Testverfahren
Der Einkauf: Arzneimittel und Medizinprodukte gibt es schon lange auch außerhalb der Apotheke zu kaufen, Nahrungsergänzungsmittel ohnehin. Das Testfeld einheitlich für jeden Supermarkt zu gestalten, war nicht möglich, da sich die jeweiligen Angebotssortimente voneinander unterschieden. Eingekauft wurden maximal zehn Produkte pro Anbieter: ein Baldrian-, ein Artischocken- und ein Venenmittel, ein Meerwasser-Nasenspray, je ein Fischöl- und ein Glucosaminpräparat, ein Magnesium-, ein Calcium-, ein Vitamin C- und ein Multivitaminprodukt. In den Bio-Supermärkten war das Angebot entsprechender Gesundheitspräparate so klein, dass sie nicht berücksichtigt wurden.
Wirksamkeit und Nutzen: Bei Arzneimitteln und Medizinprodukten geht es vor allem darum, ob es verlässliche Studien gibt, die die Wirksamkeit der Präparate für das beanspruchte Anwendungsgebiet belegen. Außerdem haben wir in den Beipackzetteln nach wichtigen Hinweisen zu Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Wirkstoffen gesucht. Schließlich soll die Einnahme eines Mittels nicht die Wirksamkeit eines anderen abschwächen oder verstärken.
Nahrungsergänzungsmittel sollen per Definition lediglich die allgemeine Ernährung ergänzen. Hier stellt sich also nicht die Frage nach einer Wirksamkeit, sondern ob der gesunde Verbraucher von deren Verzehr profitieren kann, ob die Kapseln und Tabletten einen Nutzen haben. Hinsichtlich der eingesetzten Vitamine und Mineralstoffe haben wir uns an den Höchstmengenempfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung orientiert.
Die Inhaltsstoffe: Die Produkte wurden gezielt auf mögliche Verunreinigungen untersucht, beispielsweise Fischöl auf Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), äußerlich anzuwendende Venenmittel auf halogenorganische Verbindungen und Formaldehyd/-abspalter, die aus konservierten Vorstufen stammen können. Andere bedenkliche oder umstrittene Inhaltsstoffe wie künstliche Farbstoffe und Alkohol ergaben sich aus der Deklaration.
Die Bewertung: Das A und O sind für uns Studien oder Untersuchungen, die die Wirksamkeit eines Arzneimittels bzw. den Nutzen eines Produkts eindeutig belegen. Fehlen diese, kann es in der pharmakologischen Begutachtung bzw. in der Beurteilung der maßgeblichen Inhaltsstoffe nur ein "mangelhaft" geben. Nahrungsergänzungsmittel, für die kein Nutzen für den gesunden Verbraucher erkennbar ist, können bei uns nicht mit "sehr gut" oder "gut" abschneiden - zumal der Bedarf an Vitaminen und Mineralien bequem durch eine abwechslungsreiche Ernährung gedeckt werden kann. Überdosierungen und fragwürdige Auslobungen lassen das Gesamturteil dann schnell in den Keller rutschen.
Bewertungslegende
Abwertungen Mängel Wirkstoffe (pharmakologische Begutachtung)/maßgebliche Inhaltsstoffe/Deklaration: Zur Abwertung um jeweils vier Noten führen: a) bei Arzneimitteln: eine nicht ausreichend belegte Wirksamkeit; b) bei Baldrianpräparaten: wenn keine Beurteilung der Wirksamkeit möglich ist, da Baldriantinktur als Wirkstoff verwendet wird; c) bei Nahrungsergänzungsmitteln mit Zubereitungen aus Artischocken: nicht ausreichend belegter Nutzen für Auslobungen wie "unterstützt die Verdauung" oder "wohltuend für Magen, Leber und Galle".
Zur Abwertung um jeweils zwei Noten führen: a) bei Baldrianpräparaten: eine als nur "teilweise" belegt eingestufte Wirksamkeit, aufgrund einer geringen Dosierung des Baldriantrockenextrakts von weniger als zwei Gramm Droge bei Kombinationspräparaten; b) bei Baldrianpräparaten: Empfehlung des Produkts oder Dosierungsempfehlung für Kinder unter 12 Jahren; c) bei Nahrungsergänzungsmitteln mit Zubereitungen aus Artischocken: nicht ausreichende Beschreibung der Extraktcharakteristika (hier: fehlende Angabe des Droge/Extrakt-Verhältnisses); d) bei Nahrungsergänzungsmitteln: ein nicht belegter Nutzen für den gesunden Verbraucher; e) Deklarationsmangel bei Nahrungsergänzungsmitteln: fehlender Hinweis zur Nichtanwendung bei Kindern und Jugendlichen aufgrund des Zusatzes von Zink; f) Deklarationsmangel bei Nahrungsergänzungsmitteln: Hinweis auf Abwehrkräfte und/oder Gesundheit.
Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) Deklarationsmangel bei Präparaten mit Baldrian: fehlender Hinweis auf eingeschränkte Reaktionsfähigkeit; b) Deklarationsmangel bei Venenmitteln: fehlender Hinweis auf sonstige Maßnahmen wie kalte Güsse oder Kompressionsstrümpfe bei Venenleiden; c) Deklarationsmangel bei Nahrungsergänzungsmitteln mit Glucosamin und/oder Chondroitin (Gelenkpräparaten) oder Zubereitungen aus Artischocken: fehlender Hinweis auf Wechselwirkungen mit gerinnungshemmenden Arzneimitteln (Cumarin-Antikoagulantien); d) Deklarationsmangel bei Nahrungsergänzungsmitteln: Hinweis auf Depotwirkung; e) Deklarationsmangel bei Nahrungsergänzungsmitteln: fehlender Hinweis zur Nichtanwendung bei Kindern und Jugendlichen bei glucosamin- und/oder chondroitinhaltigen Gelenkpräparaten; f) Deklarationsmangel bei Nahrungsergänzungsmitteln: fehlender Hinweis zur Nichtanwendung bei Kindern unter 4 Jahren aufgrund des Zusatzes von Magnesium; g) mehr als 500mg Calcium pro höchste empfohlene Tagesdosis in Nahrungsergänzungsmitteln (in der Tabelle "Calcium erhöht"); h) mehr als 250mg Magnesium pro höchste empfohlene Tagesdosis in Nahrungsergänzungsmitteln (in der Tabelle "Magnesium erhöht"); i) Fischöl in Nahrungsergänzungsmitteln.
Abwertungen Hilfs-/weitere Inhaltsstoffe: Zur Abwertung um zwei Noten führen: PEG/PEG-Derivate in äußerlich anzuwendenden Venenmitteln. Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) Propylparaben; b) der Farbstoff Chinolingelb; c) Alkohol als Hilfsstoff.
Unter Weitere Mängel führen zur Abwertung um jeweils eine Note: a) PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung; b) Umkarton, der kein Glas schützt, keine Blister oder nicht mehrere Teile enthält.
Das Gesamturteil setzt sich zusammen aus dem Testergebnis Mängel Wirkstoffe/maßgebliche Inhaltsstoffe/Deklaration und dem Testergebnis Hilfs-/weitere Inhaltsstoffe. Diese Testergebnisse beruhen auf den oben angegebenen Abwertungen. Das Gesamturteil kann nicht besser sein als das schlechteste Einzelergebnis. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "befriedigend" oder "ausreichend" ist, verschlechtert das Testergebnis Hilfs-/weitere Inhaltsstoffe um eine Note.
Testmethoden
Formaldehyd/-abspalter (in äußerlich anzuwendenden Venenmitteln): saure Wasserdampfdestillation, Derivatisierung mit Acetylaceton, Ausschüttung mit n-Butanol und Bestimmung mittels Fotometrie. Parabene (wenn deklariert): HPLC-UV. Halogenorganische Verbindungen (in äußerlich anzuwendenden Venenmitteln): a) Wasserdampfdestillation, Binden der organischen Halogene an Aktivkohle, Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts; b) Reinigung der Proben mit Kieselgel, Extraktion mit Essigester, Verbrennung des Extrakts im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts. Diethylphthalat/in Kosmetika deklarationspflichtige Duftstoffe (wenn Parfüm deklariert): Extraktion mit TBME, GC-MS. Schwermetalle (in Fischölen): Totalaufschluss in der Mikrowelle, Elementbestimmung mittels ICP-MS. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (in Fischölen): GC-MSD. PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen: Röntgenfluoreszenzanalyse.
Einkauf der Testprodukte: März 2014.
Diesen Test haben wir zuletzt im ÖKO-TEST Magazin 7/2014 veröffentlicht. Aktualisierung der Testergebnisse/Angaben für das Spezial Vitamine 2015 sofern die Anbieter Produktänderungen mitgeteilt haben oder sich aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse die Bewertung von Mängeln geändert oder wir neue/zusätzliche Untersuchungen durchgeführt haben.
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