ÖKO-TEST Mai 2015

Alle Inhalte der Ausgabe
ÖKO-TEST Mai 2015

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Die Tests
Auszahlpläne: Clever kombiniert
Buggys: Schiebung!
Gartendünger: Nicht mit rechten Düngern
Läusemittel: Parasitische Aussichten
Lippenpflege mit UV-Schutz: Lippenbekenntnis
Mehl: Flinte ins Korn
Nahrungsergänzungsmittel für Veganer: So einfach is(s) es nicht!
Wanderrucksäcke: Mit Sack und Pack

Für Sie getestet
Arbeits- und Gartenhandschuh: Obi Arbeitshandschuh Orange
Neues Produkt: Milupa Profutura Mama Milchgetränk für Stillende
Neues Produkt: Zwergenwiese Lupi Love Tomate
Neues Produkt: Pflanzenhaarfarbe

Reaktionen
Albaad Priva Antibakterielle Allzweck Tücher: Antibakteriell wirksam
Edeka Magnesium Tabletten: Dosierung in Ordnung
Edeka Vitamin C + Zink: Ohne unnötige Auslobung
Netto Marken-Discount ProLife Vitamin C Brausetabletten: Dosierung angepasst
Pro Life Magnesium Brausetabletten: Ordentlich dosiert
Sigikid Wärmekissen Kirschkern-Elefant: Immer noch optische Aufheller

Magazin
Elektroschrott: Einmal um die ganze Welt
Ernährungsumstellung: Das muss jeder selbst entscheiden
Heizungstausch: Raus mit dir!
Neue Häuser
Öko-Strom: Neue Energie vom Vermieter
Rein pflanzlich? Geht!
Richtig einkaufen: Eine gute Bilanz
Rohkost: Heute bleibt die Küche kalt
Soja und andere Zutaten: Mehr als nur ein Fleischersatz
Vegane Ernährung: Viele gute Gründe
Vegane Kinderernährung: Das will gut geplant sein
Vegane Kosmetik: Wirklich frei von tierischen Bestandteilen?
Veganer Alltag: Konsequenz ist nicht leicht
Veggietag: Als ginge es um die Wurst
Vom Altbau zum Passivhaus: Sanieren? Geht doch!
Warenkunde Soja

Glossar / Verzeichnis der Anbieter
Anbieter
Glossar
Testmethoden

Leserfragen: Gefragt, gesagt, getan
Abzocke mit Schlankheitsmitteln
Aluminium in Kosmetika
Essen in der Schwangerschaft
Neue Therapie bei Tinnitus
Probleme mit Solvis-Max-Brennwertkessel
Schwitzende Füße

Reaktionen
Lebensversicherungen: Längerfristig schneller Geld für Versicherte
Livos Elerkos Lehmfarbe: Nun wirklich ohne Borax/Borsäure

Meldungen
"Essplorer-App" erklärt Lebensmitteltrends
2016 ohne Polyethylen
App-Kontakt zum Kinderarzt
Arktisches Eis schmilzt
Auf "hypoallergen" ist kein Verlass
Baden für saubere Flüsse
BAföG auch für ältere Studierende
Bambus an der Grenze
Bio aus dem Automaten
Bioland kritisiert neue Düngeverordnung
Braunkohletagebau muss zurückgehen
Buchtipp: Kulinarischer Ruf der Wildnis
Buchtipp: Durch die Blume
Buchtipp: Der etwas andere Weltuntergang
Buchtipp: Mystischer Schmelztiegel
Buchtipp: Bitterer Beigeschmack
Buchtipp: Die Macht der Bücher
BUND darf es sagen: Bayer-Produkte gefährlich für Bienen
Costa Rica: 100 Prozent Öko
Die interessante Zahl: 1.579.418
Die interessante Zahl: 2,05 Millionen
Die interessante Zahl: 224
Die interessante Zahl: 33
Ein Weg zurück für Coca-Cola
Ferienhaus aus Karton
Ganz ohne Palmöl
Gebraucht statt neu
Gebündelte Informationen zur Energiewende
Grüne Reisetipps: Mit Rad und Salonjacht durchs Grenzland
Grüne Reisetipps: Kunst und Küche in Flandern
Grüne Reisetipps: Haferlschuh-Workshop in Pfronten
Grüne Reisetipps: Hinter den sieben Bergen
Handwerker muss sich selbst sichern
Hörbuch: Die DDR lebt - und wie!
Illegale Rodungen für die EU
Immobilien zur Altersvorsorge sind nicht immer die beste Wahl
Ins Netz gehen
Intelligentes Haus
Interview: Immer eine Einzelfallentscheidung
Mehr Förderung für erneuerbare Energien
Mehr Gewässerschutz vonnöten
Mehr Kindergeld
Mehr Privatinsolvenzen bei Rentnern
Mietspiegel gilt nicht im Umland
Minizinsen verführen zum Risiko
Mörtelpellets
Natureplus Baudatenbank
Neuer 20-Euro-Schein kommt im November
Onlineshoppen mit Beratung
Phosphatfreie Maschinengeschirrspülmittel
Rechte für Kids und Jugendliche
Schwacher Euro treibt die Importpreise
Seltener Ritalin für hibbelige Kinder
Sparkasse Ulm geht in Berufung
Stark im Beruf - auch mit Einwanderungsgeschichte
Streit zwischen Mieter und Vermieter
Umweltkonflikte weltweit kartiert
Unverheirateten hilft der Fiskus
Van Goghs Gelb bleibt
Vegane Tasche, selbst designt
Verzicht auf Angora
Waisen dürfen mehr verdienen
Was ist eigentlich ... ein Elternbegleiter?
Was macht eigentlich ... die Lebensmittelbuchkommission?
Wertebildung 2.0
WHO empfiehlt jetzt geringere Zuckeraufnahme
ZDF-Fernsehtipp: Das große Klappern

Weitere Informationen

Buggys

Artsana Germany/Chicco, Borsigstr. 1-3, 63128 Dietzenbach, Tel. 01805/780005;
Georg Fill, Tiefentalweg 1, 5303 Thalgau, Österreich, Tel. +43/6235-20145;
Hauck, Frohnlacher Str. 8, 96242 Sonnefeld, Tel. 09562/986-0;
Kiddy, Schaumbergstr. 8, 95032 Hof, Tel. 09281/7080-0;
Koelstra BV, Leitswei 6, 8401 CL Gorredijk, Niederlande, Tel. +31/513-462315;
MacLaren Deutschland Kinderwagen, Lintgasse 9, 50667 Köln, Tel. 0221/270969-0;
Moon, Maierhof 2, 94167 Tettenweis, Tel. 08532/9243-0;
Trends for Kids, Am Industriegleis 9, 84030 Ergolding, Tel. 0871/97351-50.

Gartendünger mit organischen Bestandteilen

Bahag/Bauhaus, Gutenbergstr. 21, 68167 Mannheim, Tel. 0800/3905000;
Beckmann & Brehm, Hauptstr. 4, 27243 Beckeln, Tel. 04244/9274-0;
Centor Warenhandelsgesellschaft, Domstr. 20, 50668 Köln, Tel. 0221/149-0;
Compo, Gildenstr. 38, 48157 Münster, Tel. 0251/3277-0;
Dehner, Donauwörther Str. 3-5,86641 Rain, Tel. 09090/77-0;
Deutsche Cuxin Marketing, Cuxhavener Landstr. 3a, 21762 Otterndorf, Tel. 04751/922232;
Euflor, Alte Poststr. 121, 46514 Schermbeck, Tel. 02853/969-600;
Gpi Green Partners International (Gartenkrone Bio Dünger; Floraself Garten- und Gemüsedünger; Kölle's Bio Garten-Dünger), Rockwoolstr. 14, 45966 Gladbeck, Tel. 02043/3796-0;
Oscorna-Dünger, Erbacher Str. 41, 89079 Ulm, Tel. 0731/94664-0;
Scotts Celaflor, Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 30, 55130 Mainz, Tel. 06131/2106-0;
W. Neudorff, An der Mühle 3, 31860 Emmerthal, Tel. 01805/638367;
Wilhelm Haug, Eisenbahnstr. 32, 72119 Ammerbruch, Tel. 01805/626628.

Mineralische Gartendünger

ASB-Grünland Helmut Aurenz, Mittlerer Pfad 19, 70499 Stuttgart, Tel. 0711/21576-0;
Centor Warenhandelsgesellschaft, Domstr. 20, 50668 Köln, Tel. 0221/149-0;
Compo, Gildenstr. 38, 48157 Münster, Tel. 0251/3277-0;
Gpi Green Partners International (Floraself Blaudünger; Gartenkrone Blaudünger), Rockwoolstr. 14, 45966 Gladbeck, Tel. 02043/3796-0;
Terrasan Haus- und Gartenbedarf, Rosenweg 2-4, 86641 Rain am Lech, Tel. 09090/9666-0.

