Vegane Butter-Test: Die 3 großen Probleme der Streichfette

Magazin April 2024: Eier | Autor: Lisa-Marie Karl/Katja Tölle/Hannah Pompalla | Kategorie: Essen und Trinken | 28.03.2024

Vegane Butter im Test: Wir haben neun vegane Blöcke überprüft.
Foto: ÖKO-TEST

"Vegane Butter" erobert die Verkaufsregale und lässt klassische Margarine im Becher alt aussehen. Doch wo ist eigentlich der Unterschied? Wir haben neun Produkte untersucht – fast alle rasseln durch. Die Hauptgründe: Mineralölrückstände, ungünstige Fettzusammensetzungen und intransparente Lieferketten. 

  • Im Test: Neunmal vegane Butter, darunter vier Bio-Produkte.
  • Enttäuschend: Ganze sieben Produkte fallen durch den Test.
  • Kritik gibt es vor allem für bedenkliche Mineralölrückstände, ungünstige Fettzusammensetzungen und die Tatsache, dass die Anbieter ihre Lieferketten nicht vollständig offenlegen. Auch das Engagement für faire und soziale Arbeitsbedingungen sowie den nachhaltigen Anbau lässt zu wünschen übrig.
  • In der Sensorik-Überprüfung kann nicht jede vegane Butter überzeugen. 
  • Übrigens: Die Anbieter dürfen ihre Produkte nicht "vegane Butter" nennen, daher weichen sie häufig auf die Bezeichnung "veganer Block" aus. Wir verwenden dennoch den Begriff "vegane Butter", da das dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht.

Vegane Butter ist so was wie die coole kleine Schwester der dagegen fast schon altbacken wirkenden Margarine. Die Produkte dürfen aus rechtlichen Gründen nicht als "vegane Butter" bezeichnet werden und tragen daher hippe Namen wie Eleplant, The Vegan Cow oder No B:)tter

Wie Butter sind sie in Folie oder Papier eingeschlagen und verzichten damit auf die Plastikverpackung von Margarine. Vegan, weniger Kunststoff, das klingt soweit alles gut. Aber ist es das wirklich?

Vegane Butter lässt Margarine regelrecht alt aussehen. Aber wie steht es um ihre Inhaltsstoffe? Wir haben neun Produkte geprüft.
Vegane Butter lässt Margarine regelrecht alt aussehen. Aber wie steht es um ihre Inhaltsstoffe? Wir haben neun Produkte geprüft. (Foto: Studio113/Shutterstock)

Vegane Butter-Test: Wie gut sind Meggle, Naturli & Co.?

Wir haben neunmal vegane Butter ins Labor geschickt – und: Nein, leider ist längst nicht alles gut. Sieben Produkte fallen mit "ungenügend" oder "mangelhaft" durch den Test. Die Hauptprobleme: Mineralöl, darunter auch die besonders bedenklichen MOAH, ungünstige Fettzusammensetzungen und teilweise echt wenig Bereitschaft dazu, die Lieferketten der tropischen Fette offenzulegen.

Denn klar: Wir wollten natürlich wissen, woher die Sheabutter und das Kokosöl stammen, wenn diese tropischen Fette in den veganen Buttern stecken. Und natürlich wollten wir wissen, ob die Hersteller die ökologischen und sozialen Probleme in den Anbauländern auf dem Schirm haben – und ob sie etwas dagegen tun. Da sieht es allerdings insgesamt eher mau aus. Doch der Reihe nach.

Worin unterscheiden sich vegane Butter und Margarine?

Fangen wir mit den Inhaltsstoffen an. Also, eine vegane Butter, was ist das eigentlich? Margarine in anderer Verpackung? Nicht ganz, zwei Unterschiede gibt es. Zum einen ist Margarine nicht immer ausschließlich vegan, sie darf bis zu drei Prozent Milchfett enthalten.

