Diätshakes im Test: Die meisten Shakes zum Abnehmen fallen durch

Magazin Februar 2024: Orangensaft | Autor: Birgit Hinsch/Sarah Becker/Heike Baier/Lena Wenzel | Kategorie: Essen und Trinken | 19.02.2024

Abnehmshakes im Test: Welche Pulver sind die besten?
Foto: ÖKO-TEST

Diätshakes versprechen schnelle Abnehmerfolge. Aber unser Test von 17 Produkten zeigt, dass Mineralölrückstände ein Problem in vielen Pulvern sind. Darüber hinaus entsprechen manche Deklarationen nicht den gesetzlichen Vorschriften. Die meisten Abnehmshakes fallen durch, nur zwei Pulver sind "gut".

  • Diätdrinks können ein Hilfsmittel auf dem Weg zu weniger Gewicht sein. Allerdings ersetzen sie nicht die Umstellung auf eine gesunde Ernährung.
  • Im Test: 17 Abnehmpulver, die je nach Anleitung mit Wasser, Milch oder einem Pflanzendrink anzurühren sind. Ausgewählt haben wir bevorzugt Pulver in der Geschmacksrichtung klassisch/neutral.
  • Nur zwei Abnehmshakes im Test schneiden mit der Note "gut" ab und sind damit empfehlenswert. 
  • Hauptkritikpunkte sind Verunreinigungen mit gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffen (MOSH/MOSH-Analoge) und umstrittene Süßstoffe. 

Der Frühling ist nicht mehr weit, und damit nähert sich die Diätsaison ihrer Hochphase. In den vergangenen Jahren sind frei verkäufliche Diätdrinks zum Abnehmen immer beliebter geworden.

Was steckt in den Abnehmshakes? 

Die Abnehmpulver lassen sich mit Wasser, Milch oder einem Pflanzendrink anrühren und bestehen zu einem großen Teil aus Milch- und/oder Sojaeiweiß. Dazu kommen für diese Produktkategorie gesetzlich vorgeschriebene Mengen an Vitaminen und Mineralstoffen plus – je nach Drink – Süßstoffe, Honig oder Agavendicksaftpulver, Ballaststofflieferanten wie Haferfasern oder Inulin, Aromen und sonstige Zusatzstoffe.

Das angerührte Pulver mag kein Geschmackshighlight sein, ist aber ziemlich bequem: Die Instantdrinks sind schnell angerührt und enthalten pro Portion 200 bis maximal 250 Kalorien, womit lästiges Kalorienzählen und aufwendiges Kochen entfallen.

Diätshake-Test: Was ist der beste Shake zum Abnehmen?
Diätshake-Test: Was ist der beste Shake zum Abnehmen? (Foto: SrideeStudio/Shutterstock )

Diätshake-Test: Wie gut sind Almased, Beavita & Co.?

Doch wie gut sind die Diätshakes wirklich? Wir haben 17 Pulver zum Abnehmen ins Labor geschickt. Viele Produkte sind mit Mineralölbestandteilen verunreinigt. Elf Diätshakes fallen glatt durch, nur zwei schneiden mit "gut" ab

In unserem Test sind Produkte der Kategorie Mahlzeitersatzprodukte, die für den Ersatz von ein bis zwei Hauptmahlzeiten täglich konzipiert sind.

Abnehmshake-Test: Jetzt Ergebnisse als ePaper kaufen

Kann man mit Shakes tatsächlich Abnehmen?

Das Prinzip: In einer ersten Phase sollen die Abnehmpulver zwei Hauptmahlzeiten ersetzen und damit zur Gewichtsreduktion beitragen. In einer zweiten Phase geht es darum, das erreichte Gewicht zu halten, der Diätshake ersetzt dann nur noch eine Hauptmahlzeit. Auf diese Weise soll schrittweise der Umstieg auf eine gesündere und kalorienärmere Ernährung gelingen.

Formulaprodukte, wie sie im Fachjargon heißen, können tatsächlich ein Hilfsmittel auf dem Weg zu weniger Gewicht sein. Sogar die Patientenleitlinie zur Behandlung von Adipositas empfiehlt sie als eine Möglichkeit zur Gewichtsreduktion. Doch eignen sich Diätdrinks auch zum Abnehmen bei leichtem Übergewicht? Professor Hans Hauner, Leiter des Instituts für Ernährungsmedizin an der TU München, gibt Antwort:

"Das ist sicherlich besser als irgendeine exotische Crashdiät, wo dann vielleicht wichtige Nährstoffe fehlen. Die Stärke der Formulaprodukte ist ja, dass ihre Zusammensetzung chemisch definiert ist, also wichtige Mikronährstoffe, Vitamine und Mineralstoffe in adäquater Menge vorhanden sind und ihr Anteil an Eiweiß, Kohlenhydraten und essenziellen Fettsäuren angemessen ist."    