Läusemittel

Almirall Hermal, Scholtzstr. 3, 21465 Reinbek, Tel. 040/72704-0;
Dr. August Wolff Arzneimittel, Sudbrackstr. 56, 33611 Bielefeld, Tel. 0521/8808-05;
Dr. Kleine Pharma, Opalstr. 1, 33739 Bielefeld, Tel. 0800/0005040;
Eduard Gerlach Chemische Fabrik, Bäckerstr. 4-8, 32312 Lübbecke, Tel. 05741/330-0;
Hennig Arzneimittel, Liebigstr. 1-2, 65439 Flörsheim, Tel. 06145/508-0;
Infectopharm Arzneimittel, Von-Humboldt-Str. 1, 64646 Heppenheim, Tel. 06252/95-7000;
Meda Pharma, Benzstr. 1, 61352 Bad Homburg v.d. Höhe, Tel. 06172/888-01;
Medice Arzneimittel Pütter, Kuhloweg 37, 58638 Iserlohn, Tel. 02371/937-0;
Pohl-Boskamp, Kieler Str. 11, 25551 Hohenlockstedt, Tel. 04826/59-0;
Ratiopharm, Graf-Arco-Str. 3, 89079 Ulm, Tel. 0800/8005022;
Rausch Deutschland, Monreposstr. 57, 71634 Ludwigsburg, Tel. 07141/374081;
Wepa Apothekenbedarf, Am Fichtenstrauch 6-10, 56204 Hillscheid, Tel. 02624/107-361.

Lippenpflege mit UV-Schutz

Aktiv-Derma/Bioderma, Widenmayerstr. 46, 80538 München, Tel. 089/21269085;
Bayer Vital - Geschäftsbereich OTC, Gebäude K56, 51368 Leverkusen, Tel. 0214/30-1;
Beiersdorf, Unnastr. 48, 20245 Hamburg, Tel. 040/4909-7575;
Börlind, Lindenstr. 15, 75365 Calw, Tel. 07051/6000-67;
Dm-Drogerie Markt, Carl-Metz-Str. 1, 76185 Karlsruhe, Tel. 0800/3658633;
DMV, Dieselstr. 3-7, 31812 Bad Pyrmont, 05281/6052-33;
Johnson & Johnson/Bebe/Neutrogena/Piz Buin, Johnson-&-Johnson-Platz 2, 41470 Neuss, Tel. 00800/55522000;
L'Oréal/La Roche-Posay/Laboratoires Vichy/ Maybelline Jade, Georg-Glock-Str. 18, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/87552191;
Müller, Albstr. 92, 89081 Ulm-Jungingen, Tel. 0731/174-0;
Rossmann, Isernhägener Str. 16,30938 Burgwedel, Tel. 0800/76776266;
Rottapharm-Madaus, Colonia-Allee 15, 51101 Köln, Tel. 0800/1673372;
Sebapharma, Binger Str. 80, 56154 Boppard, OT Bad Salzig, Tel. 06742/900-0;
Spirig-Pharma, Georg-Glock-Str. 8, 40474 Düsseldorf, Tel. 0800/588885-0;
Stada Arzneimittel, Stadastr. 2-18, 61118 Bad Vilbel, Tel. 06101/603-0.

Lippenpflege mit UV-Schutz, zertifizierte Naturkosmetik

Dm-Drogerie Markt, Carl-Metz-Str. 1, 76185 Karlsruhe, Tel. 0800/3658633;
Eco Cosmetics, Hildesheimer Str. 353, 30880 Laatzen, Tel. 05102/913984.

Mehl

Aldi Nord, Eckenbergstr. 16, 45307 Essen, Tel. 0201/85 93-0;
Aldi Süd, Burgstr. 37, 45307 Essen, Tel. 0201/85 93-0;
Aurora Mühlen, Trettaustr. 49, 21107 Hamburg, Tel. 040/75109-02;
Edeka Zentrale, New-York-Ring 6, 22297 Hamburg, Tel. 01803/333520;
Georg Plange, Hansastr. 6-8, 41460 Neuss, Tel. 02131/2795-0;
Kaufland, Rötelstr. 35, 74172 Neckarsulm, Tel. 0800/1528352;
LidlStiftung,Stiftsbergstr.1, 74167 Neckarsulm, Tel.0800/435336-1;
Netto Marken-Discount, Industriepark Ponholz 1, 93142 Maxhütte-Haidhof, Tel. 0800/2000015;
Penny Markt, Domstr. 20, 50668 Köln, Tel. 0221/149-0;
Real,- Handelsgesellschaft, Schlüterstr. 5, 40235 Düsseldorf, Tel. 0800/5035418;
Rewe-Zentral, Domstr. 20, 50668 Köln, Tel. 0221/149-0;
Rosenmühle, Meisenstr. 32, 84030 Ergolding, Tel. 0871/7809-0.

Mehl, Bio-Produkte

Alnatura Produktions- und Handelsgesellschaft, Darmstädter Str. 63, 64404 Bickenbach, Tel. 06257/9322-0;
Basic Lebensmittelhandel, Richard-Strauss-Str. 48, 81677 München, Tel. 089/3066896-0;
Bauck, Duhenweitz 4, 29571 Rosche, Tel. 05803/9873-0;
Dennree Naturkost, Hofer Str. 11, 95183 Töpen, Tel. 09295/18-0;
Edeka Zentrale, New-York-Ring 6, 22297 Hamburg, Tel. 01803/333520;
Rewe-Zentral, Domstr. 20, 50668 Köln, Tel. 0221/149-0;
Rossmann, Isernhägener Str. 16, 30938 Burgwedel, Tel. 0800/76776266;
Spielberger, Burgermühle, 74336 Brackenheim, Tel. 07135/9815-0.

Nachwirkungen

Livos (Elerkos Lehmfarbe), Auengrund 10, OT Emern, 29568 Wieren, Tel. 05825/88-30;
Netto Marken-Discount, Rot-Gelb (Priva Antibakterielle Allzwecktücher), Industriepark Ponholz 1, 93142 Maxhütte-Haidhof, Tel. 08 00 / 20 00 01-5;
Pharcona (Edeka Magnesium 250 mg, Tabletten), Benzstr. 1, 48683 Ahaus, Tel. 02561/44952-0;
Sigikid - Scharrer & Koch (Sigikid Wärmekissen Kirschkern-Elefant), Am Wolfsgarten 8, 95511 Mistelbach, Tel. 09201/70-0;
Sunlife Produktions- und Vertriebsgesellschaft (Edeka Vitamin C + Zink, Kapseln; Pro Life Magnesium Brausetabletten + B-Komplex, Vitamin C & E; Pro Life Vitamin C Brausetabletten + Zink, Selen, Vitamin D3), Schierbusch 3, 33161 Hövelhof, Tel. 05257/9794-0.

Nahrungsergänzungsmittel für Veganer

Alsitan, Gewerbering 6, 86926 Greifenberg, Tel. 08192/9301-0;
Aslan Arzneimittel, Obere Oese 2-4, 58675 Herner, Tel. 02372/5553-0;
Orthomol Pharmazeutische Vertriebsgesellschaft, Herzogstr. 30, 40764 Langenfeld, Tel. 02173/9059-0;
Queisser Pharma, Schleswiger Str. 74, 24941 Flensburg, Tel. 0461/9996-0;
Roha Arzneimittel/Börner, Rockwinkeler Heerstr. 100, 28355 Bremen, Tel. 0421/2579-0;
Sanotact/Biolabor, Hessenweg 10, 48157 Münster, Tel. 0251/1421-02;
Vega Vital, Pankstr. 8-10, 13127 Berlin, Tel. 030/49853090;
Viabiona, Postbus 320, 6460 AH Kerkrate, Niederlande, Tel. 00800/300300-01;
Zirkulin Naturheilmittel, Rockwinkeler Heerstr. 90, 28355 Bremen, Tel. 0421/254208.

Nahrungsergänzungsmittel für Veganer, Algenöl

Dr. Loges, Schützenstr. 5, 21423 Winsen/Luhe, Tel. 04171/707-0;
Medicom Pharma, Feringastr. 4, 85774 Unterföhring, Tel. 05041/78-0.

Neue Produkte

Emil Lux (Obi Arbeitshandschuhe Orange), Emil-Lux-Str. 1, 42929 Wermelskirchen, Tel. 02196/76-4000;
Logocos (Sante Color Cream Pflanzenhaarfarbe Cherry Brown), Zur Kräuterwiese, 31020 Salzhemmendorf, Tel. 05153/809-00;
Milupa (Profutura Mama Milchgetränk für Stillende), Bahnstr. 14-30, 61381 Friedrichsdorf, Tel. 0800/7375000;
Zwergenwiese (Zwergenwiese Lupi Love Tomate), Langacker 1, 24887 Silberstedt, Tel. 04626/1831-0;

Wanderrucksäcke

Decathlon/Oxylane, Filsallee 19, 73207 Plochingen, Tel. 07153/5759-900;
Deuter Sport, Siemensstr. 1, 86368 Gersthofen, Tel. 0821/4987327;
Intersport/McKinley, Wannenäckerstr. 50, 74078 Heilbronn, Tel. 07131/288-0;
Jack Wolfskin, Jack-Wolfskin-Kreisel 1, 65510 Idstein/Ts., Tel. 06126/954-0;
Mammut/Ajungilak, Postfach, Birren 5, 5703 Seon, Schweiz, Tel. +41/627-698181;
Osprey Europe, Ltd., Unit 9, Compton Business Park, Thrush Road, Poole, BH12 4FJ Dorset, Großbritannien, Tel. +44/1202-413920;
Salewa Sportgeräte, Saturnstr. 63, 85609 Aschheim, Tel. 089/90993-0;
Sport-Scheck, Sendlinger Str. 6, 80331 München, Tel. 0180/55050;
Tatonka, Postfach 63, 86451 Dasing, Tel. 08205/9602-0;
VauDe Sport, Vaude Str. 2, 88069 Tettnang, Tel. 07542/5306-0.

