Weichmacher in Sonnencremes: Achtmal verbotene Phthalate nachgewiesen

Magazin Juli 2024: Naturjoghurt | Autor: Franziska Blaum/Annette Dohrmann/Lena Wenzel | Kategorie: Kosmetik und Mode | 22.07.2024

Weichmacher in Sonnencremes: Wir haben 19 Sonnenschutzmittel mit LSF 30 getestet.
Foto: verona studio/Shutterstock

Nach der Diskussion um Weichmacher in Sonnencremes haben wir 19 Produkte mit LSF 30 auf diese Stoffe untersuchen lassen. Das Labor weist achtmal verbotene Phthalate nach – auch das im Fokus stehende DnHexP. Auf der anderen Seite zeigen aber viele Sonnenschutzmittel, dass es besser geht.

  • Im Test: 19 Sonnenschutzmittel mit einem Lichtschutzfilter von 30. Die Produkte haben wir ausschließlich auf Phthalat-Weichmacher überprüfen lassen. 
  • Der verbotene Weichmacher DnHexP steckt in drei getesteten Sonnencremes. 
  • Die Funde geben keinen Anlass für Panik – und sind kein Grund, aus lauter Bedenken auf konsequenten Sonnenschutz zu verzichten. Denn UV-Strahlung ist die Hauptursache für die Entstehung von Hautkrebs.
  • Wichtig: Prüfen Sie die Inhaltsstoffliste Ihrer Sonnencreme. Schließlich sind nicht alle Produkte, die ein "sehr gutes" Testergebnis Phthalate haben, frei von bedenklichen UV-Filtern.

Aktualisiert am 22.7.2024 | Im zeitigen Frühjahr ging eine Schlagzeile durch die Medien, die Eltern besorgt zurückließ: Ein staatliches Untersuchungsamt hat in Urinproben von Kita-Kindern das giftige Abbauprodukt eines Weichmachers gefunden. Genauer gesagt, stieß es auf Mono-n-hexylphthalat (MnHexP), das im Körper aus verschiedenen Weichmachern entstehen kann.

Zu diesen gehört Di-n-hexylphthalat, kurz DnHexP. Dabei handelt es sich um eine Substanz, die in der EU schon vor Jahren als "besonders besorgniserregend" eingestuft wurde. Sie ist seit 2019 als Inhaltsstoff in kosmetischen Mitteln verboten.

Weichmacher in Sonnencremes im Test?

Blieb die Frage, wie es sein kann, dass ein Abbauprodukt einer verbotenen Substanz in den Urin von Kindern gelangt – und, wie sich später herausstellte, auch in den von Erwachsenen?

Schon früh wurden Sonnencremes, die den UV-Filter Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoat (DHHB) enthalten, als eine mögliche Quelle für die Belastung vermutet. Denn DHHB kann mit dem verbotenen Weichmacher verunreinigt sein.

Weil wir zu dieser Thematik viele Anfragen bekamen, haben wir insgesamt 19 Sonnenschutzmittel mit Lichtschutzfaktor 30 ausschließlich auf Phthalat-Weichmacher testen lassen. Andere Testkriterien spielten aus aktuellem Anlass für die Bewertung keine Rolle. Wir haben daher auch kein Gesamturteil vergeben, sondern nur ein Testergebnis Phthalate.

Drei Sonnencremes im Test enthalten DnHexP

Tatsächlich hat auch das von uns beauftragte Labor in drei Sonnencremes im Test DnHexP nachgewiesen. Sie alle enthalten den UV-Filter DHHB. Weil DnHexP eine verbotene Substanz ist, werten wir auch Spurengehalte ab. 

Einige Anbieter gaben uns die Rückmeldung, dass DnHexP-Rückstände "technisch unvermeidbar" seien oder, dass es "derzeit noch nicht möglich" sei, die Rohstoffe so aufzureinigen, dass DnHexP nicht mehr nachweisbar ist. Auffällig im Test: In anderen Sonnenschutzmitteln steckt aber ebenfalls der UV-Filter DHHB – sie sind jedoch frei von DnHexP.

Wichtig: Eine gesundheitliche Gefährdung geht nach aktuellem Forschungsstand nicht von den DnHexP-Gehalten aus, die das Labor in den drei Sonnenschutzmitteln gefunden hat. Um es einzuordnen: Selbst ein Kind müsste sich täglich kiloweise mit den Produkten einschmieren, um in die Nähe bedenklicher Aufnahmemengen über die Haut zu kommen.

Weichmacher in Sonnenschutzmitteln: Jetzt Ergebnisse als ePaper kaufen

Weitere verbotene Weichmacher gefunden

Gleiches trifft auch auf Spuren der Weichmacher DEHP und DiBP zu, die das Labor in fünf weiteren Sonnencremes nachgewiesen hat. Diese Stoffe sind als fortpflanzungsgefährdend eingestuft und laut Kosmetikverordnung verboten. Eigentlich.

Unbeabsichtigt und als Verunreinigungen "in technisch unvermeidbaren Konzentrationen" dürfen solche Substanzen enthalten sein. So teilte uns auch ein Anbieter mit, dass es sich bei den DEHP-Funden in ihrer Lotion nur um eine "ungewollte Migration aus den Verpackungsmaterialien" handeln könne, da Phthalate generell nicht in ihren Produkten eingesetzt würden. Wir werten trotzdem ab, weil wir von diesen verbotenen Substanzen bereits geringe Spuren kritisch sehen.  

