ÖKO-TEST März 2014

Alle Inhalte der Ausgabe
ÖKO-TEST März 2014

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Die Tests
Berufsunfähigkeitsversicherungen: Erst krank, dann arm
Grüne Bohnen: Bohne voyage
Kinderfahrradanhänger: Häng-over!
Kinderzahncremes: Völlig unklar!
Kontaktlinsenpflegemittel für weiche Kontaktlinsen: Eine Linsenweisheit
Nagellacke: Grün lackiert
Produkte "made in Germany": Doppelte Staatsbürgerschaft
Waschmittel, Colorwaschmittel: Bunt getrieben

Für Sie getestet
Anti-Kater-Tabletten
Blei in der Uhr von Aldi Nord
Kinderuhr
Klebefolie im Holzlook von Lidl
Mustertapete Barbara Becker Home Passion by Rasch
Powerfix Herren-Sicherheitsstiefel von Lidl
WalkX Work-Sicherheitsstiefel von Aldi Nord
Zahnzwischenraumbürsten

Reaktionen
dm-Drogeriemarkt Babylove Erdbeere und Himbeere: Mehr Obst im Glas
Rossmann Ener Bio Kinder-Dinkel-Kekse: Kinderkeks jetzt empfehlenswert

Magazin
Alltag mit Kind: Zeichen setzen
Energie sparen: Geiz ist geil - wenn's um Energie geht
Fahrradklau: Nichts wie weg
Ganz schön stark: Offen für Alternativen
Ganz schön stark: Ein ganz entspanntes Wunschkind
Ganz schön stark: Man braucht Vertrauen in die Natur
Jein: "Frühzeitig loslassen ist egoistisch"
Mieträder: Borgen ohne Sorgen
Mit dem E-Bike durch Australien: "Ich wurde oft angehupt und beschimpft"
Partnerschaft: Chancen für die Liebe
Pollenflugvorhersage: Ab in die Falle
Radschulen: Die Schwerkraft als Lehrer
Richtig Gut Genießen: Gesund und lecker
Vegan leben: Rebellion am Kochtopf

Glossar / Verzeichnis der Anbieter
Anbieter
Glossar
Testmethoden

Leserfragen: Gefragt, gesagt, getan
Carrageen in laktosefreien Milchprodukten
Muskelkater
Naturhaarfarben für graue Haare
Partnermatratzen
Quietschende Schuhe
Selbstauskunft
Zahnseide
Zucker in Bio-Produkten

Reaktionen
Allianz Lebensversicherung: Metallrente "prüft" noch, ob Kunden entschädigt werden
Allianz Riester-Rente: Gericht kippt Gewinnbeteiligungshürde
Prokon Genussscheine: Die Warnung vor Prokon hat sich bestätigt
Prozess: Ist ÖKO-TEST kriminell?

Meldungen
Angeborene Herzfehler
Angst vor der OP überwinden
Aus Alt mach Neu
Ausgezeichnet
Bei Reklamationen nicht abwimmeln lassen
Blutungsrisiko
Buchtipp: Schöne neue Welt des Überflusses
Buchtipp: Bittere Wahrheiten
Buchtipp: Sieh, das Gute is(s)t so nah!
Buchtipp: Unsere Welt in 1000 Bildern
Buchtipp: Dreckige Geschäfte
Datenbank über Abzockerfirmen
Deutsche halten sich beim Smartphonebanking zurück
Düngung der Meere verboten
Elafonisos: Der Traum vom Müßiggang
Energiesparkonto zeigt Erfolg
EU kämpft gegen invasive Arten
Experten fordern Steuer für Kohlekraftwerke
Extreme Luftverschmutzung an Kreuzfahrtterminals
Fleischfresser klimarelevant
Flussauen mit Mängeln
Frackingsubstanzen wirken wie Hormone
Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente lohnen
Gore verzichtet auf PFOA
Hamburg: Gipfeltreffen für Ballett-Fans
Harte Rolle, weiche Rolle
Heckenschnitt
Hoch hinaus mit Holz
Hörbuch: Schmerzhafte Suche nach sich selbst
Kein Abzug bei Widerspruch
Kein Schnäppchen bei Abbruch einer Ebay-Auktion
Kein unumstößlicher Beweis für Behandlungsfehler nötig
Keine Pauschalgebühr für Kontoauszugskopien
KfW-Award Reihenhaus
Kinderbetreuung durch Minijobber als Sonderausgaben absetzen
Kosmetikset zurückgerufen
Mehr Kompetenz für den Versicherungsombudsmann
Mieten statt kaufen
Mit Diabetes in die Schule
Niedrigere Feinstaubgrenzwerte notwendig?
Nur Fabrikverkauf ist Outlet
Rauchmelder in Eigentumswohnungen
Schnittholz: Bohle, Brett und Co.
Südafrika: Auf Nelson Mandelas Spuren
Vegan ist in
Vermieter muss Satellitenschüssel dulden
Versorger dürfen den Strom abstellen
Vorsicht beim Umgang mit Laserpointern
Wadenkrämpfe
ZDF-TV-Tipp: Mit dem Elektroauto in die Zukunft
Zu Zahlen: 13 Millionen
Zu Zahlen: 8 Millionen
Zu Zahlen: Bis zu 233 Milliarden
Zu Zahlen: 386

Weitere Informationen

Colorwaschmittel

Aldi Nord, Eckenbergstr. 16, 45307 Essen, Tel. 0201/8593-0;
Aldi Süd, Burgstr. 37, 45476 Mühlheim, Tel. 0208/9927-0;
Dm-Drogerie Markt, Carl-Metz-Str. 1, 76185 Karlsruhe, Tel. 0800/3658633;
Ecover Deutschland, Stammheimer Straße 41, 70435 Stuttgart,Tel. 0711/351455-0;
Edeka Zentrale, New-York-Ring 6, 22297 Hamburg, Tel. 01803/333520;
Fit, Am Werk 9, 02788 Zittau Hirschfelde, Tel. 035843/263-0;
Henkel, Unternehmensbereich Laundry & Home Care, Henkelstr. 67, 40191 Düsseldorf, Tel. 0800/1112290;
Lidl Stiftung, Stiftsbergstr. 1, 74167 Neckarsulm, Tel. 0800/4353361;
Müller Ltd. & Co., Albstr. 92, 89081 Ulm-Jungingen, Tel. 0731/174-0;
Procter & Gamble Service, Sulzbacher Str. 40, 65824 Schwalbach, Tel. 0800/0027435;
Real,- Handelsgesellschaft, Schlüterstr. 5, 40235 Düsseldorf, Tel. 0800/5035418;
Rewe-Zentral, Domstr. 20, 50668 Köln, Tel. 0221/149-0;
Rossmann, Isernhägener Str. 16, 30938 Burgwedel, Tel. 0800/76776266;
Sodasan Wasch- und Reinigungsmittel, Rudolf-Diesel-Str. 19, 26670 Uplengen, Tel. 0800/7632726;
Unilever Deutschland, Home & Personal Care, Strandkai 1, 20457 Hamburg, Tel. 08000/725235;
Werner & Mertz/Erdal Rex, Ingelheimstr. 1-3, 55120 Mainz, Tel. 06131/964-2475;

Grüne Bohnen

Aldi Süd
Agrup Orticola S.A., Ctra. Málaga-Almería, s/n, 18760 La Rabita - Granada, SPANIEN, Tel. +34/958829080;
Nivex Export, 2nd Industrial Zone, Block 20002, part 6, El-Obour City - Cairo, ÄGYPTEN, Tel. +202/4665-1622;
Nouranto for Trade & Export, 2, Bahgat Ali St., Zamalek, Cairo, ÄGYPTEN, Tel. +20/2-7354199;
Edeka
Van Oers United B.V., Handelsweg 170, 2988 DC Ridderkerk, NIEDERLANDE, Tel. +31/180-644844;
Kaufland
Hortofruticola Costa de Almeria, Ctra. De Roquetas km 1, 04717 San Agustin El Ejido (Almeria), SPANIEN, Tel. +34/950-536224;
Van Oers United B.V., Handelsweg 170, 2988 DC Ridderkerk, NIEDERLANDE, Tel. +31/180-644844;
Lidl
Ruiz Osma s.l., Mercabilbao 337-339, 48970 Bosauri Vizcaya, SPANIEN, Tel. +34/9444853-35;
Real
Nature's Pride, Honderdland 70, 2676 LS Maasdijk, NIEDERLANDE, Tel. +31/1745259-00;
Real,- Handelsgesellschaft, Schlüterstr. 5, 40235 Düsseldorf, Tel. 0800/5035418;
Rewe
Omniflora, Odenwaldstr. 7-9, 63263 Neu-Isenburg, Tel. 06102/7115-0;

Grüne Bohnen, Bio-Produkte

Denn's Biomarkt
Jana Agriculture Company, 32, Abd Alla Ben Taher St., Nasr City Cairo, ÄGYPTEN, Tel. +20/2-26725979;

Kinderfahrrad-anhänger

Kid's Touring, Gässlesweg 24, 75334 Straubenhardt, Tel. 07082/79210;
Kindercar, Durlacher Allee 41, 76131 Karlsruhe, Tel. 0721/93767-37;
Merida Centurion Germany/Burley, Blumenstraße 49-51, 71106 Magstadt, Tel. 07159/9459-600;
Monz, Im Keitelsberg 8, 54311 Trierweiler-Sirzenich, Tel. 0651/97020-0;
Thule/Chariot, Dreichlingerstr. 10, 92318 Neumarkt, Tel. 09181/901108;
Zwei plus zwei/Croozer, Oskar-Jäger-Straße 125, 50825 Köln, Tel. 0221/951470-0.