A

Anilin: Farbstoffbaustein aus der Gruppe der -> aromatischen Amine. Im Tierexperiment ist Anilin krebserzeugend.

Antimon ist ein toxisches Spurenelement. Wenn es in das Blut gelangt, wirkt es sehr giftig. Antimon wird zur Produktion von Polyesterfasern oder als Flammhemmer eingesetzt. Neuere Untersuchungen weisen darauf hin, dass Antimonverbindungen Haut und Schleimhäute reizen. Vermutlich lösen sie sich aus Kunststoff und Textilien. Antimonverbindungen belasten das Abwasser.

Allethrin: -> Pyrethroide.

Aromatische Amine: Bausteine von Azo-Farben, von denen sich einige im Tierversuch als krebserzeugend erwiesen haben. 22 aromatische Amine sind inzwischen EU-weit zum Färben von Textilien verboten.

B

Benzalkoniumchlorid: Konservierungsmittel, das die Haut reizen und Allergien auslösen kann.

Blei: -> Schwermetall, das sich im Körper anreichern kann. Blei ist als nervengiftig bekannt und kann bei Kleinkindern das Gehirn schädigen. Schon geringe Mengen können zu Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit und Gewichtsabnahme führen.

Borsäure und Borsalze (Borate) sind Zellgifte, die durch die Haut in den Körper dringen können. Bei Babys wirkten sie so giftig, dass sie zum Beispiel in Babycremes nicht mehr eingesetzt werden dürfen.

C

Cadmium ist ein giftiges -> Schwermetall. In der Nahrung kommt es zwar nur in geringen Mengen vor, doch auch diese können problematisch sein. Nach einer Neubewertung der Behörden 2009 ist Cadmium gefährlicher als lange angenommen. Ziel ist es, die Aufnahmemenge über die Nahrung zu reduzieren. Über längere Zeit in hohen Dosen aufgenommen, führt Cadmium zu Nierenschäden und ist als krebserzeugend für den Menschen eingestuft. Beim Tier haben inhalierte Cadmiumverbindungen eindeutig Krebs erzeugt. In Kunststoffen stammt Cadmium oft aus Farbstoffen oder es wird als Stabilisator für PVC-Materialien eingesetzt - seit 2012 ist Cadmium in einer Vielzahl von Kunststoffprodukten verboten.

Chlorate wurden in der Vergangenheit zur Unkrautbekämpfung eingesetzt. Heute geht man davon aus, dass Rückstände in Lebensmitteln auf chlorhaltige Reinigungs- und Desinfektionsmittel zurückgehen. Eine weitere mögliche Eintragsquelle ist Wasser, etwa zur Bewässerung oder in der Verarbeitung, da Chlorat als Nebenprodukt der Trinkwasserdesinfektion entstehen kann. Im menschlichen Organismus kann der Stoff die roten Blutkörperchen schädigen und die Jodaufnahme in die Schilddrüse hemmen. Letzteres ist insbesondere für Kinder, Schwangere oder Menschen mit Schilddrüsenfunktionsstörungen problematisch.

Chlorkresole werden als Konservierungsmittel eingesetzt und sind haut- und schleimhautreizend und sensibilisierend.

Chrom: Das essenzielle Spurenelement beeinflusst den Kohlenhydrat-, Fett- und Eiweißstoffwechsel, indem es auf die Insulinaktivität einwirkt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel höchstens 60 µg Chrom pro Tagesdosis enthalten sollten.

Chrom -> Schwermetall: Wird zur Gerbung von Leder eingesetzt und ist umwelt- und gesundheitsschädlich. Es verseucht über die Abwässer Flüsse und Meere und ist giftig für die Mikroorganismen im Wasser. Lösliches Chrom kann für Chromatallergiker problematisch sein.

D

Dibutylzinn: -> zinnorganische Verbindungen.

Diethylenglykol ist im Läusemittel Goldgeist forte als sonstiger Bestandteil deklariert. Die Verbindung weist zwar nur eine geringe Toxizität auf, wird aber im Organismus zu toxischen Metaboliten umgewandelt.

Duftstoffe, die Allergien auslösen können: Studien und Datenvergleiche des Informationsverbundes Dermatologischer Kliniken (IVDK) zeigen, dass die Duftstoffe Eichenmoos (Evernia prunastri extract), Baummoos (Evernia furfuracea extract), Isoeugenol und Cinnamal sehr potente Allergene sind. Weniger potente, aber immer noch problematische Stoffe sind Cinnamylalkohol, Hydroxycitronellal und Lyral (= Handelsname, Inci: Hydroxyisohexyl 3-cyclohexene carboxaldehyde). Als Allergene weitaus seltener in Erscheinung treten Farnesol, Citral, Citronellol, Geraniol, Eugenol, Coumarin, Amylcinnamylalkohol, Benzylcinnamat und Methylheptincarbonat (Inci: Methyl 2-octynoate). Der IVDK ist ein Netzwerk von Hautkliniken, in dem die diagnostizierten Fälle von Kontaktallergie (pro Jahr > 10.000) zentral ausgewertet werden. Ziel: Früherkennung ansteigender Trends von bekannten und neuen Allergenen (www.ivdk.org).

E

Eisen: Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Eisen enthalten sollten, weil eine hohe, unkontrollierte Eisenaufnahme das Risiko für bestimmte Krankheiten erhöhen kann.

Ersatzweichmacher: -> Weichmacher.

G

Glyphosat ist ein Totalherbizid, das weit verbreitet gegen Unkräuter eingesetzt wird, aber auch vor der Ernte gespritzt werden darf, etwa wenn Ernteverluste drohen, zum Beispiel bei Getreide. In Tier- und Zellstudien fanden sich Hinweise auf eine fruchtschädigende Wirkung. Bevölkerungsstudien weisen auf krebserregende, erbgutschädigende und fruchtbarkeitsmindernde Wirkungen glyphosathaltiger Spritzmittel hin. Neuerdings wird Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend für den Menschen" eingestuft. In die Umwelt gelangt, gelten Glyphosat und das Abbauprodukt AMPA als besonders schädlich für Wasserorganismen.

H

Halogenorganische Verbindungen sind eine Gruppe von mehreren Tausend Stoffen, die Brom, Jod oder (meistens) Chlor enthalten. Viele gelten als allergieauslösend, manche erzeugen Krebs, fast alle reichern sich in der Umwelt an. Die Hersteller wenden oft ein, dass es unschädliche und sogar nützliche halogenorganische Verbindungen gibt. Dabei handelt es sich aber zumeist um natürliche, nicht um künstlich hergestellte Stoffe. Wegen der Vielzahl der halogenorganischen Verbindungen ist mit der Testmethode, die das von uns beauftragte Labor anwendet, die genaue Verbindung nicht feststellbar. Auch die Hersteller wissen meist nicht, welcher Stoff in ihrem Produkt vorkommt. Wer jedes Risiko meiden will, muss daher zu Produkten ohne halogenorganische Verbindungen greifen.

I

Isothiazolinone werden als Konservierungsmittel eingesetzt. Sie können Allergien auslösen und Augen und Haut reizen. Ein besonders hohes sensibilisierendes Potenzial haben die Chlorisothiazolinone.

J

Jod ist notwendig für die Bildung der Schilddrüsenhormone und damit unerlässlich für den Stoffwechsel. Jodmangel kann zu einer Vergrößerung der Schilddrüse, dem Kropf, und damit verbundenen Stoffwechselstörungen führen. Schwerer Jodmangel in der Schwangerschaft schadet der Entwicklung des Kindes. Das Bundesinstitut für Risikobewertung schlägt für Jod in Nahrungsergänzungsmitteln eine Höchstmenge von 100 µg vor, in einer speziellen Information für Ärzte empfiehlt es die tägliche Supplementation von 100 (-150) µg Jod nach vorheriger Jodanamnese.

K

Kalium hat bei Pflanzen eine wichtige Rolle bei Transportprozessen, der Wasseraufnahme und beim Aufbau des osmotischen Drucks in den pflanzlichen Zellen.

Kupfer: Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes kein Kupfer enthalten sollten, da die Versorgung aller Altersgruppen mit Kupfer bereits nahe an der tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge liegt. Eine Überdosis Kupfer kann Leberschäden verursachen.

M

Mangan: Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Mangan enthalten sollten - wegen des geringen Abstandes zwischen der geschätzten Aufnahmemenge und den Mengen, bei denen unerwünschte Effekte beobachtet wurden. Eine zu hohe Manganzufuhr kann beim Menschen neurologische Störungen auslösen.

