Auch Amazon muss nach OLG-Urteil Herkunft von Obst und Gemüse angeben
Jeder Supermarkt vor Ort muss den Verbrauchern sagen, woher das Obst und Gemüse in der Auslage stammt. So schreibt es das Gesetz vor. Geht aber nicht beim Online-Versand, behauptete Amazon vor Gericht. Und zahlt jetzt Lehrgeld.