4 Bundesländer schaffen Corona-Isolationspflicht ab

Autor: dpa / Redaktion (lp) | Kategorie: Gesundheit und Medikamente | 11.11.2022

Bald gelten nicht mehr in allen Bundesländern Isolationspflichten bei einer Corona-Infektion.
Foto: Shutterstock / TORWAISTUDIO

Bislang müssen Corona-Infizierte für fünf Tage in Isolation. Bayern und drei weitere Bundesländer heben diese Corona-Isolationspflicht nun auf. Es bleibt aber eine Regel als Ersatz.

Vier Bundesländer haben sich darauf verständigt, die Isolationspflicht für Corona-Infizierte abzuschaffen. Es handelt sich um Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein, wie das baden-württembergische Gesundheitsministerium am Freitag in Stuttgart mitteilte.

Bayern schafft Corona-Isolationspflicht zum 16. November ab

Bayern schafft die bisher mindestens fünftägige Isolationspflicht für Corona-Infizierte ab 16. November. Das teilte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Freitag in München mit. Positiv Getestete sollen aber außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske aufsetzen müssen. Vorgesehen ist auch, dass positiv Getestete medizinische und pflegerische Einrichtungen nicht als Besucher betreten dürfen.

"Und natürlich gilt weiter der Grundsatz: Wer krank ist, bleibt zu Hause", sagte Holetschek. Vulnerable Gruppen sollten durch andere Maßnahmen weiter geschützt werden. "Die Entscheidung bedeutet nicht, dass wir dem Infektionsgeschehen freien Lauf lassen", betonte der Minister.

Bayern handelt dabei gemeinsam mit Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein. Auch in diesen drei Ländern sollen "zeitnah" neue Regelungen in Kraft treten. Die Details würden derzeit ausgearbeitet, hieß es aus dem baden-württembergischen Gesundheitsministerium.

"Leider hat sich die Bundesregierung bislang einer gemeinsamen Lösung in der Isolationsfrage verweigert", sagte Holetschek. "Deshalb gehen wir jetzt mit Blick auf die veränderte Pandemie-Lage diesen wichtigen Schritt für einen eigenverantwortlichen Umgang mit Corona voran." Es sei der richtige Zeitpunkt für mehr Eigenverantwortung der Menschen.

"Wir läuten eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie ein", erklärte auch Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). "Es ist Zeit, den Menschen wieder mehr Eigenverantwortung zu übertragen."

Erfahrungen aus Nachbarländern dienen als Vorbild

Grundlage dieser Entscheidung – auch im Einklang mit den drei anderen Bundesländern – sei eine wissenschaftliche Bewertung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie vieler Experten. Die Bundesländer berufen sich den Stuttgarter Angaben zufolge "unter anderem auf Erfahrungen aus Nachbarländern wie Österreich, wo es seit Sommer 2022 absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen gibt".

Aus diesen Ländern seien keine negativen Erkenntnisse bekannt. "Zurückgehende Infektionszahlen, eine wirksame Schutzimpfung, eine Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung von mehr als 90 Prozent, in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe sowie wirksame antivirale Medikamente rechtfertigen aus Sicht der Länder, diesen Schritt zeitnah zu gehen."

RKI empfiehlt Infizierten Isolation für fünf Tage

Bislang hatten sich Corona-Infizierte nach einem positiven Testergebnis generell für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben müssen – und bis sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind, insgesamt bis zu einer Maximaldauer von 10 Tagen.

Das RKI empfiehlt den Ländern, für Infizierte fünf Tage Isolation anzuordnen. Angeraten wird eine dringende Empfehlung, die Selbstisolation danach erst dann zu beenden, wenn ein (Selbst-)Test negativ ausfällt. Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegewesens sollen zudem 48 Stunden vor der Testabnahme symptomfrei gewesen sein.

Die vier Bundesländer, die nun gemeinsam die Aufhebung der Isolationspflicht angekündigt haben, hatten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Ende September in einem gemeinsamen Schreiben aufgefordert, dafür zu sorgen, dass das Robert Koch-Institut (RKI) seine Isolationsempfehlungen für Corona-Infizierte ändert. Lauterbach hatte dies damals umgehend zurückgewiesen. Bundesjustizminister Marco Buschmann hatte aber bereits darauf hingewiesen, dass die Länder sich über die RKI-Empfehlung hinwegsetzen können.

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