Sonnencreme im Test: Es geht ohne den verbotenen Weichmacher DnHexP

Magazin Juni 2025: Sonnencreme | Autor: Sarah Becker/Marieke Mariani/Lena Wenzel | Kategorie: Kosmetik und Mode | 28.05.2025

Sonnencremes mit LSF 50/50+ im Test: Welche Sonnenschutzmittel überzeugen?
Foto: DenysPop/Shutterstock

Egal ob am Strand, am Pool oder im Park – für die meisten Menschen ist Sonnenschutz unverzichtbar. Doch wie gut schneiden die Produkte im Test ab? Und spielt der verbotene Weichmacher DnHexP noch eine Rolle? Wir haben 26 Sonnencremes mit LSF 50/50+ überprüft.

  • Im Test: 26 Sonnenschutzmittel mit hohem (LSF 50) und sehr hohem (LSF 50+) Lichtschutzfaktor, zwei davon sind zertifizierte Naturkosmetik. Umgerechnet auf 200 Milliliter zahlten wir dafür zwischen 3,16 und 47,98 Euro. 
  • Zwei Sonnencremes schneiden mit Bestnote ab und überzeugen uns auf ganzer Linie. Zwölf weitere sind immerhin "gut". 
  • Lichtschutzfaktor in der Prüfung: Elf Produkte erreichten nach unserer Messung weniger als die ausgelobte Schutzleistung. 
  • In der Kritik: Der verbotene Weichmacher DnHexP, potenziell hormonwirksames Octocrylen und Silberchlorid, aufgebracht auf Titandioxid als Konservierungsmittel. 
  • Trotz der Debatte um Weichmacher in UV-Filtern und möglicher Bedenken: Man sollte nie auf ausreichenden Sonnenschutz verzichten. UV-Strahlung ist die Hauptursache für die Entstehung von Hautkrebs.  

Je brauner die Haut nach dem Sommerurlaub, desto besser – dieses Schönheitsideal galt lange als gesetzt. Dafür verzichtete man schon mal ganz auf Sonnenschutz oder verwendete allenfalls eine Sonnencreme mit niedrigem Lichtschutzfaktor (LSF). Inzwischen wissen wir: UV-Strahlung lässt die Haut schneller altern und, noch wichtiger, erhöht maßgeblich das Hautkrebsrisiko. Aus gutem Grund ist LSF 50 für viele Menschen heute der Mindeststandard.

Beste Sonnencreme LSF 50/50+? 26 Sonnencremes im Test 

Als Faustregel gilt: Je höher der LSF, desto höher das Schutzniveau. Lange hat ÖKO-TEST auf die Bestimmung des LSF verzichtet, da aussagekräftige Ergebnisse nur mit einer Messung auf echter Haut am lebenden Menschen (in vivo) möglich waren. Wir wollten niemanden wegen unserer Tests einem Risiko für Hautschäden aussetzen.

Mit einer vor wenigen Monaten als ISO-Norm etablierten, neuen Prüfmethode ist nun eine Bestimmung des LSF ohne menschliche Haut (in vitro) möglich. Mit dieser haben wir den LSF von 26 Sonnenschutzmitteln messen lassen. Natürlich spielten bei der finalen Bewertung der Produkte auch noch andere Kriterien eine Rolle. Mit insgesamt zwei "sehr guten" und zwölf "guten" Sonnencremes steht dem gut geschützten Aufenthalt in der Sommersonne nichts im Wege.

Um den Sonnenschutz aufrechtzuerhalten, ist es wichtig, sich großflächig und wiederholt einzucremen.
Um den Sonnenschutz aufrechtzuerhalten, ist es wichtig, sich großflächig und wiederholt einzucremen. (Foto: PeopleImages.com - Yuri A/Shutterstock)

Wie steht es um den Lichtschutzfaktor? 

Der Lichtschutzfaktor passt aus unserer Sicht nicht immer. Zehn der Sonnencremes im Test erreichten nach unserer Messung nur weniger als drei Viertel der ausgelobten Schutzleistung, eines schaffte nicht einmal ein Drittel.

