Finanzen, Umwelt, Bauen: Das ändert sich 2023

Magazin Januar 2023: Alkoholfreier Sekt | Autor: Maxim Flösser | Kategorie: Geld und Recht | 27.12.2022

Das ändert sich im kommenden Jahr alles.
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Energiepreisbremse, Mehrwegpflicht und Bürgergeld: Das kommende Jahr bringt viele Gesetze, die Bürgerinnen und Bürger von der Inflation und anhaltend hohen Energiekosten entlasten sollen. Wir stellen die wichtigsten Änderungen vor.

Auch im neuen Jahr gibt es einige Gesetzesänderungen, von denen Verbraucher und Verbraucherinnen profitieren können. Angefangen bei der Strom- und Gaspreisbremse bis hin zum Führerscheinumtausch - diese Änderungen sollten Sie im Auge behalten. 

Neue Gesetze: Das ändert sich bei den Steuern

Strom- und Gaspreisbreme tritt in Kraft

Ab März 2023 greift die von der Bundesregierung beschlossene Strom- und Gaspreisbremse – rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Sie gilt bis zum 30. April 2024 und soll die gestiegenen Energiepreise für Haushalte und Unternehmen abfedern. Für private Haushalte ist der Strompreis bei 40 Cent pro Brutto-Kilowattstunde gedeckelt. Beim Gas sieht der Kabinettsbeschluss vor, den Preis für Haushalte bei 12 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen.

Um die Bürger weiterhin zum Sparen zu motivieren, gelten die Preisbremsen nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für jede weitere Kilowattstunde werden trotz Bremse die dann geltenden Marktpreise fällig. Die Differenz zwischen Marktpreis und Deckelung verrechnen die Versorger monatlich direkt mit dem Abschlag

Steuergrundfreibetrag steigt

Im Rahmen des Inflationsausgleichsgesetzes steigt der Grundfreibetrag für 2023 für Steuerzahlende auf 10.623 Euro.

Entlastungen für Rentnerinnen und Beitragszahler

Um Beschäftigte von einer Doppelbesteuerung zu entlasten, sollen im Jahr 2023 die Rentenbeiträge komplett von der Steuer absetzbar sein. Ab Januar 2023 sollen Steuerzahlende – zwei Jahre früher als geplant – ihre Rentenbeiträge steuerlich gelten machen können. Laut Bundesregierung ist geplant, Renten künftig erst in der Auszahlungsphase im Alter zu besteuern. Während der Erwerbstätigkeit kann die Altersvorsorge als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Zudem fällt mit Beginn des neuen Jahres die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten.

2023 ändert sich die Pauschale, mit der das Homeoffice von der Steuer abgesetzt werden kann.
2023 ändert sich die Pauschale, mit der das Homeoffice von der Steuer abgesetzt werden kann. (Foto: colnihko/Shutterstock)

Homeoffice von Steuer absetzen

Wer vom Homeoffice aus arbeitet, kann ab 2023 Kosten in Höhe von 1.000 Euro von der Steuer absetzen. Die Pauschale gilt dann auch für Beschäftigte, die in ihrem Zuhause kein separates Arbeitszimmer haben.

Neue Gesetze: Finanzen und Versicherungen

Bürgergeld löst Hartz IV ab

Ab 1. Januar 2023 tritt das neue Bürgergeld in Kraft, das als neue Grundsicherung für Arbeitslose dient. Der Grundgedanke des Hartz-IV-Nachfolgers ist die berufliche und persönliche Förderung von Menschen. Durch die Sozialreform erhöhen sich die Regelsätze für Arbeitssuchende um rund 53 Euro.

Zudem erlaubt das neue Bürgergeld Ersparnisse von bis zu 40.000 Euro, die während der "Schonzeit" von einem Jahr nicht angerührt werden müssen. Auch die verpflichtende Annahme vermittelter Jobs entfällt, sofern diese schlechtere Chancen darstellen als eine Aus -oder Weiterbildung. Hinzuverdienste von bis zu 100 Euro werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet, Schüler dürfen in Ferienzeiten unbegrenzt dazuverdienen. Wer bisher Anspruch auf Hartz IV oder Sozialgeld hatte, muss für das Bürgergeld keine neuen Anträge schreiben.

Krankenversicherung wird teurer

Sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte zahlen ab 2023 höhere Beiträge. Der Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte erhöht sich von nächstem Jahr an um 0,3 Punkte. Dadurch steigt der Gesamtbeitrag durchschnittlich auf 16,2 Prozent.

Für privat Versicherte sollen die Beiträge um durchschnittlich drei Prozent steigen. Anders als bisher müssen die Krankenkassen Versicherte aber nicht mehr gesondert per Post über Beitragserhöhungen informieren. Es reicht künftig, wenn sie auf ihrer Homepage oder im Mitgliedermagazin darauf aufmerksam machen.

Angleich der Rentenhöhe zwischen West und Ost

Damit die Renten in ganz Deutschland einheitlicher gestaltet sind, steigt die Rente in Ostdeutschland von 98,6 auf 99,3 Prozent des Rentenniveaus in Westdeutschland.

Ab Januar 2023 steigt das Kindergeld.
Ab Januar 2023 steigt das Kindergeld. (Foto: pcperle/Shutterstock)

Mehr Kindergeld, höherer Kinderfreibetrag

Das Kindergeld steigt ab Januar 2023 auf 250 Euro pro Kind. Zudem erhöht sich der Kinderfreibetrag auf 5.760 Euro. Alleinerziehende Eltern, die einen Unterhaltsvorschuss erhalten, gehen bei der Erhöhung des Kindergeldes leer aus.

Bessere Bezahlung für Pflegepersonal

Im Oktober 2022 gingen sie noch leer aus, im neuen Jahr bekommen nun auch Pflegerinnen und Pfleger mehr Geld. Ab dem 1. Mai 2023 steigt der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte auf 13,90 Euro, qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten künftig mindestens 14,90 Euro pro Stunde.

Neue Gesetze: Umwelt und Nachhaltigkeit

Mehrwegpflicht für Gastronomie

In Deutschland entstehen jährlich Millionen Tonnen an Verpackungsmüll. Anfang 2022 veranlasste die Bundesregierung darum eine Pfandpflicht für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff, um Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen.

In einem nächsten Schritt sind ab Januar 2023 Cateringunternehmen, Lieferdienste und Restaurants dazu verpflichtet, Mehrwegbehälter für To-go-Speisen und -Getränke anzubieten. Davon ausgenommen sind kleine Betriebe wie Imbissbuden oder Kioske mit maximal fünf Beschäftigten und einer Verkaufsfläche von höchstens 80 Quadratmetern. Sie dürfen ihren Kunden Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen.

Ausbau von Photovoltaikanlagen

Um den Photovoltaikausbau voranzubringen, sollen ab Januar 2023 kleinere Anlagen bis 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien steuerfrei aufgestellt werden können. Für Mehrfamilienhäuser dürfen die Anlagen 15 kW pro Wohneinheit haben. Ebenso soll die Umsatzsteuer von aktuell 19 Prozent komplett entfallen, solange die Anlage in der Nähe von Wohnungen oder öffentlichen Gebäuden montiert wird.

Ein neues Tierwohllabel soll die Haltungsbedingungen bei unverarbeitetem Schweinefleisch kenntlich machen.
Ein neues Tierwohllabel soll die Haltungsbedingungen bei unverarbeitetem Schweinefleisch kenntlich machen. (Foto: Dusan Petkovic/Shutterstock)

Neues Tierwohllabel für Schweinefleisch

Ab Januar 2023 gilt in Deutschland ein verpflichtendes Tierhaltungskennzeichen für Schweine. Mit dem Label wird eine einheitliche Kennzeichnung der Haltungsform für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch eingeführt. Es soll Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Orientierung beim Einkauf bieten.

Das Label ist in fünf Haltungskategorien eingeteilt: 1) Stall, 2) Stall + Platz, 3) Frischluftstall, 4) Auslauf/Freiland und 5) Bio. Bereits verarbeitetes Schweinefleisch sowie Geflügel- und Rindfleisch sind noch von der Kennzeichnungspflicht ausgeschlossen.