Kinderzahncremes

Colgate-Palmolive, Lübecker Str. 128, 22087 Hamburg, Tel. 01802/725665, 040/7319-0;
Colgate-Palmolive/Gaba, Grabetsmattweg, 4106 Therwil, SCHWEIZ, Tel. +41/61-4156-750;
Dental-Kosmetik, Katharinenstr. 4, 01099 Dresden, Tel. 0351/8005-300;
Dentinox, Nunsdorfer Ring 19, 12277 Berlin, Tel. 030/720034-0;
Dm-Drogerie Markt, Carl-Metz-Str. 1, 76185 Karlsruhe, Tel. 0800/3658633;
Edeka Zentrale, New-York-Ring 6, 22297 Hamburg, Tel. 01803/333520;
GlaxoSmithKline Consumer Healthcare, Bußmatten 1, 77815 Bühl, Tel. 07223/76-0;
Globus SB-Warenhaus, Leipziger Str. 8, 66606 St. Wendel, Tel. 06851/909-0;
Kaufland, Rötelstr. 35, 74172 Neckarsulm, Tel. 0800/1528352;
Lidl Stiftung, Stiftsbergstr. 1, 74167 Neckarsulm, Tel. 0800/435336-1;
Müller Ltd. & Co., Albstr. 92, 89081 Ulm-Jungingen, Tel. 0800/17400174;
Penny-Markt, Domstr. 20, 50668 Köln, Tel. 0221/149-0;
Procter & Gamble Service, Sulzbacher Str. 40, 65824 Schwalbach, Tel. 0800/0027435;
Real,- Handelsgesellschaft, Schlüterstr. 5, 40235 Düsseldorf, Tel. 0800/5035418;
Rewe, Domstr. 20, 50668 Köln, Tel. 0221/149-0;
Rossmann, Isernhägener Str. 16, 30938 Burgwedel, Tel. 0800/76776266;
Unilever Deutschland, Home & Personal Care, Strandkai 1, 20457 Hamburg, Tel. 08000/725235.

Kinderzahncremes, zertifizierte Naturkosmetik

Laverana, Am Weingarten 4, 30974 Wennigsen, Tel. 05103/9391-33;
Logona, Zur Kräuterwiese, 31020 Salzhemmendorf, Tel. 05153/809-200;
Wala-Heilmittel, Bosslerweg 2, 73087 Bad Boll/Eckwälden, Tel. 07164/930-181;
Weleda, Dychweg 14, 4144 Arlesheim, SCHWEIZ, Tel. 07171/919414.

Kontaktlinsenpflegemittel

4care, Fraunhoferstr. 17, 24118 Kiel, Tel. 01805/803010;
Alcon Pharma, Blankreutestr. 1, 79108 Freiburg i. Br., Tel. 0761/1304-0;
AMO Deutschland, Rudolf-Plank-Str. 31, 76275 Ettlingen, Tel. 07243/729-0;
Apollo-Optik, Wallenrodstr. 3, 91126 Schwabach, Tel. 09122/831-0;
Avizor International S.L., Avenida de La Innovación, 2, 28919 Leganés (Madrid), SPANIEN, Tel. +34/91-6564-515;
Bausch & Lomb, Brunsbütteler Damm 165-173, 13581 Berlin, Tel. 030/33093-0;
Dm-Drogerie Markt, Carl-Metz-Str. 1, 76185 Karlsruhe, Tel. 0800/3658633;
Lapis Lazuli International NV, Damsluisweg 48, 1332 ED Almere, NIEDERLANDE, Tel. +31/36-5476020;
Menicon Pharma, Odenwaldring 44, 63069 Offenbach, Tel. 069/840008-10;
MPG&E-Contactlinsen Handel und Service, Moorweg 105, 24582 Bordesholm, Tel. 04322/750-500;
Rossmann, Isernhägener Str. 16, 30938 Burgwedel, Tel. 0800/76776266;
Sauflon, Babenhäuser Straße 50, 63762 Großostheim, Tel. 06026/99770.

Nagellack

Artdeco Cosmetic, Gaußstraße 13, 85757 Karlsfeld, Tel. 08131/390-01;
Chanel, Ericusspitze 2-4, 20457 Hamburg, Tel. 040/554455-0;
Cosmondial, Amirastr. 34a, 63743 Aschaffenburg, Tel. 06028/9778555;
Cosnova, Am Limespark 2, 65843 Sulzbach, Tel. 06196/76156-0;
Coty Germany, Div. Coty Beauty, Rheinstr. 4 E, 55116 Mainz, Tel. 00800/83433444;
Coty Germany, Div. Coty Beauty/Manhattan Cosmetics, Rheinstr. 4 E, 55116 Mainz, Tel. 00800/83433444;
L'Oréal Deutschland, Georg-Glock-Str. 18, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/4378-01;
L'Oréal/Essie Cosmetics, Georg-Glock-Str. 18, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/4378-01;
L'Oréal/La Roche-Posay, Georg-Glock-Str. 18, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/87552191;
L'Oréal/Lancôme, Georg-Glock-Str. 18, 40474 Düsseldorf, Tel. 02131/6611-500;
L'Oréal/Maybelline Jade, Georg-Glock-Str. 18, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/54477968;
LVMH Parfüms & Kosmetik Deutschland/Dior, Rotterdamer Str. 40, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/4384-0;
Palmers Textil - P2 cosmetics, Palmersstr. 6-8, 2351 Wiener Neudorf, ÖSTERREICH, Tel. +43/2236-63500-0;
Procter & Gamble Service, Sulzbacher Str. 40, 65824 Schwalbach, Tel. 0800/0027435;
Rossmann, Isernhägener Str. 16, 30938 Burgwedel, Tel. 0800/76776266;
Sante Naturkosmetik, Zur Kräuterwiese, 31020 Salzhemmendorf, Tel. 05153/809-201;
White Wisp/Butter London Deutschland, Karl-Maag-Str. 4, 93155 Hemau, Tel. 09491/95417-34;
Yves Rocher, Albstadtweg 10, 70567 Stuttgart, Tel. 0711/88776611.

Nachwirkungen

Dm-Drogerie Markt (Babylove Erdbeere und Himbeere in Apfel), Carl-Metz-Str. 1, 76185 Karlsruhe, Tel. 0800/3658633;
Rossmann (Ener Bio Kinder-Dinkel-Keks), Isernhägener Str. 16, 30938 Burgwedel, Tel. 0800/76776266;

Neue Produkte

Aldi Nord, Eckenbergstr. 16, 45307 Essen, Tel. 0201/8593-0;
Aldi Süd, Burgstr. 37, 45476 Mühlheim, Tel. 0208/9927-0;
Lidl Stiftung, Stiftsbergstr. 1, 74167 Neckarsulm, Tel. 0800/435336-1;
Jacques Farel Ltd. (Jacques Farel Öko Kinderuhr), Unit B, 23/F, Tower A, No.1 Wang Kwong Road, Kowloon Bay, Kowloon, HONGKONG, Tel. +852/28540030;
Martinus-Apotheke (Katerfrei Brausetabletten), Friedrich-Ebert-Str. 61, 50374 Erftstadt, Tel. 08000/887799;
Sunstar Deutschland (GUM Soft-Picks Regular), Aiterfeld 1, 79677 Schönau, Tel. 07673/8850;
Tapetenfabrik Gebr. Rasch (Mustertapete), Raschplatz 1, 49565 Bramsche, Tel. 05461/811-0.

Produkte "made in Germany"

