Sturmschäden
Kann der Besitzer eines Hauses in einer sturmreichen Region nicht nachweisen, dass er Gebäude und Dach mindestens einmal jährlich auf Sturmfestigkeit hat überprüfen lassen, muss er bei Schäden an Nachbargebäuden haften. Das hat das Landgericht Aurich entschieden (Az.: 3 O 1102/16). In dem Fall ging es um ein Haus auf einer Nordseeinsel. Das hatt...