Eingeschränkte Förderung von Elektromobilität

Mit dem Aus für Autos mit Verbrennermotoren ab 2035 soll Elektroautos die Zukunft gehören. Doch ab 2023 ändern sich die Regelungen für Prämien beim Kauf eines E-Wagens. So beschränkt sich der Umweltbonus ab Jahresbeginn auf reine Batterieautos – für Plug-in-Hybride gibt es also keine staatliche Förderung mehr.

Zudem gelten die Förderungen von September 2023 an nur noch für Privatpersonen. Bestehen bleibt der Zuschuss vonseiten der Autobauer. Momentan zahlen diese die Hälfte des staatlichen Zuschusses, der pro E-Auto und je nach Kaufpreis zwischen 3.000 und 4.500 Euro liegt.

Recht auf Reparatur

Egal ob fest verlötete Handyakkus oder schraubenlos verschlossene Laptopgehäuse: Viele Elektronikgeräte lassen sich für Reparaturen nicht ohne Schäden öffnen. Deshalb neigen Konsumenten dazu, eigentlich noch intakte Geräte wegzuwerfen.

Laut Umweltbundesamt fallen in Deutschland jährlich rund eine Million Tonnen Elektroschrott an. Um etwas gegen diese Wegwerfmentalität zu unternehmen, will die EU-Kommission für 2023 ein EU-weites Recht auf Reparatur einführen. Hersteller sind dann verpflichtet, passende Ersatzteile für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Unabhängige Werkstätten sollen außerdem leichter auf Produkt- und Reparaturinformationen zugreifen können.

Das Recht auf Reparatur soll der Wegwerfmentalität bei Elektrogeräten entgegenwirken.
Das Recht auf Reparatur soll der Wegwerfmentalität bei Elektrogeräten entgegenwirken. (Foto: Poravute Siriphiroon/Shutterstock)

Lieferkettengesetz tritt in Kraft

Viele der in Deutschland verkauften Produkte werden weltweit unter menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen produziert – ohne dass deutsche Unternehmen, die die Produkte verkaufen oder die erzeugten Ressourcen nutzen, dafür verantwortlich gemacht werden können. Das soll sich mit dem Lieferkettengesetz ändern.

Es soll deutsche Unternehmen dazu verpflichten, für grundlegende Menschenrechtsstandards in ihren Lieferketten zu sorgen – von der Rohstofferzeugung bis zum Verkaufsprodukt. Das Gesetz gilt ab kommendem Jahr zunächst für die rund 900 Unternehmen in Deutschland mit mehr als 3.000 Angestellten. Ab 2024 wird der Kreis auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden erweitert.

Das 49-Euro-Ticket kommt

Ursprünglich sollte der Nachfolger des beliebten 9-Euro-Tickets schon zum 1. Januar 2023 eingeführt werden. Doch da sich Bund und Länder lange nicht über die Finanzierung des 49-Euro-Tickets einigen konnten, sind als Starttermine nun der 1. April oder der 1. Mai 2023 im Gespräch. Das Deutschlandticket gilt ab da bundesweit in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs und ist mit 49 Euro deutlich günstiger als die meisten Monatskarten in deutschen Großräumen. Das Ticket ist als monatlich kündbares Abo erhältlich – digital oder als Plastikkarte – und gilt für jeweils einen Monat.

Neue Gesetze: Bauen und Wohnen

Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes

In Deutschland regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die energetische Anforderung von Gebäuden, die entsprechenden Energieausweise sowie den Einsatz von erneuerbaren Energien. Durch die Änderungen zum 1. Januar 2023 reduziert sich unter anderem der zulässige Primärenergiebedarf für Neubauten von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf 55 Prozent. Der Primärenergiebedarf beschreibt den tatsächlichen Energiebedarf eines Hauses. Also nicht nur die Kosten für Strom und Heizen, sondern auch den Aufwand hinter der verbrauchten Energie, also deren Gewinnung, Aufarbeitung, Transport, Speicherung und Bereitstellung.

