Weihnachtsmärkte: Kann ich Gekauftes zurückgeben oder reklamieren?

Autor: Katharina Siegl | Kategorie: Geld und Recht | 05.12.2025

Eine Frau kauft auf einem Weihnachtsmarkt ein.
Foto: Shutterstock/ Anna Nahabed

Defekte Christbaumkugeln, falscher Tee oder unpassende Geschenke vom Weihnachtsmarkt? Wir erklären, welche Rechte Sie haben und was Sie beim Umtausch beachten sollten.

Weihnachtsmärkte eignen sich gut, um Geschenke zu besorgen. Doch was, wenn beim Kauf etwas schiefläuft? Die Christbaumkugel hat einen Schaden, der Verkäufer hat die falsche Creme eingepackt oder Sie kommen zu dem Schluss, dass die gestrickten Stulpen doch nicht das Richtige für die Partnerin sind. Kann man die Einkäufe dann einfach zurückgeben? ÖKO-TEST hat bei der Verbraucherzentrale Brandenburg nachgefragt.

Falsches oder defektes Produkt vom Weihnachtsmarkt: Kann ich es zurückgeben?

Die gute Nachricht: Auch beim Weihnachtsmarkt-Einkauf haben Sie bei mangelhafter Ware Reklamationsrechte. Stefanie Kahnert von der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt: "Stellt sich zu Hause heraus, dass die erworbene Ware mangelhaft ist, liegt also beispielsweise ein Defekt vor, kann reklamiert werden."

Das bedeutet konkret: Ihr Vertragspartner – also der Standbetreiber – muss bei defekter Ware:

  • Den Mangel beseitigen (nachbessern)
  • Ersatz liefern
  • Den Kaufpreis erstatten, falls Reparatur oder Ersatz nicht möglich sind

Wichtiger Tipp: Prüfen Sie bereits vor Ort, ob Ihr Produkt heil ist und ob Sie tatsächlich das Gewünschte erhalten haben. Im Gedränge auf dem Weihnachtsmarkt kann es durchaus zu Verwechslungen kommen, warnt Kahnert.

Kontaktdaten unbedingt notieren

Die Expertin empfiehlt, sich die Kontaktdaten des Standbetreibers zu notieren und diese aufzubewahren. "Ist der Markt abgebaut, kann eine Kontaktaufnahme sonst sehr schwierig werden", erklärt sie. Fragen Sie am besten nach einer Visitenkarte oder notieren Sie sich Namen und Telefonnummer des Händlers.

Ware vom Weihnachtsmarkt reklamieren: Brauche ich einen Kaufbeleg?

Laut Kahnert ist ein Kaufbeleg rechtlich nicht zwingend erforderlich, um reklamieren zu können. Den Kauf können Sie theoretisch auch anders nachweisen – bei Kartenzahlung etwa durch einen Kontoauszug.

"Allerdings ist der Nachweis des Kaufs ohne Beleg deutlich schwieriger", so die Expertin. Sie rät daher: Lassen Sie sich immer einen Bon oder eine Quittung aushändigen, um spätere Probleme zu vermeiden.

Kein Mangel: Kann ich die Produkte trotzdem zurückgeben?

Hier unterscheidet sich der Weihnachtsmarkt deutlich vom Online-Shopping: Es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht, erklärt die Juristin. Anders als beim Onlinekauf können Sie Ware, die Ihnen nicht gefällt oder nicht passt, also nicht einfach zurückgeben.

Stefanie Kahnert erklärt: "Für einen Umtausch bei Nichtgefallen kommt es auf die Kulanz des Verkaufenden an." Das bedeutet: Der Händler entscheidet, ob er Ihre Ware zurücknimmt.

Umtausch-Möglichkeiten erfragen

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Geschenk gefallen wird, sollten Sie:

  • Vor dem Kauf nach Umtausch-Möglichkeiten fragen
  • Sich die Bedingungen schriftlich bestätigen lassen (zum Beispiel auf dem Kassenbon)
  • Sich nach eventuellen Fristen für den Umtausch erkundigen

Tipp: Gerade in der Vorweihnachtszeit bieten einige Händler freiwillig den Umtausch oder die Rückgabe von Artikeln an. Fragen kostet nichts.

Oder noch besser: Fragen Sie bei den Beschenkten nach, was sie sich wünschen. So können Sie sicher sein, dass Sie etwas Passendes besorgen. Das ist auch ökonomisch und ökologisch die beste Option: Sie vermeiden einen überflüssigen Kauf und schenken keinen Gegenstand, der nach ein paar Wochen im Keller landet.

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