Der zweite Unterschied: Für klassische Margarine verwenden die Hersteller eher flüssige Fette, für die veganen Blöcke brauchen sie dagegen aufgrund der Verpackung vorwiegend Fette, die bei Zimmertemperatur fest sind. Die Folge: Die Fettzusammensetzung ist bei den veganen Buttern in der Regel ungünstiger. Denn der Anteil gesättigter Fettsäuren ist meist höher als in Margarine und der Anteil der wertvollen Omega-3-Fettsäuren niedriger.

Deswegen schneidet fast jede vegane Butter im Testergebnis Fettzusammensetzung nur mittelmäßig ab – bis auf eine Marke, die es tatsächlich auf ein "gut" schafft. Zum Vergleich: Im Margarine-Test, der im Dezember-Magazin 2023 erschienen ist, überzeugten alle Produkte mit ihrer Fettzusammensetzung.

Labor stößt auf bedenkliche Mineralölrückstände

In puncto Fettzusammensetzung haben die klassischen Margarinen also durchschnittlich besser abgeschnitten als die veganen Blöcke. Und wie steht es um Schadstoffe? Die ernüchternde Antwort: Acht von neun festen Blöcken im Test sind mehr oder weniger mit Mineralölbestandteilen verunreinigt.

Nur in einer veganen Butter hat das von uns beauftragte Labor überhaupt keine Verunreinigungen gefunden. Und bei zweien sind es nur sehr geringe Spuren, die wir nicht abwerten. Das zeigt uns natürlich auch: Es geht ohne Mineralölrückstände! Andere Produkte sind in diesem Test hingegen so stark belastet, dass wir sie mit "ungenügend" bewerten.

Konkret sind wir auf gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH/MOSH-Analoge) und auf aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH) gestoßen. Das Problem? 

  • MOSH/MOSH-Analoge reichern sich im Körper an und stellen dort die wohl größte Verunreinigung dar. Es ist bisher völlig unklar, ob und wie sie sich auf die Gesundheit auswirken kann. 
  • MOAH sind die bedenklicheren Mineralölrückstände, weil es innerhalb dieser Gruppe Verbindungen gibt, die Krebs erregen können.
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Anbieter nimmt vegane Butter aus dem Verkauf

Besonders ärgerlich: Zwei der mit MOAH verunreinigten Produkte im Test überschreiten sogar den Richtwert, den der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel der EU-Kommission 2022 vorgeschlagen hat.

Würde dieser Vorschlag in der Verordnung umgesetzt und damit rechtliche Bindung erlangen, sollten derart belastete Produkte vom Markt genommen werden. Ein Anbieter nimmt unseren Laborbefund ernst und hat den Verkauf der betroffenen veganen Butter gestoppt.

Zur Erklärung: Mineralöl kann immer dort in Produkte gelangen, wo sie in Kontakt mit Schmierölen kommen, also beispielsweise während der maschinellen Produktion. Auch Übergänge aus Verpackungsmaterialien sind denkbar, in diesem Falle aus den Folien – ein Übergang, den schon bei unserem Test Butter einige Hersteller für wahrscheinlich hielten.

Wie schmeckt die vegane Butter im Test?

Ungünstigere Fettzusammensetzungen, Mineralölbestandteile – mag trotzdem noch jemand wissen, wie die veganen Blöcke schmecken? Wir haben das von geschulten Sensorikern prüfen lassen – und, immerhin: Fünf Produkte schneiden diesbezüglich mit "sehr gut" ab. Allerdings setzen die meisten von ihnen dafür (natürliche) Aromen ein. Nur eine dieser fünf sensorisch einwandfreien veganen Blöcke zeigt hier, dass es auch ganz ohne künstliche Zusätze geht.

Am schlechtesten in Sachen Geruch und Geschmack bewerteten ein Haferprodukt – "aromaarm im Geruch, säuerlich, unausgewogen im Geschmack". Und das waren nur einige Kritikpunkte der Sensoriker an dieser veganen Butter.

