vom Unternehmen Plant Bioscience Ltd. im nordenglischen Norwich werden beim Europäischen Patentamt (EPA) in München als "Erfinder" in Sachen Brokkoli geführt. Im April 1999 hatten sie eine Methode zum Patent angemeldet, mit der sich der Glucosinolat-Gehalt in Brokkoli erhöhen lässt. Derlei Senfölverbindungen verleihen Kohlarten, aber auch Rettich und Kresse ihren leicht bitteren Geschmack, sollen aber zugleich vor Krebserkrankungen schützen.

Bei dem nach längerer Prüfung im Juli 2002 erteilten Patent mit der Nummer EP 1069819 geht es im Kern um ein Verfahren, mit dem bestimmte Abschnitte im Erbgut ausfindig gemacht werden, die mit dem Gehalt an dem hilfreichen Wirkstoff in Beziehung stehen sollen. Mithilfe solcher "Marker-Gene" könnte es künftig leichter möglich sein, neue Brokkolisorten mit einem höheren Gehalt an Glucosinolaten zu züchten. Das Patent gilt aber beileibe nicht nur für die spezielle Methode zur Züchtung. Geschützt sind auch die gewonnenen Samen und sogar alle essbaren Pflanzen, die auf diese Weise hergestellt werden.

Dass Urheberschutz für Gartengemüse erteilt wird, mag viele überraschen. Brokkoli ist allerdings längst nicht mehr die einzige Pflanze, die unter Patentschutz steht. Auch für Sonnenblumen und Sojabohnen, Blumenkohl und Karotten, mexikanischen Mais und indischen Weizen sind Patente beantragt und teilweise erteilt worden. Zu besonderer Bekanntheit jedoch hat es der Brokkoli gebracht - oder wird es spätestens dann bringen, wenn im Juli 2010 an seinem Fall sowie dem der "Schrumpeltomate" - einer Tomate mit geringem Wassergehalt, die sich gut für die Ketchupherstellung eignen soll - darüber verhandelt wird, wo eigentlich die Patentierung von Pflanzen ihre Grenzen hat. Am 20. Juli tritt im gläsernen Bürogebäude des Europäischen Patentamtes, das mitten in der Münchner Innenstadt direkt am Ufer der Isar steht, die Große Beschwerdekammer zusammen und eröffnet eine seit Langem mit großer Spannung erwartete Verhandlung. Die Kammer, gewissermaßen oberste Gerichtsinstanz des 1977 gegründeten europäischen Patentamtes, muss entscheiden, ob das Brokkoli-Patent zu Recht erteilt wurde. Das Gemüse, heißt es bei Greenpeace bereits, werde "europäische Patentgeschichte schreiben".

Nicht zur Debatte steht in der zunächst auf zwei Tage angesetzten Verhandlung die Frage, ob Pflanzen überhaupt patentiert werden dürfen. Sie stellt sich aber zumindest aus Sicht des Amtes aufgrund der europäischen Rechtslage auch nicht. Nachdem bereits Ende der 80er-Jahre erste Patente auf Pflanzen erteilt worden waren, hatte ein Einspruch von Greenpeace diese Praxis zwar 1995 vorläufig gestoppt. Doch am 6. Juli 1998, ein Jahr, bevor Richard Mithen und seine Kollegin Kathy Faulkner das Patent für ihr Brokkoli-Analyseverfahren beantragten, war in Europa eine Richtlinie zum "Rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen" in Kraft getreten. Über das Papier war zuvor zehn Jahre lang erbittert gestritten worden, und bis es in allen EU-Ländern in nationales Patentrecht umgesetzt wurde, verging noch einmal viel Zeit. In Deutschland wurde das Regelwerk erst im Jahr 2004 übernommen. Mit dem Übereinkommen gibt es eine verbindliche rechtliche Grundlage dafür, welche Erfindungen in Europa geschützt werden. Patente auf Pflanzen und Tiere gehören dazu. Die Möglichkeit wird rege genutzt: Laut einem von Christoph Then und Ruth Tippe erarbeiteten und im April 2009 von der Initiative "Kein Patent auf Leben" veröffentlichten Report wurden innerhalb von zehn Jahren allein über 1.000 Patente auf Pflanzen und Saatgut vergeben.

Zunächst wurden Patente überwiegend für Organismen beantragt, die gentechnisch verändert worden waren. Die Firmen wollten sich auf diese Weise ihre kostspielig im Labor kreierten Erfindungen schützen lassen, um sie wirtschaftlich verwerten zu können. Der Gen-Technik wird indes zunehmend der Rücken gekehrt, sagt Then, der ein Institut für die unabhängige Folgenabschätzung in der Bio-Technologie leitet sowie Berater für Greenpeace und die "Kein Patent"-Initiative ist. Grund ist seiner Analyse zufolge, dass sich die hohen Erwartungen in die Gen-Technik immer weniger erfüllen.