Abus August Bremicker Söhne, Altenhofer Weg 25, 58300 Wetter, Tel. 02335/634-0;
Alfi Isoliergefäße, Metall- und Haushaltswaren, Ernst-Abbe-Str. 14, 97877 Wertheim, Tel. 09342/877-0;
Alfred Kärcher Vertriebs-Gesellschaft, Friedrich-List-Straße 4, 71364 Winnenden, Tel. 07195/903-0;
Baier & Schneider, Wollhausstr. 60-62, 74072 Heilbronn, Tel. 07131/886-0;
Bierbaum Wohnen, Gelsenkirchener Str. 11, 46325 Borken, Tel. 02861/948-01;
BIG Spielwarenfabrik, Werkstraße 1, 90765 Fürth, Tel. 0911/9763-0;
Birkenstock, Rheinstr. 2-4, 53560 Vettelschoß, Tel. 02645/942-100;
Braun, Frankfurter Str. 145, 61476 Kronberg, Tel. 0800/2728-6463;
Bruno Banani Underwear, Mauersbergerstr. 5, 09117 Chemnitz, Tel. 07961/9698699-00;
Brütting Sport/Geka Sport, Weinbergstrasse 10, 96328 Küps, Tel. 09264/809-0;
Bürstenmann, Schönheider Str. 61, 08328 Stützengrün, Tel. 037462/642-0;
C. Josef Lamy, Grenzhöfer Weg 32, 69123 Heidelberg-Wieblingen, Tel. 06221/843-0;
Cawö Textil, Brookweg 91, 48282 Emsdetten, Tel. 02572/159-0;
Centa-Star, Augsburger Str. 275, 70327 Stuttgart-Untertürkheim, Tel. 0711/30505-0;
Curt Bauer, Bahnhofstraße 16, 08280 Aue, Tel. 03771/500-0;
Ed. Wüsthof Dreizackwerk, Kronprinzenstr. 49, 42655 Solingen, Tel. 0212/2067-0;
Efbe Elektrogeräte, Gustav-Töpfer-Str. 6, 07422 Bad Blankenburg, Tel. 036741/70-0;
Elegante bed-linen fashion, Elpke 94, 33605 Bielefeld, Tel. 0521/92417-0;
Emsa, Grevener Damm 215-225, 48282 Emsdetten, Tel. 02572/13-0;
Engel Naturtextil, Wörthstr. 155, 72793 Pfullingen, Tel. 07121/38787-7;
Ergora Fashion, Hofer Straße 32, 09353 Oberlungwitz, Tel. 03723/61-0;
Faber-Castell, Nürnberger Str. 2, 90546 Stein, Tel. 0911/9965-421;
Filius Zeitdesign, Kuckucksweg 55, 33607 Bielefeld, Tel. 0521/92825-11;
Fissler, Harald-Fissler-Str. 1, 55743 Idar-Oberstein, Tel. 06781/403-556;
Geobra Brandstätter, Brandstätterstr. 2-10, 90513 Zirndorf, Tel. 0911/9666-0;
Gigaset Communications, Hofmannstr. 61, 81379 München, Tel. 01805/333222;
Gollnest & Kiesel, Roseburger Str. 30, 21514 Güster, Tel. 04158/8822-0;
Günter Andersen Shopper Manufaktur, Christa u. Günter Andersen Weg 1, 24986 Satrup, Tel. 04633/9590-0;
Hailo-Werk - Rudolf Loh, Daimlerstr. 8, 35708 Haiger, Tel. 02773/82-0;
Hirsch Natur - Matthias Kloppenborg, Königstr. 43, 48366 Laer, Tel. 02554/317;
Irisette/ Bettwäsche, Velener Str. 41, 46342 Velen-Ramsdorf, Tel. 02863/9580-0;
Jomos Schuhfabrik, Garlesstraße 27, 95152 Selbitz, Tel. 09280/975-0;
Joop!, Harvesterhuder Weg 22, 20149 Hamburg, Tel. 040/480925-62;
Kahla/Thüringen Porzellan, Christian-Eckardt-Str. 38, 07768 Kahla, Tel. 036424/79200;
Kösener Spielzeug Manufaktur, Rudelsburgpromenade 20c, 06628 Bad Kösen, Tel. 034463/33-0;
Koziol Ideas For Friends, Werner-von-Siemens-Str. 90, 64711 Erbach, Tel. 06062/604-0;
Lunge Manufaktur, Schloßstrasse 8a, 19273 Düssin, Tel. 038848/22159;
Manomama, Willy-Brandt-Platz 1a, 86153 Augsburg, Tel. 0821/567428-0;
Margarete Steiff, Richard-Steiff-Str. 4, 89537 Giengen/Brenz, Tel. 01805/131100;
Martin Fuchs Spielwaren, Postfach 1227, 90506 Zirndorf, Tel. 0911/96070-0;
Merz b. Schwanen, Rosenthaler str. 34/35, 10178 Berlin, Tel. 030/44318998-11;
Miele, Carl-Miele-Str. 29, 33332 Gütersloh, Tel. 05241/89-0;
Möve Frottana Textil, Waltersdorfer Str. 54, 02779 Großschönau, Tel. 035841/8-0;
Niermann Standby, Heinrich-Lübke-Strasse 50, 59759 Arnsberg-Hüsten, Tel. 02932/31362;
Norbert Woll, Heinrich-Barth-Str. 7-11, 66115 Saarbrücken, Tel. 0681/97049-0;
OBB Oberbadische Bettfedernfabrik, Mühlestr. 54, 79539 Lörrach, Tel. 07621/1520-0;
Palm Beach Bade & Freizeitmode, Am Unteren Weinberg 13, 93077 Bad Abbach-Oberndorf, Tel. 09405/9595-0;
Paradies, Rayener Str. 14, 47506 Neukirchen-Vluyn, Tel. 01801/727234;
Pelikan, Werftstraße 9, 30163 Hannover, Tel. 0511/6969-119;
Peter Kaiser Schuhfabrik, Lemberger Straße 46, 66955 Pirmasens, Tel. 06331/716-0;
Picard Lederwaren/Feedbag Accessoires, Friedensstr. 22, 63179 Obertshausen, Tel. 06104/704-0;
Puky, Fortunastrasse 11, 42489 Wülfrath, Tel. 02058/773-0;
Ritterwerk, Industriestraße 13, 82194 Gröbenzell, Tel. 08142/44016-0;
Rosenthal/Thomas, Philip-Rosenthal-Platz 1, 95100 Selb, Tel. 09287/72-0;
Ross Textilwerke, Am Bahnhof, 48607 Ochtrup, Tel. 02553/930-0;
Rowenta Werke Groupe SEB Deutschland, Herrnrainweg 5, 63067 Offenbach, Tel. 0212/387-400;
Rühmann & Co., Kohlhöfen 15, 20355 Hamburg, Tel. 040/467732-14;
Schildkröt Puppen und Spielwaren, Reitgasse 10, 96528 Rauenstein, Tel. 036766/800-40;
Selecta Spielzeug, Römerstr. 1, 83533 Edling, Tel. 08071/1006-0;
Silit-Werke, Neufraer Straße 6, 88499 Riedlingen, Tel. 07371/189-3802;
Simba Toys, Werkstraße 1, 90765 Fürth, Tel. 0911/9765-01;
Sonnenstrick, Ringinger-Tal 39-41, 72393 Burladingen, Tel. 07475/535;
Sox in a Box, Wittestr. 31, 13509 Berlin, Tel. 030/7568749-0;
Speidel, Paul-Gerhardt-Str. 10, 72411 Bodelshausen, Tel. 07471/701-0;
Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen, Talstraße 9, 01662 Meißen, Tel. 03521/468-0;
Staedtler Mars, Moosäckerstr. 3, 90427 Nürnberg, Tel. 0911/9365-0;
Trigema, Josef-Mayer-Str. 31-35, 72393 Burladingen, Tel. 07475/88-0;
Ulla Miederfabrik G.Weidauer Vertrieb, Zellingerstraße 26, 97274 Leinach, Tel. 09364/8091-410;
Vorwerk & Co., Mühlenweg 17-37, 42270 Wuppertal, Tel. 0202/564-0;
W.F. Kaiser u. Co., Werner-von-Siemens-Straße 28, 65582 Diez/Lahn, Tel. 06432/915-0;
WMF, Eberhardstraße, 73312 Geislingen/Steige, Tel. 01805/963240;
Zwilling J.A. Henckels, Grünewalder Str. 24-22, 42657 Solingen, Tel. 0212/8820.

A

Anilin: Farbstoffbaustein aus der Gruppe der -> aromatischen Amine. Im Tierexperiment ist Anilin krebserzeugend.

Antimon ist ein toxisches Spurenelement. Wenn es in das Blut gelangt, wirkt es sehr giftig. Antimon wird zur Produktion von Polyesterfasern oder als Flammhemmer eingesetzt. Neuere Untersuchungen weisen darauf hin, dass Antimonverbindungen Haut und Schleimhäute reizen. Vermutlich lösen sie sich aus Kunststoff und Textilien. Antimonverbindungen belasten das Abwasser.

Aromatische Amine: Bausteine von Azo-Farben, von denen sich einige im Tierversuch als krebserzeugend erwiesen haben. 22 aromatische Amine sind inzwischen EU-weit zum Färben von Textilien verboten.

B

Betacarotin (auch Provitamin A genannt) ist als natürlicher Bestandteil in Obst und Gemüse enthalten. Problematisch ist Betacarotin, das in isolierter Form, etwa über die Anreicherung von Getränken, als Zusatzstoff oder in Nahrungsergänzungsmitteln aufgenommen wird. Die Tagesdosis von 2 mg sollte dabei in Nahrungsergänzungsmitteln nach Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) nicht überschritten werden, da Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie starke Raucher, die zu viel isoliertes Betacarotin zu sich nehmen, Gesundheitsschäden riskieren oder ihr Risiko erhöhen, an Krebs zu erkranken. Das BfR rät von einem Zusatz von isoliertem Betacarotin in Nahrungmitteln ab, weil es ernährungsphysiologisch unnötig ist und über Zusätze in angereicherten Getränken etc. leicht eine zu hohe Tagesdosis erreicht werden kann.

Blei: Schwermetall, das sich im Körper anreichern kann. Blei ist als nervengiftig bekannt und kann bei Kleinkindern das Gehirn schädigen. Schon geringe Mengen können zu Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit und Gewichtsabnahme führen.

Borsäure und Borsalze sind Zellgifte, die durch die Haut in den Körper dringen können. Bei Babys wirkten sie so giftig, dass sie zum Beispiel in Babycremes nicht mehr eingesetzt werden dürfen.

