- Pünktlich zum Jahreswechsel ändern sich einige Gesetze und Veordnungen. Es kommen neue Abgaben und Zuschüsse auf uns zu.
- Vieles wird teurer. Dafür steigen Mindestlohn und Kindergeld und es gibt mehr Zinsen auf Lebensversicherungen.
- Erfreulich: Viele Änderungen haben mit Nachhaltigkeit zu tun und BPA soll endlich aus Konservendosen verschwinden.
Fossile Energie wird teurer
Der sogenannte CO₂-Preis steigt am 1. Januar 2025 von 45 Euro pro Tonne auf 55 Euro pro Tonne an. Damit wird vor allem das Heizen mit fossilen Brennstoffen wie Heizöl und Erdgas teurer, steigen werden auch die Preise für Benzin und Diesel. Der Preis für Erdgas erhöht sich so um 0,24 Cent pro Kilowattstunde auf dann 1,31 Cent.
Eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden pro Jahr zahlt dann etwa knapp 50 Euro mehr als noch 2024. Benzin verteuert sich brutto um 2,8 Cent pro Liter, bei Diesel werden 3,2 Cent pro Liter mehr fällig.
Beratungspflicht vor Mäuse- und Insektenjagd
Viele sogenannte Biozide sollen an Privatpersonen nur noch nach einer ausführlichen Beratung verkauft werden dürfen. Betroffen sind zum Beispiel Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren und Insekten, aber auch Holzschutzmittel – und zwar auch, wenn sie im Onlinehandel verkauft werden.
Hingewiesen werden soll in den Gesprächen vor allem auf Risiken und Nebenwirkungen der häufig auch für Menschen giftige Mittel, auch über weniger schädliche Methoden soll aufgeklärt werden.
Neue Regelungen: Mülltrennung, Solardächer und Kaminöfen
Plastik raus aus der Biotonne, Textilien aus dem Restmüll
Am 1. Mai 2025 tritt die Novelle der Bioabfallverordnung in Kraft. Sie soll vor allem dafür sorgen, dass weniger Plastik in der Biotonne landet – denn später verrottet der Kunststoff in den Kompostieranlagen nicht ausreichend. Am Ende gelangen die Mikropartikel so oft auf Felder und Gemüsebeete.
Das soll ein Ende haben: Höchstens ein Prozent Fremdstoffe dürfen in Zukunft im Bioabfall enthalten sein. Ab Januar gilt eine neue EU-Verordnung für Restmüll: Hier dürfen dann keine Textilien mehr entsorgt werden – auch löchrige und kaputte Kleidung muss künftig in den Altkleidercontainer.
Ob sich alle dranhalten, sollen der Müllwerker oder die Müllwerkerin des Vertrauens prüfen: Bei der Abholung dürfen Bio- und Restmülltonnen intensiver geprüft werden als bislang. Es können Bußgelder drohen. In den meisten Fällen werden die Tonnen aber wohl höchstens stehengelassen.
Solardachpflicht für Neubauten
In Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Hamburg gilt sie schon: die EU-Verordnung, das jedes neue Wohngebäude mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach ausgestattet werden muss. Das senkt die Emission von Treibhausgasen und den Energieverbrauch.
2025 müssen sich auch Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie Schleswig-Holstein auf die Neuregelung einstellen. Wunder des Föderalismus: In Brandenburg zum Beispiel gilt die Solardachpflicht zunächst nur für Gewerbebauten, in Hessen nur für neu gebaute Parkplätze – aber nur bei mehr als 50 Stellplätzen. Das Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben dazu noch gar nichts geplant.
Neue Grenzwerte für Kaminöfen
Kamin- und Holzöfen dürfen ab 2025 nur noch 0,15 Gramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgasluft ausstoßen. Anlagen, die diese Grenzwerte nicht erreichen, müssen nachgerüstet oder abgeschaltet werden.
Diese Änderungen gibt es rund um Ihre Gesundheit
Elektrische Patientenakte kommt
Nachdem das elektronische Rezept schon Realität geworden ist – und das auf erstaunlich reibungslose Weise – soll voraussichtlich ab März 2025 auch die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit an den Start gehen. Die Nutzung ist freiwillig. Das bedeutet, Versicherte entscheiden selbst, wie und ob sie die ePA nutzen wollen.
Patientinnen und Patienten können sie mit Arztbriefen, Befunden, Medikationslisten etc. befüllen – das senkt bürokratischen Aufwand und erleichtert zum Beispiel die Zusammenarbeit verschiedener Fachärztinnen und -ärzte. Später sollen auch der Impfpass und das Zahnbonusheft Platz auf der Karte finden.