Um komplexe Merkmale wie die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen gegen Krankheiten und Trockenheit zu beeinflussen, helfe es wenig, nur in einzelne Abschnitte des Erbmaterials einzugreifen, sagt der Wissenschaftler; viel hilfreicher sei es, "mit dem Genom als Ganzem zu arbeiten". Schließlich werden die erwünschten Eigenschaften oft nicht von einzelnen DNA-Abschnitten beeinflusst, die sich in Labors austauschen oder verändern ließen. Sie beruhen vielmehr auf komplexen genetischen Wechselwirkungen. Diese aber ließen sich mit Methoden der konventionellen Züchtung besser bearbeiten, zumal, wenn diese durch genetische Marker unterstützt wird: die Suche nach Abschnitten im Erbmaterial, die mit bestimmten Eigenschaften in Verbindung gebracht werden und nach denen bei den zur Züchtung ausgewählten Pflanzen gezielt gefahndet wird. Bei wichtigen Züchtungszielen wie Krankheits- und Stressresistenz oder Ertragssteigerungen, sagt Then, habe es nennenswerte Fortschritte in den vergangenen Jahren nicht durch gentechnische Forschung, sondern vielmehr durch konventionelle Züchtung gegeben.

Daher greifen auch Agrokonzerne wie Syngenta, Monsanto oder DuPont, die bisher als Vorreiter der Gen-Technik gelten, nun zunehmend auf die konventionelle Züchtung zurück. Die Entwicklung lässt sich an den Patentstatistiken belegen. Entfielen noch vor zehn Jahren nur ein bis fünf Prozent der angemeldeten Patente auf den Bereich der herkömmlichen Züchtung, so kommt heute schon jede vierte Anmeldung aus diesem Bereich, Tendenz weiter steigend.

Die Unternehmen haben dabei indes ein Problem: Patentierbare "Erfindung" müssen sich, wie in Artikel 52 des Europäischen Patentübereinkommens festgelegt ist, dadurch auszeichnen, dass sie "neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind". Pflanzen, die seit Jahrhunderten angebaut werden, können indes kaum als wirklich neu gelten. Auch ist ihre Verbesserung durch Kreuzung und Auswahl nicht wirklich als eine erfinderische Tätigkeit anzusehen; diese wurde schließlich im Kern schon vom mährischen Mönch Gregor Mendel Mitte des 19. Jahrhunderts beschrieben. Ungeklärt sei bislang aber, so heißt es auf den Internetseiten des Patentamts, wie es um die Patentierbarkeit von "mehrstufigen Züchtungsverfahren" bestellt ist, die auch einen "technischen Schritt beinhalten" - zum Beispiel durch die Identifizierung von "Marker-Genen" wie im Fall des Brokkoli.

Diese Unsicherheit nutzen viele Firmen aus, um sich Rechtsschutz für im Grunde herkömmlich gezüchtete Pflanzen zu sichern. Sie hätten begonnen, "Erfindungen zu erfinden", wie es Then formuliert: Das Zuchtverfahren wird mit technischen Elementen aufgepeppt, wobei sich diese auch in der Beschreibung des Ölgehalts von Pflanzen oder der Bewertung ihres Ernteertrags erschöpfen können. Der technische Beitrag sei häufig trivial, sagen Kritiker; dennoch wird auf diese Weise immer öfter die Erteilung von Patenten auch für herkömmliche Zuchtverfahren gerechtfertigt. Insgesamt gebe es bereits 500 Anmeldungen, bei denen es um konventionelle Zuchtmethoden geht. 78, zum Teil äußerst weitreichende Patente seien bereits erteilt worden, sagt Ruth Tippe, Sprecherin der Initiative "Kein Patent auf Leben".