Mineralöl, das in Lebensmitteln gefunden wird, besteht hauptsächlich aus gesättigten (MOSH) und aromatischen (MOAH) Kohlenwasserstoffen. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kann MOSH im Körper gespeichert werden und zu Schädigungen der Leber und der Lymphknoten führen. Bei MOAH ist laut BfR nicht auszuschließen, dass sich darunter Substanzen befinden, die schon in geringsten Mengen Krebs hervorrufen können. Mögliche Ursachen sind Übergänge aus Verpackungen aus Recyclingpapier und -pappe oder Schmieröle, die in der Produktion eingesetzt werden.

N

Nährstoffmangel: Für Wachstum und Entwicklung benötigen Pflanze Nährstoffe. Diese werden zumeist in Form einer Düngung zugeführt. Die Nährstoffe, die in den größten Mengen benötigt werden, sind -> Stickstoff, -> Phosphor, -> Kalium, Magnesium und Schwefel.

Niacin: Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel höchstens 17 mg Niacin pro Tagesdosis enthalten sollten. Das entspricht der empfohlenen täglichen Zufuhr. Dabei sollte das Niacin als Nicotinamid zugeführt werden. Nicotinsäure sollte wegen der höheren Toxizität nicht in Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden.

Nickel: -> Schwermetall, kann gelöst bei empfindlichen Menschen Allergien mit einer Vielzahl von Symptomen auslösen, die oft nicht als Nickelallergie erkannt werden. Nickelstaub ist krebserregend.

Nitromoschus-Verbindungen: Künstliche Duftstoffe, die sich im menschlichen Fettgewebe anreichern. Moschus Ambrette gilt als nerven- und erbgutschädigend, deshalb ist die Substanz in der EU verboten. Der Einsatz der Nitromoschus-Verbindungen Moschus Xylol und Moschus Keton ist nur eingeschränkt zugelassen.

O

Optische Aufheller belasten die Umwelt, weil sie kaum abgebaut werden. Ihre Herstellung ist sehr aufwendig. Da die Weißmacher für Textilien nicht fest in der Faser gebunden sind, können sie mit dem Schweiß auf die Haut gelangen und bei gleichzeitiger Sonneneinstrahlung allergische Reaktionen hervorrufen.

P

2-Phenyl-2-propanol ist ein Nebenprodukt aus der Kunststoffherstellung, über dessen Gefährdungspotenzial bisher wenig bekannt ist. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gibt es Anhaltspunkte, dass der Stoff beim Menschen Allergien auslösen kann.

Pantothensäure spielt eine zentrale Rolle bei der Produktion zahlreicher Enzyme, dem Abbau von Fetten, Kohlenhydraten und einigen Aminosäuren, dem Aufbau von Cholesterol und einigen Hormonen wie Kortisol. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht mehr als 18 mg des wasserlöslichen Vitamins in einer Tagesdosis enthalten sollten.

Bedenkliche Parabene schützen wie auch weitere Parabene Kosmetika und Arzneimittel vor Keimbefall und Schimmel. Sie gehören zu den am häufigsten eingesetzten Konservierungsstoffen. Gemessen daran sind die Sensibilisierungsquoten relativ niedrig. Jedoch sind die längerkettigen Vertreter dieser Gruppe wie Butyl- und Propylparaben in Verdacht geraten wie ein Hormon zu wirken und waren im Tierversuch fortpflanzungsgefährdend. Daher hat die EU-Kommission die Höchstkonzentrationen dieser längerkettigen Parabene in Kosmetika generell beschränkt sowie in Kosmetika verboten, die auf der Haut bleiben und für den Windelbereich von Kindern unter drei Jahren gedacht sind. Die neue Regelung tritt ab 16. Juli 2015 in Kraft. Schon seit November 2014 sind aufgrund von Datenlücken die Isoformen beider Verbindungen sowie Phenyl-, Benzyl- und Pentylparaben in Kosmetika verboten.

Paraffine/Erdölprodukte/Silikone: Meist aus Erdöl hergestellt. Diese künstlichen Stoffe integrieren sich nicht so mühelos ins Gleichgewicht der Haut, wie die Bestandteile natürlicher Öle, die beispielsweise in Naturkosmetikprodukten stecken.

PEG/PEG-Derivate verbinden als Emulgatoren Wasser und Fett. Diese Stoffe können die Haut durchlässiger für Fremdstoffe machen. In Salben werden sie eingesetzt, um die Bestandteile gleichmäßig zu mischen; in Shampoos dienen sie auch als Tenside.

Perchlorat wurde bislang insbesondere in Obst und Gemüse nachgewiesen. Als Eintragsquellen kommen der weitverbreitete industrielle Einsatz, belastete Klärschlämme, Düngemittel sowie verunreinigtes Wasser, etwa zur Bewässerung, in Frage. Perchlorat hemmt vorübergehend die Jodaufnahme in die Schilddrüse. Die Lebensmittelbehörde EFSA hat Perchlorat neu bewertet und eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) festgelegt, die sowohl akute als auch langfristige Risiken abdecken soll. Perchlorat gilt laut EFSA als besonders problematisch für Menschen, die viel Obst und Gemüse essen, einen Jodmangel haben - außerdem für kleine Kinder mit einer unzureichenden Jodaufnahme.

Permethrin wirkt nervengiftig und kann unter anderem Kopfschmerzen auslösen.

Pestizide sind chemisch-synthetische Spritzgifte für Pflanzen, deren Anwendung und Rückstände Mensch und Umwelt gefährden. Geringe Rückstände, die immer wieder in Lebensmitteln entdeckt werden, stellen in der Regel kein akutes Gesundheitsrisiko dar. Problematisch kann aber die häufige Aufnahme geringer Pestizidkonzentrationen sein.

Phenol: antimikrobieller Wirkstoff, aromatischer Kohlenwasserstoff, der gut durch die Haut aufgenommen wird, zu Nervenstörungen führen kann und im Verdacht steht, das Erbgut zu schädigen.

Phosphor (zugeführt in Form von Phosphat) nimmt eine zentrale Stellung im Energiehaushalt der Pflanze ein. Phosphormangel induziert bei den Pflanzen eine Hemmung beziehungsweise einen Stillstand des Wachstums, der mit verringerter Blüten- und Fruchtbildung einhergeht.

Phosphororganische Verbindungen werden meist als Flammschutzmittel für Kunststoffe eingesetzt, aber auch als Weichmacher. Sie werden in der Regel gut von der Haut aufgenommen, wirken häufig nervengiftig und sind zum Teil möglicherweise krebserregend.

Phthalate stehen im Verdacht, Leber, Nieren und Fortpflanzungsorgane zu schädigen und außerdem wie ein Hormon zu wirken. In der Umwelt werden Phthalate kaum abgebaut. Drei als fortpflanzungsgefährdend eingestufte Phthalate, nämlich Diethylhexylphthalat (DEHP), Dibutylphthalat (DBP) und Butylbenzylphthalat (BBP), sind in der EU in Spielzeug und Babyartikeln verboten. Diisononylphthalat (DINP), Diisodecylphthalat (DIDP) und Di-n-octylphthalat (DNOP) dürfen in Babyartikeln und Spielzeug aus Weich-PVC, die von Kindern in den Mund genommen werden können, nicht enthalten sein. Dipropylheptylphthalat (DPHP) hat sich nach Informationen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) im Tierversuch als schädlich für Schilddrüse und Hirnanhangdrüse erwiesen. Das BfR plädiert deshalb für ein Verbot von DPHP ähnlich den oben genannten Phthalaten. Das derzeit rechtlich noch nicht geregelte Diisobutylphthalat (DiBP) steht auf der Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) für besonders besorgniserregende Stoffe. Andere Phthalate gelten als unzureichend erforscht und deren Langzeitwirkungen als nicht hinreichend geklärt.

Piperonylbutoxid wird in Düngern als Wirkverstärker von Pestiziden eingesetzt. Es gilt als sehr giftig für Wasserorganismen und kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK): Einige dieser Stoffe sind krebserzeugend, die meisten besitzen einen eindringlichen Geruch. Der bekannteste, gesundheitlich relevante Vertreter der PAK ist Benzo(a)pyren. PAK können über die Nahrung, die Atemwege und die Haut aufgenommen werden.

PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen bilden in der Müllverbrennung gesundheitsschädliche Dioxine und belasten die Umwelt bei Herstellung und Entsorgung. Weich-PVC enthält große Mengen an Weichmachern.

Pyrethroide wie Tetramethrin, Permethrin, Sumithrin oder Bioallethrin sind synthetische Nachbauten des natürlichen Pyrethrums. Sie wirken ebenso nervengiftig, sind aber wesentlich langlebiger und gefährlicher. Die Vergiftungssymptome, die diese Stoffe auslösen können, reichen von Kopfschmerzen bis zu depressiven Verstimmungen.

