Ist Zahnungsgel gut für Babys? Mittel gegen Zahnungsbeschwerden im Test

Magazin September 2025: Marmelade | Autor: Dimitrij Rudenko/Jürgen Steinert/Annette Dohrmann/Heike Baier/Hannah Pompalla | Kategorie: Kinder und Familie | 28.08.2025

Baby zahnt: Was hilft? Und wir sinnvoll sind Zahnungsgele oder -öle? Wir haben 19 Produkte getestet.
Foto: Champion studio/Shuterstock

Viele Babys haben Schmerzen, wenn die ersten Zähne durch das Zahnfleisch brechen. Doch woran erkennen Eltern, wann Babys zahnen – und können spezielle Zahnungsgele oder -öle die Beschwerden lindern? Wir haben 15 Produkte getestet.

  • Es ist sehr unterschiedlich, wann Babys ihre ersten Zähne bekommen. Im Schnitt geht es ab dem sechsten Monat los. 
  • Kaut das Baby auf Gegenständen und der eigenen Hand herum, hat gerötete Wangen und fiebert – so können das unter anderem Anzeichen für kommende Zähnchen sein.
  • Wollen Eltern nicht auf Hausmittel setzen, gibt es in Drogerien und Apotheken spezielle Zahnungsgele und -öle. 
  • Wir haben 15 Produkte getestet, die rund um den Zahnungsprozess angeboten werden. Der überwiegende Teil ist zur inneren Anwendung direkt auf der Zahnleiste des Babys gedacht, vier Produkte äußerlich als Massageöle auf der Wange.

Wenn die ersten Milchzähnchen durchbrechen, kann das schmerzhaft sein. Viele Babys und Kleinkinder sind dann quengelig oder schlafen schlecht, und Eltern suchen nach Möglichkeiten, ihren Kindern den Zahnungsprozess zu erleichtern.

Aber ab welchem Alter beginnt das Zahnen und was sind die typischen Anzeichen? Und wie empfehlenswert sind spezielle Zahnungsgele oder -öle? 

Wann zahnen Babys?

Wann Babys ihre ersten Zähne bekommen, ist sehr unterschiedlich. Im Schnitt schaffen die meisten von ihnen ab dem sechsten Monat den Durchbruch: Das erste Zähnchen – meist einer der unteren Schneidezähne – schiebt sich durchs Zahnfleisch. Doch für die Kleinen ist das oft schmerzhaft, und macht ihnen entsprechend zu schaffen. 

Übrigens: Zeigt sich der erste Zahn des Babys erst mit einem Jahr, ist das weder ein Grund zur Sorge noch ein Hinweis auf Entwicklungsstörungen. Bis alle 20 Milchzähne durchgebrochen sind, vergehen im Durchschnitt zwei bis drei Jahre.

Wie erkenne ich, ob mein Baby zahnt?

Bei den wenigsten Kindern geht das Zahnen völlig problemlos über die Bühne. Sechs Anzeichen, anhand derer Sie merken, dass ein Zahn durchbricht:

  1. Das Kind ist oft quengeliger als sonst und weint häufig.
  2. Es schläft unruhig und schlecht.
  3. Es kaut auf Gegenständen oder der eigenen Hand herum.
  4. Es hat gerötete Wangen.
  5. Es fiebert möglicherweise.
  6. Es hat mehr Speichelfluss als sonst und wunde Haut um den Mund herum.

Macht Zahnen Kinder krank?

Viele Eltern stellen sich die Frage: Macht das Zahnen ihre Kinder krank? Dieser Glaube hält sich zwar hartnäckig – und stimmt dennoch nicht. Richtig ist: Zahnen und Infektionskrankheiten wie Erkältungen oder Ohrenschmerzen kommen oft zur gleichen Zeit.

Dafür gibt es mehrere mögliche Gründe, erklärt Berthold Koletzko, langjähriger Kinder- und Jugendarzt am Münchner Universitätsklinikum und Vorsitzender der Stiftung Kindergesundheit: Zwischen dem sechsten und achten Monat – also genau dann, wenn das Baby zu zahnen beginnt – lässt auch der "Nestschutz" nach. Mit dem Verlust dieser von der Mutter "geliehenen" Abwehrkräfte wird das Kind automatisch anfälliger für Infektionen.

