Wenn Ihr Konto eine Abbuchung für eine Bestellung zeigt, die Sie nicht getätigt haben, kann ein Datenklau dahinter stecken. Die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen warnen davor, dass mit gestohlenen IBAN online Geschäfte abgewickelt werden – ohne das Wissen des eigentlichen Kontoinhabers. Wie Sie einen Missbrauch erkennen und was Sie in einem solchen Fall tun müssen.
Woran erkenne ich einen IBAN-Missbrauch?
Wenn Sie auf Ihrem Girkokontoauszug eine unerklärliche Abbuchung mittels Lastschrift von PayPal oder einem anderen Händler entdecken, sollten Sie stutzig werden – es könnte sich um Datenmissbrauch handeln. Es ist auch möglich, dass eine Mahnung oder ein Inkassoschreiben für eine Ihnen unbekannte Bestellung bei Ihnen eintrifft.
Doch wie kommen die Täterinnen und Täter an die IBAN? Laut Verbraucherzentrale kann man darüber nur spekulieren. Die betroffenen Kundendaten und Kontonummern könnten aus unterschiedlichsten Quellen stammen. Möglich seien beispielsweise Datenlecks bei Unternehmen, Hacking- und Phishing-Angriffe und Datenbanken im Darknet.
Wie kann es überhaupt sein, dass mit meiner IBAN eingekauft wird?
In vielen Online-Shops gibt es eine Fülle an Bezahlmethoden: Der Betrug funktioniert, so die Verbraucherzentrale, nur bei Händlern, die das Zahlen mittels Lastschrift per PayPal oder das "Bezahlen über PayPal ohne PayPal-Konto" anbietet. Bei der Gastzahlung und der Lastschrift müsse man lediglich Namen, Adresse und IBAN eingeben, um etwas zu kaufen.
Diese Gastzahlung funktioniere übrigens auch, wenn der Kontoinhaber bereits über ein PayPal-Konto verfüge. Der Vorteil für die Betrüger: Zahlungen, die über die Gastfunktion getätigt werden, müssten nicht in der PayPal-App freigegeben werden – die betroffene Person bekomme von dem Betrug also zunächst gar nichts mit. Auch im Nachhinein nicht, denn die Paypal-Gastzahlung tauche nicht in der App auf. Erst auf dem Kontoauszug ist der Betrug bemerkbar.
Sepa-Lastschrift wird zunächst ungeprüft ausgeführt
Deshalb sei es laut Verbraucherzentrale für die Täter leicht, gestohlene oder veraltetete IBAN zu verwenden, um über die Paypal-Gastzahlung einzukaufen. Das Problem: Da bei der Sepa-Lastschrift niemand verifiziert, ob die Lastschrift autorisiert wurde, wird die Zahlung zunächst ausgeführt – der Kontoninhaber kann nichts dagegen tun.
Übrigens: Die Verbraucherzentrale berichtet, dass Banken und Sparkassen ab dem 9. Oktober 2025 prüfen müssen, ob Name und IBAN bei SEPA-Überweisungen zusammenpassen.
Was tun bei unberechtigter Lastschriftabbuchung?
Wenn man von dieser Betrugsmasche betroffen ist, sollte man sofort handeln. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, was zu tun ist:
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Forderung widersprechen
Da die Abbuchung ohne Zustimmung stattfand, sollten Sie der Forderung des Unternehmens schriftlich widersprechen. -
Rückbuchung veranlassen
Innerhalb von acht Wochen nach Abbuchung der Lastschrift können Sie eine Rückbuchung ohne Begründung veranlassen. Handelt es sich – wie in diesem Fall – um eine nicht autorisierte Lastschrift (keine gültige Einzugsermächtigung), sollten Sie dennoch sofort aktiv werden. Ein Widerspruch ist sogar bis zu 13 Monate möglich. Die Rückbuchung können Sie im Onlinebanking, telefonisch oder direkt in Ihrer Bankfiliale veranlassen. -
Strafanzeige stellen
Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei wegen Datenmissbrauchs oder Betrugs. Nutzen Sie die Anzeige als Beleg gegenüber Inkasso oder Händler. -
Auf Forderungen reagieren
Antworten Sie schriftlich auf jede Zahlungsaufforderung. Reagieren Sie auf Inkassoschreiben – aber zahlen Sie nicht. -
Gerichtlichen Mahnbescheid beachten
Nur ein gerichtlicher Mahnbescheid ist rechtsverbindlich. Widersprechen Sie innerhalb von 14 Tagen, wenn Sie einen erhalten.
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