Beim Grillen scheiden sich die Geister: Die einen lieben es, auf dem Balkon oder der Terrasse den Grill anzuschmeißen und den Sommer zu genießen. Die anderen ärgern sich, dass der Nachbar jeden Abend aufs Neue den Grill anfeuert – und kurz danach der Grill-Geruch ins eigene Wohnzimmer weht. Gerade in Mietshäusern, in denen Balkone oft dicht beieinander liegen, liegen auch Freud und Leid nah beieinander.
Egal ob Grill-Freund oder -Feind: Hier erfahren Sie, was erlaubt und was verboten ist.
Grillen auf dem Balkon: Kann mir mein Nachbar das Grillen verbieten?
Ein allgemein gültiges "Grillgesetz" gibt es nicht – und damit auch weder ein "Recht auf Grillen", noch ein eindeutiges Grillverbot. Es gelten das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Nachbarrechtsgesetz sowie landesrechtliche Regelungen. Das führt dazu, dass nicht überall dieselben Regeln gelten.
Generell gilt aber: Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten ist Mietern grundsätzlich erlaubt – und Nachbarn müssen das akzeptieren. So fasst es der Deutsche Mieterbund (DMB) zusammen.

Grill-Regeln: Was gilt für Mieter?
Jetzt kommt das "Aber": Vermieter haben das Recht, das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse im Mietvertrag zu verbieten.
- Als Mieter sollten Sie deshalb unbedingt einen Blick in den Mietvertrag und in die Hausordnung werfen. Zum Teil findet sich dort ein Grillverbot für Balkon oder Terrasse.
- Auch das Grillgerät darf im Mietvertrag festgehalten werden. So kann (und darf) dort stehen, dass das Grillen auf Holzkohle verboten ist.
Wenn Sie als Mieterin oder Mieter einer solchen Klausel zugestimmt haben, müssen Sie sich auch daran halten. Tun Sie das nicht, kann das im schlimmsten Fall zu einer Abmahnung oder sogar einer Kündigung führen.
Darf ich auf dem Balkon mit Holzkohle grillen?
Grillen auf Holzkohle ist für viele Brutzel-Fans der Gipfel des Grillgenusses. Aber ist Grillen auf Holzkohle überhaupt erlaubt?
Wenn dazu nichts im Mietvertrag oder in der Hausordnung (siehe oben) steht, ist das Grillen auf einem Holzkohlegrill erlaubt. Aber auch hier gibt es eine Bedingung: Die Nachbarn dürfen nicht durch Rauch oder Ruß vom Holzkohlegrill beeinträchtigt werden. "Zieht der Qualm in die Nachbarwohnung, wird zwar in der Regel keine Abmahnung durch den Vermieter folgen, aber eventuell eine Geldbuße. Die wird fällig, wenn das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird", erklärt der Mieterbund Aschaffenburg.
Allgemein gilt: Sie müssen immer so grillen, dass Sie niemanden beeinträchtigen.
Wie oft darf ich grillen?
Auf die Frage, wie oft gegrillt werden darf, gibt es keine einheitliche Antwort. Unterschiedliche Gerichte haben unterschiedliche Entscheidungen getroffen:
- Laut Bayerischen Oberlandesgericht ist fünfmal Grillen im Jahr okay.
- Das Landgericht Stuttgart ist der Meinung, dreimal jährlich muss genügen, und das auch nur für jeweils zwei Stunden.
- Und das Landgericht Bonn befindet, einmal im Monat Grillen sei genug – und das auch nur von April bis September. Zudem seien die Nachbarn zwei Tage vor dem Grillen davon in Kenntnis zu setzen.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?
Das Thema Grillen ist immer wieder Anlass für Streit mit den Nachbarn – und beschäftigt auch jeden Sommer aufs Neue die Gerichte. Egal auf welcher Seite Sie stehen – das gilt in Deutschland:
Wenn Sie grillen, müssen Sie die Ruhezeiten einhalten und Sie dürfen niemanden durch Rauch und Qualm beeinträchtigen. Dazu hat das Oberlandesgericht Oldenburg (13 U 53/02) entschieden: "Nach 22 Uhr müssen die Nachbarn weder Gerüche noch Geräusche hinnehmen, die mit dem Grillen zusammenhängen."