C

Chrom VI ist äußerst giftig. Es kann Allergien auslösen und Krebs erzeugen. Es kann aus anderen, wesentlich weniger giftigen Oxidationsstufen von Chrom entstehen.

F

Lebensmittel mit den Farbstoffen Chinolingelb (E 104 = CI 47005), Tartrazin (E 102 = CI 19140), Gelborange S (E 110 = CI 15985), Azorubin (E 122 = CI 14720), Cochenillerot A/Ponceau 4R (E 124 = CI 16255) und Allurarot (E 129 = CI 16035) müssen ab 2010 den Hinweis tragen: Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen. Andere Farbstoffbestandteile gehören zur Gruppe der -> Halogenorganischen Verbindungen.

Flüchtige organische Verbindungen (VOC) belasten die Raumluft und können beispielsweise zum Sick-Building-Syndrom führen, das mit Symptomen wie Müdigkeit oder Kopfschmerzen einhergeht. Auf ein Gemisch von verschiedenen flüchtigen Substanzen, deren Summe als TVOC ausgewiesen wird, können Menschen sensibler reagieren als auf einzelne Substanzen.

Fluorid macht den Zahnschmelz widerstandsfähiger gegen Karies. Daher ist ein Fluoridzusatz von 500 mg/kg in Zahnpasten für Kinder bis fünf Jahren und von 1.000 bis 1.500 mg/kg für Kinder ab sechs Jahren und Erwachsene wünschenswert. Fluorid beschleunigt die Wiedereinlagerung von Mineralien in den Zahnschmelz und verhindert, dass Mineralien herausgelöst werden. Es wirkt vor allem lokal, wenn der Mineralstoff direkt mit den Zähnen in Berührung kommt. Wenn zusätzlich Fluoridtabletten genommen werden, sollte allerdings eine Zahncreme ohne Fluorid gewählt werden. Zu viel Fluorid kann Dentalfluorose verursachen.

Formaldehyd/-abspalter werden in der Regel als Konservierungsstoffe eingesetzt. Formaldehyd ist ein krebsverdächtiger Stoff, der schon in geringen Mengen die Schleimhäute reizt und Allergien auslösen kann. Wird Formaldehyd über die Atemluft aufgenommen, gilt die Substanz als krebserregend. Es kann zu Tumoren im Nasen- und Rachenbereich kommen.

H

Halogenorganische Verbindungen sind eine Gruppe von mehreren Tausend Stoffen, die Brom, Jod oder (meistens) Chlor enthalten. Viele gelten als allergieauslösend, manche erzeugen Krebs, fast alle reichern sich in der Umwelt an. Die Hersteller wenden oft ein, dass es unschädliche und sogar nützliche halogenorganische Verbindungen gibt. Dabei handelt es sich aber zumeist um natürliche, nicht um künstlich hergestellte Stoffe. Wegen der Vielzahl der halogenorganischen Verbindungen ist mit der Testmethode, die das von uns beauftragte Labor anwendet, die genaue Verbindung nicht feststellbar. Auch die Hersteller wissen meist nicht, welcher Stoff in ihrem Produkt vorkommt. Wer jedes Risiko meiden will, muss daher zu Produkten ohne halogenorganische Verbindungen greifen.

I

Isothiazolinone werden als Konservierungsmittel eingesetzt. Sie können Allergien auslösen und Augen und Haut reizen. Ein besonders hohes sensibilisierendes Potenzial haben die Chlorisothiazolinone.

N

Natriumedetat (Natrium-EDTA): Der Komplexbildner wirkt indirekt konservierend und beeinflusst möglicherweise die Zellmembran auf ungünstige Weise.

Natriumlaurylsulfat: Schaummittel in Zahnpasten. Das aggressive Tensid kann die empfindlichen Schleimhäute reizen.

Nonylphenolethoxylate (NPEs) werden als Tenside bei der Textil- und Lederverarbeitung, in Reinigungsmitteln, Dispersions- und Benetzungsmitteln eingesetzt. Sie sind starke Umweltgifte, die in Abwässer gelangen und die dort lebenden Organismen schädigen können. NPEs werden darüber hinaus zu Nonylphenol abgebaut. Dieser Stoff kann sich in der Umwelt anreichern, gilt ebenfalls als wassergefährdend und zudem als hormonell wirksam. NPEs, die etwa in Textilien gefunden werden, stellen nach dem derzeitigen Wissensstand keine gesundheitliche Gefahr für den Träger dar.

O

Optische Aufheller belasten die Umwelt, weil sie kaum abgebaut werden. Ihre Herstellung ist sehr aufwendig. Da die Weißmacher für Textilien nicht fest in der Faser gebunden sind, können sie mit dem Schweiß auf die Haut gelangen und bei gleichzeitiger Sonneneinstrahlung allergische Reaktionen hervorrufen.

P

Auf Parfüm reagieren immer mehr Menschen allergisch.

Bedenkliche Parabene schützen wie auch weitere Parabene Kosmetika und Arzneimittel vor Keimbefall und Schimmel. Sie gehören zu den am häufigsten eingesetzten Konservierungsstoffen. Gemessen daran sind die Sensibilisierungsquoten relativ niedrig. Jedoch sind die längerkettigen Vertreter dieser Gruppe wie Butyl- und Propylparaben in Verdacht geraten, wie ein Hormon zu wirken, und waren im Tierversuch fortpflanzungsgefährdend. Daher hat das wissenschaftliche Beratergremium der EU (SCCS, Scientific Committee on Consumer Safety) im Dezember 2010 eine erhebliche Minimierung der Höchstkonzentrationen dieser längerkettigen Parabene in Kosmetika empfohlen. Aufgrund von Datenlücken wird für die Isoformen beider Verbindungen sowie Phenyl-, Benzyl- und Pentylparaben ein gänzliches Verbot erwogen.

PEG/PEG-Derivate verbinden als Emulgatoren Wasser und Fett. Diese Stoffe können die Haut durchlässiger für Fremdstoffe machen. In Salben werden sie eingesetzt, um die Bestandteile gleichmäßig zu mischen; in Shampoos dienen sie auch als Tenside.

Pestizide sind chemisch-synthetische Spritzgifte für Pflanzen, deren Anwendung und Rückstände Mensch und Umwelt gefährden. Geringe Rückstände, die immer wieder in Lebensmitteln entdeckt werden, stellen in der Regel kein akutes Gesundheitsrisiko dar. Problematisch kann aber die häufige Aufnahme geringer Pestizidkonzentrationen sein.

Phenol: antimikrobieller Wirkstoff, aromatischer Kohlenwasserstoff, der gut durch die Haut aufgenommen wird, zu Nervenstörungen führen kann und im Verdacht steht, das Erbgut zu schädigen.

Phosphororganische Verbindungen werden meist als Flammschutzmittel für Kunststoffe eingesetzt, aber auch als Weichmacher. Sie werden in der Regel gut von der Haut aufgenommen, wirken häufig nervengiftig und sind zum Teil möglicherweise krebserregend.

Phthalate stehen im Verdacht, Leber, Nieren und Fortpflanzungsorgane zu schädigen und außerdem wie ein Hormon zu wirken. In der Umwelt werden Phthalate kaum abgebaut. Drei als fortpflanzungsgefährdend eingestufte Phthalate, nämlich Diethylhexylphthalat (DEHP), Dibutylphthalat (DBP) und Butylbenzylphthalat (BBP), sind in der EU in Spielzeug und Babyartikeln verboten. Diisononylphthalat (DINP), Diisodecylphthalat (DIDP) und Di-n-octylphthalat (DNOP) dürfen in Babyartikeln und Spielzeug aus Weich-PVC, die von Kindern in den Mund genommen werden können, nicht enthalten sein. Dipropylheptylphthalat (DPHP) hat sich nach Informationen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) im Tierversuch als schädlich für Schilddrüse und Hirnanhangdrüse erwiesen. Das BfR plädiert deshalb für ein Verbot von DPHP ähnlich den oben genannten Phthalaten. Das derzeit rechtlich noch nicht geregelte Diisobutylphthalat (DiBP) steht auf der Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) für besonders besorgniserregende Stoffe. Andere Phthalate gelten als unzureichend erforscht und deren Langzeitwirkungen als nicht hinreichend geklärt.

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK): Einige dieser Stoffe sind krebserzeugend, die meisten besitzen einen eindringlichen Geruch. Der bekannteste gesundheitlich relevante Vertreter der PAK ist Benzo(a)pyren. PAK können über die Nahrung, die Atemwege und die Haut aufgenommen werden.

PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen bilden in der Müllverbrennung gesundheitsschädliche Dioxine und belasten die Umwelt bei Herstellung und Entsorgung. Weich-PVC enthält große Mengen an Weichmachern.

S

Silber wird in Textilien, z. B. in Funktionskleidung, eingesetzt, da Silberionen antimikrobiell und dadurch geruchshemmend wirken. Wenn sich Silber aus dem Stoff löst, gelangt es in die Umwelt. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung liegen nicht genügend Untersuchungsergebnisse vor, um die langfristige Wirkung von Silber auf den menschlichen Organismus und die Umwelt abschließend einschätzen zu können. Außerdem kann der inflationäre Gebrauch von Silber in Textilien dazu führen, dass Bakterien resistent gegen Silberionen werden. So wäre der hilfreiche Einsatz zur Wundbehandlung und gegen Entzündungen in der Medizin gefährdet.

