Elternzeit

Väter und Mütter, deren Kinder vor dem 1. Juli 2015 geboren sind, können jeweils bis zu zwölf Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag übertragen. Es steht dem Arbeitgeber allerdings frei, dies abzulehnen. Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gelten weitergehende Rechte für berufstätige Eltern: Sie können jew...