Viele feste Conditioner im Test erhalten die Bestnote

ÖKO-TEST Jahrbuch für 2026 | Autor: Dimitrij Rudenko/Marieke Mariani/Rebecca Welsch | Kategorie: Kosmetik und Mode | 09.10.2025

Feste Conditioner im Test: Welche Produkte sind empfehlenswert?
Foto: ÖKO-TEST

Feste Haarspülungen sind minimalistisch und sparen wertvolle Ressourcen. Da ist es erfreulich, dass viele Produkte in unserem Test mit Bestnote abschneiden. Ein paar fallen jedoch negativ auf. Die Kritik: Potenziell krebserregendes Talkum, ein bedenklicher Duftstoff und synthetische Polymere.

  • Im Test: 13 feste Haarspülungen, darunter viermal zertifizierte Naturkosmetik. Für 60 Gramm bezahlten wir zwischen 2,95 und 13,99 Euro.
  • Viele Produkte sind mit "sehr gut" empfehlenswert. Die Preise sind zwar oft höher als die flüssiger Haarspülungen, aber feste Kosmetik ist häufig ergiebiger.
  • In der Kritik stehen Talkum, Cashmeran und synthetischen Polymere.

Aktualisiert am 9.10.2025 | Feste Kosmetik liegt nach wie vor im Trend. Sie ist ergiebig, braucht wegen ihres verschwindend geringen Wasseranteils keine Konservierungsstoffe und spart noch dazu jede Menge Verpackungsmüll. Unser Test von 13 festen Spülungen bestätigt das: Alle Produkte kommen ohne Plastikverpackung aus. Ein wertvoller Beitrag zum Umweltschutz, den wir gerne loben. 

Weniger lobenswert: Ein paar Produkte fallen wegen problematischer Inhaltsstoffe auf. Manche davon offenbaren sich schon beim Blick auf die Inhaltsstoffliste, andere brachte erst die Laboranalyse zum Vorschein.

(Foto: ÖKO-TEST)

Feste Conditioner im Test: Krebsverdächtiges Talkum gefunden

Doch was sind das für Inhaltsstoffe, die wir kritisieren? Beginnen wir mit Talkum. Dabei handelt es sich um ein Mineral, das in Kosmetika unter anderem als Trennmittel oder Füllstoff eingesetzt wird. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) hat Talkum im Jahr 2024 bewertet und es als "wahrscheinlich krebserregend für Menschen" (Gruppe 2A) eingestuft.

Zudem hat der Ausschuss für Risikobeurteilung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vorgeschlagen, Talkum als CMR-Stoff der Kategorie 1B ("wahrscheinlich krebserregend beim Menschen") einzustufen. Wir haben uns deshalb aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes dazu entschieden, Talkum abzuwerten. In den neuen Risikobewertungen geht es nicht mehr nur um potenzielle Verunreinigungen von Talkum mit Asbest, sondern um den Stoff selbst.

Aus Sicht der ECHA gebe es genügend Hinweise, dass Talkum bei verschiedenen Tierarten Krebs auslösen und auch beim Menschen Eierstockkrebs nach dem Einsatz von talkumhaltigem Körperpuder im Intimbereich verursachen kann. Die europäischen Behörden werden voraussichtlich Ende 2025 über die Neueinordnung von Talkum als krebserregenden Gefahrstoff abstimmen.

Feste Spülungen im Test: Jetzt Ergebnisse als ePaper kaufen

Duftstoff kann sich im Körper anreichern

Minuspunkte verteilen wir auch für enthaltenes Cashmeran. Der synthetische Duftstoff ähnelt in seiner Struktur den polyzyklischen Moschusverbindungen und kann sich im Fettgewebe anreichern. Der betroffene Hersteller teilte uns mit, dass in einer selbst angestoßenen Analyse ebenfalls Cashmeran gefunden wurde, was nicht den eigenen Anforderungen an Duftstoffe entspreche. Man sei mit dem "Produzenten und Parfümhersteller im Austausch, um die Einschleppung zu erklären".

Für die Wiederveröffentlichung dieses Test in unserem Jahrbuch für 2026 fragten wir beim Hersteller erneut nach, der uns versicherte, dass das Produkt mittlerweile frei von Cashmeran sei. Für einen Nachtest bestellten wir den betroffenen festen Conditioner deshalb anonym erneut, direkt über die Anbieterwebsite. Leider erhielten wir jedoch wieder genau dieselbe Charge aus unserem ursprünglichen Test. Somit ändert sich nichts bei unserer Bewertung. 

Umweltbelastende Stoffe in fester Haarspülung

Was ist sonst noch aufgefallen? Auch wenn die Produkte mit wenig Verpackungsmüll auskommen, ist nicht jedes immer ein Plus für die Umwelt. Das ist der Fall, wenn die Rezeptur der festen Conditioner synthetische Polymere enthält, die wir kritisieren, weil sie über das Abwasser in die Umwelt gelangen können und dort nur schwer abbaubar sind.  