T

Triphenylphosphat -> phosphororganische Verbindungen: Wird als Weichmacher und Flammschutzmittel eingesetzt und ist ein Kontaktallergen. Beim Einatmen kann es die Schleimhäute reizen.

U

Bedenkliche UV-Filter: Etliche chemische UV-Filter sind in den Verdacht geraten, wie Hormone zu wirken Für die Filter 4-Methyl-Benzylidencamphor (4-MBC bzw. MBC), Ethylhexyl-Methoxycinnamate (Octylmethoxycinnamate, OMC), 3-Benzylidencamphor (3-BC), Benzophenone-1 (BP1), Benzophenone-2 (BP2), Benzophenone-3 (Oxybenzon) wurde die hormonelle Wirksamkeit im Tierversuch gezeigt. Bei den Filtern Homosalate (Homomenthylsalicylat bzw. HMS), Octyl-Dimethyl-Para-Amino-Benzoic-Acid (OD-PABA), Octocrylene und Etocrylene liegen Hinweise auf eine hormonelle Wirkung aus Zellversuchen vor. Einige der Filter werden von der Haut aufgenommen und sind in der Muttermilch nachzuweisen. Benzophenone-1, Benzophenone-2 und Etocrylene sind in der EU nicht als Sonnenschutzfilter zugelassen, können aber als Zusatzstoffe eingesetzt werden. Benzophenone-2 kann als Zusatzstoff in Parfümölen stecken.

V

Vitamine, künstliche/zugesetzte: Lebensmittel, die mit künstlichen Vitaminen angereichert werden, haben nicht die gleichen positiven Effekte wie Nahrung, die von Natur aus reich an Vitaminen ist. Sie können eine gesunde Ernährung nicht ersetzen.

W

Weichmacher werden spröden Kunststoffen zugesetzt, um sie geschmeidig zu machen. Dazu gehört vor allem die Gruppe der -> Phthalate, außerdem Adipate, Citrate wie Acetyltributylcitrat (ATBC), Trimellitate und als neueste Alternative DINCH und das Terephthalat DEHT. Das Problem: Die Stoffe sind nicht fest gebunden und können sich bei Kontakt herauslösen und ausgasen. Daher sind sie ubiquitär verbreitet. Sie gehen besonders leicht in fette Lebensmittel über. Problematisch sind insbesondere Phthalate, die im Verdacht stehen, Leber, Nieren und Fortpflanzungsorgane zu schädigen und wie ein Hormon zu wirken.

Z

Zinkpyrithion ist antibakteriell wirksam und wird zum Beispiel als Mittel gegen Kopfschuppen oder als fungizider Wirkstoff in Silikonfugenmassen eingesetzt. Es gilt als hautreizend, verursacht schwere Augenschäden und ist sehr giftig für Wasserorganismen. Außerdem gibt es Hinweise, dass es eine hormonähnliche Wirkung hat. Die Einsatzkonzentration von Zinkpyrithion in Kosmetika ist beschränkt.

Zinnorganische Verbindungen: Stoffe wie Dibutylzinn (DBT) und Tributylzinn (TBT) sind sehr giftig und in der Umwelt meist nur schwer abbaubar. Bereits sehr kleine Mengen dieser beiden Substanzen genügen, um das Immun- und Hormonsystem von Tieren und vermutlich auch des Menschen zu beeinträchtigen. Trisubstituierte zinnorganische Verbindungen wie TBT und Triphenylzinn sind seit Juni 2010 in Verbraucherprodukten verboten, DBT seit Januar 2012. Seitdem ist ebenfalls Dioktylzinn in vielen Produkten wie Babyartikel, Textilien mit Hautkontakt oder Schuhe und Handschuhe verboten. Die Konzentration an Zinn darf 0,1 Prozent nicht übersteigen. Andere zinnorganische Verbindungen sind zwar nicht ganz so giftig, können sich in höheren Konzentrationen aber vermutlich ebenfalls nachteilig auswirken.

Test Colorwaschmittel

Waschleistung: Durchschnittsnoten Fleckentfernung: Jeweils 15 Flecken werden auf zwei Gewebearten (100 % Baumwolle mit Remissionswert 86,31 % sowie Gemisch aus 50 % Polyester, und 50 % Baumwolle mit Remissionswert 89,60 %, jeweils fünf Probanden, einmal mit ca. 50 ml des jeweiligen Testprodukts vorgewaschen) aufgetragen und über fünf Tage liegend auf Horden (Sieben) getrocknet. Fleckenarten: Rotwein, Fruchtsaft, Tomatenmark, Karottenbrei, Senf, Schokoladensoße, Kugelschreiber, Matsch, Gras, Blut vom Schwein, gebrauchtes Motorenöl, gebrauchtes Frittierfett, Make-up, Lippenstift und Zahnpasta. Jeweils einmalige Wäsche bei 40 °C Normalprogramm (Miele: Koch- und Buntwäsche, Waschdauer 1 Std. 56 Min.) unter Zusatz von 4 x Schmutzballaststoffen (SBL 2004 8 g Schmutz pro Lappen), 3-kg-Wäsche (Trockengewicht) inklusive Füllwäsche, Flecken-Monitore und Schmutzballaststoffe. Dosierung nach Herstellerangaben für mittlere Wasserhärte und starke Verschmutzung bei normaler Waschmaschinenbeladung. Waschmaschineneinstellung: Fuzzy-Logik ausgeschaltet, 2 Spülgänge, Temperatur- und Wasserkontrolle (17 Liter pro Waschgang). Auswertung der Fleckenentfernung: visuell, durch zwei Personen in genormter Beurteilungskammer unter Tageslicht D 65 gemäß Graumaßstab (5 = entfernt, 4 = schwach erkennbar, 3 = erkennbar, 2 = deutlich erkennbar, 1 = kaum entfernt).Aus den Einzelwerten der 15 Flecken wurde ein Mittelwert gebildet. Übertragung des Mittelwertes in ein Schulnotensystem (5 wird Note 1 = "sehr gut", 1 wird Note 5 = "mangelhaft". Farbtonerhalt / Schutz vor Anfärben): Rotes T-Shirt wird mit Ballast mit dem jeweiligen Waschmittel bei 40°C Normalprogramm (Miele: Koch-/Buntwäsche) 10 mal gewaschen. 3-kg-Wäsche (Trockengewicht) inklusive Füllwäsche, weißes T-Shirt zur Beurteilung des Anblutens und rotes T-Shirt. Dosierung nach Herstellerangaben für mittlere Wasserhärte und leichte Verschmutzung. Zur ersten, fünften und zehnten Wäsche wird jeweils ein neues weißes T-Shirt mitgewaschen und danach zur Beurteilung beiseite gelegt. Visuelle Beurteilung der luftgetrockneten T-Shirts durch zwei Personen im Beurteilungskasten unter genormtem Licht. Wenn für den Farbtonerhalt nach zehn Wäschen im Labor die Note 4 bis 5 gegeben wurde, steht in der Tabelle "nach zehn Wäschen ganz leicht ausgebleicht". Ausgewählte Inhaltsstoffe: Deklarationspflichtige Duftstoffe: Deklaration und/oder TMBE, GC-MS. PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse.

Test Nagellack

Testmethoden: (je nach Zusammensetzung der Produkte): Formaldehyd/-abspalter: saure Wasserdampfdestillation, Derivatisierung mit Acetylaceton, Ausschüttung mit n-Butanol und Bestimmung mittels Fotometrie. Halogenorganische Verbindungen (falls nicht deklariert): a) Wasserdampfdestillation, Binden der organischen Halogene an Aktivkohle, Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts; b) Reinigung der Proben mit Kieselgel, Extraktion mit Essigester, Verbrennung des Extrakts im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts. Material-Screening: GC/MS nach Extraktion und Derivatisierung. VOC-Screening: GC/MS nach Extraktion mit Dichlormethan; Headspace-GC/MS. Freies Phenol: HPLC-DAD/FLD nach Extraktion. PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen: Röntgenfluoreszenzanalyse. Steht bei konkret benannten Analyseergebnissen "nein", so bedeutet das "unterhalb der Nachweisgrenze" der jeweiligen Testmethode.