Pyrethrum ist ein natürliches, aus Chrysanthemenblüten gewonnenes Insektengift. Es stört die Nervenreizleitung, verursacht Krämpfe und Lähmungen und tötet so Ungeziefer. Der Stoff wird schnell abgebaut. Allerdings ist der Stoff nicht nur für Ungeziefer gefährlich. Das Einatmen von pyrethrumhaltigem Staub oder Sprühnebel kann Kopfschmerzen und Brechreiz verursachen. Gelangt Pyrethrum ins Blut, wirkt es stark giftig. Um die Wirksamkeit von Pyrethrum zu verlängern, mixen die Hersteller häufig weitere Substanzen in die Mittel.

S

Schwermetalle können sich im Körper anreichern und wirken teilweise giftig. Die Stäube von Nickel können beim Menschen Krebs erzeugen. Kobaltstäube haben sich im Tierversuch als krebserregend erwiesen. Auch die Schwermetalle Cadmium, Chrom VI und Blei sind giftig und krebsverdächtig.

Das Spurenelement Selen ist als Bestandteil verschiedener Enzymsysteme lebensnotwendig. Die in Deutschland mit der Nahrung aufgenommenen Selenmengen sind zwar sehr unterschiedlich und liegen eher am unteren Rand der empfohlenen Dosierung. Dennoch ist in Europa, anders als in China, kein Selenmangelsyndrom bekannt. Daher gibt es keinen zwingenden Grund, Selen ungezielt über Nahrungsergänzungsmittel zuzuführen, zumal es in sehr hohen Dosierungen giftig ist. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel höchstens 30 µg Selen pro Tagesdosis enthalten sollten und Lebensmittel nicht mit Selen angereichert werden. Eine neuere Studie weist bei täglicher Selenzufuhr über Nahrungsergänzungsmittel ein knapp 50 Prozent höheres Risiko nach, an Typ-2-Diabetes zu erkranken. Selen wird in der begleitenden Krebstherapie eingesetzt: Die Krankheit belastet das Immunsystem, sodass ein Selenmangel entstehen kann. Eine Krebsvermeidung durch die vorbeugende Einnahme von Selen ist aber nach heutigem Wissensstand nicht möglich.

Spurenelemente wie Eisen, Mangan, Bor, Zink und Kupfer sind für das Wachstum der Pflanze lebenswichtig. Fehlt eines oder mehrere der Elemente oder sind sie zu gering dosiert, ist das ein gravierender Mangel. Umgekehrt kann auch ein Zuviel an Spurenelementen zu Pflanzenschäden führen.

Stickstoff hat eine große Bedeutung für das Wachstum, die Entwicklung und die Ertragsbildung einer Pflanze, unter anderem ist er Bestandteil des Chlorophylls.

T

Tartrazin ist als Lebensmittelfarbstoff (E 102) und als Kosmetikfarbstoff (CI 19140) zugelassen. Seine schädliche Wirkung wird diskutiert, es besteht ein starker Verdacht, dass er bei oraler Aufnahme pseudoallergische Unverträglichkeitsreaktionen hervorrufen kann wie Hautausschläge, Juckreiz, Asthma, Ödeme oder Schnupfen. Ob auch Mengen, die beispielsweise aus Lippenstiften aufgenommen werden, Unverträglichkeitsreaktionen hervorrufen können, ist unklar.

U

Umkartons belasten die Umwelt unnötig und sind nur akzeptabel, wenn sie eine Glasverpackung schützen oder mehrere Teile/Produkte beinhalten.

Uran ist nicht nur ein Radionuklid, dessen Alphastrahlen im Körper Zellen und DNA zerstören. Es ist auch ein giftiges Schwermetall, das sich im Körper anreichert und schon in geringen Mengen nicht nur die Nieren, sondern auch Lunge und Leber schädigen kann. Außerdem gibt es deutliche Hinweise, dass der kindliche Organismus empfindlicher auf Uran reagiert als Erwachsene und eine Fruchtschädigung durch Uran nicht ausgeschlossen werden kann.

Bedenkliche UV-Filter: Etliche chemische UV-Filter sind in den Verdacht geraten, wie Hormone zu wirken Für die Filter 4-Methyl-Benzylidencamphor (4-MBC bzw. MBC), Ethylhexyl-Methoxycinnamate (Octylmethoxycinnamate, OMC), 3-Benzylidencamphor (3-BC), Benzophenone-1 (BP1), Benzophenone-2 (BP2), Benzophenone-3 (Oxybenzon) wurde die hormonelle Wirksamkeit im Tierversuch gezeigt. Bei den Filtern Homosalate (Homomenthylsalicylat bzw. HMS), Octyl-Dimethyl-Para-Amino-Benzoic-Acid (OD-PABA), Octocrylene und Etocrylene liegen Hinweise auf eine hormonelle Wirkung aus Zellversuchen vor.

V

Vitamin B1: Thiamin spielt eine Rolle im Energiestoffwechsel. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel höchstens 4 mg Vitamin B1 pro Tagesdosis enthalten sollten.

Vitamin B2: Riboflavin spielt eine Rolle im oxidativen Stoffwechsel und ist an der Bio-Synthese und am Abbau von Aminosäuren, Kohlenhydraten und Fettsäuren. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel höchstens 4,5 mg Vitamin B2 pro Tagesdosis enthalten sollten.

Vitamin B6: Nach den Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sollten Nahrungsergänzungsmittel für Kinder von vier bis sechs Jahren aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes höchstens 1,15 mg Vitamin B6 pro Tagesdosis enthalten; die BfR-Höchstmengenempfehlung für Erwachsene liegt bei 5,4 mg pro Tagesdosis. Vitamin B6 kann bei hoher Zufuhr über einen längeren Zeitraum zu neurotoxischen Effekten führen, die akute Toxizität ist jedoch gering.

Vitamin B12: Die Cobalamine sind an verschiedenen Stoffwechselreaktionen beteiligt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel höchstens 3-9 µg Vitamin B12 pro Tagesdosis enthalten sollten.

Vitamin C: Ascorbinsäure ist an der Produktion von verschiedenen Hormonen und Nervenbotenstoffen beteiligt. Sie wirkt auch als Radikalfänger. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel höchstens 225 mg Vitamin C pro Tagesdosis enthalten sollten.

Vitamin D ist unter anderem für den Knochenaufbau wichtig. Starke Vitamin-D-Überdosierungen können aber schwere Vergiftungen hervorrufen, die auf einen zu hohen Calciumspiegel im Blut zurückzuführen sind und im schlimmsten Fall Nierenversagen zur Folge haben. Welche Mengen vertragen werden, ist anscheinend unterschiedlich. Präparate, die höher als 25 Mikrogramm Vitamin D pro Tag dosiert sind, sind verschreibungspflichtig. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel höchstens 5 µg Vitamin D pro Tagesdosis enthalten sollten. Nachdem die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) im Jahr 2012 den Referenzwert für die Vitamin-D-Zufuhr erhöht hat, halten wir eine Tageshöchstmenge von 10 µg Vitamin D für akzeptabel.

W

Weichmacher werden spröden Kunststoffen zugesetzt, um sie geschmeidig zu machen. Dazu gehört vor allem die Gruppe der -> Phthalate, außerdem Adipate DEHA, Citrate wie Acetyltributylcitrat (ATBC), Trimellitate und als neueste Alternative DINCH und das Terephthalat DEHT. Das Problem: Die Stoffe sind nicht fest gebunden und können sich bei Kontakt herauslösen und ausgasen. Daher sind sie ubiquitär verbreitet. Sie gehen besonders leicht in fette Lebensmittel über. Problematisch sind insbesondere Phthalate, die im Verdacht stehen, Leber, Nieren und Fortpflanzungsorgane zu schädigen und wie ein Hormon zu wirken.

Z

Zink ist ein in der Natur verbreitetes Schwermetall, das im Vergleich zu anderen nur gering giftig ist. Als Spurenelement ist es sogar essentiell für die menschliche Gesundheit. Durch Umweltverschmutzung nehmen die Konzentrationen im Boden und im Wasser aber ständig zu. Auf diese Weise gelangt es in unerwünschter Konzentration in die Nahrungskette und kann Pflanzen, Tiere und auch Menschen schädigen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel für Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren kein Zink enthalten sollten, weil die Zinkversorgung von Kindern und Jugendlichen durch die Nahrung bereits so gut ist, dass kein Spielraum für eine zusätzliche Zinkzufuhr besteht. Die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge könnte sonst überschritten werden. Für Erwachsene rät das BfR zu höchstens 2,25 mg Zink pro Tagesdosis in Nahrungsergänzungsmitteln.

Zinnorganische Verbindungen: Stoffe wie Dibutylzinn (DBT) und Tributylzinn (TBT) sind sehr giftig und in der Umwelt meist nur schwer abbaubar. Bereits sehr kleine Mengen dieser beiden Substanzen genügen, um das Immun- und Hormonsystem von Tieren und vermutlich auch des Menschen zu beeinträchtigen. Trisubstituierte zinnorganische Verbindungen wie TBT und Triphenylzinn sind seit Juni 2010 in Verbraucherprodukten verboten, DBT seit Januar 2012. Seitdem ist ebenfalls Dioktylzinn in vielen Produkten wie Babyartikel, Textilien mit Hautkontakt oder Schuhe und Handschuhe verboten. Die Konzentration an Zinn darf 0,1 Prozent nicht übersteigen. Andere zinnorganische Verbindungen sind zwar nicht ganz so giftig, können sich in höheren Konzentrationen aber vermutlich ebenfalls nachteilig auswirken.