Das könnte Sie auch interessieren: In unserem Jahrbuch Kosmetik für 2023 haben wir zuletzt unseren Test von flüssigen Conditionern veröffentlicht. Von 38 überprüften Produkten schnitten 26 mit Bestnote ab. Mehr dazu lesen Sie, wenn Sie auf den folgenden Kasten klicken: 

Feste Spülungen im Test: Fazit

Zwar sind wir im Test von festen Haarspülungen auf ein paar Problemstoffe gestoßen – die Mehrheit der Produkte ist aber empfehlenswert. Ganze zehn schneiden mit Bestnote ab. Die Preise der festen Spülungen sind zwar oft höher als die flüssiger Produkte, doch feste Kosmetik ist ergiebiger.

So benutzt man feste Spülungen: Tipps

  • Wer eine angegriffene Haarstruktur oder empfindliche Kopfhaut hat, schäumt feste Haarpflege besser zunächst in der Hand auf, statt sie direkt aufs Haar zu reiben.
  • Um Verkeimung zu verhindern, sollte feste Kosmetik an der Luft trocknen. Zur Aufbewahrung eignen sich Seifenschalen, Luffaschwämme oder Sisalsäckchen.

Diesen Test haben wir zuletzt im Ratgeber Kosmetik 2025 veröffentlicht. Aktualisierung der Testergebnisse/Angaben für das Jahrbuch für 2026 sofern die Anbieter Produktänderungen mitgeteilt haben oder sich aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse die Bewertung von Mängeln geändert oder wir neue/zusätzliche Untersuchungen durchgeführt haben.

Weiterlesen auf oekotest.de: 

Wir haben diese Produkte für Sie getestet

Testverfahren

Für unseren Test haben wir im Einzelhandel und im Internet 13 feste Conditioner eingekauft, darunter viermal zertifizierte Naturkosmetik. Für die bessere Vergleichbarkeit auf 60 Gramm beziehungsweise Milliliter umgerechnet, bezahlten wir dafür zwischen 2,95 und 13,99 Euro.

Im Labor ließen wir die Conditioner auf Schwermetalle und andere Elemente, auf Diethylphthalat, polyzyklische und Nitromoschusverbindungen sowie Cashmeran und auf deklarationspflichtige Duftstoffe, die Allergien auslösen können, untersuchen. Ein Labor prüfte außerdem, ob die Papierbeschichtungen PVC/ PVDC/chlorierte Verbindungen enthalten.

Per Deklaration erfassten wir synthetische Polymere sowie Talkum. Darüber hinaus prüften wir, ob Umweltauslobungen ohne weiterführende Informationsmöglichkeiten auf der Verpackung zu finden sind.

Bewertungslegende

Soweit nicht abweichend angegeben, handelt es sich bei den hier genannten Abwertungsgrenzen nicht um gesetzliche Grenzwerte, sondern um solche, die von ÖKOTEST festgesetzt wurden. Die Abwertungsgrenzen wurden von ÖKO-TEST eingedenk der sich aus spezifischen Untersuchungen ergebenden Messunsicherheiten und methodenimmanenter Varianzen festgelegt, zugrunde gelegt werden die gemessenen Gehalte. Steht bei konkret benannten Analyseergebnissen "nein", bedeutet das "unterhalb der Bestimmungsgrenze" der jeweiligen Testmethode.

Bewertung Testergebnis Inhaltsstoffe: Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führen zur Abwertung um jeweils zwei Noten: a) Talkum; b) ein gemessener Gehalt an Cashmeran von mehr als 10 mg/kg.

Bewertung Testergebnis Weitere Mängel: Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führt zur Abwertung um zwei Noten: synthetische Polymere als weitere Kunststoffverbindungen. Das Gesamturteil beruht auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "befriedigend" ist, verschlechtert das Gesamturteil um eine Note.

Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass wir die (von den Herstellern versprochenen) Wirkungen der Produkte nicht überprüft haben.

Testmethoden

Diethylphthalat/Polyzyklische Moschus- und Nitromoschus-Verbindungen/Cashmeran: Extraktion mit TBME, GC-MS.
Deklarationspflichtige Duftstoffe: DIN EN 16274:2021-11 (mod.), GC-MS.
Elemente: Totalaufschluss in der Mikrowelle, Bestimmung mittels ICP-MS.
PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse.

Einkauf der Testprodukte: August – September 2024

Diesen Test haben wir zuletzt im Ratgeber Kosmetik 2025 veröffentlicht. Aktualisierung der Testergebnisse/Angaben für das Jahrbuch für 2026 sofern die Anbieter Produktänderungen mitgeteilt haben oder sich aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse die Bewertung von Mängeln geändert oder wir neue/zusätzliche Untersuchungen durchgeführt haben.

Tests und deren Ergebnisse sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Verlags in keiner Form (elektronisch) vervielfältigt, verbreitet, verwertet, öffentlich wiedergegeben oder zugänglich gemacht oder in Datenbanken aufgenommen sowie auf elektronischen Datenträgern gespeichert werden. Der Verlag behält sich die Nutzung der Beiträge iSv § 44b UrhG vor.