Ein nicht unwesentlicher Grund für die beachtliche Zahl beantragter und erteilter Patente sind Widersprüchlichkeiten im Regelwerk. Das Patentübereinkommen, das zuletzt im Jahr 2000 aktualisiert wurde, regelt in Artikel 53, dass Patente nicht erteilt werden für "im Wesentlichen biologische Verfahren" zur Züchtung. In den Ausführungsbestimmungen heißt es allerdings, Züchtungsverfahren seien nur dann als im Wesentlichen biologisch anzusehen, wenn sie "vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung und Selektion" beruhten. Ob dieser Ausschlussgrund schon dann nicht mehr erfüllt ist und also ein Patent erteilt werden darf, wenn zusätzlich zum Beispiel genetische Marker für die Auswahl der Zuchtpflanzen zu Hilfe gezogen werden, ist heftig umstritten. Eine Klarstellung ist dringend geboten, meinen die Kritiker, zu denen auch deutsche Landwirte gehören. Die konventionelle Zucht werde ja nicht allein deshalb zum erfinderischen Vorgang, weil sie mit technischen Hilfsmitteln "garniert" werde, sagt Inken Lampe, Rechtsanwältin beim Deutschen Bauernverband (DBV): "Auch Gregor Mendel hat schließlich schon eine Pinzette benutzt" - und kein Patent auf die so gezüchteten Erbsen erhalten.

Die erhoffte Klarheit darüber, wie die europäischen Patentregelungen in dem entscheidenden Punkt auszulegen sind, soll nun der Spruch der Großen Beschwerdekammer im Brokkolifall bringen, der ursprünglich bereits vor zwei Jahren verhandelt werden sollte. Das öffentliche Interesse ist enorm: 23 Organisationen und Verbände haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen sogenannten "Amicus-Curiae-Brief" an die Kammer zu verfassen, also eine Stellungnahme von Dritten, die im Verfahren nicht direkt beteiligt, aber vom Richterspruch betroffen sind. Die Spannbreite ist dabei sehr groß: Sie reicht vom DBV über Verbände von Pflanzenzüchtern oder "CropLife", eine Vereinigung, in der große Agrokonzerne wie Monsanto und Syngenta zusammengeschlossen sind, bis hin zu Greenpeace und dem "Netzwerk Afrika".

Diese enorme Aufmerksamkeit hat Gründe; schließlich steht in dem Verfahren etliches auf dem Spiel. Für Unternehmen, die sich in der Zucht neuer Pflanzensorten engagieren, geht es vordergründig um Schutz und wirtschaftliche Verwertung ihrer Forschungsergebnisse, aber auch um Marktpositionen und Einnahmequellen. Patente, analysieren Christoph Then und Ruth Tippe, seien schließlich entscheidende Bausteine für die "zunehmende Monopolisierung" und Marktkonzentration im Saatgutsektor, wie es im Untertitel ihres entsprechenden Reports heißt. In dem Papier werden nicht zuletzt jüngere Veränderungen auf dem US-Saatgutmarkt untersucht. Auslöser für diese ist, dass bei häufig angebauten Feldfrüchten wie Soja und Mais inzwischen fast ausschließlich genveränderte Sorten zum Einsatz kommen, die allesamt unter Patentschutz stehen. Damit sei ein "Dschungel von exklusiven Nutzungsrechten" verbunden, der einigen wenigen Unternehmen, allen voran dem Monsanto-Konzern, eine beispiellose Marktmacht verschafft habe.

Die Folgen für Landwirte sind in vielerlei Hinsicht fatal: So stiegen zwar die Erträge mit dem neuen, gentechnisch veränderten Saatgut anders als erwartet kaum an. Die Preise freilich gingen kräftig nach oben, während zugleich die Sortenvielfalt zurückging. In Europa, wo der Anbau gentechnisch erzeugter Sorten bislang kaum eine Rolle spielt, drohen vergleichbare Szenarien vor allem dann, wenn auch traditionell gezüchtete Pflanzen patentiert werden dürfen - was erklärt, warum dem Brokkolifall so große Bedeutung beigemessen wird.

Aber damit nicht genug: Wie weit die Macht der Besitzer von Patentrechten gehen könnte, zeigt ein weiterer Versuch von Monsanto. So will das US-Unternehmen Landwirte und Verbraucher auch mit Patenten in der Schweinemast zur Kasse bitten. Wie die Süddeutsche jüngst unter Berufung auf Recherchen von Greenpeace und weiteren Organisationen berichtete, will der Konzern das Fleisch von Schweinen, die mit gentechnisch veränderten Futterpflanzen von Monsanto gefüttert wurden, als Erfindung für sich beanspruchen.

Bereits im vergangenen Jahr soll Monsanto bei der Genfer Weltpatentbehörde Lizenzansprüche auf Schinken und Schnitzel angemeldet haben. Im März 2010 soll Monsanto einen weiteren Antrag auf Fische aus Aquakulturen gestellt haben, berichtet das Blatt unter Berufung auf Greenpeace weiter. Demnach beansprucht der Agrarkonzern auch alle Fischprodukte für sich, die mit Gen-Futterpflanzen von Monsanto hergestellt werden. So gefütterte Fische sollen einen höheren Anteil an herzschützenden Omega-3-Fettsäuren enthalten -Lebensmittelhersteller versprechen sich davon ein Milliardengeschäft.