Test Kontaktlinsenpflegemittel für weiche Konrtaktlinsen

Praxisprüfung: a) Quantitativer Suspensionstest in Anlehnung an DIN EN ISO 14729 (2011): Augenoptik - Kontaktlinsenpflegemittel - Mikrobiologische Anforderungen und Prüfverfahren für Produkte und Systeme zum Hygienemanagement von Kontaktlinsen; 1. Stand-alone-Test: Verdünnungsmittel: konzentrierte Anwendung; Prüftemperatur: 21-22 °C ± 1 °C; Konzentration der Prüfprodukte: 98 % Endkonzentration; Einwirkzeiten: nach Herstellerangaben; Auszählverfahren: Oberflächenverfahren; Inkubation: 48 h bei 36 °C ± 1 °C (C. albicans 48 h bei 30 °C ± 1 °C); Neutralisation: Verdünnungsneutralisation; Neutralisationsmittel: 3,0 % Tween 80 + 3,0 % Saponin + 0,1 % Histidin + 0,1 % Cystein; Belastungssubstanzen: ohne Belastung / geringe Belastung (0,3 g/l Albumin); Prüfkeime: Staphylococcus aureus ATCC 6538; Enterococcus hirae ATCC 10541; Pseudomonas aeruginosa ATCC 15442; Candida albicans ATCC 10231. 2. Regimen-Test: Prüftemperatur: 21-22 °C ± 1 °C; Konzentration der Prüfprodukte: 100 %; Auszählverfahren: Oberflächenverfahren, Linse: Plattengussverfahren; Inkubation: 48 h bei 36 °C ± 1 °C, C. albicans: 48 h bei 30 °C ± 1 °C; Neutralisation: Membranfiltrationsverfahren; Neutralisationsmittel/Spülflüssigkeit: destilliertes Wasser + 0,05 % Tween 80; Belastungssubstanzen: ohne Belastung / mit Belastung (0,2 % Mucin); Prüfkeime: wie Stand-alone-Test; die Vorreinigung der Linsen erfolgte nach Angaben des Herstellers.
b) Viruzidieprüfung: in Anlehnung an EN 14476:2013: Chemische Desinfektionsmittel und Antiseptika - Quantitativer Suspensionsversuch Viruzidie für in der Humanmedizin verwendete chemische Desinfektionsmittel und Antiseptika, Prüfverfahren und Anforderungen (Phase2, Stufe 1): Adenovirus Typ 5, ohne und geringe Belastung. Verdünnungsmittel: konzentrierte Anwendung; geringe Belastung: 0,3g BSA; Versuchstemperatur: 20 °C ± 0,5°C; Konzentration der Prüfprodukte: 90 % (V/V) ohne Belastung, 80 % (V/V) geringe Belastung; Einwirkzeiten Produkte: nach Herstellerangaben; Verdünnungsmittel: Wasser standardisierter Härte; Prüfvirus: Adenovirus Typ 5, Stamm Adenoid 75, ATCC VR 5; Zelllinie zur Vermehrung CCL-2 Zellen (HeLa); Titrationsverfahren: Virustitration auf Zellen als Monolayer in 96-Well Mikrotiterplatten; 0,5 ml Produktprüflösung werden mit 4,5 ml eiskaltem DMEM + 2% FBS bis zu einer Verdünnung von 10-8 verdünnt, 100 µl von jeder Verdünnung wurden in 6 Wells der Mikrotiterplatte pipettiert; Verfahren zur Beendigung der Wirkung des Produkts und Verringerung der Zytotoxizität: Verdünnung bis 10-4 innerhalb von 10 sec. mit eiskaltem DMEM + 2 % FBS; Referenz Virusinaktivierung: 0,7% Formaldehydlösung, Einwirkzeiten: 5 min, 15 min, 30 min, 60 min.
c) Zytotoxizitätsprüfung: Zytotoxizität von Eluaten gemäß DIN EN ISO 10993-5:2009-10, Biologische Beurteilung von Medizinprodukten, Teil 5: Prüfung auf Zytotoxizität, SOP 09-001. Prüfbedingungen: Prüfklima: 22 ± 2°C/ 55 ± 5% rel. Feuchte, Konditionierung: 24 Std.; Extraktionsbedingungen: a) direkter Kontakt: Produkte wurden 1:1 mit Zellkulturmedium verdünnt = Prüflösungen; b) indirekter Kontakt: Nach Einlegen von Monatslinsen in die Produkte über einen Zeitraum von 16-18 h wurden die Monatslinsen in 1,5 ml Zellkulturmedium über einen Zeitraum von 24 h bei 37 °C extrahiert = Extraktionsmedien; Methodik Zellkultivierung: FL-Zellen (American Type Culture Collection CCL 62) sind eine Zellinie des menschlichen Amnions. Die Vorratshaltung erfolgt in 250 ml Gewebekulturflaschen (Greiner GmbH). Die Zellen werden alle 4 d passagiert. Nach der 100. Passage wurde die Vorratshaltung aus der Stammkultur neu angelegt. Zur Testung werden die Zellen in einer Konzentration von 1-2 x 106 Zellen/ml in Microtiter-Zellkulturtestplatten F96 (Biochrom) eingesät und 20-24 h bei 37 °C und 5 % CO2 im Brutschrank inkubiert. Das Anzuchtmedium besteht aus MEM (Minimum Essential Medium) mit 9 % FBS (Fötales Kälberserum) sowie Glutamin, Penicillin und Streptomycin. Exposition: Nach 24 h Kultivierung der Zellen in Multiwell-Zellkulturschalen lagen die Zellen als Monolayer vor. Nun wurde ein Mediumwechsel mit Extraktionsmedium vorgenommen. Dazu wurde das Medium dekantiert und das Prüfmedium mit einer Mehrkanalpipette vorsichtig hineinpipettiert (100 µl pro Vertiefung). Eine 24-stündige Inkubation im Brutschrank schließt sich an. Messprinzip: Vitale Zellen nehmen den Farbstoff Neutralrot auf, zerstörte Zellen können den Farbstoff nicht aufnehmen und bleiben ungefärbt; die Farbintensität der Elutionslösung wird fotometrisch gemessen. Messung: Nach Abschluss der Inkubation wird die Microtiterplatte mit PBS (Phosphate Buffered Saline) gewaschen und das Kulturmedium, das den Farbstoff Neutralrot (50 µg/ml) enthält, auf die Zellen pipettiert; nach einer dreistündigen Inkubation wird die Microtiterplatte erneut gewaschen, um überschüssigen Farbstoff zu entfernen; mit Elutionslösung (1 % (V/V) Essigsäure in 50 % (V/V) Ethanol) wird der vorhandene Farbstoff aus den Zellen herausgelöst; nach 1 h Stunde Elution erfolgt die fotometrische Messung. Kontrollen: Als Negativkontrolle wurde Zellmedium ohne Prüflösung inkubiert; zur Überprüfung der Sensitivität des Testsystems wurde zusätzlich als Positivkontrolle 1,5 mg/ml Sodiumdodecylsulfat (SDS) in Kulturmedium im Test eingesetzt. Auswertung: Die Zellzahl von 12 Parallelansätzen wurde ermittelt und anschließend statistisch ausgewertet. Eine Zellvitalität von <70 % bezogen auf die Negativkontrolle gilt als signifikant zytotoxisches Ergebnis.
Inhaltsstoffe: Halogenorganische Verbindungen (nur in Natriumchlorit-haltigen Proben): a) Wasserdampfdestillation, Binden der organischen Halogene an Aktivkohle, Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehaltes; b) Reinigung der Proben mit Kieselgel, Extraktion mit Essigester, Verbrennung des Extraktes im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehaltes. Bor (Borsäure/Borate, wenn nicht deklariert): Totalaufschluss in der Mikrowelle, Elementbestimmung mittels ICP-MS. Silber im Kontaktlinsenbehälter (wenn nicht deklariert): Behandlung mit Salpetersäure, Elementbestimmung mittels ICP-MS. PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen: Röntgenfluoreszenzanalyse.

Test Fahrradanhänger

Methoden Inhaltsstoffe: PAK in einer Mischprobe aus 50 % Griff (sofern vorhanden) und 50 % Sitzmaterial: GC-MSD, 25 PAK nach EU/EPA/JECFA. Phthalate, Ersatzweichmacher, phosphororganische Verbindungen in einer Mischprobe aus Sichtfenster, Gurtpolster und Sitzmaterial zu gleichen Teilen: GC/MS nach Extraktion und Derivatisierung. Halogenorganische Verbindungen in textilen Materialien im Kindbereich: Probe wird mit Reinstwasser in der Soxhlet-Apparatur eluiert. Binden der organischen Halogene an Aktivkohle, Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts. Nonylphenolethoxylate im Sitzmaterial: LC-MS/MS nach Extraktion. Schwermetalle: Röntgenfluoreszenzanalyse; falls Antimon positiv im Obermaterial weiter mit Elution mittels saurer Schweißlösung, Elementbestimmung mittels ICP-MS. PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen: Röntgenfluoreszenzanalyse. Aromatische Amine (Anilin): Prüfung auf Amine nach reduktiver Spaltung, Analytik entspr. § 64 LFGB 82.02-2. Prüfung mit und ohne vorherige Extraktion DIN EN 14362-1 (April 2012). Bei Hinweisen auf 4-Aminoazobenzol zusätzliche Prüfung entsprechend § 64 LFGB 82.02-15 DIN EN 14362-3 (September 2012). Bestimmungsgrenze 5 mg/kg, GC-MS, TLC. Zusätzliche Prüfung auf Anilin und Xylidine. Dispersionsfarbstoffe: § 64 LFGB 82.02-10 Norm DIN 54231 (November 2005). Dünnschichtchromatografie, TLC und HPLC mit DAD (UV/Vis-Detector). Optische Aufheller: qualitativer Nachweis (UV-Licht).
Methoden Praxisprüfung: EN 15918:2011+A1:2013-04 (sofern nicht anders angegeben). Sicherheitsrelevante Auffälligkeiten wurden festgehalten und bewertet, auch wenn diese in der Norm nicht explizit aufgeführt sind (im Einzelnen: Kippsicherheit "mittel" bei der Standsicherheitsprüfung, "kleiner Schaden vor Ende der Mindestteststrecke" bei der dynamischen Prüfung des Anhängers bzw. des Rahmens/Fahrgestells auf dem Rollenprüfstand, "etwas zu geringer Seitenaufprallschutz" bei der Prüfung zur Steifigkeit des Fahrgastraums). Eigene Testanforderungen wurden formuliert, um dem modernen Nutzen von Fahrrädern und Anhängern zu genügen. Dynamische Prüfung des Anhängers bzw. des Rahmens/Fahrgestells: Abweichend zur Norm wurde mit höherer Frequenz (3-fach) gefahren. Stabilität der Deichselverbindung bzw. Prüfung der Deichselverbindungseinrichtung: nach CEN/TC 333/WG1 N226; EN 15918 - Arbeitspapier mit dem Stand 2013-06-11. Ablenkvorrichtung/Schutz vor Hängenbleiben an Hindernissen: Zusätzlich wurde der Abstand zwischen Ablenkvorrichtung und Rädern gemessen und erfasst, ob ein Überrollbügel vorhanden ist. Der Kinderanhänger sollte zusätzlich zu den Front-, Rück- und Seitenreflektoren mit einem roten Rücklicht ausgestattet sein. Kippsicherheit/Standsicherheit: sehr hoch = mehr als 35 Grad Neigung; hoch = 30 bis 35 Grad; mittel = weniger als 30 Grad. Die Fahrgastzelle des Anhängers wurde auf das Vorhandensein von Insekteneinschlupflöchern überprüft. Darüber hinaus wurden von Experten ermittelt: Ausstattung, Gewicht, Breite, Fahrgastraum-/Transportvolumen, Unterbau, Montagezeit (die Montagezeit des komplett unmontierten Kinderfahrradanhängers sollte durch eine geübte Person nicht länger als 60 Minuten dauern).

