Masern-Impfpflicht: Fragen & Antworten zur Krankheit und Impfung

Autor: Annette Dohrmann | Kategorie: Gesundheit und Medikamente | 14.07.2020

Masern-Impfpflicht: Fragen & Antworten zur Krankheit und Impfung
Foto: ChooChin/Shutterstock

Masern sind eine hoch ansteckende Viruserkrankung, die vor allem bei Kindern auftritt. Seit 1. März 2020 gilt die Masern-Impfpflicht. Was sich mit der verpflichtenden Masernschutzimpfung ändert und was diese Entscheidung im Einzelnen bedeutet, haben wir für Sie zusammengefasst.

  • Die Impfpflicht für Masern gilt seit März 2020. Gegen Masern muss zwei Mal geimpft werden, sonst ist der Impfschutz nicht komplett.
  • Masern sind äußerst ansteckend. Eine Erkrankung kann zu schweren Komplikationen führen. 
  • Kinder müssen eine Masernimpfung vorweisen, um in eine Gemeinschaftseinrichtung wie Kindergarten, Kita oder Schule aufgenommen zu werden.

Sie war lange umkämpft, inzwischen ist sie Realität: die verpflichtende Masernschutzimpfung gilt seit dem 1. März 2020. Die Bundesregierung hatte vergangenen Sommer einen entsprechenden Gesetzentwurf von CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn durchgewunken.

Schutzimpfung: Informationen zur Masern-Impfpflicht

Die Impfpflicht stößt in weiten Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung: 73 Prozent sprachen sich demnach für eine Masernimpflicht aus, so eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov. Andere sind empört und meinen, dass eine verpflichtende Schutzimpfung Eltern das Recht und die individuelle Verantwortung abspricht, zwischen den Risiken der Erkrankung und dem mit der Impfung verbundenen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit abzuwägen.

Oft mangelt's an der zweiten Masernschutzimpfung

Auch einer von Spahns Vorgängern, Herrmann Gröhe, hielt zu seiner Amtszeit eine Impfpflicht für unnötig. "Das Problem ist nicht so sehr der kleine harte Kern der Impfgegner", argumentierte er damals. Vielmehr gehe es darum, diejenigen, die zu einer ersten Impfung Ja gesagt haben, dazu zu führen, auch die zweite Impfung vorzunehmen.

Hintergrund: Die Schutzimpfung gegen Masern besteht aus zwei Teilimpfungen. Erst nach der zweiten Dosis ist der Impfschutz komplett. Um Masernausbrüche zu verhindern, müsste die Impfquote auch für die zweite Masernimpfung bei mindestens 95 Prozent liegen.

Darum ist der Herdenschutz bei Masern so wichtig

Diese sogenannte Herdenimmunität sorgt dafür, dass ein so hoher Anteil der Bevölkerung immunisiert ist und sich die Krankheit nicht weiterverbreiten kann. Dadurch wären auch die wenigen Menschen geschützt, die sich (noch) nicht impfen lassen können. Denn: Babys bekommen ihre erste Impfung erst zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat – vorher sind sie, wenn der natürliche Nestschutz nach dem ersten Monat abklingt, ungeschützt. Und gerade für Babys kann die Krankheit gefährlich sein. Deswegen ist der Herdenschutz für sie so wichtig.

Deutschland erreicht sein Ziel bei der Masernimpfung nicht

An der zweiten Impfung hakt es aber in einigen Fällen: Während immerhin mehr als 97 Prozent der Schulanfänger die erste Masernimpfung erhalten, liegt die Quote für die zweite nur bei etwa 93 Prozent. Damit hat Deutschland das Ziel des Nationalen Aktionsplans, Masern und Röteln hierzulande bis zum Jahr 2020 zu eliminieren, nicht erreicht.

Sicher ein Grund, weshalb der Bundesgesundheitsminister aufs Gas gedrückt und Fakten geschaffen hat. Allerdings bemängelte der Deutsche Ethikrat im Vorfeld, dass die Debatte zur Impfpflicht zu undifferenziert war und an falschen Punkten ansetzte. Der Gesetzentwurf übergehe Impflücken bei Erwachsenen, berücksichtige die Datenlage ebenso wenig wie regionale Unterschiede und bliebe unkonkret, wie die Impfpflicht praktisch umgesetzt werden soll.

Besonders Kinder unter fünf Jahren, aber auch Erwachsene können sich sehr leicht mit Masern anstecken.
Besonders Kinder unter fünf Jahren, aber auch Erwachsene können sich sehr leicht mit Masern anstecken. (Foto: Prostock-studio/shutterstock)

10 Fragen & Antworten rund um die Masern-Impfpflicht

Das bedeutet die Impfpflicht im Einzelnen:

1. Für wen gilt die Masern-Impfpflicht?

Sie gilt für Kinder, die eine Kita besuchen, und Schüler. Sie müssen künftig nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind. Die Impfpflicht gilt außerdem für Mitarbeiter in Kitas und Schulen, für Tageseltern, Personal in Kliniken, Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen sowie für alle, die in Gemeinschaftseinrichtungen leben und arbeiten.