Die Hersteller meldeten zurück, dass sie den LSF ihrer Sonnenschutzmittel nach der zum Zeitpunkt der Produkteinführung einzig gültigen ISO-Methode in vivo haben bestimmen lassen. Da verschiedene Prüfmethoden durchaus unterschiedliche Ergebnisse liefern können, akzeptierten wir bei der Bewertung eine gewisse Abweichung, innerhalb derer das Produkt aus unserer Sicht noch immer einen ausreichenden Sonnenschutz bietet.

Lag der mit der In-vitro-Methode gemessene LSF mehr als 25 Prozent unter dem auf der Verpackung versprochenen, zogen wir zwei Noten im Testergebnis Lichtschutzfaktor ab. Bei einer Abweichung von mehr als 50 Prozent bietet das Produkt aber aus unserer Sicht keinen akzeptablen Schutz mehr. Auch das war im Test der Fall. 

Sonnencreme im Test: Jetzt Ergebnisse als ePaper kaufen

Verbotener Weichmacher in Sonnencremes im Test? 

Kommen wir auf den verbotenen Weichmacher zu sprechen, der im vergangenen Jahr Schlagzeilen machte: Im Urin von Kindergartenkindern war der Phthalatweichmacher Di-n-hexylphthalat (DnHexP) nachgewiesen worden. Er ist von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als reproduktionstoxisch eingestuft.

Untersuchungen machten als mögliche Ursache Sonnenschutzmittel mit dem chemischen UV-Filter Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoat (DHHB) aus. Natürlich ließen wir auch in diesem Test alle Produkte auf DnHexP untersuchen – und wurden fündig.

Es geht auch ohne DnHexP-Verunreinigung

Laut einem aktuellen Bericht des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Februar 2025 sehen die amtlichen Untersuchungseinrichtungen bundesweit Gehalte von mehr als einem Milligramm pro Kilogramm DnHexP in kosmetischen Mitteln als technisch vermeidbar an.

Daran orientiert ziehen wir vier Noten ab, wenn eine Sonnencreme im Test diesen Wert überschreitet. Liegen die Gehalte an DnHexP unter diesem Orientierungswert, bewerten wir sie als Spuren – für die wir keine Minuspunkte verteilen.  

Wichtiger Hinweis: Von keiner der nachgewiesenen Mengen geht eine unmittelbare Gesundheitsgefahr aus. Neun DHHB-haltige Sonnenschutzmittel in unserem Test zeigen aber, dass es auch ohne nachweisbare DnHexP-Verunreinigung geht.

Erstaunlich ist, dass das Labor auch geringe Mengen an DnHexP in einer Sonnencreme fand, die kein DHHB enthält. Woher es stammt, lässt sich nicht genau sagen. Mögliche Eintragswege können auch Kunststoffe in der Produktion oder Verpackung sein. Wir finden, Hersteller sollten daran arbeiten, DnHexP-freie Produkte anzubieten – unabhängig vom Eintragsweg.  

Hormonwirksames Octocrylen in Sonnenschutz 

Von den weiteren chemischen UV-Filtern, die die Hersteller einsetzen, kritisieren wir in diesem Test nur einen: Octocrylen. Es hat sich in Zellversuchen als hormonell wirksam erwiesen. Da Octocrylen mit der Zeit krebserregendes Benzophenon freisetzen kann, ließen wir die betroffenen Produkte auch darauf untersuchen. Glücklicherweise fand das Labor nur geringe Mengen, die wir nicht abwerten.

Die anderen verwendeten UV-Filter gelten nach derzeitigem wissenschaftlichen Stand nicht als gesundheitlich problematisch, wobei in diesem Bereich stets weiter geforscht wird.

Kritik an Sonnencremes im Test mit Silberchlorid 

Was aus unserer Sicht auch nicht sein muss, ist, dass Hersteller in ihren Rezepturen Silberchlorid, aufgebracht auf Titandioxid, als Konservierungsmittel einsetzen. Daran haben wir gleich zwei Kritikpunkte: Zum einen halten wir Silber in Kosmetik generell für problematisch, da der Einsatz in Alltagsprodukten Keime resistent gegen Silber machen kann, was die Wirksamkeit im medizinischen Bereich gefährdet.