Wird also die bisher geübte Praxis bestätigt, wonach auch für herkömmliche Züchtungen mit einem kleinen technischen Extra ein Patent erteilt wird, droht ein eingespieltes Regelwerk über den Haufen geworfen zu werden. Schließlich ist es nicht so, dass bisher keine Ansprüche geltend machen kann, wer in Europa widerstandsfähigere Kartoffeln, fleischigere Tomaten oder buntere Dahlien züchtet: Um ihr geistiges Eigentum zu sichern, können Züchter den sogenannten Sortenschutz beantragen, der die wirtschaftliche Verwertung ihrer Neuzüchtung garantiert. Nur der Inhaber dieser Schutzrechte darf die Pflanzen und ihre Samen vermehren und gewerblich vertreiben. Das sogenannte "Züchterprivileg" erlaubt es allerdings anderen Züchtern, dieses Material ohne Einwilligung zur Züchtung weiterer Sorten zu verwenden. Kleinbauern dürfen zudem dank eines "Landwirteprivilegs" einen Teil der Ernte als Saatgut zurückbehalten.

Vor allem das Züchterprivileg würde von Patentrechten unterminiert, sagt Inken Lampe vom Bauernverband. Zwar darf auch mit den patentierten Pflanzen weiter Zucht betrieben werden. Soll eine Neukreation aber auf den Markt gebracht werden, die den patentierten Bestandteil noch enthält, muss der Lizenzinhaber gefragt werden - und hat das Recht, die Verwertung zu verbieten oder Gebühren zu verlangen. Während der Sortenschutz Teil eines "Open-Source"-Prozesses sei, dessen Ergebnisse anderen Beteiligten frei zur Verfügung stünden, handle es sich beim Patentrecht "im Kern um Verbietungsrecht", konstatiert Lampe, die große Beschränkungen der Neuzucht von Pflanzen befürchtet. Aus Sicht der Landwirte wäre das gerade in Zeiten, da der Klimawandel einen großen Bedarf nach neuen, angepassteren Pflanzensorten bewirkt, sehr unersprießlich. Der DBV fordert daher, die "Vielfalt der genetischen Ressourcen" müsse frei verfügbar bleiben.

Auch Pflanzenzüchter stehen der Patentierung bei traditionellen Zuchtverfahren ablehnend gegenüber - zumindest in Holland, das als Hochburg für die Weiterentwicklung von Tomate, Tulpe & Co. für 37 Prozent aller Anmeldungen auf Sortenschutz in Europa verantwortlich ist. In einer Stellungnahme des starken Branchenverbandes Plantum NL, die dieser an die Große Beschwerdekammer des Patentamtes richtete, wird der geltende Schutzmechanismus als ein "ausbalanciertes System" bezeichnet, das sowohl den effektiven Schutz neuer Pflanzensorten gewährleiste als auch den Zugang zur genetischen Vielfalt. Plantum spricht sich daher strikt gegen jede Patentierung von Zuchtverfahren aus, bei denen die herkömmlichen Elemente von Kreuzung und Selektion eine Rolle spielen - unabhängig davon, ob diese durch "technische Features" ergänzt wurden oder nicht. Der Bundesverband der deutschen Pflanzenzüchter steht der Patenterteilung im Übrigen aufgeschlossener gegenüber. Patente, heißt es beim BDP, seien durchaus angebracht, wenn das herkömmliche Zuchtverfahren nur dank eines zusätzlichen technischen Schrittes zum Erfolg führe.

Während freilich Pflanzenzüchter und Landwirte vom im Sommer erwarteten Urteilsspruch unmittelbar betroffen sind, ist der Streit um das Brokkoli-Patent und generell um die Frage, in welchem Maße Pflanzen patentiert werden dürfen, weit mehr als nur eine Angelegenheit von Fachleuten. Ausdruck dafür ist eine Unterschriftenliste, die ebenfalls in Form eines "Amicus-Curiae-Briefs" an die Münchner Patentrichter übergeben wurde und vor der Verhandlung im Juli noch einmal ergänzt werden soll. Einreicher ist die Initiative "Kein Patent auf Leben". Sie hat bislang rund 60.000 Unterschriften gesammelt. Patente auf die Zucht von Pflanzen und Tieren, sagt deren Sprecherin Ruth Tippe, widersprächen nicht nur den geltenden rechtlichen Grundlagen: "Sie stehen auch den Interessen der Allgemeinheit entgegen." Tippe verweist etwa auf den Umstand, dass sich viele der Patente nicht nur auf Pflanzen und Samen, sondern auch auf Früchte und Verarbeitungsprodukte erstrecken - von Margarine über Mehl bis zu den daraus gebackenen Keksen. Agrokonzerne, die in der Pflanzenzucht aktiv sind, erhalten auf diese Weise Zugriff auf die gesamte Verarbeitungskette bei Lebensmitteln. Bei der "Kein-Patent"-Bewegung fürchtet man fatale Folgen für Preise und Versorgungssicherheit.