Test Kinderzahncremes

Methoden: Halogenorganische Verbindungen (falls nicht deklariert): a) Wasserdampfdestillation, Binden der organischen Halogene an Aktivkohle, Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts; b) Reinigung der Proben mit Kieselgel; Extraktion mit Essigester, Verbrennung des Extrakts im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts. Parabene (falls deklariert): HPLC-UV. PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse.

Test Grüne Bohnen

Testmethoden: Pestizide: GC/MS-Screening, ASU § 64 LFGB L00.00-34 und LC-MS/MS, ASU § 64 LFGB L00.00-113. Quartäre Ammoniumverbindungen, Perchlorat: LC-MS/MS. PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung (bei verpackter Ware): Röntgenfluoreszenzanalyse.

Test Berufsunfähigkeitsversicherungen

Testmethode: Zur Analyse der Qualität der untersuchten SBU- und BUZ-Tarife wurden insgesamt 28 Vertragsbedingungen analysiert und bewertet. Darüber hinaus wurde die Versicherbarkeit bis zum Rentenalter in den 21 Berufsgruppen, darunter die 20 Berufsgruppen mit der höchsten Beschäftigungszahl laut statistischem Bundesamt, untersucht. Die Gesamtnote setzt sich aus der Gesamtpunktzahl bei den Versicherungsbedingungen plus der Gesamtpunktzahl für die Versicherbarkeit bis Rentenbeginn zusammen. Maximal konnten die Versicherer bei dieser Bewertung 69,1 Punkte erzielen. Diese Höchstpunktzahl setzt sich aus maximal 62,1 Punkten bei den Versicherungsbedingungen plus maximal sieben Punkte bei der Versicherbarkeit bis Rentenbeginn zusammen.

Zur Ermittlung der Punkte für die Versicherbarkeit bis Rentenbeginn wurde zunächst ermittelt, bis zu welchem Alter die Kunden beim jeweiligen Versicherer im Durchschnitt der 21 Berufsgruppen versicherbar sind. Sofern Kunden in allen Berufsgruppen bis 67 versicherbar sind, gab es sieben Punkte. Wenn die durchschnittliche Versicherbarkeit im Schnitt unter 67 blieb, aber noch mindestens bis zum 66. Lebensjahr ging gab es sechs Punkte, lag unter 66, aber bei mindestens sie bei 65 Jahren ging gab es fünf Punkte usw.

Zur Ermittlung der Teilnote für die Versicherungsbedingungen wurden dagegen 28 Versicherungsbedingungen qualitativ bewertet. Folgende 14 Bedingungen wurden jeweils nicht nur einzeln bewertet, sondern sie mussten jedem Fall voll erfüllt sein, damit der Tarif qualitativ den Anforderungen für den Mindeststandard entspricht. Die von ÖKO-TEST für diesen Mindeststandard ausgewählten Merkmale entsprechen im Übrigen in fast allen Punkten jenem Mindeststandard für BU-Tarife, den der Arbeitskreis Beratungsprozesse in den vergangenen Jahren entwickelt hat und dessen Bedingungen als "marktüblich" angesehen werden können bzw. für die Standardprodukte der Versicherer keine Probleme bereiten sollte :1) Verkürzung des Prognosezeitraums auf sechs Monate. 2) Bei einer bereits sechs Monate bestehenden BU wird von Beginn an geleistet. 3) Bei verspäteter Meldung der BU wird rückwirkend ab BU-Beginn geleistet - und zwar unbefristet. 4) Der Versicherer verzichtet sowohl bei Erstprüfung als auch bei Nachprüfung uneingeschränkt auf sein Recht auf abstrakte Verweisung. 5) Bei einem vorübergehenden Ausscheiden aus dem Beruf wird der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Beruf geprüft. Das gilt im Minimum bei einem vorübergehenden Ausscheiden von 3 Jahren. 6) Bei abhängig Beschäftigten hängt der Eintritt der BU bedingungsgemäß nicht von der Möglichkeit ab, den Arbeitsplatz umorganisieren zu können. 7) Ab Zeitpunkt der Geltendmachung von BU-Rentenansprüchen werden die Beiträge zumindest auf Antrag bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht gestundet. 8) Der BU-Schutz besteht lt. Bedingungen weltweit. 9) Die Mitwirkungspflicht des Versicherten beschränkt sich medizinisch auf zumutbare und medizinisch indizierte ärztliche Behandlungen und Verordnungsleistungen. 10) Der Versicherer leistet auch, wenn die BU durch innere Unruhen verursacht wurde, an denen die versicherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat. 11) Der Versicherer verzichtet bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung auf die Anwendung von § 19 VVG (Kündigungs- und Vertragsanpassungsrecht). 12) Der Vertrag enthält keine überraschenden Leistungsausschlüsse, die über den Branchenstandard lt. GDV hinausgehen. 13) Bietet der Versicherer das Überschusssystem Bonusrente an, bietet er seinem Kunden bei Senkung der Überschussbeteiligung eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung. 14) Der Versicherer bietet Überbrückungshilfen bei Zahlungsschwierigkeiten des Versicherten an, wie vorübergehende Beitragsstundung, Beitragsfreistellung oder Reduzierung der Rentenhöhe. Die Qualität der Überbrückungshilfen wurde im Rahmen des Mindeststandards nicht bewertet, sondern nur, ob es solche Hilfen überhaupt gibt.

In die Gesamtbewertung floss auch eine Teilerfüllung der Mindestkriterien mit ein. Allerdings konnte ein Anbieter, der den Mindeststandard nicht komplett erfüllt, auch bei ansonsten guten Leistungen nicht besser als mit Rang drei abschneiden.

Im Einzelnen wurden folgende Bedingungen bewertet: Verzicht auf abstrakte Verweisung, Prüfung von Beruf und Lebensstellung. Bei Berufsunfähigkeit verzichtet der Versicherer darauf, den Kunden auf einen anderen Beruf zu verweisen, der seinen Fähigkeiten und seiner Lebensstellung entspricht. Das sollte sowohl für die Erst- als auch für Nachprüfungen gelten. Einige Versicherer verzichten darauf nur, wenn der Kunde bereits ein bestimmtes Alter erreicht hat (z. B. ab 55). Das reicht für die Erfüllung des Mindeststandards nicht, wird aber immerhin noch positiver bewertet, als wenn der Versicherer generell nicht auf abstrakte Verweisung verzichtet. Einige Anbieter verzichten zwar auf abstrakte Verweisung, beziehen bei der Prüfung der BU aber auch Vorberufe ein, wenn der Versicherte innerhalb der letzten 12 oder 24 Monaten seinen Job gewechselt hat. Meist soll die entsprechende Klausel den Versicherer davor schützen, dass der Kunde in einen Beruf wechselt, bei dem er seine Chancen auf BU-Rente erhöht. Doch nicht immer wird das so eindeutig formuliert. Deshalb gab es bei solchen Klauseln einen kleinen Abzug. Für den Fall, dass der Versicherte nach Eintritt der BU freiwillig einen anderen Beruf aufnimmt, ist - neben der Frage, ob dieser Beruf seinen Fähigkeiten und der gleichen Lebensstellung (soziales Ansehen, Einkommen) wie der frühere Beruf entspricht - auch das Einkommen wichtig. Deshalb wurde geprüft, ob der Begriff "Lebensstellung" und die dabei tolerierbaren Einkommenseinbußen" klar definiert sind.