Zum anderen vermissen wir einen Hinweis, dass Produkte mit Silberchlorid nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet sind. Zwar richten sich diese Sonnencremes nicht explizit an Kinder, weshalb der Hinweis nicht zwingend vorgeschrieben ist, dennoch finden wir, dass in Familien Groß und Klein durchaus dieselbe Sonnencreme verwenden – erst recht mit LSF 50. Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes wäre der Hinweis aus unserer Sicht daher sehr hilfreich.  

Kann eine Sonnencreme wirklich "korallenfreundlich" sein? 

Kritik gibt es auch aus Umweltgründen. Wir halten Werbung mit "meeresfreundlich", "korallenfreundlich" oder "korallenfreundliche Rezeptur" sowie "umweltfreundliche UV-Filter" für übertrieben – vor allem, wenn das Produkt chemische UV-Filter enthält, die potenziell schädlich für Meeresorganismen sein könnten. Wir werten diese Auslobungen deshalb unter den Weiteren Mängeln ab.  

Zum Hintergrund: Die meisten Hersteller verzichten inzwischen auf als besonders korallenschädlich bekannte UV-Filter wie Octocrylen, Oxybenzon (Benzophenon- 3) und Octinoxat (Ethylhexylmethoxycinnamat). Sie berufen sich dabei gern auf das Hawaiianische Riffgesetz und die darin verbotenen chemischen Filter. Doch macht deren Abwesenheit ein Sonnenschutzmittel automatisch zu einem unschädlichen Produkt?

Eine am Institut für Biologie und Meeresforschung der Universität von Plymouth durchgeführte Übersichtsstudie kam erst vor Kurzem zu dem Schluss, dass viele der vorliegenden Studien sich nur mit ausgewählten UV-Filtern und Effekten auf bestimmte Korallenarten beschäftigt hätten. Die Forschenden fordern deshalb für die Zukunft einen breiteren Forschungsansatz, der auch andere UV-Filter umfasst, um die grundlegenden und langfristigen Auswirkungen auf Meeresorganismen realistisch überblicken zu können.

Kindersonnencremes bei ÖKO-TEST 

Das könnte Sie auch interessieren: Wir haben im vergangenen Jahr 24 Sonnencremes für Babys und Kinder mit hohem und sehr hohem Lichtschutzfaktor (LSF 50/50+) getestet. Ergebnis: Acht schnitten mit "sehr gut" ab. Mehr dazu lesen Sie, wenn Sie auf folgenden Kasten klicken: 

Sonnencremes im Test plus FAQ

Rund um das Thema Sonnenschutz gibt es viele Fragen. Deshalb erhalten Sie nicht nur die Testergebnisse im ePaper, sondern auch ein FAQ, das viele Antworten liefert. Es geht um folgende Fragen: 

  • Ab welchem UV-Index brauche ich Sonnenschutz?
  • Kann ich bei bewölktem Himmel oder im Schatten Sonnenbrand bekommen?
  • Wie hoch sollte der Lichtschutzfaktor sein?
  • Wie viel Sonnencreme muss ich auftragen?
  • Wann sollte ich nachcremen?
  • Chemische vs. mineralische UV-Filter: Was ist besser?
  • Kann ich Sonnencreme von letztem Sommer noch benutzen?
Jetzt kaufen: Sonnencremes im Test + FAQ

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Wir haben diese Produkte für Sie getestet

Testverfahren

Für unseren Test kauften wir in Drogerien, Supermärkten, bei Discountern und in Onlineshops 26 Sonnenschutzmittel mit hohem (50) und sehr hohem (50+) Lichtschutzfaktor, zwei davon sind zertifizierte Naturkosmetik. Umgerechnet auf 200 Milliliter zahlten wir dafür zwischen 3,16 und 47,98 Euro.

Alle Produkte ließen wir im Labor auf verschiedene Parameter untersuchen: Es erfolgten Analysen auf Formaldehyd/-abspalter und PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung. Außerdem ließen wir ein Phthalat-Screening und eine Untersuchung auf deklarationspflichtige Duftstoffe, polyzyklische und Nitro-Moschusverbindungen sowie Cashmeran durchführen.

Anhand der Deklaration erfassten wir chemische und mineralische UV-Filter, PEG/PEG-Derivate, synthetische Polymere und Silikone. Waren mineralische Substanzen deklariert, ließen wir die betreffenden Produkte im Labor auf Schwermetalle untersuchen. Ebenfalls auf dem Prüfprogramm standen der Nanoanteil von Titandioxid und Zinkoxid sowie eine Analyse auf Silber, wenn Silberchlorid in der Inhaltsstoffliste auftauchte.

Erstmals ließen wir in diesem Test mit der neuen In-vitro-Methode ISO 23675:2024 auch den Lichtschutzfaktor bestimmen. Außerdem prüften wir, ob Kunststoffflaschen oder -tuben in einem unnötigen Umkarton stecken und fragten die Hersteller, ob sie für ihre Kunststoffverpackungen Recyclingmaterial aus dem Wertstoffkreislauf verwenden; falls ja, baten wir um entsprechende, ausreichende Belege.

Zu guter Letzt nahmen wir das Kleingedruckte unter die Lupe: Sind die vom Industrieverband IKW vorgegebenen Warn- und Anwendungshinweise zur Prävention von Hautkrebs vollständig vorhanden? An einigen Stellen sind diese aus unserer Sicht verständlicher und konkreter als die Empfehlungen der EU-Kommission, weshalb wir uns daran orientieren.

Darüber hinaus prüften wir die Verpackungen auf Umweltauslobungen und Auslobungen wie "korallenfreundlich" oder "meeresfreundlich" sowie "hypoallergen", die wir kritisieren. Bei Produkten mit Silberchlorid suchten wir auf der Verpackung nach einem Hinweis, dass das Produkt nicht bei Kindern unter 3 Jahren angewendet werden sollte. Bei Wirkversprechen wie "straffende Sonnencreme" fragten wir beim Hersteller nach konkreten, produktbezogenen Belegen für die Anti-Aging-Auslobung.

Bewertungslegende

Soweit nicht abweichend angegeben, handelt es sich bei den hier genannten Abwertungsgrenzen nicht um gesetzliche Grenzwerte, sondern um solche, die von ÖKO-TEST festgesetzt wurden. Die Abwertungsgrenzen wurden von ÖKO-TEST eingedenk der sich aus spezifischen Untersuchungen ergebenden Messunsicherheiten und methodenimmanenter Varianzen festgelegt, zugrunde gelegt werden die gemessenen Gehalte. Steht bei konkret benannten Analyseergebnissen "nein", bedeutet das "unterhalb der Bestimmungsgrenze" der jeweiligen Testmethode.

Bei Richt- und Orientierungswerten handelt es sich um rechtlich nicht bindende Werte, die eingehalten werden sollten, während rechtlich bindende Grenzwerte eingehalten werden müssen.

Bewertung Testergebnis Inhaltsstoffe: Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führt zur Abwertung um vier Noten: ein gemessener Gehalt an DnHexP von mehr als 1 mg/kg (in Tabelle: "DnHexP"). Dieser Wert ist angelehnt an das Vorgehen der amtlichen Untersuchungsämter.

Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) PEG/PEG-Derivate; b) ein gemessener Gehalt eines deklarationspflichtigen Duftstoffs, der potenziell Allergien auslösen kann, von mehr als 10 mg/ kg (hier: Hydroxycitronellal); c) ein Gehalt an Silberchlorid bis 0,004 Prozent, basierend auf einem gemessenen Gehalt an Silber (in der Tabelle: "Silberverbindung"); d) ein bedenklicher UV-Filter (hier: Octocrylen).