Als weiteren Aspekt vermutet Koletzko die zunehmende Mobilität der Babys in dieser Zeit, weil sie durch den Beginn des Krabbelns vermehrt den Mikroben aus ihrer Umgebung ausgesetzt seien. Zahnen macht also weder krank noch ist es selbst eine Krankheit.

Höhe des Fiebers im Blick behalten

Gut zu wissen: Die landläufige Meinung für das "Zahnfieber" lautet, dass Kinder mit erhöhter Temperatur auf das Zahnen reagieren. Tatsächlich ist der Zusammenhang aber eher umgekehrt, erklärt die Stiftung Kindergesundheit: Die erhöhte Temperatur löse das Durchbrechen der Zähne oft erst aus, denn sie beschleunigt die Stoffwechselvorgänge im Körper.

Wichtig ist, dass Eltern die Höhe des Fiebers im Blick behalten, und es nicht pauschal aufs Zahnen schieben. Dann übersehen sie möglicherweise, wenn eine ernsthafte Erkrankung dahintersteckt.

"Fieber über 38 Grad spricht für andere Auslöser als einen durchbrechenden Zahn", sagt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ). Übersteigt die Temperatur diese Marke also deutlich, sollten Eltern ihr Kind einem Arzt oder einer Ärztin vorstellen. 

Dentinox, Mabyen & Co.: Zahnungsgele und -öle im Test

Was können Eltern nun tun, um die Zahnungsschmerzen zu lindern? In Drogerien und Apotheken gibt es sogenannte Zahnungsgele und -öle. Das sind Mittel, die entweder außen auf die Wange oder direkt auf die betroffene Zahnleiste massiert werden sollen. Doch wie sieht es mit dem Nutzen solcher Produkte aus und wie mit den Risiken?

Und das herauszufinden, haben wir 15 Zahnungsgele und -öle unter die Lupe genommen und uns Unterstützung geholt bei Prof. Manfred Schubert-Zsilavecz vom Institut für Pharmazeutische Chemie der Goethe-Universität Frankfurt. Er beurteilte die Produkte auf Grundlage der aktuellen veröffentlichten Studienlage in einem wissenschaftlichen Gutachten.

Die detaillierten Testergebnisse finden Sie im ePaper:

Mittel bei Zahnungsbeschwerden: Jetzt Ergebnisse als ePaper kaufen

Welche Hausmittel sind sinnvoll? 

Oft reichen sich junge Eltern untereinander Tipps weiter, was die Schmerzen beim Zahnen lindern kann. Und was dazu noch möglichst nachhaltig ist. Hoch im Kurs stehen natürliche Hausmittel wie Bernsteinkette, Veilchenwurzel oder kalte Möhren. Doch taugen die Beißringalternativen wirklich? Mehr dazu lesen Sie in diesem Ratgeber-Artikel: 

Weiterlesen auf oekotest.de:

Wir haben diese Produkte für Sie getestet

Testverfahren

Die ersten Milchzähnchen brechen bei Babys durchschnittlich ab dem 6. Monat durch – manchmal schmerzhaft. Wir haben in Onlineshops und Onlineapotheken sowie Drogeriemärkten 15 Produkte eingekauft, die rund um diesen Zahnungsprozess angeboten werden: der überwiegende Teil zur inneren Anwendung direkt auf der Zahnleiste des Babys, vier Produkte äußerlich als Massageöle auf der Wange.

Ein Gel ist als traditionelles Arzneimittel zugelassen und frei verkäuflich. Dieses verspricht Schmerzlinderung, die restlichen Produkte loben überwiegend eine "pflegende" oder "beruhigende" Wirkung aus und gehören damit regulatorisch in die Kategorie Kosmetik. Bezahlt haben wir zwischen 4,95 Euro und 15,55 Euro pro Packung für Füllmengen zwischen 10 und 30 Millilitern bzw. Gramm.

