Finderlohn

Anspruch und Wirklichkeit

| Kategorie: Geld und Recht | 22.04.2018

Finderlohn

Bekommt man eigentlich Finderlohn, wenn man etwas im Fundbüro abgibt? Für Dinge mit einem Wert von unter 500 Euro stehen Ihnen in Deutschland laut Bürgerlichem Gesetzbuch fünf Prozent Finderlohn zu, für Teureres und Tiere sind es drei Prozent des Wertes. Wenn Sie Finderlohn erhalten wollen: Hinterlassen Sie im Fundbüro Ihre Kontaktdaten und lassen Sie sich die Abgabe quittieren. Kommt dann jemand die Sache abholen, verfahren verschiedene Fundbüros unterschiedlich: Manche kann man damit beauftragen, den Finderlohn zu kassieren. Andere weisen den Besitzer nur darauf hin, dass Sie welchen haben wollen. Wer etwas Kostbares abgegeben und nichts vom Besitzer bekommen hat, der kann beim Fundbüro nachfragen, wer die Sache abgeholt hat, seinerseits Kontakt aufnehmen und notfalls den Anspruch mit anwaltlichem Beistand durchsetzen. Für den Fall, dass der Fund gar nicht abgeholt wird, können Sie als Finder im Fundbüro auch angeben, dass Sie Interesse an dem Fund haben. Dann bekommen Sie ihn möglicherweise nach Ablauf der Lagerungsfrist gegen eine kleine Bearbeitungsgebühr. Wenn Sie etwas finden, das mehr als zehn Euro wert ist, sind Sie übrigens gesetzlich verpflichtet, es entweder dem Besitzer zurückzugeben,wenn Sie diesen kennen, oder den Fund rasch der zuständigen Behörde (Polizei) zu melden beziehungsweise in ein Fundbüro zu bringen. Gefundenes einfach zu behalten ist eine Straftat.