Test Läusemittel

Testrmethoden:
Formaldehyd: saure Wasserdampfdestillation, Derivatisierung mit Acetylaceton, Ausschütteln mit n-Butanol, Fotometrie.
Halogenorganische Verbindungen (wenn nicht bereits deklariert): Microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts nach a) Wasserdampfdestillation, Binden der organischen Halogene an Aktivkohle, Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom sowie b) Reinigung der Proben mit Kieselgel, Extraktion mit Essigester, Verbrennung des Extrakts im Sauerstoffstrom.
Konservierungsstoffe / Parabene: Deklaration und/oder HPLC-UV.
Paraffine/Erdölprodukte/Silikone: Deklaration und/oder HPLC/RI.
PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen: Röntgenfluoreszenzanalyse.
Duftstoffe, die Allergien auslösen können/Moschusverbindungen/Delta-3-Caren: Deklaration und/oder Extraktion mit TBME, GC-MS.
PEG/PEG-Derivate/Alkohol/Glycole/Treibgase/Parfüm: Deklaration.

Test Lippenpflege mit UV-Schutz

Testmethoden (je nach Zusammensetzung der Produkte): Deklarationspflichtige Duftstoffe/Moschus-Verbindungen: Extraktion mit TBME, GC-MS. Halogenorganische Verbindungen (falls nicht deklariert): a) Wasserdampfdestillation, Binden der organischen Halogene an Aktivkohle, Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts; b) Reinigung der Proben mit Kieselgel, Extraktion mit Essigester, Verbrennung des Extrakts im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts. Phthalate: GC-MSD. PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen: Röntgenfluoreszenzanalyse. Aluminium: Totalaufschluss in der Mikrowelle. Elementbestimmung mittels ICP-MS.

Tests Nahrungsergänzungsmittel für Veganer

Testmethoden:
PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen: Röntgenfluoreszenzanalyse. Pestizide: Pestizidscreening LC/MS/MS und GC/MS. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe: GC-MSD (getestet auf 25 PAK nach EU/EPA/JECFA).

Test Gartendünger Testmethoden

Füllmenge: gravimetrisch.
Wassergehalt: DIN EN 12880 (S 2a).
Stickstoff (N): VO (EG) 2003/2003, IV, 2.3.2
Phosphat (P2O2): Gesamtphosphat: DIN EN ISO 11885. Neutral-ammoniumcitratlösl. Phosphat: VO (EG) 2003/2003, IV, 3.1.3 + 3.2. Wasserlösl. Phosphat: VO (EG) 2003/2003, IV, 3.1.6; 3.2.
Kalium (K2O): Kalium-Gesamt und Kalium wasserlösl.: DIN EN ISO 11885.
Magnesium (MgO): VDLUFA Bd. II, 7.1.1. Wasserlösl. Magnesium: VO (EG) 2003/2003, IV, 8.3.
Schwefel (S): Schwefel-Gesamt: 89/519/EWG Nr. 8.2. Wasserlösl. Schwefel: VO (EG) 2003/2003, IV, 8.3.
Chlorid: VDLUFA III 10.5.1.
Natrium: DIN EN ISO 11885.
E-coli: Methodenbuch der BGK.
Salmonellen: Methodenbuch der BGK.
Arsen, Blei, Uran, Cadmium, Chrom, Nickel, Thallium: DIN EN ISO 17294-2.
Quecksilber: DIN EN 1483.
Bor, Eisen, Kupfer, Mangan, Zink: DIN EN ISO 11885.
Dioxine, TE-WHO PCDD/F (2005): Bestimmung PCDD/F per AbfKlärV 1992 (ZF), Berechnung nach DüMV 12-2012, WHO 2005 (ZF).
PCB, TE-WHO dl-PCB (2005): Bestimmung dl-PCB per AbfKlärV 1992 (ZF), Berechnung nach WHO (2005).
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe: VDLUFA VII, 3.3.3.2 (mod.).
Pestizide: Organochlorpestizide, Phosphorsäureester, weitere Pestizide: § 64 LFGB L00.00-34.
Chlorat: LC/MS/MS.
Perchlorat: LC/MS/MS.
PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung: DIN 51577-1 (PL).
Berechnung Akkumulationsfaktor Schwermetalle: Fracht/Entzug; die Fracht berechnet sich aus einer nach Herstellerangaben typischen Aufwandmenge der Dünger für Anwendung im Gemüsebau (100-150 g/m²) und der Konzentration des Elementes im Dünger. Als Entzug wurden angesetzt die Richtwerte des Umweltbundesamts (Cadmium 0,75, Chrom 11, Kupfer 37, Nickel 9, Blei 11, Zink 260 g/ha·a) bzw. Schätzwerte des Instituts für Pflanzenernährung und Bodenkunde, Bundesforschungsanstalt für Kulturpflanzen Julius Kühn-Institut, Braunschweig (Phosphor: 22 kg/ha·a; Arsen 1,0, Uran 1,0, Thallium 0,2 g/ha·a); Akkumulationsfaktor auf ganze Zahl kaufmännisch gerundet.

Test Mehl

Testmethoden:
Pestizide: Pestizidscreenings LC/MS/MS nach LFGB L00.00-113 sowie GC/MS nach § 64 LFGB L00.00-34, mod. Chlormequat, Mepiquat: § 64 LFGB L00.00-76. Glyphosat, Glufosinat, AMPA: saure Extraktion, Derivatisierung, LC-MS-MS. Cadmium: Probenvorbereitung: Totalaufschluss in der Mikrowelle; Elementbestimmung mittels ICP-MS. Schimmelpilzgifte (Nivalenol, Deoxynivalenol, 3-Acetyldeoxynivalenol, 15-Acetyldeoxynivalenol, Fusarenon-X, Zearalenon, T2-Toxin, HT-2-Toxin, Diacetoxyscirpenol): LC-MS/MS. Tropanalkaloide (nur Dinkel- und Buchweizenmehle): LC-MS/MS. Mineralöl (MOSH-Fraktionen: < C16 bis C35 sowie MOAH-Fraktionen: < C24 bis C35): LC-GC-FID. Wasser/Trockenmasse: ASU L 16.01-1:2008. Asche: ASU L 16.01-2:2008. Mineralstoffgehalt in g/100 g Trockenmasse (Mehltype): berechnet. PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse.

Test Buggys

Testmethoden Praxisprüfung / mechanische Prüfungen: in Anlehnung an DIN EN 1888. Bremsfunktion: DIN EN 1888 8.8.2.1, abweichend von der Norm wird die Feststellbremse 500 Mal betätigt. Mechanische Teile: DIN EN 1888 8.5.2.2. Prüfung Bänder: DIN EN 1888 8.4. Prüfung Kippen 9 / 15 kg: DIN EN 1888 8.9.1.2.2.1. Prüfung Faltvorgang: DIN EN 1888 8.3.3.1.1.3-b mit 8.3.3.1.2.3. Prüfung Schiebeeinheit: DIN EN 1888 8.10.6.2.3. Prüfung Gurtsystem: DIN EN 1888 8.1.3.2.2. Prüfung Anstoß Kante: DIN EN 1888 8.10.4; abweichend von der Norm wird der Anstoß 20 Mal ausgeführt. Weitere Sicherheitsprüfungen: DIN EN 1888 8.2 / 8.3 / 8.5 / 8. 7. Bedienungsanleitung: DIN EN 1888 10.4 ff. Dynamische Betriebsfestigkeit: 100.000 Impulse auf dem Trommelprüfstand; Beladung: maximales Gewicht Kind x 1,2 + maximale Zuladung in Korb/Tasche.
Methoden Inhaltsstoffe: PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen im Produkt: Röntgenfluoreszenzanalyse. Antimon: Mischprobe Oberstoff und Füllung; Elution mittels saurer Schweißlösung; Elementbestimmung mittels ICP-MS. Halogenorganische Verbindungen (im Oberstoff): Elution mit Reinstwasser in der Soxhlet-Apparatur; Binden der organischen Halogene an Aktivkohle, Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts. Weichmacher, phosphororganische Verbindungen, phenolische Verbindungen, antimikrobiell wirkende Substanzen: repräsentative Mischprobe von Weichkunststoffteilen; GC/MS nach Extraktion und Derivatisierung. Migration Phenol: Migration in Anlehnung an DIN EN 71-10:2006, HPLC-FLD. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (im Weichkunststoff der Lenkergriffe): GC-MSD, 25 PAK nach EU/EPA/JECFA. Aromatische Amine: repräsentative Mischproben der Hauptstoffe, maximal 4 Materialien in einer Mischprobe; Prüfung auf Amine nach reduktiver Spaltung; Analytik entsprechend § 64 LFGB 82.02-2 Prüfung mit und ohne vorherige Extraktion DIN EN 14362- 1 (Januar 2013); Analytik entsprechend § 64 LFGB 82.02-3 Prüfung nach DIN ISO/TS 17234 für Leder; bei Hinweisen auf 4-Aminoazobenzol zusätzliche Prüfung entsprechend § 64 LFGB 82.02-15 DIN EN 14362-3 (September 2012), Bestimmungsgrenze 5 mg/kg; GC/MS, TLC; zusätzliche Prüfung auf Anilin und Xylidine. Allergisierende Dispersionsfarbstoffe: repräsentative Mischproben der Hauptstoffe, maximal 4 Materialien in einer Mischprobe; Analytik entsprechend § 64 LFGB 82.02-10 Norm DIN 54231 (November 2005); Dünnschichtchromatografie; TLC, HPLC mit DAD (UV/Vis-Detektor). Optische Aufheller (Etiketten mit Hautkontakt): qualitativer Nachweis (UV-Licht).