Bewertung Testergebnis Lichtschutzfaktor: Unter dem Testergebnis Lichtschutzfaktor führt zur Abwertung um vier Noten: ein gemessener Lichtschutzfaktor, der zu mehr als 50 Prozent vom deklarierten Lichtschutzfaktor abweicht (in Tabelle: "inakzeptabel"). Zur Abwertung um zwei Noten führt: ein gemessener Lichtschutzfaktor, der zu mehr als 25 bis 50 Prozent vom deklarierten Lichtschutzfaktor abweicht (in Tabelle: "akzeptabel"). Ein deklarierter LSF 50+ entspricht einem gemessenen LSF 60.

Bewertung Testergebnis Weitere Mängel: Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führt zur Abwertung um vier Noten: keine vollständige, produktbezogene Wirksamkeitsstudie mit Ergebnissen für das konkrete Produkt zum Wirkversprechen vorgelegt (Eco Elio: "straffende Sonnencreme"). Zur Abwertung um jeweils zwei Noten führen: a) Silikone und/oder synthetische Polymere als weitere Kunststoffverbindungen; b) fehlender Hinweis bei Produkten mit dem Konservierungsmittel "Silberchlorid, aufgebracht auf Titandioxid", dass diese nicht bei Kindern unter drei Jahren angewendet werden sollen. Gemäß Anhang V Nr. 52 der EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 darf das Konservierungsmittel nicht in Mitteln für Kinder unter drei Jahren verwendet werden.

Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) Umkarton, der kein Glas schützt; b) ein Anteil von Rezyklaten (Post-Consumer- Rezyklat, PCR) von weniger als 30 Prozent in Relation zum Gesamtgewicht der Kunststoffverpackung, keine Angabe hierzu und/oder kein ausreichender Nachweis auf unsere Anfrage; c) Werbung mit "hypoallergen", da aus unserer Sicht diese nicht konkret definierte Aussage keine Hilfe für den Verbraucher darstellt; d) Werbung mit "korallenfreundlich" oder einer vergleichbaren missverständlichen Auslobung auf einer Sonnencreme, die zwar auf besonders korallenschädliche UV-Filter verzichtet, aber andere Inhaltsstoffe, etwa chemische UV-Filter, enthält, die Wasserorganismen schaden können; e) fehlende Angabe "nano" bei dem als UV-Filter eingesetzten Titandioxid und/oder Zinkoxid in der Liste der Inhaltsstoffe gemäß EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 und der Empfehlung 2022/C 229/01 der EU-Kommission zur Definition von Nanomaterial, wenn das in den Produkten enthaltene Titandioxid und/oder Zinkoxid mehr als 50 Prozent nanoförmig vorliegt; f) unvollständige oder fehlende Anwendungs- und Warnhinweise nach den Empfehlungen des Industrieverbands Körperpflege- und Waschmittel (IKW) auf der Verpackung oder auf dem Beipackzettel: 1= Intensive Mittagssonne meiden. 2 = Vor dem Sonnen auftragen. 3 = mehrfach auftragen, um den Lichtschutz aufrecht zu erhalten, insbesondere nach dem Aufenthalt im Wasser. 4 = Sonnenschutz mittel großzügig auftragen. Geringe Auftragsmengen reduzieren die Schutzleistung. 5 = Babys und Kleinkinder vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. 6 = Für Babys und Kleinkinder schützende Kleidung sowie Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF größer als 25) verwenden. 7 = Auch Sonnenschutzmittel mit hohen Lichtschutzfaktoren bieten keinen vollständigen Schutz vor UV-Strahlen.

Das Gesamturteil beruht zu gleichen Teilen auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe nach Berücksichtigung des Testergebnisses Weitere Mängel und dem Testergebnis Lichtschutzfaktor. Es wurde kaufmännisch gerundet.