Neufassung des "Erneuerbare-Energien-Gesetzes"

Mit dem Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen, regelt das EEG die Einspeisung von regenerativem Strom in das öffentliche Stromnetz. Die neue Fassung für 2023 beinhaltet vor allem Vereinfachungen für Prosumer – all jene also, die nicht nur Strom verbrauchen, sondern auch selbst produzieren. So entfällt beispielsweise die EEG-Umlage vollständig. Zudem gelten bereits seit 30. Juli 2022 neue Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen.

Eigenversorgeranlagen mit einer Leistung von 10 kWp erhalten seit Juli 2022 8,2 Cent pro kWh, Anlagen mit mehr als 10 kWp erhalten 7,1 Cent pro kWh. Um die Stromproduktion mit Photovoltaik attraktiver zu machen, entfällt für Neuanlagen zudem die Vorgabe, nur 70 Prozent der Nennleistung ins öffentliche Netz einspeisen zu dürfen. Prosumer, die ihre Solarmodule lieber im Garten aufbauen möchten, profitieren ebenfalls durch das neue EEG. Künftig werden Fördervergütungen für PV-Anlagen mit einer maximalen Leistung von 20 Kilowatt auch für PV-Anlagen im Grünen ausbezahlt.

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Höhere Preise für Gebäudeversicherungen

Laut Gesamtverband der Versicherer werden Wohngebäudeversicherungen ab 2023 um rund 15 Prozent teurer.

Neue Wohneigentumsförderung für Familien

Damit Wohneigentum nicht zu einem exklusiven Privileg der Besserverdienenden wird, plant das Bundesbauministerium ab April 2023 eine Förderung für Familien. Durch zinsgünstige KfW-Förderungen sollen vor allem kleine Familien profitieren. Aktuell sind für Ein-Kind-Familien 60.000 Euro geplant, für jedes weitere Kind 10.000 Euro.

Neue Gesetze: Weitere Änderungen

Neue Euro-Münzen

Zum Jahresbeginn erweitert sich die Eurozone um das Neu-Mitglied Kroatien. Mit dem Euro-Beitritt kommen auch neue Euro-Münzen in Umlauf, die spezielle Prägungen des Landes zeigen. So sieht man auf der 2-Euro-Münze die Umrisse Kroatiens und dessen Nationalhymne, auf die 50-, 20- und 10 Cent-Münzen ist der kroatische Erfinder Nikola Tesla geprägt.

Fonds zur Absicherung von Pauschalreisen

Um Urlauber zukünftig besser vor Reiseausfällen und Pleiten von Reiseunternehmen abzusichern, errichtet die Bundesregierung 2023 einen millionenschweren Schutzfonds.

Überarbeitung des Nutri-Scores

Die Berechnungsgrundlage für den Lebensmittel-Index Nutri-Score wird angepasst, damit ungünstige Lebensmittel mit viel Zucker und Fett strenger bewertet werden. Zudem soll der Nutri-Score zukünftig besser zwischen unterschiedlichen Lebensmitteln einzelner Gruppen unterscheiden.

Der Nutri-Score soll 2023 überarbeitet werden.
Der Nutri-Score soll 2023 überarbeitet werden. (Foto: Ralf Liebhold/Shutterstock)

EU-Verbandsklagen in Deutschland

Mit einer Verbandsklage können Verbraucherverbände ab Juni 2023 Schadensersatz oder Rückzahlungsansprüche für Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gericht erstreiten, ohne dass diese selbst erscheinen müssen. Bisher war dies nicht möglich.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen per Mail

Ab Januar 2023 sind elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen verpflichtend. Damit sind die Zeiten der "gelben Zettel" vorbei. Arztpraxen übermitteln den Bescheid ab Jahresbeginn per E-Mail an die Krankenkassen.

Führerscheinumtausch

Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist, muss bis zum 19. Januar 2023 seinen alten Führerschein gegen einen neuen eintauschen. Lesen Sie dazu auch: Alter Führerschein? Wer wann seinen Schein umtauschen muss

Netflix geht gegen Account-Sharing vor

Rund 100 Millionen Menschen schauen Filme und Serien bei Netflix, ohne dafür zu bezahlen – durch illegales Teilen von Accounts. Laut Netflix soll damit 2023 Schluss sein. Wie genau der Streaming-Anbieter das Account-Sharing verhindern will, ist jedoch noch unklar. 

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