Test Wanderrucksäcke

Inhaltsstoffe: Halogenorganische Verbindungen (Mischprobe aller Farben der textilen Bestandteile): Probe wird mit Reinstwasser in der Soxhletapparatur eluiert; Binden der organischen Halogene an Aktivkohle; Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom; microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts. PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen: Röntgenfluoreszenzanalyse. Elemente: Röntgenfluoreszenzanalyse. Antimon: Elution von Elementen mittels saurer Schweißlösung, Elementbestimmung mittels ICP-MS. Zinnorganische Verbindungen (Mischprobe aller Farben des Hauptmaterials): NaDDTC, EtOH, Hexan, NaBEt4, GC-AED. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (Anfasser des Zippers/der Zughilfe am Reißverschluss): GC-MSD, 25 PAK nach EU/EPA/JECFA. Weichmacher/phosphororganische Verbindungen/antimikrobielle Bestandteile (Mischrobe aus Haupt- und Gurtmaterialien): GC/MS nach Extraktion und Derivatisierung. Optische Aufheller: Qualitativer Nachweis (UV-Licht). Aromatische Amine (Mischprobe aller Farben der textilen Bestandteile, maximal 5 Materialien pro Probe): Prüfung auf Amine nach reduktiver Spaltung, Analytik entsprechend § 64 LFGB 82.02-2, Prüfung mit und ohne vorherige Extraktion nach DIN EN 14362-1 (Januar 2013); Analytik entsprechend § 64 LFGB 82.02-3. Bei Hinweisen auf 4-Aminoazobenzol zusätzliche Prüfung entsprechend § 64 LFGB 82.02-15 DIN EN 14362-3 (September 2012); Bestimmungsgrenze: 5 mg/kg; GC/MS, Dünnschichtchromatografie, zusätzliche Prüfung auf Anilin und Xylidine. Dispersionsfarbstoffe (Mischprobe aller Farben der textilen Bestandteile, maximal 5 Materialien pro Probe): Analytik entsprechend § 64 LFGB 82.02-10 nach DIN 54231 (November 2005); Dünnschichtchromatographie; HPLC mit DAD (UV/Vis-Detector).
Gewicht in Gramm: Das Gewicht des Rucksacks wurde mit einer Waage der Fa. Acculab (Sartorius Group), Modell Atilon, maximales Gewicht 6.200 g, Genauigkeit d=0,01 g ermittelt und in 5 g-Schritten abgerundet. Volumen in Liter: Das Volumen von Haupt- und Deckelfach wurde in Anlehnung an DIN 58124:2010-09 für Schulranzen mithilfe von Propylengranulat gemessen. Das Produkt wurde dabei "von innen nach außen" mit Granulat befüllt, also zunächst das Hauptfach und daraufhin die Außentaschen. Eignung für Personengruppen: Die Eignung für Personengruppen mit bestimmten körperlichen Merkmalen wurde anhand der einstellbaren Rückenlänge, der Länge und des Verstellbereichs der Trageriemen sowie des Hüftgurts ermittelt. Für die Beurteilung bis zu welcher Körpergröße das Prüfmuster nutzbar ist, wurde die Rückenlänge des Prüfmusters vom Ansatz der Trageriemen bis zur Unterkante des Hüftgurts sowie die einstellbare Länge der Trageriemen zugrunde gelegt. Dabei wurde eine einstellbare Länge von Rücken und Polsterung der Trageriemen von <= 869 mm als für kleine Personen geeignet eingestuft, von 821 bis 920 mm für mittelgroße Personen geeignet und von >= 890 mm für große Personen geeignet. Für die Beurteilung bis zu welchem Bauchumfang das Prüfmuster nutzbar ist, wurde die einstellbare Länge des Hüftgurts zugrunde gelegt sowie von einer Nutzung bei niedrigen Außentemperaturen mit winterlicher Bekleidung ausgegangen. Dabei wurde ein einstellbarer Hüftgurtumfang im Bereich von <= 800 mm für einen kleinen Bauchumfang als geeignet eingestuft, von 801 bis 1299 mm für einen mittleren Bauchumfang und von >= 1300 mm für einen großen Bauchumfang.
Ausstattung/Material: Wasserdichtheit der Regenhülle: Nach DIN EN 20811 von Hauptmaterial und ggf. von Nähten. Wassereintritt bei Regen (Rucksack ohne Regenhülle): Das Hauptfach des Rucksacks wurde mit vorgewogenem, saugfähigem Material gefüllt. Danach wurde der verschlossene Rucksack in einer simulierten Tragehaltung an einem Gestell angebracht und in Anlehnung an DIN 58124 mit 1 Liter pro Minute pro Quadratmeter für 10 Minuten beregnet. Dies simuliert einen plötzlichen Regenschauer ohne Berücksichtigung der Regenhülle. Nach Abschluss der Beregnung wurde nach 5 Minuten die Menge des eingedrungenen Wassers durch Auswiegen des saugfähigen Materials ermittelt. Zudem wurde die Menge Wasser ermittelt, welche in den Stoff und in die Polsterungen eingedrungen ist und ermittelt, ob eine Ausfärbung vorliegt. Soweit möglich, wurde der Ort des Eindringens (Reißverschluss, Nähte usw.) angegeben. Metallteile wurden nach Abschluss der Prüfung auf Korrosion überprüft. Belastungsprüfung an Nähten: Der Rucksack wurde mit einer flexiblen Blase im Hauptfach ausgerüstet. Diese wurde unter Beobachtung des Druckanstiegs anhand eines angeschlossenen Manometers mit einem Maximaldruck von 0,2 bar mit Druckluft befüllt und danach Veränderungen an Nähten und Verschlüssen festgehalten. Belastungsprüfung an Steckverschlüssen (Brust- und Hüftgurt): Die Festigkeit der Verschlüsse wurde mittels eines Trägerfrequenzmessverstärkers und einer 500-N-Kraftmessdose (HBM) bis zu einer Belastung von 300 N überprüft. Belastungsprüfung an Reißverschlüssen: Der Rucksack wurde mit einer standardisierten Füllung (Gewicht 5:500 g) beladen. Nach 250 Öffnungs- und Schließzyklen erfolgte eine visuelle und manuelle Überprüfung der Funktion der Reißverschlüsse.
Handhabung/Tragekomfort: Die Beurteilungen erfolgten in einer fünfstufigen Skala von 1 = schlechteste Beurteilung bis 5 = beste Beurteilung. Die Beurteilung wurde jeweils durch zwei Handhabungsexperten durchgeführt. Handhabung der Steckverschlüsse, Kordelzüge, Reißverschlüsse: Beurteilung der Größe von Stellteilen, der aufzubringenden Kraft und Betätigungsrichtung sowie der Intuitivität des Betätigungsvorgangs. Schließmechanismen wie Deckelverschlüsse, Kordelzüge/Reißverschlüss am Hauptfach, Brustgurtverschlüsse, Höhenverstellungen am Brustgurtverschluss sowie Hüftgurtverschlüsse wurden einzeln bewertet. Handhabung der Gurte: Beurteilung der Größe von Stellteilen, der aufzubringenden Kraft und Betätigungsrichtung sowie der Intuitivität des Betätigungsvorgangs. Die Längenverstellungen von Brust-, Hüft- und Tragegurt wurden einzeln bewertet. Zugänglichkeit und Befüllen von Haupt-/Nebenfächer: Beurteilung der Art (z. B. mit Gummizug), Größe und Lage der Einfüllöffnungen. Oberflächenmorphologie und Güte der Polsterung der Rucksackrückseite: Die Lage, Größe und Form der polsternden/federnden Elemente wurde dahingehend beurteilt, ob die auftretenden Kräfte auf Körperbereiche übertragen werden, welche geeignet sind diese aufzunehmen. Die Güte der Polsterung wurde qualitativ anhand der Progressivität der Federkennlinie des Polsterelements beurteilt. Die Oberflächenmorphologie der Rückseite und die Güte der Polsterung wurden einzeln beurteilt. Gurtverlauf und Gurtpolster: Die Beurteilung des Gurtverlaufs erfolgte anhand von standardisiert aufgenommenen Fotos der Trageriemen im Halsbereich. Maßgeblich war hier der laterale Abstand der Gurte zum Hals der Versuchsperson. Der Gurtverlauf im Hals- und Nackenbereich sowie die Güte der Gurtpolsterung und/oder des Oberflächenmaterials wurden einzeln beurteilt. Passform (Scheuerstellen): Der Rucksack wurde mit einer standardisierten Füllung (Gewicht 5:500 g) beladen. Eine Anpassung des Rucksacks an die körperlichen Merkmale der Versuchsperson wurde unter Anleitung vorgenommen. Vier Versuchspersonen, die nach anthropometrischen Gesichtspunkten wie Körpergröße, Stammlänge, Schulterbreite und Handkraft ausgewählt wurden, gingen bei einer Geschwindigkeit von 5 km/h 30 Minuten auf einem Laufband (ohne Steigung). Im Anschluss an eine Befragung der Versuchspersonen wurde die Passform des Rucksacks beurteilt. Druckverteilung am Rücken: Der Rucksack wurde mit einer standardisierten Füllung (Gewicht 5:500 g) beladen. MitHilfe einer Druckverteilungsmessmatte im Kontaktbereich zwischen Rücken und Rucksack wurde überprüft und beurteilt, wie die durch das Tragen des Rucksacks auftretenden Kräfte auf den Rücken verteilt werden und ob punktuelle Belastungen auftreten. Prüfung Handhabung und des Tragekomforts durch Versuchspersonen: Der Rucksack wurde mit einer standardisierten Füllung (Gewicht 5:500 g) beladen. Eine Anpassung des Rucksacks an die körperlichen Merkmale der Versuchsperson wurde unter Anleitung vorgenommen. Vier Versuchspersonen, die nach anthropometrischen Gesichtspunkten wie Körpergröße, Stammlänge, Schulterbreite und Handkraft ausgewählt wurden, gingen bei einer Geschwindigkeit von 5 km/h 30 Minuten auf einem Laufband (ohne Steigung). Diese Versuchspersonen beurteilten zunächst jeweils einzeln folgende sechs Aspekte für jedes Prüfmuster: 1) das Auf- und Absetzen, 2) die Passform des Brustgurts, 3) die Passform des Hüftgurts, 4) den Verschluss am Brustgurt, 5) den Verschluss am Hüftgurt und 6) den Tragekomfort. Die vier Einzelurteile der Versuchspersonen wurden für jeden der sechs Aspekte arithmetisch gemittelt.