Wenig Engagement für soziale und faire Arbeitsbedingungen

Kommen wir zur Herkunft der tropischen Fette. In jeder veganen Butter im Test steckt Kokosöl, in den meisten zudem Sheabutter, in einem Fall auch Kakaobutter. Bei solchen Fetten interessiert uns: Wo und unter welchen Bedingungen wurden die Rohstoffe angebaut? Gibt es etwa ein Entwaldungsverbot, sind besonders giftige Pestizide verboten, und bekommen die Arbeiterinnen und Arbeiter existenzsichernde Löhne?

Dafür haben wir den Anbietern einen umfangreichen Fragebogen geschickt und sie gebeten, ihre Lieferketten komplett offenzulegen und jede einzelne ihrer Angaben zu belegen. Im Vergleich zur herkömmlichen Margarine fällt auf: Da kommt nicht viel von den Anbietern. Nicht einmal die Lieferketten belegten sie vollständig. Zudem keine Labels auf den Produkten, die für bessere Arbeitsbedingungen stehen, nichts.

Fast jede vegane Butter kann beim Testergebnis CSR (Corporate Social Responsibility) nicht überzeugen. Zwei Anbieter täuschten nicht einmal Interesse an unseren Fragen vor – sie beantworteten schlicht keine einzige. Wir finden: Verantwortung für die Lieferketten und die damit oft verbundenen Probleme übernehmen sieht anders aus.

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Wir haben diese Produkte für Sie getestet

Testverfahren

Neun vegane Blöcke, also in Folie oder Papier eingewickeltes festes veganes Streichfett aus dem Kühlregal, sind in unserem Einkaufskorb gelandet, darunter vier Bio-Produkte. Sie kosteten zwischen 1,59 und 2,74 Euro pro 250 Gramm. Wir haben die Produkte in verschiedenen Laboren testen lassen: auf die Fettschadstoffe 3-MCPD und Glycidol, auf Transfettsäuren, Mineralölbestandteile und Weichmacher. Zudem ließen wir die veganen Blöcke durch ein Pestizidscreening laufen und auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe testen. Wir ließen die Fettzusammensetzung überprüfen und orientierten uns bei der Bewertung an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE).

Auch wollten wir wissen: Schmecken die veganen Blöcke? Dafür haben drei erfahrene Sensorikprüfer die Produkte verkostet und deren Geruch, Geschmack, Konsistenz/Streichfähigkeit und Schmelz bewertet. Per Deklaration überprüften wir, ob die Produkte Aromen enthalten oder andere Vitaminzusätze als Vitamin A und D. Eine Anreicherung mit diesen beiden fettlöslichen Vitaminen wird vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Streichfetten als sinnvoll toleriert. Wir akzeptieren ferner das für Veganer wichtige Vitamin B12.

Außerdem prüften wir die Werbeaussagen – etwa, ob die Anbieter mit Begriffen wie "klimaneutral" werben und dies nicht ausreichend erklären. In allen neun Produkten stecken tropische Fette. Weil der Anbau der Ölfrüchte oft mit Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen verbunden ist, haben wir die Hersteller gebeten, ihre Lieferketten offenzulegen und zu belegen, inwieweit sie für die Probleme in der Lieferkette Verantwortung übernehmen.   

Bewertungslegende

Soweit nicht abweichend angegeben, handelt es sich bei den hier genannten Abwertungsgrenzen nicht um gesetzliche Grenzwerte, sondern um solche, die von ÖKO-TEST festgesetzt wurden. Die Abwertungsgrenzen wurden von ÖKO-TEST eingedenk der sich aus spezifischen Untersuchungen ergebenden Messunsicherheiten und methodenimmanenter Varianzen festgelegt.

