Grüner Strom, grüne Heizung: So viel zahlt der Staat

Ratgeber Bauen & Wohnen 2021 | Autor: Volker Lehmkuhl | Kategorie: Bauen und Wohnen | 07.06.2021

Seit Beginn des Jahres sind die Fördermittel für energieeffizientes Wohnen einfacher zu finden.
Foto: sdecoret/Shutterstock

So spendabel war der Staat in Sachen Dämmen, Heizung erneuern und erneuerbare Energien noch nie. Bis zu 55 Prozent Zuschuss sind möglich. 

  • Die neue "Bundesförderung für effiziente Gebäude" bietet Hausbesitzern und solchen, die es werden wollen, viele Fördermaßnahmen für energieeffizientes Bauen und Renovieren.
  • Die Beteiligung eines Energieeffizienzexperten ist unter den neuen Fördermaßnahmen in vielen Fällen Pflicht.
  • Neu: Zukünftig ist auch der Austausch von Heizanlagen, die älter als 30 Jahre sind, förderfähig.

Das passende Programm für die neue Heizung zu finden oder den richtigen Zuschuss für die Sanierung, war bis Anfang 2021 eine Herausforderung. Die neue Zauberformel heißt jetzt "Bundesförderung für effiziente Gebäude", kurz BEG. Klingt wie ein öffentliches Verkehrsunternehmen, ist aber der Weg zu viel Geld für Menschen, die zum Beispiel weniger Energie fürs Heizen verbrauchen oder mehr erneuerbare Energien nutzen wollen.

Die Akteure haben sich nicht verändert: Neben dem Bundeswirtschaftsministerium sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrförderung (Bafa) und die staatliche Förderbank KfW beteiligt. Neu verteilt werden nur die Aufgaben. Das erklärte Ziel: Wer mehr für Umwelt- und Klimaschutz tun will als vorgeschrieben, kann alle geplanten Maßnahmen in einem Antrag zusammenfassen und bei einer Stelle beantragen.

Neue Vorgaben: Energieexperten müssen hinzugezogen werden

Neu: Bei deutlich mehr Vorhaben muss ein solcher Energieeffizienzexperte zwingend beteiligt sein. Die findet man auf der Internetseite energie-effizienz-experten.de. Diese Menschen beraten, planen und bestätigen von der Dämmung bis zur neuen Heizung. Das soll die Qualität steigern und die Kontrolle verbessern. Im Gegenzug gibt es ordentlich Geld für die Begleitung der Experten: Die Hälfte der Kosten übernimmt der Staat. Bei vielen Programmen kann man jetzt oder in Zukunft die Förderung dafür direkt mitbeantragen. Den Vertrag mit dem Experten kann man ausdrücklich schon vor Beginn der Baumaßnahmen abschließen.

Die Vergabe vieler Fördermittel läuft über die staatliche Förderbank KfW.
Die Vergabe vieler Fördermittel läuft über die staatliche Förderbank KfW. (Foto: nitpicker/Shutterstock)

Stammen mindestens 55 Prozent der in einem Haus eingesetzten Energie aus erneuerbaren Quellen, gibt es ab 1. Juli 2021 auf die Fördersätze einen Bonus in Höhe von fünf Prozent bei einem Altbau und 2,5 Prozent beim Neubau. Das Gleiche bekommt, wer sich die Nachhaltigkeit seines Neu- oder Umbaus von einem anerkannten Zertifizierer bestätigen lässt. Kombinieren kann man die Boni nicht. Sie gelten sowohl für neue wie sanierte Häuser.

Welche Fördermittel bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude? 

Bekannt ist bereits der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Wer mehrere Einzelmaßnahmen zu einem Plan zusammenfasst und diese innerhalb von 15 Jahren umsetzt, profitiert von einem zusätzlichen Bonus von fünf Prozent. Wer alle Möglichkeiten ausnutzt, erhält so in der Altbausanierung 55 Prozent aller förderfähigen Kosten ersetzt. Das gilt auch für viele Posten, die neben neuer Technik oder neuen Bauteilen auf der Rechnung auftauchen.

Daher ist die Förderung eine wirklich große Unterstützung. Bei allen Programmen gibt es jetzt sowohl einen Förderkredit mit Tilgungszuschuss als auch eine reine Zuschussvariante für den, der eigenes Geld investiert. Wer als Heimwerker selbst aktiv werden will, schaut übrigens in die Röhre. Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Es braucht immer eine korrekte Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.

Die Förderung von Solaranlagen ist nun in die Fördermaßnahmen für Effizienzhäuser integriert.
Die Förderung von Solaranlagen ist nun in die Fördermaßnahmen für Effizienzhäuser integriert. (Foto: moreimages/Shutterstock)

Welche Änderungen bringt die Bundesförderung? 

Bislang konnte man eine Wärmepumpe, eine Holzheizung oder einen Pelletofen mit Wassertasche oder eine thermische Solaranlage für ein neues Haus einzeln fördern lassen. Das geht jetzt nicht mehr, sondern ist in die Förderung von Effizienzhäusern per zinsgünstigem Kredit oder Zuschuss integriert.

Neu beim Austausch einer alten Heizanlage: Auch Ü-30-Typen sind jetzt förderfähig. Das ging bis Ende 2020 nicht, Anlagen älter als 30 Jahre waren nicht förderfähig. Jetzt wurde dieser Systemfehler beseitigt. Grundsätzlich gilt immer: Erst den Antrag stellen, dann den Vertrag unterschreiben. Mit Papier kommt man dabei nicht weit. Die Portale vom Bafa und der KfW funktionieren ausschließlich digital.