Bei der Einschätzung der Produkte hinsichtlich Nutzen, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit unterstützte uns Prof. Manfred Schubert-Zsilavecz vom Institut für Pharmazeutische Chemie der Goethe Uni Frankfurt mit einem wissenschaftlichen Gutachten basierend auf der aktuellen, veröffentlichten Studienlage. Spezialisierte Labore untersuchten alle Zahnungsgele und -öle in unserem Auftrag auf bedenkliche und deklarationspflichtige Duftstoffe.

In alkoholhaltigen Produkten ließen wir den Alkoholgehalt messen. Zudem erfolgten Analysen auf Formaldehyd/-abspalter und auf das potenziell hormonwirksame Vergällungsmittel Diethylphthalat (DEP).

Per Deklaration erfassten wir PEG/PEG-Derivate, Propylenglykol, Maltodextrin und synthetische Polymere. Zudem erfassten wir bedenkliche Konservierungsstoffe wie Natriumbenzoat/Benzoesäure und Süßstoffe. Die Anbieter baten wir um Angaben zu den Wirkstoffen beziehungsweise – bei Kosmetik – zu den maßgeblichen Inhaltsstoffen ihres Produkts. Lieferten sie diese nicht, orientierten wir uns an den Auslobungen.

Wir übrprüften, ob medizinische Wirkversprechen nur auf Arzneimitteln standen, nicht jedoch auf Kosmetik. Bei als "parfümfrei" ausgelobten Produkten achteten wir darauf, ob deklarationspflichtige Duftstoffe nachweisbar sind.

Ein Labor analysierte Plastik-Bestandteile der Verpackungen auf PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen. Die Anbieter der als Kosmetik eingestuften Produkte baten wir um Auskunft, ob sie in ihren Plastik- oder Aluminiumverpackungen Post-Consumer-Rezyklat (PCR) einsetzen und gegebenenfalls um Nachweise. Da Arzneimittel vom verpflichtenden Einsatz von Rezyklat in Verpackungen ausgenommen werden sollen und sie einen Beipackzettel enthalten, haben wir bei ihnen PCR und Umkarton nicht bewertet.

Bewertungslegende

Soweit nicht abweichend angegeben, handelt es sich bei den hier genannten Abwertungsgrenzen nicht um gesetzliche Grenzwerte, sondern um solche, die von ÖKO-TEST festgesetzt wurden. Die Abwertungsgrenzen wurden von ÖKO-TEST eingedenk der sich aus spezifischen Untersuchungen ergebenden Messunsicherheiten und methodenimmanenter Varianzen festgelegt, zugrunde gelegt werden die gemessenen Gehalte. Steht bei konkret benannten Analyseergebnissen "nein", bedeutet das "unterhalb der Bestimmungsgrenze" der jeweiligen Testmethode.

Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass wir die vom Hersteller versprochenen Wirkungen der Produkte – mit Ausnahme des Arzneimittels – nicht überprüft haben.

Arzneimittel

Bewertung Testergebnis Wirkstoffe: Unter dem Testergebnis Wirkstoffe führt zur Abwertung um zwei Noten: eine nur teilweise belegte Wirksamkeit, wobei der Wirkmechanismus des Wirkstoffs vorliegt, jedoch keine produktbezogenen unabhängigen, veröffentlichten klinischen Studien vorgelegt wurden (in Tabelle "teilweise"). Unter dem Testergebnis Weitere Inhaltsstoffe führen zur Abwertung um jeweils eine Note: a) synthetische Polymere; b) Propylenglykol und/oder ein gemessener Gehalt an Alkohol von mehr als 1 Ma.-%; c) Süßstoffe (hier: Saccharin).

Bewertung Testergebnis Weitere Mängel: Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führt zur Abwertung um eine Note: Keine genaue Angabe des Alkoholgehalts auf der Verpackung bei einem Babyprodukt.