MOSH/MOSH-Analoge beinhalten gegebenenfalls auch POSH und PAO. Bei Richt- und Orientierungswerten handelt es sich um rechtlich nicht bindende Werte, die eingehalten werden sollten, während rechtlich bindende Grenzwerte eingehalten werden müssen.

Bewertung Testergebnis Inhaltsstoffe: Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führt zur Abwertung um fünf Noten: ein gemessener Gehalt von mehr als 2 mg/kg an aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (in Tabelle: "MOAH über Richtwert"). Dies entspricht dem (im Mai 2022 vorgeschlagenen) Richtwert für Fett/Öl oder Lebensmittel mit einem Fett-/Ölanteil > 50 Prozent der Europäischen Kommission.

Zur Abwertung um jeweils vier Noten führen: a) ein gemessener Gehalt an aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen von mehr als 1 bis 2 mg/kg (in Tabelle: "MOAH"); b) ein gemessener Gehalt an gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffen und Analogen (MOSH/MOSH-Analoge) der Kettenlängen C17 bis C35 von mehr als 4 mg/kg (in der Tabelle: "stark erhöht"), falls nicht bereits wegen MOAH um fünf beziehungsweise vier Noten abgewertet wurde.

Zur Abwertung um zwei Noten führt: ein gemessener Gehalt an gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffen und Analogen (MOSH/MOSH-Analoge) der Kettenlängen C17 bis C35 von mehr als 2 bis 4 mg/kg (in der Tabelle: "erhöht"). Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) Zusatz von anderen Vitaminen als A, B12 und D (hier: B1, B2, B6, Folsäure); b) der Zusatz von (natürlichem) Aroma. Steht bei konkret benannten Analyseergebnissen "nein", bedeutet das unterhalb der Bestimmungsgrenze oder Nachweisgrenze der jeweiligen Testmethode.

Bewertung Testergebnis Fettzusammensetzung: Unter dem Testergebnis Fettzusammensetzung führt zur Abwertung um jeweils eine Note: a) ein Verhältnis von gesättigten zu ungesättigten Fettsäuren, das schlechter ist als das von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfohlene Verhältnis von ≤ 1 : 2 (in der Tabelle: "ungünstig"); b) ein Verhältnis von Omega-6- zu Omega-3-Fettsäuren, das schlechter ist als das von der DGE empfohlene Verhältnis von ≤ 5 : 1 (in der Tabelle: "ungünstig"); c) ein gemessener Gehalt an Omega-3-Fettsäuren von weniger als 1 g pro 100 g Fett beziehungsweise nicht nachweisbar (in der Tabelle: "sehr gering" oder "nicht nachweisbar").

Bewertung Testergebnis Sensorik: Unter dem Testergebnis Sensorik führt zur Abwertung um vier Noten: Sensorikpunktzahlen von 3,4 und weniger. Zur Abwertung um drei Noten führt: Sensorikpunktzahlen von 3,9 bis 3,5. Zur Abwertung um zwei Noten führt: Sensorikpunktzahlen von 4,4 bis 4,0. Zur Abwertung um eine Note führt: Sensorikpunktzahlen von 4,9 bis 4,5.

Bewertung Testergebnis CSR (Corporate Social Responsibility): Das Testergebnis CSR beruht auf einer maximal vergebenen Punktzahl von 36 Punkten. Bei 30 bis 36 Punkten lautet das Testergebnis CSR "sehr gut"; bei 29 bis 24 Punkten "gut", bei 23 bis 18 Punkten "befriedigend"; bei 17 bis 12 Punkten "ausreichend"; bei 11 bis 6 Punkten "mangelhaft"; bei weniger als 6 Punkten "ungenügend". War mehr als ein tropisches Fett im Produkt, wurde ein Durchschnittswert ermittelt. Es wurde kaufmännisch gerundet.

Im Einzelnen wurden folgende Punkte vergeben: Lieferkette für die getestete Charge bis zur Plantage: ausreichend belegt ("ja") = 5 Punkte; teilweise belegt ("teilweise") = 2 Punkte; gering belegt ("gering") = 1 Punkt; keine Angabe ("nein") = 0 Punkte.

Unternehmerische Sorgfaltspflichten: ausreichend belegt ("ja") = 6 bis 5 Punkte; "überwiegend" belegt = 4 bis 3 Punkte; "teilweise" belegt = 2 bis 1 Punkt; unzureichend/nicht belegt ("nein") = weniger als 1 Punkt; "keine Angabe" = 0 Punkte.

Darin enthalten: a) mindestens ein Verhaltenskodex für Lieferanten vorgelegt, der mindestens den ILO-Kernarbeitsnormen entspricht und von mindestens einem Lieferanten unterschrieben wurde = 2 Punkte; mindestens ein Verhaltenskodex für Lieferanten vorgelegt ohne Unterschrift = 1 Punkt; kein Verhaltenskodex vorgelegt oder keine Angaben = 0 Punkte;

b) Risiken für Menschenrechtsverstöße in den entsprechenden Herkunftsländern genannt und bewertet sowie die zugrunde liegende Methode zur Ermittlung der Risiken und/oder Quellen angegeben: ausreichend erfüllt = 2 Punkte; teilweise erfüllt = 1 Punkt; keine Risiken genannt oder keine Angaben = 0 Punkte;

c) geschützte und unabhängige Beschwerdemechanismen für die Farmarbeiterinnen und -arbeiter in Zusammenhang mit der Produktcharge vorhanden: ausreichend belegt durch unabhängige Prüfungen vor Ort, etwa im Rahmen von Zertifizierungen = 2 Punkte; Beschwerdeverfahren beschrieben, aber nicht unabhängig belegt = 1 Punkt; kein Beschwerdeverfahren angegeben oder keine Angaben = 0 Punkte.

Zusätzliches Engagement: durch ausreichend belegte Vor-Ort-Maßnahmen in den entsprechenden Herkunftsländern, die sich positiv auf die Arbeits- und Lebensbedingungen der Farmarbeiterinnen und -arbeiter auswirken können. Jeweils 1 Punkt wurde vergeben für: Projektarbeit, Zusammenarbeit mit Initiativen zur Satellitenüberwachung sowie die Mitgliedschaft in ausgewählten Initiativen (hier: Sustainable Coconut Partnership, Global Shea Alliance).

Faire und sichere Arbeitsbedingungen für die Farmarbeiterinnen und -arbeiter in Zusammenhang mit der Produktcharge: ausreichend belegt ("ja") = 8 bis 7 Punkte; überwiegend" belegt = 6 bis 4 Punkte; "teilweise" belegt = 3,5 Punkte bis 1 Punkt; unzureichend/nicht belegt ("nein") = weniger als 1 Punkt; "keine Angabe" = 0 Punkte.

Darin enthalten: a) persönliche Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz vor Pestiziden auf konventionell arbeitenden Plantagen vorhanden oder kontrolliert ökologische Produktion; b) vertragliche Regelungen für eine fristgerechte Bezahlung der Entlohnung; c) Maßnahmen zum Schutz der Landrechte lokaler/indigener Bevölkerungsgruppen. Für diese Kriterien wurden jeweils 2 Punkte vergeben, wenn sie mit Zertifikaten für Sozialstandards, die diese Anforderungen beinhalten (hier: UEBT, SMETA/Sedex-Assessment), ausreichend belegt wurden. Jeweils 1 Punkt wurde vergeben, wenn andere Belege, etwa ein unterschriebener Verhaltenskodex, vorgelegt wurden. Wurden keine Angaben im Fragebogen gemacht oder nein angegeben, wurde mit jeweils 0 Punkten bewertet. Für die Angabe von mindestens einer Gewerkschaft oder Arbeitervertretung sowie für unabhängig belegte Gewerkschaftsfreiheit wurde zusätzlich jeweils 1 Punkt vergeben.