Testmethode Entnahmepläne

Zu Ermittlung des Ranges wurde bei den Banksparplänen der Entnahmebetrag berechnet, der sich auf Basis des jeweiligen Zinssatzes und der Laufzeit ergibt. Anschließend wurde die Differenz zwischen dem höchsten und niedrigsten Entnahmebetrag im jeweiligen Laufzeiten in sechs gleich große Klassen eingeteilt. Die so ermittelte Klassengröße wurde als Maßstab für die Bildung der Rangklasse genommen. Zudem wurde geprüft, ob die Klassen einem entsprechenden Ranking allein auf Basis der Zinssätze entsprechen.

Nach ähnlichem Muster sind wir bei den Fonds- und ETF-Entnahmeplänen vorgegangen. Die Rendite der Fonds und ETF wurde allerdings einheitlich mit 4 Prozent nach internen Kosten vorgegeben. Anschließend wurde auf Basis der Depot- und etwaiger Zusatzkosten für den Entnahmeplan (zum Beispiel Transaktionskosten) der Entnahmebetrag für den jeweiligen Laufzeitenbereich ermittelt. Denn nur so lassen sich die Werte der Fonds- und ETF-Entnahmeplänen mit denen der Bankentnahmepläne vergleichen. Anschließend wurde die Differenz zwischen dem höchsten und niedrigstem Entnahmebetrag bei Fondsentnahmeplänen berechnet und -aufgrund der geringen Differenzen beim Gros Anbieter - lediglich in zwei Klassen geteilt. Die so ermittelte Klassengröße ergibt den Maßstab für die Rangklassen zwei bis sechs. Fond-Entnahmepläne, die zum Nulltarif erhältlich sind und bei denen der Entnahmebetrag weder durch Depot- noch durch Transaktionskosten geschmälert wird, wurden auf Rang eins gesetzt. Die anderen liegen je nach Kostenbelastung entsprechend der zuvor geschildeten Klasseneinteilung auf Rang zwei und drei. Ausreißer, wie das im Vergleich zu den deutschen Verwahrstellen sehr teure Depot der AVL bei der Schweizer Bank Zweiplus, rutschten so auf Rang sechs.

Die gleiche Ranking-Skala haben wir bei ETF-Entnahmeplänen angelegt. So wird auf Anhieb deutlich, ob ein ETF-Entnahmeplan beim gleichen Anbieter teurer oder günstiger ist als ein Entnahmeplan mit aktiv gemanagten Fonds. Zuvor wurden bei den ETF-Entnahmeplänen allerdings die Transaktionskosten ermittelt. Da diese in der Praxis je nach ETF variieren, hat ÖKO-TEST bei allen ETF-Entnahmeplänen einheitlich Transaktionskosten einschließlich ATC (Additional Trading Costs) von 0,25 Prozent unterstellt und zusätzlich geprüft, ob der jeweilige Anbieter ETF auf marktbreite international oder europaweit anlegende Aktienindizes bereithält, die zu diesen Transaktionskosten erhältlich sind. In der Praxis können die Transaktionskosten bei ETF jedoch je nach ETF-Auswahl variieren und ggf. höher liegen. Einstiegskosten für den Kauf der Fonds und ETF wie zum Beispiel Ausgabeaufschläge wurden bei diesem Rankingsystem nicht berücksichtigt, denn bei den meisten Anbietern erfolgt der Fondskauf zum Nulltarif. Sofern einige Anbieter je nach Fonds dennoch reduzierte Aufschläge erheben, wurde dies in den Anmerkungen vermerkt. Bei den ETF wurde auf die Berücksichtigung der Kaufkosten verzichtet, weil ETF infolge der niedrigeren internen Fondskosten bei gleicher Börsenentwicklung eigentlich höhere Erträge als aktiv gemanagte Fonds abwerfen sollten. Da dieser Effekt vergleichsweise schwer zu beziffern ist, wurde so ein kleiner Ausgleich für die unterstellte, einheitliche Rendite geschaffen. In der Praxis fallen bei den meisten Anbietern für den Kauf der ETF einmalig zusätzliche Transaktionskosten an. Auch die variieren allerdings je nach ETF und können bei entsprechenden Marketingaktionen der jeweiligen Anbieter auch schon mal entfallen.

Untersucht wurden Auszahl- und Entnahmepläne von Banken, Bausparkassen und Versicherungen, die einer Einlagensicherung unterliegen sowie Fonds- und ETF-Entnahmepläne von Fondsvermittlern und Direktbanken, die Verbrauchern allesamt ermöglichen, aus vorhandenem Vermögen zusätzliches Einkommen zu generieren. Berücksichtigt wurden dabei sowohl Auszahlpläne mit als auch ohne Kapitalverzehr, sofern sie eine Laufzeit von fünf, zehn, 15, 20, 25 oder 30 Jahre haben. Auf eine tiefere Analyse der Pläne ohne Kapitalverzehr wurde jedoch verzichtet. Diese Variante rechnet sich im aktuellen Zinstief nicht. Um den Lesern zu veranschaulichen, welche Entnahmebeträge sich bei Auszahlplänen mit Kapitalverzehr generieren lassen, wurde zunächst untersucht, welcher Monatsbetrag sich bei einer Anlage von 100.000 Euro erzielen lässt und anschließend geprüft, ob sich durch Splittung des Anlagebetrags und mit maßgeschneiderten Strategien mehr Zusatzrente herausholen lässt. Auch auf die Veröffentlichung der Testergebnisse mit 100.000 Euro wurde verzichtet. Denn schon mit einer simplen Etappenstrategie mit mehreren nacheinander geschalteten Entnahmeplänen lässt sich mehr Zusatzrente herausholen. Deshalb wurde für alle Vertragsvarianten untersucht, welcher Monatsbetrag sich bei Anlage von 50.000 Euro im jeweiligen Anlagezeitrum erzielen lässt. Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich allerdings um die Bruttobeträge vor Abgeltungssteuer. Auf eine durchgängige Berechnung des Auszahlungsbetrags nach Steuern wurde verzichtet, da die steuerliche Belastung in der Praxis vom Gesamteinkommen der jeweiligen Anleger abhängt und bei Ruheständlern mit sonst geringem Einkommen auch bei Null liegen kann. Stichtag für den Vergleich waren die Zinskonditionen vom 10.03.2015. Spätere Änderungen konnten aus Vergleichsgründen nicht berücksichtigt werden.

Sämtliche Vertragsdaten wurden per Exceltabelle bei den Anbietern erhoben, von ÖKO-TEST ausgewertet, ggf. zusätzlich mit den Vertragsbedingungen und Preis-Leistungsverzeichnissen auf den Homepages der Anbieter abgeglichen und verbliebene offene Fragen mit den Anbietern geklärt. Anschließend wurden die Modellfälle nach einheitlichem Schema von ÖKO-TEST berechnet und bewertet.