Unterstützung geben die oben genannten Energieeffizienzexperten und die Bank, die man für einen KfW-Kredit braucht. Unsere Übersicht zeigt Beispiele für die beliebtesten Maßnahmen rund um Heizung und Dämmung. Die Details finden sich auf den Internetseiten vom Bafa bafa.de und der KfW kfw.de

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Drei Beispiele für die KfW- und Bafa-Förderung

1. Fall: Neues Effizienzhaus bauen oder kaufen

  • Antrag bei: KfW
  • ab 1. Juli 2021 vergibt die KfW nach den Regel der BEG
  • Der Unterschied: Die Förderung für die Baubegleitung musste bislang gesondert beantragt werden. Das geht in Zukunft gemeinsam.
  • Das Geld wird nach dem gleichen Prinzip gewährt: Je weniger Energie das Haus braucht, umso mehr Zuschuss zum Kredit oder direkt aufs Konto gibt es.
  • Mindeststandard für eine Förderung ist ein Effizienzhaus 55. Hier gibt es 15 Prozent von maximal 120.000 Euro Kredit als Zuschuss, maximal 18.000 Euro.
  • Das meiste Geld gibt es für ein Effizienzhaus 40 plus, maximal 37.500 Euro.
  • Bei den Stufen Effizienzhaus 55 und 40 kann man den Zuschuss durch die Pakete Erneuerbare Energien (EE) oder Nachhaltigkeit erhöhen. Hier werden Ausgaben bis zu 150.000 Euro gefördert. Das soll den Wegfall der bisherigen Einzelförderung für Heizanlagen mit erneuerbaren Energien kompensieren.
Wer ein neues Effizienzhaus kauft oder baut, kann zukünftig mit mehr Geld rechnen.
Wer ein neues Effizienzhaus kauft oder baut, kann zukünftig mit mehr Geld rechnen. (Foto: ungvar/Shutterstock)

2. Fall: Altbau komplett zum Effizienzhaus umbauen

  • Antrag bei: KfW
  • Hier ändert sich nichts bis zum 30. Juni.
  • Einen Förderkredit (Programme 151 und 152) oder einen Zuschuss direkt aufs Konto (Programm 430) bekommt man für die Sanierung zum Effizienzhaus jeweils in gleicher Höhe. Je energieeffizienter, umso mehr Geld: Bis zu 48.000 Euro sind möglich.
  • Dazu kommt die Förderung von bis zu 4.000 Euro für die vorgeschriebene Begleitung durch einen Experten. Also erst einen Experten suchen, der berät und bei der Antragstellung hilft.
  • Der Bauantrag muss vor  dem 1.Februar 2022 gestellt worden sein.
  • Ab dem 1. Juli 2021 gibt es mit der BEG noch mehr Geld, wenn erneuerbare Energien eingebunden sind. Bis zu 75.000 Euro sind möglich.
  • Die bisherige Stufe Effizienzhaus 115 entfällt. Hier konnte das Haus 15 Prozent mehr als ein Neubau verbrauchen. Jetzt muss der sanierte Altbau mindestens so gut sein wie ein Neubau nach Mindeststandard (Effizienzhaus 100).
  • Als höchste Stufe in der Sanierung gibt es jetzt das Effizienzhaus 40. Das Haus muss nur noch fünf Jahre alt sein, um eine Förderung beantragen zu können.
  • Die neuen Programmnummern: 261 und 262 für Kredite, 461 für den Zuschuss.  
Für die energieeffiziente Renovierung von Altbauten gibt es zukünftig mehr Geld, wenn erneuerbare Energien eingebunden werden.
Für die energieeffiziente Renovierung von Altbauten gibt es zukünftig mehr Geld, wenn erneuerbare Energien eingebunden werden. (Foto: Sergey Maksimov/Shutterstock)

3. Fall: Dach dämmen, Fenster erneuern und so weiter

  • Antrag bei: Kredit: KfW, Zuschuss: Bafa
  • Einen Kredit, zum Beispiel fürs Dämmen, eine Lüftungsanlage oder neue Fenster als einzelne Maßnahme, gibt es wie gehabt bei der KfW. 20 Prozent Tilgungszuschuss gibt  es, die Kreditsumme beträgt maximal 50.000 Euro.
  • Mit der neuen BEG-Förderung ab dem 1. Juli 2021 steigt die Kreditsumme auf 60.000 Euro.
  • Dann wird auch der Sonnenschutz wie Markisen oder außen liegende Rollos gefördert. Auch digitale Systeme, die den Energieverbrauch verringern – Stichwort: Smart Home –, sind dann förderfähig.
  • Neu: Auch Maßnahmen in jungen Häusern, die mindestens fünf Jahre alt sind, sind dann förderfähig.Einen Zuschuss für Einzelmaßnahmen erhält man seit Jahresbeginn beim Bafa.
  • Auch hier gibt es 20 Prozent obendrauf für den, der in Dämmung, Lüftung und andere Haustechnik oder in die Optimierung (nicht den Austausch) der Heizung investiert.
  • Ein zusätzlicher Bonus für die Einbindung in einen Sanierungsfahrplan bringt zusätzliche fünf Prozent. Wer dämmt, Fenster erneuert oder eine Lüftung einbauen lässt, muss einen Experten für Energieeffizienz einschalten.

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