Existenzsichernde Löhne: bereits erreicht = 4 Punkte; in Umsetzung = 2 Punkte (belegt durch eine UEBT-Zertifizierung); teilweise = 1 Punkt (teilweise Zahlung von mehr als dem Mindestlohn belegt durch SMETA/Sedex-Assessment oder belegt durch UEBT, aber Lieferkette nicht oder nur gering belegt); ja, ohne Nachweis, nur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns belegt oder keine Angabe = 0 Punkte.

Verbot hochgefährlicher Pestizide: durch kontrolliert ökologische Erzeugung belegt ("ja") = 4 Punkte; konventionelle Produkte ohne weitere Angaben oder keine Belege eingereicht ("nein") oder "keine Angabe" hierzu = 0 Punkte. Basis unserer Einordnung hochgefährlicher Pestizide ist die Verbotsliste des Pestizid-Aktions-Netzwerks Deutschland (PAN Germany). Entwaldungs- und Umwandlungsverbot: ja = 6 Punkte (Zertifizierung nach UEBT), teilweise = 3 Punkte (Zertifizierung nach SMETA/Sedex Assessment oder UEBT, aber Lieferkette nicht oder nur gering belegt); keine Zertifizierung oder keine Angabe = 0 Punkte.

Das Gesamturteil beruht zu je 50 Prozent auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe und dem Testergebnis CSR. Lautet das Testergebnis Inhaltsstoffe "mangelhaft" oder "ungenügend", kann das Gesamturteil nicht besser sein. Lautet das Testergebnis CSR "mangelhaft" oder "ungenügend" lautet, kann das Gesamturteil maximal eine Note besser sein.

Ein Testergebnis Sensorik oder Fettzusammensetzung, das "gut" ist, verschlechtert das Testergebnis Inhaltsstoffe nicht. Ein Testergebnis Sensorik und/oder Fettzusammensetzung, das "befriedigend" oder "ausreichend" ist, verschlechtert das Testergebnis Inhaltsstoffe um jeweils eine Note. Ein Testergebnis Sensorik, das "mangelhaft" ist, verschlechtert das Testergebnis Inhaltsstoffe um zwei Noten.

Testmethoden

Mineralöl: nach DIN EN 16995:2017-08 mod.; die Modifikation betrifft die Verseifung und eine andere Matrix.
Weichmacher: GC-MS/MS. Pestizide: GC-MS/MS. PAK-4: GC-MS/MS. Gesamtfett: nach ASU L 13.05-3:2002-05.
Fettsäureverteilung: nach Fettextraktion mittels DGF C-VI 10/11d:2013/2019.
3-MCPD-Ester/Glycidylester: nach DGF C-VI 18:2010 mod.; die Modifikation betrifft die Messung mittels Automatisierung.
Sensorik: Beschreibende Prüfung mit anschließender Qualitätsbewertung auf der 5-Punkte-Skala nach § 64 LFGB L 00.90-14:2019-03, mod. Die Modifikation betrifft den Umfang des Prüfpanels, keine Probenverschlüsselung, keine Ermittlung der Intensitätseigenschaften, keine Aufzeichnung und Angabe des Prüfklimas, verkürzter Prüfbericht. Verkostung direkt aus dem Kühlschrank bei 7,5°C. Anzahl der Prüfer: 3. Die Bewertung der einzelnen Merkmale wird produktspezifisch mit einem entsprechenden Faktor multipliziert. Daraus ergibt sich die Gesamtbewertung.
Aroma: Untersuchung der Aromastoffe durch LRI-Kapillar-Gaschromatographie/Full-Scan MS nach Destillation, Extraktion und Anreicherung, entsprechend ASU L 00.00-106 modifiziert.

Einkauf der Testprodukte: August – Dezember 2023.

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