Verbot für Verpackungsweichmacher
Ab dem neuen Jahr darf die Chemikalie Bisphenol A (BPA) nicht mehr in Materialien verwendet werden, die Kontakt zu Lebensmitteln haben. Das betrifft vor allem Plastikflaschen und Dosen, in denen BPA oft als Weichmacher eingesetzt wird.
Studien haben gezeigt, dass BPA das menschliche Hormonsystem negativ beeinflussen könnte. Es wird mit gesundheitlichen Folgen wie Unfruchtbarkeit, Krebs und Diabetes in Verbindung gebracht; zudem steht es in Verdacht, bei Säuglingen und Kindern die Entwicklung der Organe zu stören.
Sofort verschwinden wird der Stoff aus den Verpackungen allerdings nicht: Es gilt eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten. Auch neu in der Welt des Verpackungsmülls: Ab 2025 müssen PET-Einweg-Getränkeflaschen mindestens 25 Prozent Rezyklat enthalten.
Das Ende der Amalgamära (jetzt wirklich)
Ab dem Jahreswechsel darf die Quecksilber-Legierung Amalgam in der EU nicht mehr für neue Zahnfüllungen verwendet werden. Gesetzlich Versicherte können sich stattdessen ihre Zähne ohne Zuzahlung mit zahnfarbenem Kunststoff flicken lassen – was etwa bei Schwangeren, Stillenden und Unter-15-Jährigen allerdings schon seit 2018 gilt.
Bestehende Amalgam-Füllungen müssen aber nicht ausgetauscht werden, sie gelten nicht als gefährlich. Ein Risiko durch Quecksilberdampf entstehe höchstens, wenn an intakten Füllungen herumgebohrt werde, heißt es aus der Wissenschaft. Profitieren soll von der Verordnung eher die Umwelt.
Beitrag für gesetzlich Versicherte steigt weiter
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den gesetzliche Krankenkassen auf den Beitragssatz von 14,6 Prozent draufschlagen dürfen, steigt im Januar um stolze 0,8 Prozent auf insgesamt 2,5 Prozent. Ob und wann genau Ihre Krankenkasse davon Gebrauch macht, muss sie Ihnen vorher mitteilen – gesetzlich Versicherte können dann innerhalb eines Monats nach Einführung des Zusatzbeitrags zu einer anderen, idealerweise günstigeren Krankenkasse wechseln.
Die Pflegeversicherung wird derweil definitiv für alle teurer: Die Beiträge steigen hier ab Januar um 0,2 Prozent. Dafür können Pflegebedürftige und Angehörige aber auch auf mehr Leistungen hoffen. Das ist in der Krankenversicherung nicht der Fall.
Wasserleitungen sollen sicherer werden
Trinkwasser muss in Deutschland höchste Standards erfüllen – ab dem 1. März 2025 gilt zudem die neue Bewertungsgrundlage "Kontakt mit Trinkwasser", Anlage D. Sie soll sicherstellen, dass die Materialien, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen, keine unerwünschten oder gar schädlichen Substanzen abgeben können. Heißt: Wenn zum Beispiel Wasserleitungen neu installiert oder repariert werden, dürfen nur noch bestimmte, streng regulierte Bauteile genutzt werden. Für die Einhaltung der Bewertungsgrundlage sind die Betriebe verantwortlich, nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Welche Rechtsthemen sich 2025 ändern
Echtzeitüberweisung für Lau
Ab dem 9. Oktober 2025 muss bei Überweisungen innerhalb Europas das Geld nach spätestens zehn Sekunden auf dem Empfängerkonto sein – aktuell gelten standardmäßig noch sagenhafte drei Werktage. Einige Banken bieten die sogenannte Echtzeitüberweisung jetzt schon an, oft aber gegen Gebühr von 25 Cent bis zu 5 Euro. In Zukunft dürfen dafür keine Extrakosten anfallen.
Langsamere Briefe, höheres Porto
Die meisten Briefsendungen dürfen ab 2025 länger brauchen, bis sie ankommen: Wenn es sich nicht um Einschreiben handelt, dürfen sie drei Tage lang unterwegs sein – bislang waren es zwei. Zudem wird der Preis für den Standardbrief von 85 auf 95 Cent erhöht, für die Postkarte von 70 auf 95 Cent, für den Kompaktbrief von einem auf 1,10 Euro, für den Großbrief von 1,60 auf 1,80 Euro sowie für den Maxibrief von 2,75 auf künftig 2,90 Euro. Päckchen und Pakete werden 20 bis 70 Cent teurer.