Die Initiative, die ihre Ursprünge Anfang der 90er-Jahre im Kampf gegen das Patent auf die sogenannte "Krebsmaus" hatte und Teil eines großen europaweiten Netzwerks ist, bündelt einen Unmut über die Patentierung von Lebewesen, der sich vielerorts in der Gesellschaft findet und zu überraschenden Allianzen führt. So wurde eine gemeinsame Erklärung gegen "Biopatente" vom Deutschen Bauernverband und zwei kirchlichen Organisationen veröffentlicht. Patente auf Lebewesen seien mit theologischen Grundpositionen nicht zu vereinbaren, begründet Maren Heincke vom "Zentrum für gesellschaftliche Verantwortung" bei der evangelischen Kirche in Hessen und Nassau dieses Engagement. "In unserem Glaubensverständnis sind Tiere und Pflanzen Teil der Schöpfung", erklärt die promovierte Agraringenieurin. Dies als Erfindung zu beanspruchen, sei Anmaßung und "mit Selbstüberschätzung verbunden".

Heincke verweist daneben auf den für die Kirchen ebenfalls zentralen Gerechtigkeitsaspekt. Die Züchtung der heute verbreiteten Agrarpflanzen sei "eine gemeinsame Kulturleistung der Menschheit". Würden künftig zunehmend Patente erteilt, überlasse man die Ergebnisse jahrtausendelanger Bemühungen "dem Zugriff einiger weniger Agrarkonzerne". Bereits jetzt stammten 70 Prozent des weltweit gehandelten Saatgutes von nur zehn Unternehmen. Gelinge es diesen, ihre Position mithilfe von Patenten zu festigen, gehörten mittelständische Pflanzenzüchter in Europa ebenso zu den Leidtragenden wie Kleinbauern in Entwicklungsländern. Vor diesem Hintergrund fordern Kirchenvertreter ein "eindeutiges Verbot der Patentierung von Pflanzen und Tieren", wie es in einer Resolution der Kirchensynode Hessen-Nassau heißt. Der Rat der Evangelischen Kirchen in Deutschland ist beauftragt, bei der Bundesregierung diesbezüglich Druck zu machen.

Zum bunten Kreis der Initiativen, die bei "Kein Patent auf Leben" mitarbeiten, zählen auch die Umweltschützer von Greenpeace oder die kirchliche Entwicklungshilfeorganisation Misereor. Insgesamt haben sich in dem Netzwerk rund 100 Organisationen und viele Einzelpersonen zusammengeschlossen. Sie alle bereiten sich auf den 20. Juli als eine Art Tag der Entscheidung vor. Die Münchner Verhandlung werde "ein Kulminationspunkt", sagt Sprecherin Tippe; die Entscheidung der Kammer habe Präzedenzcharakter für viele vergleichbare Fälle. Habe das Brokkoli-Patent, das vom Patentamt erteilt und auch von einer ersten Beschwerdekammer nicht widerrufen worden sei, auch in zweiter Instanz Bestand, dann "ist die Autobahn frei", formuliert sie: "Dann konnte sich die Industrie durchsetzen." Angemerkt wird freilich auch, dass eine Ablehnung des Brokkoli-Patents noch längst kein Sieg auf ganzer Linie sei. Die Praxis der Patentierung wird schließlich nicht grundsätzlich infrage gestellt; zudem ist zu erwarten, dass die Firmen weiter versuchen werden, die Regelungen zu ihren Gunsten zu verändern.

