Kontaktbeschränkung bis 29. Juni

Autor: Benita Wintermantel | Kategorie: Gesundheit und Medikamente | 26.05.2020

Kontaktbeschränkung bis 29. Juni
Foto: CC0 Public Domain / Unsplash / Ignacio Brosa

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, die wegen Corona eingeführten Kontaktbeschränkungen zu verlängern. Es gibt aber auch einige Lockerungen. 

  • Kontaktbeschränkung gilt bundesweit bis 29. Juni.
  • Bundesländer dürfen eigene Entscheidungen zu den Beschränkungen fällen.
  • Die Länder dürfen Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit von bis zu zehn Menschen erlauben.

Aktualisiert am 26.05.2020 | Die Kontaktbeschränkungen sowie die Hygiene- und Abstandsregeln wurden bis zum 29. Juni verlängert, darauf haben sich Bund und Länder gemeinsam verständigt. "Demnach ist die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering zu halten", so die Bundesregierung. Der Personenkreis, mit dem man Kontakt hat, sollte weiterhin möglichst konstant sein.

Über die genauen Regelungen und die schrittweisen Lockerungen entscheiden die Bundesländer in eigener Verantwortung.

In allen Bundesländern gilt weiterhin die Maskenpflicht.

>> Mehr dazu: Welche Masken es gibt und wo Sie Masken kaufen können, erfahren Sie hier.

Lockerungen erlaubt

Vor einem Monat wurden die Corona bedingten Einschränkungen gelockert, die Zahl der Neuinfektionen ist aber auf einem niedrigen Niveau geblieben. Grund für Bund und Länder, die geltenden Regeln weiter zu lockern: Die Länder dürfen ab dem 6. Juni den Aufenthalt im öffentlichen Raum mit bis zu zehn Personen oder den Angehörigen von zwei Haushalten erlauben.

Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterhin zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus
Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterhin zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus (Foto: CC0 Public Domain / Pixabay / geralt)

Private Treffen zu Hause

Wer sich zu Hause mit Freunden oder Familienangehörigen trifft, sollte auch hier die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten. Wichtig ist eine gute Belüftung. Wenn möglich, sollten Zusammenkünfte im Freien stattfinden, rät die Bundesregierung in ihrem Beschluss.

>> Weiterlesen: Coronavirus vorbeugen: So schützen Sie sich vor dem Coronavirus

Kontaktbeschränkung: Die Regeln gelten für alle

Wichtig zu wissen: Es handelt sich bei der Kontaktbeschränkung nicht um eine Empfehlung, sondern um Regeln, die befolgt werden müssen.

"Verstöße gegen die Kontaktbeschränkung sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden", so Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Bundesweite Vorgaben zu den möglichen Strafen gibt es nicht. 

Was ist jetzt wichtig?

Das oberste Gebot lautet derzeit: Die Empfehlungen von Politikern und Wissenschaftlern zu den Kontaktbeschränkungen sollten unbedingt eingehalten werden, um die Infektionsketten zu unterbrechen. Der Appell von Experten ist eindringlich:

  • Halten Sie die Zahl der soziale Kontakte möglichst gering!
  • Halten Sie Abstand!
  • Achten Sie auf die geltenden Hygieneregeln!

Weitere Infos finden Sie hier: