"Dreisteste Umweltlüge": Goldener Geier 2024 geht an Nestlé

Die Deutsche Umwelthilfe hat erneut die "dreisteste Umweltlüge des Jahres" gesucht und nun den Gewinner ernannt: Nestlé erhält den Negativpreis für seine Kampagne #UnterwegsNachBesser.

Die Deutsche Umwelthilfe hat erneut die "dreisteste Umweltlüge des Jahres" gesucht und nun den Gewinner ernannt: Nestlé erhält den Negativpreis für seine Kampagne #UnterwegsNachBesser.

Der Bundespräsident hat das Gesetz gerade erst unterschrieben, und schon droht Ärger: Die Deutsche Umwelthilfe sieht eine "verfassungswidrige Entkernung" der Klimapolitik und zieht erneut vor Gericht.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das von Umweltverbänden scharf kritisierte neue Klimaschutzgesetz unterschrieben. Für den Bundesverkehrsminister kommt die Ausfertigung der Gesetzesnovelle in letzter Minute.

Um mehr als die Hälfte sollen die CO₂-Emissionen in der EU bis 2030 gesenkt werden. Wie das läuft, sollen nationale Klimapläne der Länder zeigen – doch die wenigsten liegen in Brüssel vor.

Es ist ein Ärgernis beim Einkauf: Da schrumpft die Verpackung eines Produkts, der Preis aber steigt. Solche Mogelpackungen müssen in Frankreich ab Montag gekennzeichnet werden. Und in Deutschland?

Gegen Wetterextreme wie Starkregen, Stürme und Höchsttemperaturen muss Deutschland künftig besser gewappnet sein. Ein Gesetz, das jetzt in Kraft tritt, soll entscheidend dazu beitragen.

Nachhaltigkeit liegt im Trend – das Wort "klimaneutral" ist deshalb für viele Menschen ein Verkaufsargument. Doch ist damit die Verringerung oder der finanzielle Ausgleich von Emissionen gemeint? Das muss künftig klar in der Werbung stehen.

Schon mal vom "Nebenkostenprivileg" gehört? Wenn nicht, wird es für Mieterinnen und Mieter Zeit, sich damit auseinanderzusetzen. Sonst trifft sie spätestens ab Juli eine Änderung dazu unvorbereitet.

Ob Radio, Toaster oder Rasierer: Solche Elektroartikel sind immer mal wieder in Discountern zu kaufen. Altgeräte müssen die Märkte zurücknehmen, manchmal wird das aber nicht getan.

Hersteller tricksen oft mit Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen, als drin ist – obwohl das verboten ist. Im Streit um die Mogelpackungen hat der BGH nun Klarheit geschaffen.