Nitrosamine in Luftballons: Einige enthalten die krebserregenden Stoffe

Autor: Timm Knautz/Marieke Mariani/Hannah Pompalla | Kategorie: Kinder und Familie | 20.06.2025

Nitrosamine in Luftballons: Wir haben 20 Luftballons auf Nitrosamine prüfen lassen.
Foto: Aynur_sib/Shutterstock

Nitrosamine gelten schon lange als Problem bei der Herstellung von Luftballons. Auch in diesem Test sind wir auf die krebserregenden Stoffe gestoßen – drei Produkte überschreiten sogar die gesetzlichen Grenzwerte. Es gibt aber auch Grund zum Feiern: Viele Luftballons enthalten keine oder nur Spuren von Nitrosaminen.

  • Wir haben 20 bunte Luftballonmischungen auf Nitrosamine überprüft. Eingekauft haben wir die Produkte in Drogerien, Spielwarenläden, Supermärkten und im Internet.
  • Erfreulich ist, dass in der Mehrheit der Luftballons keine oder nur Spuren von Nitrosaminen oder nitrosierbaren Substanzen stecken. 
  • Aber: Sechs Produkte enthalten Nitrosamine in Mengen, die wir abwerten. Teils überschreiten die nachgewiesenen Gehalte sogar die gesetzlichen Grenzwerte.

Luftballons dürfen auf keinem Kindergeburtstag fehlen. Aber birgt der bunte Partyspaß Risiken für unsere Kleinsten? Und können wir Ballons bedenkenlos mit dem Mund aufpusten? Durch den Mundkontakt können schließlich Nitrosamine leicht in bedenklichen Mengen in den Körper gelangen und dort potenziell Schaden anrichten.

Aber woher stammen Nitrosamine eigentlich, warum sind sie schädlich, und was tut der Gesetzgeber?

Warum sind Nitrosamine gefährlich?

Nitrosamine können über Stoffwechselprozesse in Lebewesen selbst gebildet oder aus externen Quellen aufgenommen werden. Lebensmittel, Arzneimittel, Kosmetik, Tabakerzeugnisse und Alltagsgegenstände sind mögliche Eintragswege. Bei der Herstellung von Latexprodukten entstehen sie durch den Einsatz bestimmter Vulkanisationsbeschleuniger.

Viele Nitrosamine gelten als sogenannte genotoxische Kanzerogene – sie wirken also erbgutverändernd und krebserregend, und das schon in geringen Mengen.

Wer Nitrosamine vermeiden will, sollte Luftballons besser nur mit einer Luftpumpe aufblasen.
Wer Nitrosamine vermeiden will, sollte Luftballons besser nur mit einer Luftpumpe aufblasen. (Foto: tawanroong/Shutterstock)

Gesetzgeber hat strenge Grenzwerte festgelegt

Der Gesetzgeber hat deshalb bereits 2009 für Spielzeuge aus Natur- oder Synthesekautschuk, die dazu bestimmt sind, in den Mund genommen zu werden, strenge Migrationsgrenzwerte festgelegt.

Danach dürfen Luftballons nicht mehr als 0,05 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) Nitrosamine und 1 mg/kg nitrosierbare Stoffe freisetzen. Um das Risiko zu minimieren, gilt bei krebserregenden Stoffen das sogenannte ALARA-Prinzip: "As low as reasonably achievable" – die Belastung soll so niedrig wie irgend möglich gehalten werden.

Nitrosamine in Luftballons: Problem ist schon lange bekannt

Schon seit über 20 Jahren warnen zudem Behörden und Umweltorganisationen immer wieder vor krebserregenden Nitrosaminen in Luftballons. Auch in unserem letzten Luftballon-Test vor 16 Jahren war fast jede zweite Luftballonmarke mit erhöhten bis stark erhöhten Nitrosamingehalten belastet.

Nun ist das Problem schon lange bekannt, auch gesetzliche Regelungen existieren bereits seit geraumer Zeit. Die Industrie hatte also genug Gelegenheit, an ihren Produktionsprozessen zu feilen, um die Ballons in besserer Qualität herzustellen. Doch ist das gelungen?

