Schaumbäder im Test: Schadstofffreies Planschen ist mit vielen Badezusätzen möglich

Magazin Dezember 2025: Teelichter | Autor: Christine Throl/Marieke Mariani/Ann-Cathrin Witte | Kategorie: Kinder und Familie | 27.11.2025

Wir haben 29 Schaumbäder für Kinder getestet.
Foto: Pratchaya.Lee/Shutterstock

Baden mit Schaumbädern & Co.: Dagegen spricht mit den meisten Produkten in unserem Test nichts. Zumindest, wenn es nur gelegentlich vorkommt. Denn die Badezusätze hinterlassen viel Plastikmüll. Vereinzelt sind wir außerdem auf Inhaltsstoffe gestoßen, die aus unserer Sicht nichts in Kinderprodukten zu suchen haben. 

  • Im Test: 29 bunte Badezusätze für Kinder in Form von Badebomben, Sprudel- und Schaumbädern.
  • Viele Produkte sind mit Bestnote empfehlenswert. Von zwei Produkten raten wir ab, weil die Inhaltsstoffe auf der Verpackung nicht angegeben sind.
  • Ein paar Schaumbäder enthalten Inhaltsstoffe, die aus unserer Sicht nichts in Kinderprodukten zu suchen haben, wie bedenkliche Konservierungsstoffe, aggressive Tenside oder ein potenziell krebserregender Stoff.
  • Schade finden wir, dass die meisten Schaumbäder im Test kein Rezyklat in der Plastikverpackung enthalten. 

Für viele Familien ist das Baden eine Geduldsprobe. Alles, was die Situation entspannt, ist da willkommen: Färbende Schaumbäder und Badebomben in Form der Lieblingsfigur verwandeln das unliebsame Hygieneritual in ein buntes Badeevent. Und der Einzelhandel bedient die Nachfrage mit einer breiten Produktpalette.

Wir haben 29 Schaumbäder eingekauft, in die Labore geschickt und zusätzlich uns die Verpackungen der Produkte angesehen. Die Bilanz: Die Mehrzahl der getesteten Produkte können wir empfehlen. Aber es gibt auch Kritikpunkte. 

Bedenkliche Stoffe in Schaumbädern im Test

Am liebsten würden wir in Kosmetikprodukten für Kinder gar keine bedenklichen Inhaltsstoffe sehen. Und doch sind wir vereinzelt auf ein paar gestoßen. Sie haben unserer Meinung nach nichts in Kinderprodukten verloren:

  • Butylhydroxytoluol (BHT): das Antioxidationsmittel steht im Verdacht, wie ein Umwelthormon zu wirken und die Schilddrüsenfunktion zu beeinträchtigen.
  • Chlorphenesin: Der Konservierungsstoff kann Hautirritationen verursachen. 
  • Diethylphthalat (DEP): Die Substanz wird beispielsweise verwendet, um Alkohol ungenießbar zu machen, oder dient als Trägerstoff für Duftstoffe. Sie ist potenziell hormonwirksam.
  • Natriumlaurylsulfat (INCI: Sodium Lauryl Sulfate): Das Tensid kann Haut und Schleimhäute reizen. Aus unserer Sicht gehört es nicht an zarte Kinderhaut, deren Hautbarriere noch nicht so ausgereift ist wie die von Erwachsenen.
  • Talkum: Der mineralische Füllstoff wurde von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) als wahrscheinlich krebserregend für Menschen bewertet, und auch auf EU-Ebene läuft derzeit ein Prüfverfahren, ob Talkum als wahrscheinlich krebserregende Substanz eingestuft werden soll.
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Schaumbäder im Test ohne Inhaltsstoffliste 

Wer in der Europäischen Union ein Kosmetikprodukt kauft, kann sich anhand der auf der Verpackung abgedruckten Inhaltsstoffliste vergewissern, woraus es besteht. Die Angabe der Inhaltsstoffe ist in Form der sogenannten International Nomenclature of Cosmetic Ingredients (INCI) vorgegeben. Im Onlinehandel finden Verbraucherinnen und Verbraucher diese Informationen leider nicht immer direkt am Angebot, spätestens bei Erhalt sollten sie dann aber auf der Verpackung stehen. So zumindest der Normalfall.

Zweimal war das aber nicht der Fall: Auf beiden Produkten fehlte die Inhaltsstoffdeklaration. So können Verbraucherinnen und Verbraucher nicht erkennen, ob die Produkte unerwünschte Inhaltsstoffe wie bestimmte Konservierungsmittel oder allergene Duftstoffe enthalten.