Hinweis: Auf Ballaststoffzufuhr achten 

Und gibt es dabei auch Risiken? Hauner würde vor Beginn der ersten Diät zu einer ärztlichen Untersuchung raten. Wenn die unauffällig ist, sehe er keine Risiken. "Wichtig ist allerdings, dass die Anwender von Formulaprodukten darauf achten, ihre Essgewohnheiten dauerhaft zu ändern. Wenn man ein bisschen streng sein wollte, könnte man kritisieren, dass es mit den Diätdrinks schwierig ist, die Empfehlung für die tägliche Ballaststoffzufuhr zu erreichen. Denn viele Drinks enthalten ja überhaupt keine Ballaststoffe."

Seine Empfehlung: Während eines Mahlzeitersatzes mit Formulaprodukten zu den normalen Mahlzeiten eine gesunde, eher pflanzlich betonte Kost mit viel Vollkorn essen. "Dann erhält der Körper alle wichtigen Nährstoffe und auch genügend Ballaststoffe."

Formula-Diät: Gesetzliche Vorgaben für Diätshakes

Die Diätshakes unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben – sowohl zu ihrer Zusammensetzung als auch zur Deklaration. So reguliert die EU zum Beispiel in der Health-Claims-Verordnung (HCVO), wie viele und welche Proteine, Mineralstoffe und Vitamine die Drinks mindestens enthalten müssen und wie viel Fett und Kalorien sie höchstens enthalten dürfen.

Das ist wichtig für die Sicherheit der Produkte, denn schließlich greift Abnehmen grundlegend in den Stoffwechsel ein. Diese Anforderungen zur Zusammensetzung halten alle Produkte ein.

Kritik an Mineralölrückständen

Nun zu weniger erfreulichen Nachrichten: In insgesamt elf von 17 Abnehmshakes im Test kritisieren wir die gemessenen Gehalte an gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffen (MOSH/MOSH-Analoge). In sieben Produkten sind diese so hoch, dass wir sie als stark erhöht bezeichnen und dafür vier Noten abziehen.

(Foto: ÖKO-TEST)

Gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe, die zum Beispiel durch Schmieröle aus dem Produktionsprozess in Lebensmittel gelangen, können sich im menschlichen Fettgewebe, in Leber, Milz und Lymphknoten anreichern. Die Folgen sind bislang ungeklärt. Immerhin: Die problematischeren aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH) waren in diesem Test kein Problem.

Einmal sind wir außerdem auf Rückstände von Perchlorat gestoßen. Die können aus Desinfektionsmitteln stammen, die in der Produktion zum Einsatz kommen. Der gemessene Gehalt schöpft die tägliche Aufnahmemenge, die die Europäischer Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) noch als unbedenklich einstuft, zu mehr als der Hälfte aus, wenn ein 70 Kilogramm schwerer Mensch zwei Portionen des Produkts am Tag zu sich nimmt.

Umstrittene Süßstoffe in Abnehmshakes im Test

Wir kritisieren nicht nur Verunreinigungen, sondern auch Inhaltsstoffe, die ganz offiziell auf den Zutatenlisten stehen: Das Verdickungsmittel Natriumcarboxymethylcellulose etwa, das in Tierstudien zu Darmentzündungen geführt hat.

Und Süßstoffe, die in 14 von 17 Diätdrinks stecken. Süßstoffe wie Sucralose oder Saccharin stehen immer wieder in der Kritik. Sie werden mit der Entstehung eines erhöhten Risikos für Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Verbindung gebracht.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnt in ihrer jüngsten Richtlinie von 2023 davor, kalorienfreie Süßungsmittel zur Gewichtskontrolle einzusetzen: Auf lange Sicht helfen sie nicht bei einer Gewichtsabnahme, schließt die WHO aus Beobachtungsstudien und sieht bei regelmäßigem Süßstoffverzehr sogar Hinweise für eine erhöhte Sterblichkeit.

Fehler in Deklarationen mancher Shakes 

Auch zu verpflichtenden und zulässigen Angaben auf der Verpackung macht die EU eindeutige Vorschriften. Abgewertet haben wir beispielsweise, wenn sich die Produkte, die laut Verordnung klar in die Kategorie Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung fallen, als "Mahlzeit zur Gewichtskontrolle" bezeichnen – schließlich sind sie eben nur ein Ersatz und keine echte Mahlzeit.  