Dabei könnte ihnen freilich womöglich die Politik einen Strich durch die Rechnung machen. Auch dort herrscht verbreitetes Unwohlsein über die derzeitige Patentierungspraxis - und zwar im Öko-Lager, aber auch bei Konservativen. Die Erteilung von Patenten auf Tiere und Pflanzen sei "grundsätzlich abzulehnen", verlautbarte im Mai 2009 die Bundestagsfraktion von CDU/CSU. Zwar müssten technische Verfahren patentiert werden dürfen; man solle aber die Rechtslage so präzisieren, dass nicht auf Umwegen auch eine Patentierung von Genen und genetischen Eigenschaften erfolge. Und in einer Bundesratsinitiative aus dem von CDU und FDP regierten Land Hessen, die im März 2009 vorgebracht wurde, wird beklagt, Patente auf herkömmlich gezüchtete Pflanzen brächten die Gefahr mit sich, dass Züchtungsfortschritte zur Anpassung an den Klimawandel und die Sicherung der Ernährungsgrundlagen "behindert werden". Der "ausgewogene Kompromiss", der zwischen Sorten- und Patentschutz zunächst bestanden habe, sei seit dem Inkrafttreten der 2004 ratifizierten Biopatentrichtlinie nicht mehr gegeben. Die Hessen beklagten zudem, geltende rechtliche Regelungen würden vom Patentamt "sehr weit ausgelegt", weshalb der Bund auf eine Klarstellung drängen solle.

Der Vorstoß aus Hessen ist nicht das einzige Beispiel dafür, dass neben der uneindeutigen Rechtslage auch die Praxis des Patentamtes kritisiert wird. Die Münchner Behörde beteuert zwar auf ihrer Internetseite, man habe "keine eigene politische Meinung" zum Thema der Biopatente; die Patentanmeldungen würden ausschließlich auf Grundlage der geltenden Gesetze begutachtet. Die Initiative "Kein Patent auf Leben" allerdings wirft dem Patentamt mehr oder weniger direkt eine unternehmensfreundliche Genehmigungspraxis vor: Mit der Erteilung von Patenten auf traditionell gezüchtete Pflanzen stelle sich dieses gegen die Interessen der Gesellschaft und "bedient nur die Gier der Konzerne".

Das Amt trete zumeist als "Dienstleister der Industrie" auf, klagt Christoph Then. Verschlimmert wird die Situation durch "Verfahrensprobleme" beim EPA. Inken Lampe vom Bauernverband weist darauf hin, dass das Patentamt von großen Unternehmen mit Patentanmeldungen regelrecht überflutet werde, die vorbeugend weitreichende Ansprüche sichern und die Konkurrenz verunsichern sollen.

Zwar bemüht sich das Amt nach eigenen Aussagen um kritische Prüfung in jedem Einzelfall. Zweifel meldet aber etwa ein im März 2007 veröffentlichtes Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft an. Die Expertise weist unter anderem darauf hin, dass die Ablehnung eines Patents beim EPA viel umfangreicher begründet werden muss als seine Gewährung - der Mehraufwand wird mit 70 Prozent angegeben. Auch wird angemerkt, dass die Behörde nicht zuletzt von Gebühren lebt und ein Großteil ihres Etats an die Erteilung von Patenten gekoppelt ist. Insgesamt, resümieren die Experten, gebe es für das Amt "starke Anreize zugunsten einer erteilungsfreundlichen Patentpolitik".

Zumindest in der Frage der Bio-Patente könnten die Grenzen wieder enger gezogen werden - wenn nicht durch eine entsprechende Entscheidung der Beschwerdekammer im Juli, dann aufgrund politischer Vorgaben. Zwar hat die hessische Initiative, nachdem sie im Bundesrat behandelt wurde, bislang keine weiteren Folgen gehabt.

Auch ein Runder Tisch, zu dem Ilse Aigner, die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, im Juni 2009 einlud und in dessen Folge die CSU-Politikerin auf "Änderungen des europäischen Biopatentrechts" drängte, mündete bislang nicht in erkennbare politische Initiativen. Ein Grund dafür ist nach Ansicht von Beobachtern die bevorstehende Verhandlung in München: "Alle warten ab, was dort entschieden wird."

Zugleich bekräftigt Aigners Ministerium aber auf Nachfrage von ÖKO-TEST die Position, wonach Patente auf Nutztiere und Pflanzen "aus fachlichen, ethischen und rechtlichen Gründen" abgelehnt werden. Verwiesen wird auf den Koalitionsvertrag, den CDU und FDP beschlossen haben. Eine Sprecherin des Ministeriums erklärt darüber hinaus, man halte "Präzisierungen des geltenden europäischen Rechts" für notwendig. Unter das Patentverbot sollten demnach auch Verfahren fallen, bei denen ein "im Kern biologisch-natürlicher Zuchtvorgang lediglich durch technische Hilfsmittel wie zum Beispiel Marker unterstützt" werde. Zudem dürften die auf konkrete Verfahren erteilten Patente keine Wirkung auf die Pflanze als ganze oder deren Nachkommen haben.

