Von Rundfunkbeitrag befreien oder abmelden: Wie es funktioniert

Autor: Katharina Siegl | Kategorie: Geld und Recht | 25.07.2025

Handy vor Bildschirm, auf dem Display steht "Beitragsservice"
Foto: T. Schneider / Shutterstock.com

Sie wollen sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder abmelden? Das geht - in bestimmten Fällen. Welche das sind und was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

Der Rundfunkbeitrag kostet 18,36 Euro pro Monat und Wohnung. Er finanziert öffentlich-rechtliche Sender wie ARD und ZDF, damit diese unabhängig berichten können. Sie müssen ihn zahlen, auch wenn Sie kein Radio hören oder fernsehen. Es gibt aber Wege, sich vom Rundfunkbeitrag abzumelden oder befreien zu lassen.

Der Unterschied zwischen Abmeldung und Befreiung

Eine Abmeldung ist möglich, wenn Sie Ihre Wohnung aufgeben, erklärt die Verbraucherzentrale. Eine Befreiung bekommen Sie aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen.

Wann können Sie sich abmelden?

Der Rundfunkbeitrag kann abgemeldet werden, wenn Sie:

  • dauerhaft ins Ausland ziehen,
  • in eine Wohnung ziehen, in der bereits jemand den Beitrag zahlt oder
  • Ihre Wohnung komplett aufgeben (– weil es sich um eine Zweitwohnung handelt oder weil Sie zum Beispiel in eine Pflegeeinrichtung ziehen).
  • Auch im Todesfall können Angehörige den Verstorbenen abmelden.

Wann können Sie sich befreien lassen?

Sie können sich befreien lassen, wenn Sie verschiedene Leistungen beziehen, darunter:

  • Sozialgeld und Bürgergeld
  • Grundsicherung (im Alter/ bei Erwerbsminderung)
  • Sozialhilfe
  • BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld (wenn sie nicht bei den Eltern wohnen)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Eine komplette Liste finden Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale. Auch taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Eine Befreiung gilt aber nur, wenn alle Bewohner einer Wohnung ein Anrecht darauf haben. Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder bis 25 sind automatisch mitbefreit; Mitbewohner nur in bestimmten Fällen.

Wann bekommen Sie eine Ermäßigung?

Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis können eine Ermäßigung beantragen. Sie zahlen dann nur 6,12 Euro pro Monat, so die Verbraucherzentrale. Das gilt für blinde oder sehbehinderte Menschen (diesbezüglicher Grad der Behinderung mindestens 60), gehörlose Menschen und Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80.

So melden Sie sich ab, beantragen eine Befreiung oder Ermäßigung

Nutzen Sie die Website rundfunkbeitrag.de oder schreiben Sie an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.

Für die Abmeldung brauchen Sie Ihren Namen und Ihre Beitragsnummer, sowie die Adresse der jeweiligen Wohnung. Geben Sie zudem an, für wann und wieso Sie eine Abmeldung beantragen und senden Sie entsprechende Nachweise mit. Bei einem Umzug benötigen Sie zum Beispiel die Meldebescheinigung. Wird Ihr Antrag akzeptiert, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.

Für die Befreiung oder Ermäßigung müssen Sie bestimmte Formulare ausfüllen – diese finden Sie ebenfalls auf rundfunkbeitrag.de. Laut Verbraucherzentrale sind außerdem verschiedene Nachweise nötig, nämlich der Schwerbehindertenausweis, der Sozialleistungsbescheid und eine Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers. Der Antrag kann bis zu drei Jahre rückwirkend gestellt werden.

Vorsicht vor unseriösen Webseiten

Vorsicht vor unseriösen Webseiten, die Geld für die Anmeldung, Abmeldung oder Änderung der Bankverbindung verlangen. Der Service ist beim offiziellen Beitragsservice kostenlos. Hier finden Sie weitere Informationen:

Die Verbraucherzentrale hat vor kurzem eine Sammelklage gegen einen solchen Anbieter eingereicht. Wer die Webseite service-rundfunkbeitrag.de genutzt hat, dem wurden 29,99 Euro beziehungsweise 39,99 Euro für einen eigentlich kostenfreien Service in Rechnung gestellt. Betroffene können sich zur Sammelklage melden. Zudem stellt die Verbraucherzentrale Vorlagen zur Verfügung, um Zahlungen zurückzufordern oder Rechnungen zurückzuweisen.

Seit Juni 2025: Zahlungsmethode geändert

Wer nicht vom Rundfunkbeitrag befreit oder abgemeldet ist, muss ihn regelmäßig überweisen. Doch seit Juni 2025 gelten neue Regeln für Menschen, die per Überweisung zahlen, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Sie bekommen nur noch einmal einen Brief mit allen Zahlungsterminen des Jahres. Die regelmäßigen Zahlungsaufforderungen entfallen also.

In dem Brief steht dann ein individueller Zahlungstermin, der für alle folgenden Jahre gilt. Wer zu spät zahlt, muss Säumniszuschläge von mindestens acht Euro zahlen. Der Beitragsservice empfiehlt, den Betrag per Lastschriftverfahren einziehen zu lassen, damit keine Zahlungstermine verpasst werden. Die Änderung kann ebenfalls über rundfunkbeitrag.de vorgenommen werden.

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