Einen Trost gibt es: Das neue Postgesetz soll davor schützen, Pakete an kilometerweit entfernten Orten abholen zu müssen. Sie dürfen nur noch in der unmittelbaren Nachbarschaft abgegeben werden.
Der grosse Girokontenvergleich
Vergleichsportale fürs angeblich beste und günstigste Girokonto gibt es im Internet viele, doch wenige bilden das Angebot wirklich umfassend ab – oder ohne selbst etwas verkaufen zu wollen. Hilfe naht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Sie will ab 2025 eine kostenfreie Seite anbieten, auf der sich Interessierte übersichtlich, schnell und kostenfrei über Kontogebühren, Dispozinsen oder Inklusivleistungen informieren können. Alle Banken, Sparkassen und Fin- Techs sind verpflichtet, entsprechende Daten an die Aufsichtsbehörde zu schicken.
Funklöcher geltend machen
Wer von einem schlechten Handynetz geplagt wird, soll künftig weniger an den Mobilfunkanbieter zahlen müssen. Den Rechtsanspruch gibt es schon seit 2021, nur fehlte bislang eine Definition, ab wann ein Netz als schlecht gilt und wie das gemessen werden soll. Ab Frühjahr 2025 verspricht die Bundesnetzagentur nun ein Tool, mit dem gemessen werden kann, "ob die Qualität im Mobilfunk dem entspricht, was im Vertrag vereinbart worden ist".
Wie hilfreich das in der Realität sein wird, ist eine andere Frage: Die Anbieter müssen einen Maximalwert für die Datenübertragung nennen – einen Anspruch auf Zahlungsminderung haben Kunden nur, wenn auf dem Land weniger als zehn Prozent dieses Werts erreicht werden, in größeren Städten sind es 25 Prozent. Gemessen werden muss an fünf verschiedenen Tagen jeweils sechs Mal. Eine minderungswürdige Abweichung liegt nur dann vor, wenn an mindestens drei Messtagen der Grenzwert jeweils einmal nicht erreicht wird. Wie viel weniger gezahlt wird, müssen die Kunden auch selbst mit dem Provider regeln.
Das bringt 2025 für Ihre Finanzen
Mehr Sozialabgaben für Menschen mit mehr Geld
Wieder mal ist die Inflation an allem schuld: Weil im Jahr 2023 die Löhne in Deutschland durchschnittlich um 6,44 Prozent gestiegen sind, gelten ab dem 1. Januar 2025 höhere Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Die Grenzen legen fest, ab welcher Höhe des Bruttoeinkommens die Beiträge nicht mehr steigen dürfen. In der Kranken- und Pflegeversicherung gilt das aktuell für Löhne von 5.175 brutto im Monat, nun sollen es 5.512,50 Euro brutto im Monat werden.
Alle die mindestens so viel verdienen müssen 6,5 Prozent mehr Beiträge zahlen. Bei der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung wird die Grenze bundesweit auf 8.050 Euro brutto steigen. Bislang galten im Osten 7.450 Euro im Monat, im Westen 7.550 Euro. Auch die Grenze, ab der Angestellte von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln dürfen, wird angehoben: von 69.300 auf 73.800 Euro brutto Jahreseinkommen. Aber ob die das auch wollen? Die privaten Krankenversicherer planen fürs neue Jahr Beitragserhöhungen von durchschnittlich 18 Prozent.
Höhere Zinsen für Lebensversicherungen
Das Bundesfinanzministerium erhöht zum 1. Januar 2025 den sogenannten Höchstrechnungszins für kapitalbildende Lebensversicherungen von 0,25 auf 1 Prozent. Für alle, die nicht wissen, wie ein Höchstrechnungszins funktioniert: Sie sind nicht allein! In diesem Fall ist die Obergrenze für den Zins gemeint, den Versicherungsunternehmen in neu abgeschlossenen Verträgen garantieren können.
Der Zins wird nur auf den Sparanteil einer Lebensversicherung gezahlt, nicht auf den Anteil der Prämien, die das Todesfallrisiko absichern. Wer aber Vermögen aufbauen will, ist laut den meisten Verbraucherschützern mit einem Fonds- oder ETF-Plan wegen der deutlich höheren Renditeerwartungen oft besser beraten als mit einer Lebensversicherung.