Kosmetikprodukte

Bewertung Testergebnis Maßgebliche Inhaltsstoffe: Unter dem Testergebnis Maßgebliche Inhaltsstoffe führt zur Abwertung um zwei Noten: aus unserer Sicht kein Vorteil gegenüber einem herkömmlichen Babypflegeöl bei Produkten zur äußeren Anwendung oder kein Vorteil bei der Anwendung eines Kosmetikums in der Mundhöhle zur Massage der Kiefer bei Zahnungsbeschwerden.

Bewertung Testergebnis Weitere Inhaltsstoffe: Unter dem Testergebnis Weitere Inhaltsstoffe führen zur Abwertung um jeweils eine Note: a) PEG/PEG-Derivate; b) Propylenglykol und/oder ein gemessener Gehalt an Alkohol von mehr als 1 Ma.-%; c) Benzoesäure oder Natriumbenzoat; d) Maltodextrin; e) Süßstoffe (hier: Acesulfam-K, Cyclamat, Saccharin, Stevioside, Sucralose).

Bewertung Testergebnis Weitere Mängel: Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führt zur Abwertung um vier Noten: Auslobung, die nach unserer Auffassung ein medizinisches Wirkversprechen und daher nicht mit der Definition eines kosmetischen Mittels vereinbar ist. Zur Abwertung um jeweils zwei Noten führt: a) Auslobung "ohne Parfüm", obwohl in dem Produkt ein deklarationspflichtiger Duftstoff weit über der Deklarationsgrenze von 10 mg/kg gemessen wurde; b) synthetische Polymere. Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) Umkarton, der kein Glas schützt; b) ein Anteil von Rezyklaten von weniger als 30 Prozent in Relation zum Gewicht der Aluminium- oder Kunststoffverpackung, keine Angabe hierzu und/oder kein ausreichender Nachweis auf unsere Anfrage hierzu; c) deklarationspflichtiger Duftstoff nicht deklariert, aber im Labor weit über der Deklarationsgrenze von 10 mg/kg nachgewiesen; d) keine genaue Angabe des Alkoholgehalts auf der Verpackung bei einem Babyprodukt.

Das Gesamturteil beruht auf dem Testergebnis Wirkstoffe bzw. Maßgebliche Inhaltsstoffe. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "mangelhaft" oder "ungenügend" ist, verschlechtert das Testergebnis Weitere Inhaltsstoffe um zwei Noten. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "befriedigend" oder "ausreichend" ist, verschlechtert das Testergebnis Weitere Inhaltsstoffe um eine Note. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "gut" ist, verschlechtert das Testergebnis Weitere Inhaltsstoffe nicht.

Ein Testergebnis Weitere Inhaltsstoffe, das "mangelhaft" oder "ungenügend" ist, verschlechtert das Testergebnis Wirkstoffe bzw. das Testergebnis Maßgebliche Inhaltsstoffe um zwei Noten. Ein Testergebnis Weitere Inhaltsstoffe, das "befriedigend" oder "ausreichend" ist, verschlechtert das Testergebnis Wirkstoffe bzw. Maßgebliche Inhaltsstoffe um eine Note.

Testmethoden

Diethylphthalat/Polyzyklische Moschus- und Nitromoschus-Verbindungen/Cashmeran: Extraktion mit TBME, GC-MS.
Deklarationspflichtige Duftstoffe: DIN EN 16274:2021-11 (mod.), GC-MS. Analyse auf Amyl cinnamal, Amylcinnamylalkohol, Benzylalkohol, Benzylsalicylat, Cinnamyl alkohol, Cinnamal, Citral, Cumarin, Eugenol, Geraniol, Hydroxycitronellal, Hydroxyisohexyl 3-Cyclohexene Carboxaldehyde, Isoeugenol, Anise Alcohol, Benzylbenzoat, Benzylcinnamat, Citronellol, Farnesol, Hexyl Cinnamal, Butylphenyl Methylpropional, Limonen, Linalool, Methyl 2-Octynoate, Alpha-Isomethyl Ionon.
Formaldehyd/-abspalter: saure Wasserdampfdestillation, Derivatisierung mit Acetylaceton, Ausschütteln mit n-Butanol und Bestimmung mittels Fotometrie.
Alkohole: GC-FID.
PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse.

Einkauf der Testprodukte: Mai–Juli 2025

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