Eingeräumt wird im Ministerium freilich, dass eine Änderung der EU-Patentrichtlinie ein "langwieriger Prozess" werden dürfte, zumal eine Korrektur nur einstimmig erfolgen könne. Schon im Sommer 2009 hatte Aigner vom "Bohren dicker Bretter" gesprochen. Bislang, so hieß es jetzt aus ihrem Haus, gebe es auf europäischer Ebene "kaum Bestrebungen" für eine rechtliche Anpassung. Das Ministerium plant nach eigenen Angaben aber ein Symposium über Bio-Patente, das gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband organisiert wird und im Juli in Brüssel stattfinden soll. Zudem soll sein wissenschaftlicher Beirat in Kürze ein Gutachten mit Vorschlägen vorlegen, die in die Diskussion einflössen.

Für eine Korrektur der geltenden Rechtslage bietet nach Ansicht der Initiative "Kein Patent auf Leben" eine Klausel Gelegenheit, der zufolge die 1998 beschlossene Patentrichtlinie nach fünf Jahren ohnehin überarbeitet werden sollte. Wegen der zögerlichen Ratifizierung sei das noch nicht erfolgt, sagt Sprecherin Ruth Tippe. In jedem Fall hätte ein entsprechendes Votum der Bundesregierung einiges Gewicht. Deutschland sei in der Debatte um die EU-Patentpolitik stets eine treibende Kraft gewesen, sagt Christoph Then; ein Votum für eine Änderung der Richtlinie wäre daher "hilfreich".

Wie groß der politische Druck in der Öffentlichkeit ist, wird sich rund um die Verhandlung am 20. Juli in München zeigen: Tags zuvor soll eine Konferenz noch einmal die Argumente der Patentkritiker zusammenfassen, parallel zur Verhandlung ist dann eine Demonstration geplant. Anschließend böte sich je nach Ausgang des Verfahrens ein Brokkoli-Festessen an, wenn auch nicht unbedingt mit antiken Ausmaßen. Im alten Rom soll Drusius, der Sohn des Kaisers Tiberius, einen ganzen Monat lang ausschließlich von Brokkoli gelebt haben - gesund und vollkommen patentfrei.

Wofür gibt es Patente?

Europäische Patente, die jeweils für 20 Jahre gültig sind, werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, "sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind". Patente werden jedoch nicht erteilt für "Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren (Artikel 52.1 und 53.2 des Europäischen Patentübereinkommens). Laut Regel 23 der Ausführungsordnung gelten Verfahren zur Züchtung dann als "im wesentlichen biologisch", wenn sie "vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung und Selektion" beruhen.

Wer erteilt Patente?

Europäische Patente erteilt das Europäische Patentamt, das seinen Hauptsitz in München hat, allein dort über 3.600 Mitarbeiter beschäftigt und über weitere Niederlassungen in Den Haag, Berlin und Wien verfügt. Präsident ist bis 30. Juni die Britin Alison Brimelow, danach folgt Benoit Battistelli aus Frankreich. Das Patentamt ist ein Organ der Europäischen Patentorganisation (EPO). Dieser gehören mit dem Beitritt Albaniens am 1. Mai 2010 nun 37 Mitgliedsstaaten an. Grundlage für ihre Bildung war das 1977 beschlossene und im Jahr 2000 grundlegend überarbeitete Europäische Patentübereinkommen (EPÜ).

Wer bearbeitet Einsprüche?

Erfindungen können gemäß EPÜ zentral beim Europäischen Patentamt angemeldet werden. Erst nach der Bearbeitung und der Behandlung von möglichen Einsprüchen "zerfällt" das Patent dann in nationale Patente. Einsprüche, die innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung des Patents erhoben werden müssen, werden in einem mehrstufigen Verfahren bearbeitet. Erste "Instanz" ist eine Einspruchsabteilung; danach wird eine der Technischen oder Juristischen Beschwerdekammern eingeschaltet. In grundlegenden Fällen, etwa dem des Brokkoli-Patents, kann diese den Fall an die Große Beschwerdekammer verweisen.

Interview

Durch Patente werden Kleinbauern noch ärmer

Kerstin Lanje ist Referentin für Welthandel und Ernährung beim katholischen Hilfswerk Misereor.

ÖKO-TEST: Warum engagiert sich Misereor gegen Patente auf Pflanzen?