Bedenkliche UV-Filter in Sonnenschutzmitteln

Auch wenn wir für diesen Test nur die Weichmacher haben analysieren lassen und bewerten, wollen wir nicht verschweigen, dass uns beim Abgleich der Deklaration Substanzen aufgefallen sind, die wir im Rahmen eines unserer üblichen, umfangreichen Kosmetiktests abwerten würden.  

Wenn Sie einen der unten aufgeführten UV-Filter entdecken, lassen Sie besser die Finger von der Sonnencreme: 

  • Etliche chemische UV-Filter sind in den Verdacht geraten, wie ein Hormon zu wirken. In Tierversuchen zeigte sich das für Ethylhexylmethoxycinnamat, 4-Methylbenzylidencampher, die Benzophenone -1, -2 und -3. Letzere sind darüber hinaus von der EU als "krebserregend" eingestuft und ihr Einsatz in Kosmetika seit Ende 2023 verboten.
  • Aus Zellversuchen gibt es entsprechende Hinweise für Octyl-Dimethyl-Para-Amino-Benzoic-Acid (OD-PABA), Octocrylen, Etocrylen und Homosalat. Aus Octocrylen kann sich zudem nach längerer Lagerung Benzophenon abspalten.
  • Für Homosalat gibt es zudem Hinweise aus Tierversuchen, dass der UV-Filter möglicherweise Nieren, Leber und Schilddrüse schädigt.

Diesen Test haben wir zuletzt im Ratgeber Kosmetik 2024 veröffentlicht. Aktualisierung der Testergebnisse/Angaben für das ÖKO-TEST Magazin 7/2024 sofern die Anbieter Produktänderungen mitgeteilt haben oder sich aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse die Bewertung von Mängeln geändert oder wir neue/zusätzliche Untersuchungen durchgeführt haben.

Weiterlesen auf oekotest.de:


Wir haben diese Produkte für Sie getestet

Testverfahren

Wir haben insgesamt 19 Sonnenschutzmittel mit einem Lichtschutzfilter von 30 – davon zwei in Naturkosmetikqualität – in Drogerien, (Bio-)Supermärkten und Discountern eingekauft. Das günstigste Produkt kostete – umgerechnet auf die Menge von 200 Millilitern – 2,39 Euro, das teuerste 47,97 Euro.

Anhand der Inhaltsstoffliste erfassten wir, welche chemischen und/oder mineralischen UV-Filter in den Sonnencremes enthalten sind, haben sie aber nicht bewertet. Im Labor ließen wir alle Produkte auf Phthalate überprüfen, unter anderem auf den verbotenen Weichmacher DnHexP. Anhand dieser Analysen vergaben wir für diesen Test kein Gesamturteil, sondern nur ein Testergebnis Phthalate. Der Grund: Um schnell einen aktuellen Eindruck zu bekommen, ob und wie weit der eingesetzte UV-Filter DHHB mit DnHexP verunreinigt sein könnte, haben weitere Parameter und Messungen, wie wir sie für unsere Kosmetiktests üblicherweise in Auftrag geben, hier keine Rolle gespielt. Das heißt, wie haben die Sonnenschutzmittel weder auf umstrittene Konservierungsmittel und kritsche Duftstoffe untersuchen lassen, noch haben wir bedenkliche UV-Filter, umstrittene Emulgatoren und umweltbelastende Kunststoffverbindungen abgewertet.

Bewertungslegende

Soweit nicht abweichend angegeben, handelt es sich bei den hier genannten Abwertungsgrenzen nicht um gesetzliche Grenzwerte, sondern um solche die von ÖKO-TEST festgesetzt wurden. Die Abwertungsgrenzen wurden von ÖKO-TEST eingedenk der sich aus spezifischen Untersuchungen ergebenden Messunsicherheiten und methodenimmanenter Varianzen festgelegt.

Bewertung Testergebnis Phthalate: Unter dem Testergebnis Phthalate führt zur Abwertung um zwei Noten: gemessene Gehalte an laut EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 verbotenen Phthalaten bis 10mg/kg (hier: DnHexP, DEHP, DiBP; in Tabelle: "in Spuren"). Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass wir die von den Herstellern versprochenen Wirkungen der Produkte nicht überprüft haben.

Testmethoden

Phthalate: SOP-Nr. 31:2019-02 (GC-MSD).

Einkauf der Testprodukte: März 2024

Diesen Test haben wir zuletzt im Ratgeber Kosmetik 2024 veröffentlicht. Aktualisierung der Testergebnisse/Angaben für das ÖKO-TEST Magazin 7/2024 sofern die Anbieter Produktänderungen mitgeteilt haben oder sich aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse die Bewertung von Mängeln geändert oder wir neue/zusätzliche Untersuchungen durchgeführt haben.

Tests und deren Ergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Ohne schriftliche Genehmigung des Verlags dürfen keine Nachdrucke, Kopien, Mikrofilme oder Einspielungen in elektronische Medien angefertigt und/oder verbreitet werden.