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Tedi, dm & Co.: Luftballons im Test

Um das herauszufinden, haben wir 20 Luftballonmischungen im Labor auf Nitrosamine und ihre Vorstufen, sogenannte nitrosierbare Substanzen untersuchen lassen. Die gute Nachricht: Das Labor hat in knapp drei Vierteln der getesteten Produkte keine oder nur Spuren an Nitrosaminen oder nitrosierbaren Substanzen nachgewiesen.

Das bedeutet aber auch, dass wir in einigen Luftballons im Test nach wie vor fündig geworden sind. Drei Produkte enthalten sogar mehr Nitrosamine als gesetzlich erlaubt. Sie fallen daher durch.

Der Spitzenreiter enthält fast dreimal so viel Nitrosamine, wie es der Grenzwert erlaubt und überschreitet zusätzlich auch den Grenzwert für nitrosierbare Substanzen.

Hersteller in der Verantwortung

Und was nun? Selbst wenn auf der Verpackung steht, dass die Ballons nur mit einer Luftpumpe aufgeblasen werden sollten, pusten dennoch viele Menschen Luftballons mit dem Mund auf.

Wir fordern deshalb von den Herstellern der betroffenen Produkte, dass sie ihre Qualitätssicherungsprozesse noch weiter verbessern, um sicherzustellen, dass ihre Luftballons in Zukunft frei von Nitrosaminen und nitrosierbaren Substanzen sind. Durch den Einsatz weniger problematischer Vulkanisationsbeschleuniger und engmaschige Kontrollen sollte das möglich sein.

Tipps zum Kauf und Umgang mit Luftballons

Das rät ÖKO-TEST:

  1. Lassen Sie Kinder Luftballons auf keinen Fall in den Mund nehmen oder ablecken.
  2. Auch Erwachsene verwenden vorzugsweise eine Pumpe, um Luftballons aufzublasen. So minimieren Sie das Risiko der oralen Aufnahme möglicher Nitrosamine.
  3. Kinder unter acht Jahren sollten nicht unbeaufsichtigt mit unaufgeblasenen Luftballons spielen. Sie stellen eine Erstickungsgefahr dar.
  4. Achten Sie vor dem Kauf darauf, ob das Produkt die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt und auf dem Etikett eine CE-Kennzeichnung sowie Hinweise zur sicheren Verwendung stehen.
  5. Entsorgen Sie beschädigte oder kaputte Luftballons im Restmüll. Sie gehören weder in die Natur noch in den Biomüll oder auf den Kompost.

Weiterlesen auf oekotest.de:

Wir haben diese Produkte für Sie getestet

Testverfahren

Wir haben 20 bunte Luftballonmischungen in Drogerien, Spielwarenläden, Supermärkten und im Internet eingekauft. Auf bedruckte, glitzernde oder folierte Produkte haben wir bei unserer Auswahl verzichtet. Die günstigsten Luftballons kosteten 0,44 Euro, die teuersten 4,16 Euro; zur besseren Vergleichbarkeit haben wir den Preis jeweils auf zehn Stück umgerechnet.

Vergangene Tests sowie Überprüfungen verschiedener Untersuchungsämter und Umweltorganisationen stellten in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder krebserregende Nitrosamine und deren Vorstufen in Luftballons fest. Grund genug, die Produkte erneut in einem spezialisierten Labor auf Nitrosamine und nitrosierbare Vorstufen untersuchen zu lassen.

Bei den Herstellern fragten wir nach, wo die Produkte hergestellt wurden, und erfassten in der Tabelle außerdem, wo wir die Luftballons eingekauft haben, um Verbraucherinnen und Verbrauchern Orientierung zu geben.

Bewertungslegende

Soweit nicht abweichend angegeben, handelt es sich bei den hier genannten Abwertungsgrenzen nicht um gesetzliche Grenzwerte, sondern um solche, die von ÖKO-TEST festgesetzt wurden. Die Abwertungsgrenzen wurden von ÖKO-TEST eingedenk der sich aus spezifischen Untersuchungen ergebenden Messunsicherheiten und methodenimmanenter Varianzen festgelegt, zugrunde gelegt werden die gemessenen Gehalte. Steht bei konkret benannten Analyseergebnissen "nein", bedeutet das "unterhalb der Bestimmungsgrenze" der jeweiligen Testmethode.