Auf der Verpackung eines Badezusatzes war zudem kein Hersteller und auch keine für den Handel in der EU verantwortliche Person angegeben – auch dies ist eine Pflichtangabe. Da die beiden Produkte so gar nicht hätten verkauft werden dürfen, können sie nicht besser als "ungenügend" sein.

Durch Badezusätze entsteht viel Plastikmüll 

Zusätzliche Kritik üben wir an den Verpackungen der getesteten Schaumbäder, denn: mit 26 der 29 überprüften Produkte lässt sich gerade einmal ein einziges Vollbad nehmen. Packung auf, Badeschaum ins Wasser, und ab in den Abfalleimer. Wer das an jedem Badetag macht, häuft schnell einen beträchtlichen Müllberg an.

Bis auf zwei Ausnahmen bestehen die Verpackungen dann auch noch ganz oder teilweise aus Plastik. Um flüssige Kosmetik vor dem Auslaufen oder Sprudelbäder vor Feuchtigkeit zu schützen, mag das legitim sein. Doch dann könnten die Hersteller doch wenigstens Recyclingkunststoff aus dem Gelben Sack verwenden, oder?

Hersteller verwenden wenig recyceltes Plastik 

Leider enthalten nur zwei der Plastikverpackungen nachweislich einen Rezyklatanteil. Doch auch ein Rezyklatanteil von 32 Prozent ist aus unserer Sicht kein Argument, ein einzeln verpacktes Einmalprodukt mit "Wir leben Nachhaltigkeit" zu bewerben. Da bleibt uns trotz größtenteils unkritischer Inhaltsstoffe nur der Rat, die Spaßbäder lieber nur zu besonderen Gelegenheiten zu kaufen, etwa für den Adventskalender oder als Mitgebsel am Kindergeburtstag.

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Wir haben diese Produkte für Sie getestet

Testverfahren

Wir haben in Drogerien, Supermärkten, Discountern und im Internet insgesamt 29 bunte Badezusätze für Kinder in Form von Badebomben, Sprudel- und Schaumbädern eingekauft – darunter dreimal zertifizierte Naturkosmetik. Bevorzugt griffen wir zu Einzelportionspackungen; spezielle Baby- oder Gesundheitsbäder ließen wir außen vor. Pro Badeportion zahlten wir zwischen 55 Cent und 7 Euro.

Spezialisierte Labore untersuchten die Produkte auf verschiedene Parameter: deklarationspflichtige Duftstoffe, künstlichen Moschusduft, Cashmeran, Diethylphthalat und Formaldehyd/-abspalter. Sofern deklariert, wurden die entsprechenden Produkte auf weitere Parameter wie Chlorphenesin, Butylhydroxytoluol (BHT) sowie den Anteil an Nanopartikeln von Titandioxid untersucht. Weitere Inhaltsstoffe wie Talkum und Natriumlaurylsulfat (NLS) erfassten wir per Deklaration.

Die Verpackungen untersuchte ein Labor auf PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen. Zudem prüften wir, ob die vorgeschriebenen Kennzeichnungen hinsichtlich der Inhaltsstoffliste und der Herstellerangaben vorhanden und vollständig auf der Verpackung zu finden sind. Waren keine Inhaltstoffe deklariert, fragten wir beim Hersteller nach.

Die Hersteller erhielten von uns zudem Fragebögen zum Einsatz von Post-Consumer-Rezyklat (PCR) in der Kunststoffverpackung. Zum Nachweis des Rezyklatanteils forderten wir chargenbezogene Nachweise für das jeweilige Produkt an. Außerdem überprüften wir die Verpackungen auf Umweltauslobung ohne weiterreichende Information.

Bewertungslegende

Soweit nicht abweichend angegeben, handelt es sich bei den hier genannten Abwertungsgrenzen nicht um gesetzliche Grenzwerte, sondern um solche, die von ÖKO-TEST festgesetzt wurden. Die Abwertungsgrenzen wurden von ÖKO-TEST eingedenk der sich aus spezifischen Untersuchungen ergebenden Messunsicherheiten und methoden immanenter Varianzen festgelegt, zugrunde gelegt werden die gemessenen Gehalte. Steht bei konkret benannten Analyseergebnissen "nein", bedeutet das "unterhalb der Bestimmungsgrenze" der jeweiligen Testmethode. Die Angabe des Rezyklatanteils versteht sich gegebenenfalls eingedenk eines geringfügigen Anteils an Additiven.