Wir bemängeln auch, dass manche der Testprodukte sich für eine Startphase als Ersatz von drei Hauptmahlzeiten empfehlen, obwohl sie laut gesetzlicher Kategorie höchstens zwei Mahlzeiten ersetzen dürfen.

Neben den gesetzlichen Deklarationsvorschriften gibt es auch einige Angaben, die zwar nicht verpflichtend sind, die ÖKO-TEST aber für wünschenswert und wichtig hält. Dazu zählt beispielsweise der Hinweis, dass mindestens zwei Liter kalorienfreie Getränke aufgenommen werden sollten oder dass vor einer Langzeitanwendung ein Arztbesuch ratsam ist.

Abnehmpulver mit fragwürdiger Werbung

Minuspunkte verteilen wir auch für Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Was meinen wir damit? Viele Abnehmshakes im Test werben mit einem "hohen Proteingehalt". Im Prinzip ist das in der EU dann erlaubt, wenn mindestens 20 Prozent ihres Brennwerts durch Proteine abgedeckt sind. Aber: Die Diätdrinks müssen laut Gesetz ohnehin zwischen 25 und 50 Prozent Proteine enthalten – sie werben in unseren Augen also mit einer Selbstverständlichkeit.

Gestolpert sind wir auch darüber, dass ein paar Abnehmpulver mit Vanillegeschmack werben – sie zeigen auf ihrer Schauseite Abbildungen von Vanilleschoten und/oder -blüten. Das wäre in Ordnung, wenn sie auch maßgeblich oder ausschließlich mit Bestandteilen aus natürlicher Vanille aromatisiert wären. Sind sie aber nicht.

In drei der vier Diät-Shakes war das spezifische Aromaspektrum der natürlichen Vanille in der Laboranalyse gar nicht nachweisbar, in der vierten zu schwach ausgeprägt. Untersuchungsbehörden beanstanden Lebensmittel in solch einem Fall. Dem schließen wir uns an.

Was ist der beste Shake zum Abnehmen?

Unser Fazit des Tests von Shakes zum Abnehmen: 

  • Nur zwei der 17 Produkte im Test schneiden mit "gut" ab. Diese sind unsere Empfehlung, wenn Sie mithilfe von Diätdrinks den Anfang beim Abnehmen finden wollen. Die Testergebnisse finden Sie hier im ePaper
  • Zwei Mal am Tag Diätdrink und als dritte Mahlzeit Currywurst? Lieber nicht. Versuchen Sie, bei der dritten Mahlzeit gesund, pflanzenbetont und kalorienarm zu essen.
  • Nicht geeignet sind Diätdrinks für Kinder, Jugendliche, schwangere und stillende Frauen.

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Wir haben diese Produkte für Sie getestet

Testverfahren

Wir haben 17 Diätpulver in Drogerien und Onlineshops eingekauft, die je nach Anleitung mit Wasser, Milch oder einem Pflanzendrink anzurühren sind. Diese Pulver mit der Produktbezeichnung "Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung" sollen in einer Phase der Gewichtsreduktion zunächst zwei Hauptmahlzeiten ersetzen, in einer zweiten Phase der Gewichtsstabilisierung nur noch eine Hauptmahlzeit.

Ausgewählt haben wir bevorzugt Pulver in der Geschmacksrichtung klassisch/neutral. Falls es die von einer Marke nicht gab, griffen wir zu Vanille. Das einzige Bio- Produkt im Test hat eine fruchtige Geschmacksrichtung.

In Speziallaboren ließen wir alle Diätpulver auf mögliche Verunreinigungen durch Mineralöl, Chlorat oder Perchlorat sowie auf gentechnisch veränderte Sojabestandteile analysieren. Von Produkten, die laut Deklaration authentische Vanillearomen enthalten oder auf der Verpackung mit Abbildungen von Vanilleblüten oder -schoten werben, erfolgte eine Analyse des Aromaspektrums im Labor.

Umstrittene Inhaltsstoffe wie künstliche Süßstoffe oder Carboxymethylcellulose sowie umstrittene Werbeaussagen erfassten wir anhand der Deklaration. Diätdrinks unterliegen einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen. Lebensmittelrechtlich geschulte Experten stellten für uns in einer Kennzeichnungsprüfung fest, inwieweit die Testprodukte den zurzeit gültigen rechtlichen Bestimmungen entsprechen.

Per Deklaration und unter fachlicher Beratung des Adipositasexperten Professor Hans Hauner überprüften wir zudem, ob die Hersteller Anwendungshinweise auf die Verpackung schreiben, die zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber doch wünschenswert sind – etwa den Hinweis auf die Bedeutung von Bewegung für die Gewichtsabnahme oder den, mindestens zwei Liter kalorienfreie Getränke täglich zu trinken. Die Verpackungen selbst analysierte ein Labor für uns auf chlorierte Verbindungen.

Bewertungslegende 

Soweit nicht abweichend angegeben, handelt es sich bei den hier genannten Abwertungsgrenzen nicht um gesetzliche Grenzwerte, sondern um solche, die von ÖKO-TEST festgesetzt wurden. Die Abwertungsgrenzen wurden von ÖKO-TEST eingedenk der sich aus spezifischen Untersuchungen ergebenden Messunsicherheiten und methodenimmanenter Varianzen festgelegt. MOSH/MOSH-Analoge beinhalten gegebenenfalls auch POSH (Polyolefin Oligomeric Saturated Hydrocarbons) und PAO (Poly Alpha Olefins).

Bewertung Testergebnis Inhaltsstoffe: Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führt zur Abwertung um vier Noten: ein gemessener Gehalt an gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffen und Analogen (MOSH/MOSH-Analoge) der Kettenlängen C17 bis C35 von mehr als 4 mg/kg (in Tabelle: "stark erhöht"). Zur Abwertung um jeweils zwei Noten führen: a) ein gemessener Gehalt an MOSH/MOSH-Analogen der Kettenlängen C17 bis C35 von mehr als 2 bis 4 mg/kg (in Tabelle: "erhöht"); b) ein gemessener Gehalt an Perchlorat, der zu einer Ausschöpfung der von der EFSA abgeleiteten tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge (TDI) für Perchlorat von 0,3 μg/kg Körpergewicht von mehr als 50 Prozent führt (in Tabelle: "Perchlorat erhöht"). Zugrunde gelegt haben wir die Anwendung von zwei Portionen pro Tag und ein Körpergewicht von 70 Kilogramm. Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) Süßstoffe (hier: Sucralose, Steviolglykoside aus Stevia, Natriumcyclamat, Saccharin, Acesulfam-K); b) Natriumcarboxymethylcellulose.

Bewertung Testergebnis Deklaration und Anwendung: Unter dem Testergebnis Deklaration und Anwendung führt zur Abwertung um drei Noten: nur einer der sechs wünschenswerten Anwendungshinweise vorhanden (in Tabelle "unzureichend"). Zur Abwertung um zwei Noten führt: nur zwei oder drei der wünschenswerten Anwendungshinweise vorhanden (in Tabelle "teilweise"). Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) nur vier oder fünf der wünschenswerten Anwendungshinweise vorhanden (in Tabelle "überwiegend"); b) ein bis drei Auffälligkeiten bei der Produktdeklaration gemäß HCVO (hier: abweichender Wortlaut [Ersetzen von "Mahlzeiten" statt "Hauptmahlzeiten"; "Mahlzeit zur Gewichtskontrolle" statt "Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung"]); Hinweise darauf, "zwei oder mehr Mahlzeiten" zu ersetzen (Beavita) oder in der ersten Woche "drei der fünf Mahlzeiten" zu ersetzen (Mivolis) oder "in Woche 1 alle drei Hauptmahlzeiten" zu ersetzen (Yokebe) oder in einer Startphase drei Mahlzeiten durch den Drink zu ersetzen (Almased) oder in "Phase 1: Start" alle drei Hauptmahlzeiten durch den Shake zu ersetzen (Doppelherz); dies ist laut HCVO für Mahlzeitersatzprodukte nicht vorgesehen. Folgende Anwendungshinweise sind aus Sicht von ÖKO-TEST wünschenswert: 1. Zubereitung verständlich erklärt; 2. Hinweis, dass die Zubereitungsanleitung für den Verzehr unbedingt zu beachten ist; 3. Hinweis auf die Begleitung durch einen Arzt, mindestens bei Langzeitanwendung; 4. Konkrete Trinkempfehlung von mindestens zwei Litern kalorienfreier Getränke pro Tag; 5. Empfehlung, wie sich die Gewichtsabnahme nach der Diät langfristig stabilisieren lässt, insbesondere durch eine Umstellung auf eine gesunde, ausgewogene und kalorienangepasste Ernährung; 6. Hinweis auf die Bedeutung von ausreichender Bewegung/Sport für die Gewichtsabnahme und den Erhalt des abgenommenen Gewichts. Die Hinweise überprüften wir anhand der Packungsangaben und eventuell vorhandener Beipackzettel. Verweise auf die Website wurden nicht berücksichtigt.

