Krankschreibung per Videosprechstunde wird flexibler

Autor: Benita Wintermantel / Lena Pritzl (mit Material von dpa) | Kategorie: Gesundheit und Medikamente | 19.11.2021

Künftig können sich Patienten auch per Videoschalte krankschreiben lassen.
Foto: CC0 Public Domain / Pexels / bongkarn thanyakij

Wer sich krank fühlt, muss für eine AU-Bescheinigung nicht immer persönlich in der Arztpraxis vorstellig werden. Die Möglichkeiten für eine Krankschreibung per Video sind nun ausgeweitet worden.

Krankschreibungen per Videosprechstunde sind künftig für bis zu drei Kalendertage auch dann möglich, wenn man noch kein bekannter Patient in der Arztpraxis ist. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken beschlossen.

Dieser Beschluss muss noch vom Gesundheitsministerium geprüft werden. Wird er nicht beanstandet, tritt er in einigen Wochen mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bisher können Ärztinnen und Ärzte Versicherte nur dann per Video krankschreiben, wenn diese in der Praxis schon bekannt sind – dann allerdings sogar für bis zu sieben Kalendertage.

Voraussetzungen für die Video-Krankschreibung

Grundsätzlich bleibt die Untersuchung in der Praxis der Standard, um eine Arbeitsunfähigkeit festzuststellen. Zusätzlich ist die Krankschreibung per Video möglich:

  • Die Krankschreibung über Video ist nicht bei allen Krankheiten möglich.
  • Einen Anspruch auf Krankschreibung über Video haben die Patienten nicht. Die Entscheidung darüber trifft der Arzt.
  • Es ist nur eine Krankschreibung für maximal sieben Tage möglich.
  • Eine Folgekrankschreibung über Videosprechstunde ist nur erlaubt, wenn der Patient zuvor bereits wegen der selben Erkrankung in der Praxis war. Weitere Folgekrankschreibungen per Videosprechstunde sind dann grundsätzlich möglich.

Telefonische Krankschreibung bis 31. Dezember

Da die Fallzahlen der Corona-Infektionen weiterhin hoch sind, können sich Patientinnen und Patienten mit leichten Erkältungsbeschwerden auch telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt bis mindestens Ende Dezember 2021. Alle weiteren Infos und Voraussetzungen lesen Sie im Beitrag: Telefonische Krankschreibung wird verlängert.

Lob von Gesundheitsexperten für Video-Krankschreibung

Gesundheitsexperten wie Karl Lauterbach (SPD) begrüßten im Juli den Schritt: "Die Digitalisierung unseres Gesundheitssystems nimmt langsam Fahrt auf. Für eine reguläre Krankschreibung, auch um andere im Beruf nicht zu infizieren, musste man sich widersinnigerweise in die Praxis begeben. Es wurde höchste Zeit, dies zu beenden", schrieb Lauterbach auf Twitter.

Bei Corona-Verdacht: Telefonisch ärztlichen Rat einholen

Haben Sie typische COVID-​19-Symptome wie trockenen Husten oder Fieber, hatten Sie Kontakt zu COVID-​19-Patienten oder haben Sie unklare Symptome, dann gilt: Nehmen Sie vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis auf, um das weitere Vorgehen zu klären.

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