Das ist die "Mogelpackung des Jahres" 2019

Weniger Inhalt, gleicher Preis: Fünf Produkte wurden für den Negativpreis "Mogelpackung des Jahres" nominiert. Jetzt steht fest, wer den Preis für besonders dreiste Preistricksereien "gewonnen" hat.
Weniger Inhalt, gleicher Preis: Fünf Produkte wurden für den Negativpreis "Mogelpackung des Jahres" nominiert. Jetzt steht fest, wer den Preis für besonders dreiste Preistricksereien "gewonnen" hat.
Der Bundesgerichtshof hatte am 12. Dezember 2019 über drei Revisionsverfahren zu entscheiden, denen die Nutzung des ÖKO-TEST-Labels durch Hersteller und Online-Händler getesteter Produkte zugrunde lag. Dabei hat sich der BGH dafür ausgesprochen, dass Testanbieter wie ÖKO-TEST, die sich auf die markenrechtliche Bekanntheit ihres Testsiegels beruf...
Katzen töten in Deutschland jährlich ungefähr 30 Millionen Vögel. Niederländische Juristen fordern jetzt, dass Katzen nicht mehr frei umherstreunen dürfen. Sie sehen in den beliebten Vierbeinern eine Bedrohung für die europäische Artenvielfalt.
Seit über einem Jahr demonstrieren Schülerinnen und Schüler an Freitagen für mehr Klimaschutz. Am 29. November ruft Fridays for Future auch alle Erwachsenen und die Unternehmen auf, in den "Klimastreik" zu treten und mit der Bewegung auf die Straße zu gehen. Was müssen Arbeitnehmer beachten?
Die Bundesregierung hat heute ein Verbot von Plastiktüten auf den Weg gebracht. Allerdings betrifft der Gesetzentwurf für das Plastiktüten-Verbot nur eine einzige Art von Tüten aus Kunststoff.
Bis Ende September können sich VW-Kunden der Musterfeststellungsklage gegen den Autokonzern anschließen und Schadenersatz fordern.
Ein Pesto darf "Rucola" im Namen tragen, obwohl es kaum Rucola enthält. Die Verbraucherzentrale hatte geklagt, jetzt hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden.
Unseriöse Werbung mit dem ÖKO-TEST-Label steht in großem Widerspruch zu den Zielen des Verbraucherschutzes, denen sich ÖKO-TEST verpflichtet fühlt. In drei Revisionsverfahren am 19. September 2019 erwartet ÖKO-TEST wegweisende Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zur Stärkung der Markenrechte von Testanbietern und des Verbraucherrechts.
Jede sechste Online-Bestellung haben die Deutschen im vergangenen Jahr als Retoure zurückgeschickt. Die Kosten sind enorm. Auch für die Umwelt ist die Belastung gewaltig.
Testanbieter wie ÖKO-TEST können laut dem EuGH die Nutzung ihrer bekannten Testsiegel untersagen. Das Grundsatzurteil soll Verbraucher vor Falschinformationen schützen. Die Richter urteilten über einen unzulässigen Einsatz des ÖKO-TEST-Labels.