Bewertung Testergebnis Weitere Mängel: Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führen zur Abwertung um zwei Noten: a) Produkt enthält Spuren gentechnisch veränderter Soja-DNA; b) Werbung mit Selbstverständlichkeiten, welche gesetzlich vorgeschriebene Eigenschaften oder selbstverständliche Umstände als etwas Besonderes hervorhebt, obwohl vergleichbare Produkte diese ebenso aufweisen, ohne Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen (hier: "hoher Proteingehalt" oder vergleichbare Formulierungen, da Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung laut Gesetz [HCVO] mindestens 25 bis maximal 50 Prozent Protein bezogen auf den Brennwert enthalten muss). Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) Verbrauchererwartung hinsichtlich der Auslobung von Vanille in Form von Abbildungen von Vanilleschoten und/oder -blüten nicht erfüllt; b) fehlende Angabe des Ballaststoffgehalts in der Nährwerttabelle; c) keine Angabe der Aminosäurengehalte, wenn mit der Angabe "hochwertige Proteine" oder vergleichbaren Formulierungen geworben wird; d) Werbung mit Selbstverständlichkeiten mit Hinweis auf gesetzliche Regelungen (hier: "hoher Proteingehalt" oder vergleichbare Formulierungen; "ohne künstliche Zusatzstoffe" und "natürliche Rohstoffe" bei einem Bio-Lebensmittel); e) fragwürdige Auslobungen (hier: "natürlich" bei einem Produkt mit isoliert zugesetzten Vitaminen und Mineralstoffen; "Lower Carb", wenn die Bedingung für diese Auslobung bezogen auf den durchschnittlichen Kohlenhydratgehalt der Testprodukte nicht erfüllt ist); f) ungenaue Angabe hinsichtlich der für die Zubereitung zu verwendenden Zutaten (hier: pflanzliches Öl ohne Sortenhinweis; Milchalternativen ohne den Hinweis auf Calciumanreicherung; "Sonnenblumenöl oder ein anderes hochwertiges Pflanzenöl" ohne nähere Sortenangabe; "Magermilch" ohne Angabe zum Fettgehalt; Zubereitung mit "angereichertem Sojadrink" ohne Angabe, worauf sich die Anreicherung bezieht); g) fehlender Hinweis auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung und einer gesunden Lebensweise (gemäß HCVO obligatorisch bei der Auslobung von gesundheitsbezogenen Angaben); h) unterschiedliche Mengenangaben (hier: deklarierte Nährwertangaben beziehen sich auf die Zubereitung mit 30 Gramm Pulver, obwohl 50 Gramm Pulver für die Zubereitung empfohlen werden).

Das Gesamturteil beruht auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe. Testergebnisse Deklaration und Anwendung bzw. Weitere Mängel, die "mangelhaft" oder "ungenügend" sind, verschlechtern das Gesamturteil jeweils um zwei Noten. Testergebnisse Deklaration und Anwendung bzw. Weitere Mängel, die "befriedigend" oder "ausreichend" sind, verschlechtern das Gesamturteil jeweils um eine Note. Testergebnisse Deklaration und Anwendung bzw. Weitere Mängel, die "gut" sind, verschlechtern das Gesamturteil nicht. Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass wir die von den Herstellern versprochenen Wirkungen der Produkte nicht überprüft haben.  

Testmethoden 

Mineralölbestandteile: nach DIN EN 16995:2017-08 mod.; die Modifikation betrifft die Verseifung und eine andere Matrix; Messung mittels LC-GC/FID.
Chlorat/Perchlorat: LC-MS/MS.
Gentechnisch veränderte Bestandteile: PCR (nach DNA-Extraktion). Screening: P35S, NOS: ASU L00.00-122: 2008-06. Cry1Ab/Ac: PCR-Verfahren. Pat, EPSPS, bar: ASU L00.00-154:2014-08 mod. (Die Modifikation betrifft die Anpassung der Primer- und Sondenkonzentration.) FMV34S: ASU L00.00-148: 2014-02. Weiterführende Untersuchungen (Identifizierung): A2704-12, A5547-127, MON89788: elementspezifische PCR-Verfahren. RRSoja GTS 40-03-2: ASU L00.00-105:2014-02 mod. (Die Modifikation betrifft die Anpassung der Primer- und Sondenkonzentration und des Temperaturprofils.) Nachweisgrenze: 10 DNA-Kopien.
Aroma: Bestimmung der Vanille-Inhaltsstoffe und Aromastoffe per UPLC-DAD-MS/MS nach Extraktion, entsprechend ASU L 00.00-134 modifiziert.
PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse.

Einkauf der Testprodukte: Oktober 2023 

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