Gewährleistungsrecht: Diese 3 Mythen sind Quatsch

Wissen Sie genau, welche Rechte Sie bei einem mangelhaften Produkt geltend machen können? Lautet die Antwort nein, sind Sie damit nicht alleine. Drei hartnäckige Mythen zur Gewährleistung im Check.
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Wer seine Mietwohnung aufgrund von Mängeln nicht nutzen kann wie vorgesehen, kann unter Umständen die Miete kürzen. Was simpel klingt, ist in der Praxis aber nicht immer ganz trivial.
Überfrierende Nässe und Schnee können Gehwege in eisige Rutschbahnen verwandeln. Im Winter kommt alle Jahre wieder die Frage auf: Wer muss die weiße Pracht rund ums Wohnhaus eigentlich beseitigen? Die Antwort: entweder Eigentümer oder Mieter.
Hier ein Kreuz, da eine Unterschrift und in welchen Umschlag kommt das nochmal? Bei der Briefwahl gibt es viele Dinge zu beachten. Die wichtigsten Infos im Überblick.
Zum Valentinstag ein Liebesbrief? Vor allem in Zeiten von E-Mail und WhatsApp-Nachrichten ein schöner Liebesbeweis! Wer zum Valentinstag aber farbenfrohe Umschläge verschicken möchte, sollte etwas beachten. Hier kann mehr Porto anfallen.
Supermärkte verstehen es meisterhaft, ihre Kundinnen und Kunden zu beeinflussen und zum Kaufen zu verführen – ohne dass wir etwas davon merken. Da Kaufentscheidungen meist nicht rational, sondern emotional und in Sekundenschnelle getroffen werden, ist es praktisch, die Tricks der Supermärkte zu kennen.
Ein Wechsel des Energielieferanten kann sich für Haushalte lohnen, sagt die Verbraucherzentrale. Ein paar Dinge sollten Verbraucherinnen und Verbraucher aber beachten.
Sie ziehen um und müssen den Rundfunkbeitrag ummelden? Das geht einfach online – und ist kostenlos. Doch offiziell scheinende Webseiten wie dein-rundfunkbeitrag.de bitten trotzdem zur Kasse. Worauf Sie achten müssen.
Große Packung, wenig Inhalt: Beim Öffnen eines Produkts trifft Verbraucherinnen und Verbraucher manchmal die Ernüchterung. Besser dran ist, wer die Mogelpackung rechtzeitig erkennt. Dieser Trick kann helfen.
Schon vor Abgabe einer Steuererklärung von einer Lohnsteuer-Ermäßigung profitieren? Das geht. Dafür müssen Sie bei Ihrem Finanzamt nur Freibeträge in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen eintragen lassen.