Neue Freibeträge für Schuldner
Jedes Jahr am 1. Juli passt das Bundesjustizministerium die sogenannten Pfändungsfreigrenzen an. Sie sollen sicherstellen, dass ein Schuldner oder eine Schuldnerin im Fall einer Pfändung des Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Fest steht, dass der Betrag höher ausfallen wird – jedoch nicht um wie viel. Zuletzt stieg der unpfändbare Grundbetrag von monatlich 1.402,28 Euro auf 1.491,75 Euro.
Minianstieg beim Mindestlohn, etwas mehr beim Wohngeld
Die Inflation treibt auch die Einkommen in die Höhe? Nicht so sehr beim gesetzlichen Mindestlohn. Er steigt von 12,41 Euro pro Stunde ab dem 1. Januar auf 12,82 Euro. Auch die Verdienstgrenze für Minijobs wird angehoben: von 538 auf 556 Euro im Monat. Spürbarer wird die Erhöhung des Wohngeldes: Zum 1. Januar gibt es 30 Euro mehr, im Durchschnitt sind das 15 Prozent. Anspruch haben etwa zwei Millionen Haushalte in Deutschland.
Was ändert sich bei der Mobilität?
Deutschlandticket kostet mehr
Ab Januar steigt der Preis des Deutschlandtickets von 49 auf 58 Euro. Die deutschlandweite Flatrate für den Nah- und Regionalverkehr mit Bus und Bahn könnte sich dann für viele nicht mehr lohnen oder gar nicht mehr erschwinglich sein. Ob es überhaupt bleibt, wird die neue Regierung entscheiden, die im Februar gewählt wird.
KFZ-Versicherungen werden teurer (aber nicht für alle)
Wie in jedem Jahr stuft der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Typklassen für die Fahrzeugmodelle neu ein – diesmal mit Folgen für rund 12 Millionen Autofahrer. 7,1 Millionen Fahrzeughalter in Deutschland müssen im kommenden Jahr mit höheren Beiträgen für die Kfz- Versicherung rechnen, für etwa 5,1 Millionen Versicherte wird es dagegen günstiger.
Für rund 30 Millionen ändert sich: nichts. Jedenfalls was die Typklasse selbst betrifft – denn einige Anbieter haben auch bei gleichbleibender Klasse steigende Beiträge angekündigt.
Neue Regelungen für Familien mit Kindern
Doppelnamen für Kinder
Im Mai 2025 soll die Liberalisierung des Namensrechts in Kraft treten. So können zum Beispiel Doppel-Nachnamen auch bei Kindern als Geburtsnamen festgelegt werden. Bisher galt: Nur der Ehepartner oder die Ehepartnerin, deren Nachname nicht als Familiennamen gewählt wurde, konnte den eigenen Namen zusätzlich zum Familiennamen tragen – der ursprüngliche Name durfte aber nicht Teil des offiziellen Familiennamens werden.
Interessant ist das neue Gesetz auch für Menschen, in deren Kulturkreisen die Familiennamen traditionell nach dem Geschlecht abgewandelt werden – so wie zum Beispiel sorbische Gruppen für den Familiennamen bei Frauen oft die Endung "owa" oder "ina" nutzen.
Mehr Kindergeld – aber wann genau?
Eigentlich sollten Familien pro Kind ab dem 1. Januar fünf Euro mehr Kindergeld bekommen – also 255 statt bisher 250 Euro. Auch der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringen Einkommen sollte um 5 Euro steigen, pro Kind auf 25 Euro im Monat. Durch das vorzeitige Ende der Ampelregierung könnte sich das verzögern, bis es eine neue Regierung gibt. Ob aus der lange geplanten Einführung der Kindergrundsicherung noch etwas wird, einem der Prestige-Projekte der Grünen: ungewiss bis unwahrscheinlich.
Bessere Kita-Betreuung in Sicht
Gerade noch vor dem Ampel-Aus wurde das große Kita-Qualitätsgesetz beschlossen: Damit sollen die Länder in den nächsten beiden Jahren insgesamt vier Milliarden Euro bekommen, um die Qualität der Kinderbetreuung zu verbessern. Hauptziel ist demnach, die Personalsituation in den Kitas zu verbessern und damit überhaupt verlässliche Betreuung zu gewährleisten – ein Ziel, von dem derzeit viele Kitas aufgrund des eklatanten Fachkräftemangels weit entfernt sind.
Die Gewinnung neuen Personals soll damit im Vordergrund stehen. Außerdem sollen die Mittel in sprachliche Entwicklung, in die Förderung ausreichender Bewegung und in ausgewogene und gesunde Ernährung fließen. Die Mittel zur Beitragsentlastung sollen hingegen 2025 auslaufen.
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