Stundungsrecht und Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten. Die Absicherung der Berufsunfähigkeit sollte möglichst noch in jungen, gesunden Jahren, spätestens bei Eintritt in den Beruf erfolgen, der Vertrag bis Rentenbeginn Schutz bieten. Dementsprechend ist es für den Kunden wichtig, wenn er bei etwaigen Zahlungsschwierigkeiten oder finanziellen Engpässen im weiteren Verlauf seines Lebens bzw. bei Elternzeit und/ oder in Zeiten von Arbeitslosigkeit die Chance hat, zumindest vorübergehend eine Zahlpause einzulegen. Bewertet wurde daher, ob und wie lange eine solche Zahlpause ohne Verlust des Versicherungsschutzes und ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Wiederaufnahme des Vertrags möglich ist.

Ebenso wichtig ist allerdings auch, dass ein in jungen Jahren abgeschlossener Vertrag bei steigendem Einkommen, Gründung einer Familie und sonstigen Ereignissen (Eigenheimerwerb, Einstieg in die Selbständigkeit u.v.m.) sowie nach Abschluss von Studium und/oder Berufsausbildung und Einstieg in den Beruf ohne erneute Gesundheitsprüfung den wachsenden Absicherungsbedürfnissen angepasst werden kann. Hier gab es zusätzliche Punkte für: Beitragsdynamik ohne Gesundheitsprüfung, Möglichkeit zur Vereinbarung eine garantierten Rentendynamik, Nachversicherungsgarantie ohne Anlass, Nachversicherungsgarantie bei Heirat, Geburt eines Kindes..., Nachversicherungsgarantie bei Berufseinstieg nach Abschluss von Studium und/oder Ausbildung, Nachversicherungsgarantie bei sonstigen Anlässen.

Bewertet wurde auch, ob der Versicherer auch bei BU durch Reaktorunfälle, wie in Fukushima, zahlen würde - oder ob dies ausgeschlossen ist, was bei einem Verzug ins Ausland zu beachten ist, ob dann im Leistungsfall Untersuchungen im Inland vorgeschrieben sind, ob der Versicherer dabei die Reise- und Unterbringungskosten trägt oder ob Arztberichte aus dem Ausland ausreichen, der Versicherte im Leistungsfall unabhängig von der regelmäßigen Nachprüfung durch den Versicherer jede Verbesserung seines Gesundheitszustandes sofort und unverzüglich melden muss oder ob der Versicherer darauf verzichtet - was letztlich kundenfreundlicher ist.

Maximal konnten die Versicherer bei der Bewertung dieser Bedingungen 62,1 Punkte erzielen und zwar: maximal 6,1 Punkte für die volle Erfüllung der Kriterien "Prognosezeitraum", "Leistungsbeginn", "Leistung bei verspäteter Meldung", maximal sechs Punkte für die volle Erfüllung des Kriteriums "Verzicht auf abstrakte Verweisung", maximal zwei Punkte "Verzicht auf Umorganisation", maximal sechs Punkte für die BU-Definition "zuletzt ausgeübter Beruf", "Lebensstellung", "Zuletzt ausgeübter Beruf bei vorübergehendem Ausscheiden", maximal zwei Punkte, wenn der Versicherer den unbefristeten Erhalt der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente als Leistungskriterium für die BU anerkennt, maximal zwei Punkte für den Geltungsbereich, maximal vier Punkte für die Beitrags- und Rentendynamik, maximal 6,5 Punkte für die verschiedenen Möglichkeit zur Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung, maximal zwei Punkte für die Nachversicherungsgarantie beim Bonussystem (sofern der Versicherer diese Überschussart nicht anbietet, wurde die maximale Punktzahl dennoch automatisch vergeben, um jede Benachteiligung auszuschließen); sofern die BU-Rente bei speziellen Schülertarifen nur bis zur ursprünglich vereinbarten Rentenhöhe aufgestockt werden konnte, gab es einen Punkt, maximal zwei Punkte für die Beitragsstundung bei Leistungsprüfung, maximal 3,5 Punkte für Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten, maximal zwei Punkte für die Arztanordnungsklausel, maximal zwei Punkte für den Verzicht auf Untersuchungen im Inland, maximal zwei Punkte für den Verzicht auf unverzügliche Meldung von gesundheitlichen Verbesserungen, maximal zwei Punkte für die Leistungspflicht, wenn die BU nicht nur Folge von Krankheit oder Körperverletzung, sondern auch eine Folge von (nicht altersgemäßem ) Kräfteverfall sein kann, maximal zwei Punkte für Leistungspflicht auch bei inneren Unruhen, maximal zwei Punkte für Leistungspflicht auch bei Kriegsereignissen im Ausland, an denen der Versicherte nicht aktiv beteiligt war, maximal zwei Punkte für Leistungspflicht auch bei Reaktorunfällen und sonstigen nuklearen Katastrophen, maximal zwei Punkte für den Verzicht auf Kündigung nach §19 VVG, maximal zwei Punkte für den dezidierten Hinweis auf § 21 VVG (Folgen der Verletzung der vertraglichen Anzeigepflicht des Versicherten), maximal zwei Punkte für den Verzicht auf unübliche Klauseln, insbesondere den Ausschluss psychischer Erkrankungen.

Daneben wurden die Preise in fünf verschiedenen Musterfällen ermittelt und geprüft. Die Ergebnisse wurden aber nur separat bewertet und flossen nicht in die Gesamtnote ein. Folgende Musterfälle wurden zur Ermittlung der Beiträge abgefragt: Musterfall 1: Schülerin, 16 Jahre alt, Frau, gewünschte BU-Rente: 750 Euro; Versicherungs- und Leistungsendalter: 67. Lebensjahr (51 Jahre Vertragsdauer). Musterfall 2: Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität (Akademikerin), 29 Jahre alt, Frau, gewünschte BU-Rente: 1.000 Euro, Versicherungs- und Leistungsendalter: 67. Lebensjahr (38 Jahre Vertragsdauer). Musterfall 3: Unternehmensberater, angestellt, Akademiker, 42 Jahre alt, Mann, gewünschte BU-Rente: 2.000 Euro; Versicherungs- und Leistungsendalter: 67. Lebensjahr (25 Jahre Vertragsdauer). Musterfall 4: Apotheker, angestellt, Akademiker, 36 Jahre alt, Mann, gewünschte BU-Rente: 1.500 Euro, Versicherungs- und Leistungsendalter: 67. Lebensjahr (31 Jahre Vertragsdauer). Musterfall 5: Krankenpfleger, angestellt, 31 Jahre alt, Mann, gewünschte BU-Rente: 1.500 Euro, Versicherungs- und Leistungsendalter: 67. Lebensjahr (36 Jahre Vertragsdauer). Musterfall 6: Assistenzarzt, angestellt im Krankenhaus, 31 Jahre alt, Mann, gewünschte BU-Rente: 1.500 Euro, Versicherungs- und Leistungsendalter: 67. Lebensjahr (36 Jahre Vertragsdauer)

Untersucht wurden zwei Tarifvarianten: a) Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU) mit klassischen Überschusssystemen ("Sofortrabatt" oder "Bonusrente"); b) Kombinationen aus einer Risiko-Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ). Die Risikolebensversicherung ist hier jeweils nur als Trägertarif zu sehen. Deshalb wird für die Risiko-LV jeweils die minimalste Todesfallleistung zugrunde gelegt, die für die jeweilige Kombination beim Versicherer möglich ist. Als Überschusssystem sind wiederum "Sofortrabatt" oder "Bonusrente" zulässig.

Für alle Tarife wurden jeweils folgende Vorgaben unterstellt: Vertragsbeginn ist jeweils der 01.03.2014, Versicherungs- und Leistungsendalter soll jeweils das 67. Lebensjahr des Musterkunden sein; Die Beiträge werden monatlich gezahlt; die Überschüsse aus dem Tarif können als Sofortrabatt mit den Beiträgen verrechnet werden; sofern der Versicherer diese Überschussverwendung nicht anbietet, wird auch die Bonusrente akzeptiert, sofern die vorgegebene (gewünschte) BU-Rente garantiert ist. Eine niedrigere Rente, die nur auf Basis der aktuellen Überschussdeklaration die gewünschte BU-Rente erreicht, wurde nicht akzeptiert; die Musterkunden sind gesund und weisen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf, die zur Ablehnung, Ausschlüssen oder Beitragserhöhungen führen würden.

Sämtliche Vertragsdaten, Preise, versicherbaren Endalter und Vertragsbedingungen wurden zunächst verdeckt am Markt erhoben, überprüft und analysiert und den Anbietern anschließend zur Verifizierung zurückgespielt. Für die Untersuchung der Annahmepolitik wurden zudem über den Versicherungsmakler Helge Kühl Risikovoranfragen für fünf Modellfälle( Musterfall 1 bis 5 - jeweils mit leichten Vorerkrankungen) gestellt. In allen Modellfällen handelt es sich um reale Kunden, die der anonymisierten Weiterverwendung ihrer Daten, insbesondere ihrer Gesundheits- und Berufsdaten zugestimmt hatten. Die Antworten der Anbieter zu den anonymen Risikovoranfragen gelten ausschließlich für den jeweiligen Modellfall. Wird auch nur ein einziger Punkt bei den Gesundheitsfragen anders beantwortet, kann die Annahmeentscheidung schon wieder anders aussehen. Die abschließende Auswahl der Kriterien, die Bewertung der Inhalte und das abschließende Ranking der Tarife wurden allein durch ÖKO-TEST vorgenommen.

Stand: Februar 2014