2. Wer ist von der Impfpflicht ausgenommen?

Menschen, die einen ärztlichen Nachweis erbringen, dass die Impfung bei ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam ist, müssen sich nicht impfen lassen. Darüber hinaus sind alle von der Impfpflicht ausgenommen, die vor 1970 geboren wurden, da sie wahrscheinlich eine Maser-Erkrankung durchgemacht haben.

3. Was gilt als Nachweis für die Masernimpfung?

Entweder der Impfausweis oder ein ärztliches Attest für den Fall, dass jemand bereits einmal an Masern erkrankt war.

4. Welche Sanktionen drohen?

Wer gegen die Impfpflicht verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. In der Praxis werden Verweigerer wohl eher indirekt sanktioniert: Gemeinschaftseinrichtungen dürfen Ungeimpfte nicht aufnehmen und Ärzte, Pflegepersonal und Lehrer ohne Nachweis nicht beschäftigen.

5. Gibt es Vorschriften zum Zeitpunkt der Impfung?

Indirekt. Wer sein Baby in der Krippe betreuen lassen will, muss künftig entsprechend nachweisen, dass es gegen Masern geimpft wurde. Als frühestmöglicher Zeitpunkt gilt ein Alter von neun Monaten.

6. Gilt die Impfplicht nur für Masern?

Das beschlossene Gesetz richtet sich zwar eigentlich gegen Masern – in der Praxis ist es aber auch eine Impfpflicht für Mumps und Röteln, da derzeit nur Kombinationsimpfstoffe gegen die drei Infektionskrankheiten verfügbar sind.

7. Wer darf impfen?

Die Spritze dürfen alle Ärzte mit Ausnahme von Zahnärzten verabreichen. Möglicherweise erhält man Schutzimpfungen künftig auch in der Apotheke.

8. Was ist an Masern so gefährlich?

Bei Masernerkrankungen kann es in Ausnahmefällen zu ernsten Komplikationen und Folgeerkrankungen kommen. Laut Robert-Koch-Institut kommt es in einem von 1000 Fällen zu einer Hirnentzündung (Enzephalitis). Die wiederum endet bei 10 bis 20 Prozent der Betroffenen tödlich; bei 20 bis 30 Prozent ist mit bleibenden Schäden am zentralen Nervensystem zu rechnen.

Schwerste Folgeerkrankung ist SSPE, die subakute sklerosierende Panenzephalitis. Sie tritt laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) in 1:10.000 bis 1:100.000 Fällen auf – etwa sechs bis acht Jahre nach einer Maserninfektion. Besonders hoch ist das Risiko für Kinder, die jünger als fünf Jahre sind. SSPE endet in aller Regel tödlich.

9. Masernimpfung: Welche Nebenwirkungen sind bekannt? 

Eine Schutzimpfung regt die körpereigene Abwehr an. Als Reaktion darauf kommt es in etwa 5 von 100 Fällen zu Rötungen und Schwellungen der Einstichstelle, die auch schmerzen kann. Auch umliegende Lymphknoten können anschwellen. Darüber hinaus kann sich die Körpertemperatur vorübergehend erhöhen, und es kann zu Kopfschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden und Mattigkeit kommen.

10. Seit wann gilt die Masern-Impfpflicht?

Das Gesetz trat im März 2020 in Kraft.

Impfempfehlungen per App

Eine App der Ständigen Impfkommission (Stiko) informiert über Fragen rund um das Impfen. Die App enthält alle aktuellen Impfempfehlungen der Stiko und damit eine Übersicht über Impfungen, die die Krankenkassen übernehmen. Zudem bietet sie Informationen zu Krankheitserregern und führt auf, in welchen Gebieten eine Impfung gegen die durch Zecken übertragbare FSME sinnvoll ist. Wer daran interessiert ist, welche Bestandteile in den Impfstoffen stecken, kann dies nachlesen. Die kostenlose App wurde ursprünglich als Impfberatung für Ärzte entwickelt. Neben Android und iOS ist sie auch unter Windows 10 nutzbar.

Daten & Fakten: Masern in Zahlen

  • 72 Kinder und Erwachsene sind 2018 in Europa an Masern gestorben. Infiziert hatten sich laut der Weltgesundheitsorganisation WHO im gleichen Jahr 82.596 Menschen.
  • 14 Tage dauert es in etwa von der Exposition bis zur sichtbaren Erkrankung. Das Problem: Ansteckend sind Masern schon drei bis fünf Tage vor dem Auftreten der Pusteln.
  • 95 Prozent aller Ungeschützten, die auch nur kurz mit dem Virus in Kontakt kommen, erkranken.
  • 0,05 bis 0,1 Prozent: So hoch ist die Masern-Sterblichkeit nach Angaben der WHO in entwickelten Ländern. In weniger entwickelten Ländern liegt sie bei bis zu sechs Prozent.
  • 95 Prozent der Bevölkerung müssten geimpft oder bereits einmal an Masern erkrankt sein, damit Deutschland sein Ziel, die Masern auszurotten, erreichen könnte.

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