Start in die Heizsaison: Ab wann sollte man heizen?

Autor: Benita Wintermantel/dpa | Kategorie: Bauen und Wohnen | 30.09.2024

Wann beginnt die Heizperiode? Ab welcher Außentemperatur Sie heizen sollten
Foto: Shutterstock/Lazy_Bear

Ab wie viel Grad Außentemperatur sollte man heizen? Das ist nicht nur eine Frage der Wohlfühltemperatur, sondern auch des Geldbeutels. Zu lange sollten Sie das Aufdrehen des Thermostats aber nicht hinauszögern, sonst riskieren Sie Schimmel und negative Folgen für die Gesundheit. Hier finden Sie alle Infos rund ums rechtzeitige Heizen.

Es hilft nichts: Draußen wird es kühler. Abends oder nachts spielt vielleicht schon mit dem Gedanken, die Heizung aufzudrehen. Heizen ist aber auch in diesem Herbst für die meisten Deutschen immer noch teurer als in den Jahren vor der Energiekrise.

Deshalb sind die folgenden Fragen nicht so einfach zu beantworten: Wann startet meine persönliche Heizperiode? Ab welcher Außentemperatur sollte ich die Heizung anmachen? Hier die wichtigsten Infos zum Thema.

Ab wann soll ich heizen? Ab wann muss ich?

Ab wann Sie heizen sollten, lässt sich nicht pauschal beantworten. In den eigenen vier Wänden darf natürlich jeder selbst entscheiden, wie warm er es haben will. Das individuelle Kälteempfinden entscheidet.

Dabei sollten Sie bedenken: Wer zu wenig heizt, um Geld zu sparen, riskiert Schimmelbildung und negative Folgen für die Gesundheit. Grundsätzlich ist Energiesparen natürlich eine gute Idee. Beim Heizen sollten Sie allerdings nicht übertrieben sparen:

  • Wer zu wenig heizt, kann schnell Schimmel in der Wohnung anziehen. Schimmelschäden sind vor allem in älteren Gebäuden, in Altbauten und bei schlechten Isolierungen ein Risiko.
  • Warmwasserspeicher, die auch für Dusch- und Trinkwasser verwendet werden, dürfen nicht zu stark abkühlen: Sie sollten mindestens 60 Grad haben, ansonsten können sich gefährliche Legionellen bilden.
  • Eine zu geringe Temperatur in Wohnräumen kann gesundheitliche Folgen für die Atemwegsorgane und das Herz haben. Bei Schimmelbildung sind auch Allergien möglich. 

Heizperiode: Mieter müssen Schäden verhindern

Wer Mieter ist, muss zudem bedenken, dass er eine Obhutspflicht für die gemietete Immobilie hat: Die Pflicht bedeutet, dass der Mieter die Wohnung pfleglich behandeln und Schäden verhindern muss. Heißt auch: Wer überhaupt nicht heizt, riskiert Schimmel oder Stockflecken – und verletzt damit die Obhutspflicht.

Sollte die Wohnung im Winter komplett auskühlen, können beispielsweise die Wasserleitungen einfrieren, was zu einem Rohrbruch führen kann. Sollte das auf eine unzureichende Beheizung durch den Mieter zurückzuführen sein, muss dieser für den Schaden aufkommen.

Ab wie viel Grad Außentemperatur heizen?

Hier gelten die folgenden Orientierungswerte von co2online:

  • Häuser mit Baujahr vor 1977: Heizen ab 15 bis 17 Grad Außentemperatur
  • Häuser mit Baujahr 1977 bis 1995: ab 14 bis 16 Grad Außentemperatur
  • Häuser mit Baujahr nach 1995: ab 12 bis 15 Grad Außentemperatur
  • Niedrigenergiehaus: ab 11 bis 14 Grad Außentemperatur
  • Passivhaus: ab 9 bis 11 Grad Außentemperatur

Achten Sie auf die Luftfeuchtigkeit: Bei mehr als 60 Prozent ist die Gefahr von Schimmelbildung groß. Mit einem Hygrometer (Messgerät für die Luftfeuchtigkeit) können Sie die Werte ganz einfach kontrollieren. 

Als Faustregel gilt: Je kühler die Zimmertemperatur, desto öfter muss gelüftet werden.

Heizperiode: So warm sollten Zimmer sein

Natürlich müssen nicht alle Räume in der Wohnung oder im Haus dieselbe Temperatur haben. Als Richtwerte gelten:

  • Wohnzimmer: mindestens 20 Grad
  • Schlafzimmer: 16 bis 19 Grad
  • Küche (hier kommt es durchs Kochen und die Abwärme vom Kühlschrank zu zusätzlicher Wärme): ca. 18 Grad
  • Kinderzimmer: ca. 22 Grad

Gut zu wissen: Bei Temperaturen unter 19 Grad erhöht sich die Anfälligkeit für Infekte und Erkältungen. Das Risiko ist für ältere Menschen, Menschen mit niedrigem Blutdruck und Menschen, die sich kaum bewegen (können), besonders hoch. 

Dazu kommt: Durch die Kälte verengen sich die Blutgefäße, der Blutdruck steigt – und damit auch das Risiko für einen Schlaganfall oder Herzinfarkt. Für Menschen mit bereits bestehenden Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist das Risiko besonders erhöht.

Wann muss der Vermieter die Heizung anstellen?

Eine gesetzliche Regelung dazu, wann die Heizperiode anfängt und wann sie aufhört, gibt es nicht. In der Regel beginnt die Heizsaison am 1. Oktober und endet am 30. April. Oft ist das im Mietvertrag festgelegt. In diesem Zeitraum muss der Vermieter das Heizen ermöglichen.

Allerdings kann der Zeitraum variieren. Wird es zum Beispiel im Juni zwischendurch mal ungewöhnlich kalt, muss die Heizung angestellt werden. Umgekehrt gilt: Wenn es im Oktober draußen zeitweise sehr warm ist, kann die Heizung gedrosselt werden.

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