Ist das Testergebnis Inhaltsstoffe vor Berücksichtigung des Testergebnisses Weitere Mängel oder das Testergebnis Lichtschutzfaktor "mangelhaft", kann das Gesamturteil nicht besser sein. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "mangelhaft" oder "ungenügend" ist, verschlechtert das Testergebnis Inhaltsstoffe um zwei Noten. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "befriedigend" oder "ausreichend" ist, verschlechtert das Testergebnis Inhaltsstoffe um eine Note. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "gut" ist, verschlechtert das Testergebnis Inhaltsstoffe nicht.

Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass wir die (vom Hersteller versprochenen) Wirkungen der Produkte – außer bestimmte Wirkversprechen durch entsprechende Studien – nicht überprüft haben; Messung des LSF ausgenommen.

Testmethoden

Deklarationspflichtige Duftstoffe: DIN EN 16274:2021-11 (mod.), GC-MS; nach Zugabe von Wasser und organischem Lösungsmittel werden die Allergene durch Flüssig-Flüssig-Extraktion aus den Proben extrahiert. Ein Aliquot des organischen Extrakts wird mit GC-MS analysiert.

Polyzyklische Moschus- und Nitromoschus-Verbindungen/Cashmeran: Extraktion mit TBME, GC-MS.

Formaldehyd/-abspalter: saure Wasserdampfdestillation, Derivatisierung mit Acetylaceton, Ausschütteln mit n-Butanol und Bestimmung mittels Fotometrie.

Phthalate: SOP-Nr. 0031:2020-01 (GC-MSD). Untersucht wurde auf: Benzylbutyl-Phthalat, Di-2-ethoxyethyl-Phthalat, Di-2-Propylheptylphthalat, Di-n-hexyl-Phthalat, Di-n-octyl-Phthalat, Di-n-propyl-Phthalat, Dibutoxyethyl-Phthalat, Dibutyl-Phthalat, Dicyclohexyl-Phthalat, Diethyl-Phthalat, Diethylhexyl-Phthalat, Diisobutyl-Phthalat, Diisodecyl-Phthalat, Diisoheptyl Phthalat, Diisohexyl-Phthalat, Diisononyl-Phthalat, Diisopentylphthalat, Dimethoxyethyl-Phthalat, Dimethyl-Phthalat, Dipentyl-Phthalat, Hexyl-2-ethylhexyl-Phthalat.

Anwendungs- bzw. Warnhinweise gemäß IKW, Stand April 2022: 1. Intensive Mittagssonne vermeiden; 2. Vor dem Sonnen auftragen; 3. Mehrfach auftragen, um den Lichtschutz aufrecht zu erhalten, insbesondere nach dem Aufenthalt im Wasser; 4. Sonnenschutzmittel großzügig auftragen. Geringe Auftragsmengen reduzieren die Schutzleistung; 5. Babys und Kleinkinder vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. 6. Für Babys und Kleinkinder schützende Kleidung sowie Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF größer als 25) verwenden; 7. Auch Sonnenschutzmittel mit hohen Lichtschutzfaktoren bieten keinen vollständigen Schutz vor UV-Strahlen. https://www.ikw.org/fileadmin/IKW_Dateien/downloads/Schoenheitspflege/2022_IKW-Hinweise_zur_Wirksamkeit_und_zur_Auslobung_von_Sonnenschutzmitteln.pdf

Elemente: Totalaufschluss in der Mikrowelle, Bestimmung mittels ICP-MS; Beim Elemente-Screening sind folgende Elemente analysiert worden: Aluminium, Arsen, Cadmium, Cobalt, Chrom, Kupfer, Quecksilber, Nickel, Blei, Antimon, Zinn, Titan, Thallium und Zink.

Silber: Totalaufschluss in der Mikrowelle, Bestimmung mittels ICP-MS.

Nanomaterial: ISO/TS 19590:2019 SingleParticle ICP/MS nach Herstellung einer Dispersion mittels Ultraschallsonotrode.

PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse.

Benzophenon: Extraktion mit THF/Methanol LC-MS/MS.

Lichtschutzfaktor: ISO 23675:2024.

PEG/PEG-Derivate, synthetische Polymere und Silikone: per Deklaration

Einkauf der Testprodukte: März 2025

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