Wenn Qualm in die Wohnung der Nachbarn zieht, sind diese im Recht, wenn sie sich bei der Polizei oder dem Ordnungsam beschweren. Werden Polizei oder Ordnungsamt informiert, kann das teuer werden: Wer gegen die Ruhezeiten verstößt, dem drohen bis zu 5.000 Euro Strafe.
Übrigens: Auch ein Hecken-Rückschnitt im falschen Monat und das Töten vermeintlicher Nacktschnecken kann richtig teuer werden. Hier drohen Bußgelder bis zu 65.000 Euro.
Grillen: So vermeiden Sie Ärger mit den Nachbarn
Für ein friedliches Miteinander mit den lieben – oder manchmal auch nicht so lieben – Nachbarn ist Rücksichtnahme wichtig; nicht zuletzt, wenn es um das Thema Grillen geht.
- Auch wenn es eingefleischten Brutzel-Fans schwerfällt: Verzichten Sie auf den Holzkohlegrill und grillen Sie lieber auf dem Elektro- oder Gasgrill. So können Sie Qualm und Rauch deutlich reduzieren, denn der Rauch macht an der Grundstücksgrenze nicht Halt.
- Es gilt immer das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme: Eine Belästigung durch Rauch und Lärm muss vermieden werden.
- Planen Sie eine Grillparty, ist es ratsam, die Nachbarn zu informieren. Am besten laden Sie sie zur Grillparty ein. Auch wenn sie nicht kommen, die Chance steigt, dass sie sich zumindest nicht beschweren.
- Denken Sie beim Feiern dran: Ab 22 Uhr sollte auf der Terrasse, dem Balkon oder im Garten nicht mehr gefeiert werden. Verlegen Sie die Party zu später Stunde am besten in die Wohnung und drehen Sie die Musik auf Zimmerlautstärke zurück.
- Wenn das Thema Grillen immer wieder zu Streit in der Nachbarschaft führt: Es gibt auch öffentliche Grillplätze, bei denen Sie auch mit Holzkohle grillen dürfen.
Fazit zum Grillen auf Balkonien
Auf die Frage "Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?" gibt es leider keine ganz eindeutige Antwort, es handelt sich hier um eine Einzelfallentscheidung. Generell ist Grillen auf dem Balkon erlaubt – außer im Mietvertrag oder in der Hausordnung findet sich ein explizites Verbot.
Nachhaltig Grillen: so geht's
Die Regeln rund ums Grillen zu kennen, ist wichtig – aber auch in Sachen Nachhaltigkeit sollten Sie sich beim Grillen Gedanken machen. Denn Grillen ist leider weder klimaneutral noch besonders ressourcenschonend. Und: Es führt zu hohen Emissionen.
- Rindfleisch ist der größte Klimasünder. Deshalb: Je mehr Gemüse und Veggie-Würstchen und je weniger tierische Produkte auf den Grill kommen, desto besser ist die Umweltbilanz.
- Wenn Sie Fleisch und Wurstwaren grillen, bevorzugen Sie Bio-Produkte.
- Grillen Sie möglichst nicht gefährdete Fischarten. Dazu zählen zum Beispiel Karpfen oder Bio-Forelle aus heimischer Zucht sowie Wildlachs aus Alaska mit dem Label des Marine Stewardship Council (MSC).
- Verwenden Sie einen Gas- oder Elektrogrill statt des klassischen Holzkohlegrills. So belasten Sie die Luft weniger.
- Wenn Sie mit Holzkohle grillen, achten Sie beim Kauf auf eine vertrauenswürdige Herkunft. In unserem Test Grillkohle haben wir überprüft, welche tropischen oder nichttropischen Baumarten in den Tüten stecken.
- Verwenden Sie keine Aluschalen, sondern wiederverwendbare Grillschalen aus Edelstahl oder Keramik.
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