Lanje: Grundsätzlich zunächst deshalb, weil wir Pflanzen und Tiere als Teil der Schöpfung verstehen. Sie sind also bereits vorhanden und können von Menschen quasi nur gefunden und nicht erfunden werden. Darauf Patentansprüche anzumelden, ist in unserem Verständnis nicht möglich. Als christliches Hilfswerk, das sich in der Entwicklungspolitik engagiert, befürchten wir durch die zunehmende Patentierung nicht zuletzt von herkömmlich gezüchteten Pflanzen zudem gravierende Nachteile für Kleinbauern in Entwicklungsländern.

ÖKO-TEST: Welche Nachteile sind das?

Lanje: Die Kleinbauern sind darauf angewiesen, einen Teil ihrer Ernte zurückzubehalten, um es als Saatgut verwenden oder mit Nachbarn tauschen zu können. Außerdem züchten sie häufig selbst. Bei patentierten Pflanzen ist das nicht mehr ohne Weiteres möglich. Die Agrarkonzerne streben eine möglichst umfassende Kontrolle über die gesamte Kette von der Züchtung einer Pflanze bis zu den letzten Schritten ihrer Verarbeitung an. Weltweit konzentriert sich der Saatguthandel in den Händen einiger weniger großer Konzerne, die bestimmen wollen, was zukünftig auf den Äckern angebaut wird. Diese Entwicklung ist sehr bedenklich für die Nahrungssicherheit. Absurderweise sind ja die Hälfte der Hungernden in der Welt Kleinbauern. Der UN-Weltagrarbericht kommt zu dem Schluss, dass die industrielle Landwirtschaft mit ihrer starken Orientierung auf den Export von Nahrungsmitteln ein Konzept der Vergangenheit ist, weil die regionale kleinbäuerliche Landwirtschaft in Ländern der Dritten Welt so ruiniert wird. Eine wirksame Bekämpfung des Hungers kann nur mit kleinbäuerlicher Landwirtschaft und agrarökologischen Methoden gelingen.

ÖKO-TEST: Die Industrie verspricht, den Hunger mit gentechnisch veränderten Pflanzen besser bekämpfen zu können.

Lanje: Die Entwicklung gentechnisch veränderter Pflanzen ist teuer. Aus diesem Grunde werden nur Pflanzen entwickelt, die innerhalb einer industrialisierten Landwirtschaft von Nutzen sind. Deren Einführung bringt Patentgebühren und befördert den Absatz der von Monsanto & Co. produzierten Mittel zur Unkraut- und Schädlingsbekämpfung. Diese Strategie ist eindeutig auf Profit ausgerichtet und nicht auf Hungerbekämpfung.

ÖKO-TEST: Werden in Entwicklungsländern nicht andere Sorten angebaut als die, die in Europa oder den USA kommerziell genutzt werden?

Lanje: Gerade diese Sorten sind für die Unternehmen von allergrößtem Interesse, weil sie oft über Resistenzen und pharmazeutische oder anderweitig nützliche Eigenschaften verfügen, nach denen die großen Konzerne aus kommerziellem Interesse suchen. Das Wissen um solche Eigenschaften, über das die indigenen Völker sehr oft verfügen, wird gezielt abgeschöpft - ein Vorgang, der treffend als Bio-Piraterie bezeichnet wird und für die Biodiversität fatale Folgen hat. Dazu gehört, dass ausgerechnet Sorten, die traditionell in Ländern der Dritten Welt angebaut werden, auf einmal mit Patentansprüchen belegt sind. Das Patentrecht wird quasi missbraucht, um den Kleinbauern ihr Saatgut zu stehlen. So hatte der US-amerikanische Konzern DuPont ein Patent auf eine Maissorte mit erhöhtem Ölgehalt angemeldet, die in Mexiko und anderen Ländern in Südamerika angebaut wurde; die dortigen Kleinbauern hätten also Lizenzgebühren zahlen müssen. Das Patent wurde zwar später nach Einsprüchen von Misereor, Greenpeace und Mexiko in Europa aufgrund der fehlenden Erfindertätigkeit widerrufen, in den USA gilt es aber noch. Der Fall zeigt, welche bedrohliche Entwicklung im Gange ist.

ÖKO-TEST: Welchen Ansatz verfolgt Misereor?

Lanje: Wir unterstützen beispielsweise ein Netzwerk auf den Philippinen, das eine Saatgutbank aufbaut und an die lokalen Bedingungen angepasste Sorten züchtet. So wird biologische Vielfalt erhalten. In Patenten auf Leben dagegen sehen wir eine Gefahr für die Welternährung, weshalb wir sie ablehnen. Wir hoffen, dass die europäischen Staaten sich zu Korrekturen durchringen. Wenn sie das bestehende Patentsystem weiter unterstützen, untergraben sie schließlich nicht zuletzt auch ihre eigene Entwicklungspolitik.