Bewertung Testergebnis Inhaltsstoffe: Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führt zur Abwertung um fünf Noten: keine Liste mit Inhaltsstoffen (Ingredients) auf dem Produkt und/oder der Verpackung angegeben und auch auf Anfrage nicht mitgeteilt. Gemäß Kosmetikverordnung 1223/2009 muss das Produkt beziehungsweise die Verpackung eine Liste der Bestandteile mit der Überschrift "Ingredients" unverwischbar, leicht lesbar und deutlich sichtbar tragen. Zur Abwertung um jeweils zwei Noten führen: a) Talkum; b) ein gemessener Gehalt an Chlorphenesin von mehr als 0,0008 Prozent bis 0,3 Prozent; c) Natriumlaurylsulfat (NLS, Inhaltstoffliste/Ingredients: Sodium Lauryl Sulfate). Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) ein gemessener Gehalt an Butylhydroxytoluol (BHT) von bis zu 0,8 Prozent; b) ein gemessener Gehalt an Diethylphthalat (DEP) von mehr als 100 mg/kg.

Bewertung Testergebnis Weitere Mängel: Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führt zur Abwertung um fünf Noten: keine Angabe des Herstellers beziehungsweise des EU-Verantwortlichen auf dem Produkt beziehungsweise der Verpackung. Gemäß Kosmetikverordnung 1223/2009 muss der Name oder die Firma und die Anschrift der verantwortlichen Person in der EU auf dem Produkt abgedruckt werden. Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) ein Umkarton, der kein Glas schützt und/oder keine verschiedenen Komponenten enthält; b) ein Anteil von Rezyklaten (Post-Consumer-Rezyklat, PCR) von weniger als 30 Prozent in Relation zum Gesamtgewicht der Kunststoffverpackung, keine Angabe hierzu und/oder kein ausreichender Nachweis auf unsere Anfrage; c) Umweltauslobung ohne ausreichende Information oder konkrete Fundstelle auf dem Produkt; d) eine zusätzliche Folie um den Umkarton, obwohl die Badebomben schon jeweils einzeln in einer Folie und im Umkarton verpackt sind.

Das Gesamturteil beruht auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "mangelhaft" oder "ungenügend" ist, verschlechtert das Gesamturteil um zwei Noten. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "befriedigend" oder "ausreichend" ist, verschlechtert das Gesamturteil um eine Note. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "gut" ist, verschlechtert das Gesamturteil nicht.

Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass wir die (von den Herstellern versprochenen) Wirkungen der Produkte nicht überprüft haben.

Testmethoden

Deklarationspflichtige Duftstoffe: 1) DIN EN 16274:2021-11 (mod. Vorbereitung/Kalibrierung), GC-MS. Analyse auf Amyl cinnamal, Amylcinnamylalkohol, Benzylalkohol, Benzylsalicylat, Cinnamyl alkohol, Cinnamal, Citral, Cumarin, Eugenol, Geraniol, Hydroxycitronellal, Hydroxyisohexyl 3-Cyclohexene Carboxaldehyde, Isoeugenol, Anise Alcohol, Benzylbenzoat, Benzylcinnamat, Citronellol, Farnesol, Hexyl Cinnamal, Butylphenyl Methylpropional, Limonen, Linalool, Methyl 2-Octynoate, Alpha-Isomethyl Ionon. 2) Nach Zugabe von Wasser und organischem Lösungsmittel werden die Allergene durch Flüssig-Flüssig-Extraktion aus den Proben extrahiert. Ein Aliquot des organischen Extrakts wird mit GC-MS analysiert. Analyse auf Evernia Furfuracea Extrakt (qualitativ), Evernia Prunastri Extrakt (qualitativ).
Diethylphthalat/Polyzyklische Moschus- und Nitromoschus-Verbindungen/Cashmeran: Extraktion mit TBME, GC-MS.
Formaldehyd/-abspalter: saure Wasserdampfdestillation, Derivatisierung mit Acetylaceton, Ausschütteln mit n-Butanol und Bestimmung mittels Fotometrie.
Nanomaterial: Erstellung einer Dispersion mittels Ultraschall VialTweeter. ISO/TS 19590:2019: Single Particle ICP-MS. Zur Berechnung der Größenangaben wird bei der SingleParticle-ICP/MS eine kugelförmige Struktur angenommen.
Butylhydroxytoluol (BHT): GC/MS.
Chlorphenesin: LC-UV.
PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse.
Weitere Inhaltsstoffe: per Deklaration.

Einkauf der Testprodukte: Juni - Juli 2025

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