Bewertung Testergebnis Nitrosamine: Unter dem Testergebnis Nitrosamine führt zur Abwertung um jeweils fünf Noten: a) ein gemessener Gehalt an Nitrosaminen, der den gesetzlichen Grenzwert von 0,05 mg/kg gesichert überschreitet (in Tabelle: "über Grenzwert"); b) ein gemessener Gehalt an nitrosierbaren Verbindungen, der den gesetzlichen Grenzwert von mehr als 1 mg/kg gesichert überschreitet, sofern nicht bereits wegen des Gehalts an Nitrosaminen um fünf Noten abgewertet wurde (in Tabelle: "über Grenzwert").

Zur Abwertung um vier Noten führt: ein gemessener Gehalt an Nitrosaminen, der den gesetzlichen Grenzwert von mehr als 0,05 mg/kg überschreitet (in Tabelle: "stark erhöht"). Zur Abwertung um zwei Noten führt: ein gemessener Gehalt an Nitrosaminen von 0,025 bis 0,05 mg/kg, der den gesetzlichen Grenzwert zu mehr als 50 bis 100 Prozent ausschöpft (in Tabelle: "erhöht").

Testmethoden

N-Nitrosamine und N-nitrosierbare Stoffe: gemäß DIN EN 71-12:2017-03.

Anbieter

Avalloons N.V., Sempertex Europe, Mieenbroekstraat 43, 3600 Genk, Tel. +32 (0)89 235758;

Comercial Persan S.A., Polígono Industrial Cabezo Cortado, Carretera Madrid, Km 388, 30100 Espinardo (Murcia), Spanien, Tel. +34 / 968 306 612;

dm-Drogerie Markt GmbH + Co. KG, Am dm-Platz 1, 76227 Karlsruhe, Tel. 0800/3658633;

FairTradeCenter GmbH, Am Dolmen 4, 24782 Büdelsdorf, Tel. 04331/95 88 050;

Globos-Luftballon GmbH, Brookstieg 21, 22145 Stapelfeld, Tel. 040/642184-0;

HEMA GmbH & Co. KG Deutschland, Trentelgasse 2, 45127 Essen, Tel. 020147/89611;

Karaloon GmbH, Schlosserstraße 31, 59399 Olfen, Tel. 02595/21298-0;

Lennartz Stangier GbR, Leckerhorstweg 25, 58642 Iserlohn, Tel. 01525-2105898;

Melloc Handelsgesellschaft & Agentur mbh, Nartenstr. 20-22, 21079 Hamburg, Tel. 040/303935-400;

NingBo FengEr MaoYi YouXian GongSi, No.125, Tuan adjoining village, Xidian Township, - Ningbo, Ninghai County, Zhejiang Province, China, Tel. +86 13185908481;

Papstar GmbH, Daimlerstraße 4-8, 53925 Kall, Tel. 02441/83-0;

PartyDeco sp. z o.o. sp. k., ul. Piskorskiego 11, 70-809 Szcecin, Polen, Tel. +48 91 433 81 97;

Procos S.A., 56th km, National Road Athens-Halkida, 32011 Inofita Viotia, Griechenland, Tel. +30 / 22620-31434;

Rico Design GmbH & Co. KG, Industriestr. 19-23, 33034 Brakel, Tel. 05251/2882280;

Riethmüller Europe GmbH / Amscan Europe GmbH, Dettinger Str. 148, 73230 Kirchheim, Tel. 07021/926-0;

Stylex Schreibwaren GmbH, Londoner Str. 14, 48455 Bad Bentheim, Tel. 0421/835166-0;

TIB Heyne & Co. GmbH, Konsul-Smidt-Straße 8b, 28217 Bremen, Tel. 0421/380 105 70;

Tradefinder BV, Diakenhuisweg 15, 2031 AP Haarlem, Niederlande Tel. +31 (0)23 - 511 2515;

Einkauf der Testprodukte: März – April 2025.

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