Atemwegsbeschwerden: Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung endet

Autor: dpa/Redaktion (lr/lw) | Kategorie: Gesundheit und Medikamente | 30.03.2023

Atemwegsbeschwerden: Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung endet
Foto: Shutterstock / Syda Productions

Um die Arztpraxen aufgrund der hohen Corona-Infektionszahlen zu entlasten, konnte man sich bei leichten Atemwegserkrankungen in den letzten drei Jahren auch telefonisch krankschreiben lassen. Die entsprechende Sonderregelung geht nun am 31. März 2023 zu Ende.

Die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen bei leichten Erkältungsbeschwerden auch ohne Praxisbesuch geht zu Ende. Die in der Corona-Krise eingeführte Sonderregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen gilt nur noch bis Freitag (31. März 2023).

Der Vorsitzende Josef Hecken sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Krankschreibung per Telefon habe ihre Funktion während der Pandemie erfüllt – als "einfach umsetzbare Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden".

Angesichts der aktuellen Risikobewertung des Robert Koch-Instituts (RKI) laufe sie nun aus. Man behalte sie aber im Auge und könne sie bei Bedarf sehr schnell wieder aktivieren, machte Hecken deutlich.

Corona-Risiko nur noch "moderat"

Telefonische Krankschreibungen bei leichten Atemwegsbeschwerden waren seit Ende März 2020 fast durchgehend möglich. Dies sollte unnötige Kontakte reduzieren und Corona-Infektionen vermeiden. Der Gemeinsame Bundesauschuss hatte die Sonderregelung dazu mehrfach verlängert, zuletzt bis 31. März 2023. Das RKI stufte die Risikobewertung für Deutschland Anfang Februar von "hoch" auf "moderat" herab.

Hecken sagte, mit der Sonderregelung sei ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz vor einer Corona-Infektion und dem Zugang zur Versorgung gelungen. Er denke zum Beispiel an chronisch Kranke, die regelmäßige Betreuung brauchten. "Darüber bin ich sehr froh." Ein zwischenzeitlicher Verzicht auf die Regelung angesichts sinkender Fallzahlen bereits im Frühjahr 2020 sei zu optimistisch gewesen und schnell korrigiert worden.

Krankschreibung per Videosprechstunde möglich

"Ganz unabhängig von der Pandemiesituation können Versicherte eine Krankschreibung auch bei einer Videosprechstunde erhalten – nicht nur bei leichten Atemwegserkrankungen", erläuterte Hecken. "Das heißt also, ganz regulär gibt es bereits die Möglichkeit, dass ein Versicherter nicht bei jeder Erkrankung in die Arztpraxis gehen muss."

Voraussetzung sei natürlich, dass die Arbeitsunfähigkeit ohne eine unmittelbare körperliche Untersuchung abgeklärt werden könne.

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