Legionellen sind gefährlich, etwa fünf bis zehn Prozent der Erkrankten sterben laut Robert-Koch-Institut (RKI) an den Folgen der Infektion. Die Erreger werden häufig über zerstäubtes Wasser übertragen, etwa in Duschen, Whirlpools, durch Luftbefeuchter oder über Wasserhähne.
Was sind Legionellen?
Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien. Sie kommen in geringen Konzentrationen fast überall im Wasser vor.
- Ideale Wachstumsbedingungen finden sie bei Temperaturen zwischen 25 und 45 Grad.
- Bei Wassertemperaturen über 55 Grad wird das Wachstum der Bakterien laut Robert Koch Institut (RKI) wiederum gehemmt.
- Ab 60 Grad sterben die Keime ab.
Legionellen – unsichtbare Gefahr aus dem Wasserhahn
Um sich vor Legionellen zu schützen, helfen folgende Maßnahmen:
- Nach längerer Abwesenheit – zum Beispiel nach dem Urlaub – die Dusche und die Wasserhähne einige Minuten laufen lassen. Dabei die Fenster öffnen und sicherheitshalber den Raum verlassen.
- Um Energie und Kosten zu sparen, senken viele Menschen in den warmen Sommermonaten die Warmwassertemperatur und schaffen damit ideale Bedingungen für Legionellen. Wichtig: Die Warmwassertemperatur im Haus nicht zu weit senken. In einem Haus mit zentraler Warmwasserbereitung und zentralem Warmwasserspeicher sollte die Reglertemperatur am Trinkwassererwärmer auf mindestens 60 Grad eingestellt sein, damit die Wassertemperatur im Leitungssystem an keiner Stelle unter 55 Grad sinkt, rät das UBA.
- Wasserhähne regelmäßig entkalken.
- Auch in Ferienwohnungen und Hotels schadet es nicht, nach der Ankunft die Warmwasserleitungen und vor allem die Dusche einige Minuten durchzuspülen.
- In leerstehenden Wohnungen oder Häusern sowie bei wenig benutzten Duschen und Waschbecken sollte das Wasser regelmäßig laufen.
- Wird Trinkwasser in Kaltwasserleitungen durch schlechte Isolierung oder sommerliche Hitze erwärmt, können sich Legionellen auch hier vermehren. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) rät, Kaltwasserleitungen zu isolieren und regelmäßig zu nutzen.
- Auch das Baden in Whirlpools kann ein Infektionsrisiko darstellen, da sich die Bakterien im warmen Wasser vermehren und durch die Dämpfe des heißen Wassers verbreitet werden.
Trinkwasser in der Regel unbedenklich
Wichtig zu wissen: "Beim Trinken von erregerhaltigem Wasser besteht in der Regel keine Infektionsgefahr, da die Legionellen im Magen von der Magensäure abgetötet werden", erklärt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). In seltenen Fällen kann es zu einer Ansteckung kommen, wenn kontaminiertes Wasser beim Verschlucken versehentlich in die Luftröhre gelangt.
Auch gut zu wissen: Legionellen sind nicht von Mensch zu Mensch übertragbar.
Symptome einer Legionellen-Infektion
Eine Legionellen-Infektion äußert sich wie eine Lungenentzündung mit Husten, Schüttelfrost, Kopfschmerzen, schwerem Krankheitsgefühl und hohem Fieber. Auch Durchfall oder Verwirrtheitszustände können auftreten. Man spricht dabei von der Legionärskrankheit, Legionellose oder Legionellen-Pneumonie. Wird diese nicht oder falsch behandelt, nimmt die Lungenentzündung oft einen schweren Verlauf. Bei richtiger Behandlung sind die Heilungschancen laut BZgA gut.
Ebenfalls durch Legionellen ausgelöst werden kann das Pontiac-Fieber mit grippeähnlichen Beschwerden wie Fieber, Krankheitsgefühl, Kopf- und Gliederschmerzen, aber ohne Lungenentzündung. Die Erkrankung heilt in der Regel innerhalb einer Woche von selbst aus.
Besonders anfällig für Legionellen sind Menschen mit geschwächtem Immunsystem oder bestimmten Grunderkrankungen wie Diabetes, Herz- und Lungenerkrankungen. Auch Raucher und ältere Menschen gelten als gefährdeter.
Mehr Fälle im Sommer und Herbst
Generell werden im Sommer und im Herbst mehr Legionellosefälle gemeldet. Gründe dafür könnten laut RKI Reisen in der Urlaubszeit und damit verbundene Infektionsrisiken wie das Schwimmen in Whirlpools sein.
Außerdem können sich Bakterien in Wasser, das während des Urlaubs nicht regelmäßig ausgetauscht wird, in den Leitungen des Hauses besser vermehren. Zudem begünstigten die höheren Temperaturen das Wachstum von Legionellen in Kaltwasser- oder Rückkühlanlagen.
Mögliche Ursachen für den generellen Anstieg der Erkrankungszahlen sind laut Robert Koch-Institut (RKI) unter anderem eine bessere Erkennung der Fälle, die Alterung der Bevölkerung und klimatische Veränderungen.
Was Mieter zu Legionellen wissen müssen
Vermieter sind dazu verpflichtet, alle drei Jahre die Warmwasserversorgungen auf Legionellen prüfen zu lassen. "Der Untersuchungspflicht unterliegen nahezu alle Anlagen in Gebäuden mit einer zentralen Warmwasserversorgungsanlage", sagt Dr. Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund (DMB). "Nur für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt diese gesetzliche Pflicht nicht." Die Ergebnisse müssen Vermieter ihren Mietern bekanntgeben und über mögliche Gesundheitsgefährdungen informieren.
Damit eine solche Untersuchung möglich ist, müssen Mieter diese dulden – sprich, "dem Vermieter den dafür notwendigen Zutritt in die Mietwohnung gestatten", so Hartmann.
Besteht eine deutlich überhöhte Legionellenkonzentration, dürfen Bewohner ihre Miete um 20 bis 25 Prozent mindern, sagt Hartmann. Bei einer nur geringfügigen und kurzzeitigen Überschreitung der Grenzwerte ist eine Mietminderung dagegen nicht gerechtfertigt, so die Mietrechts-Expertin.
Wer übernimmt die Kosten?
Es kommt darauf an, ob es um eine allgemeine Prüfung oder die konkrete Beseitigung eines Befalls geht. "Die Kosten der regelmäßig durchzuführenden Legionellenprüfung sind Betriebskosten", sagt Hartmann. Vermieter können diese also als Teil der Warmwasserkosten auf die Mieter umlegen.
"Werden Legionellen im Trinkwasser festgestellt, so sind die Kosten für die Ursachenforschung und die Beseitigung des Befalls in der Regel vom Vermieter zu tragen", sagt die Juristin. Hier ginge es um Kosten aus einem konkreten Schadensfall, "die mithin nicht laufend anfallen und daher nicht umlagefähig sind."
Um die Leitungen zu reinigen, wird das Wasser kurzfristig stark erhitzt. Auch die Wasser- und Erwärmungskosten für die Durchführung der thermischen Desinfektion müssen Hartmann zufolge bei der jährlichen Warm- und Kaltwasser-Abrechnung abgezogen werden – notfalls als Schätzung.
Weiterlesen auf oekotest.de: