Neue Betrugsmasche zur Energiepauschale: Keine Daten zur Auszahlung nötig

Autor: Redaktion (lw) | Kategorie: Geld und Recht | 09.09.2022

Neue Betrugsmasche zur Energiepauschale: Keine Daten zur Auszahlung nötig
Foto: Shutterstock/TippaPatt

Die Verbraucherzentralen warnen vor einer neuen Betrugsmasche, die sich die aktuelle Entwicklung zur Energiepauschale zunutze macht: Kriminelle behaupten per SMS oder E-Mail, man müsse persönliche Daten angeben, um die staatliche Leistung zu erhalten. Das ist gelogen – es handelt sich um Phishing.

Auch Betrüger müssen ihr "Geschäftsmodell" regelmäßig erneuern, um sich das Vertrauen potentieller Opfer zu erschleichen. Zurzeit ist deshalb eine neue Masche im Umlauf, mit der Kriminelle versuchen, an persönliche Daten – und darüber natürlich an Geld – zu gelangen. Aufhänger ist die angekündigte Energiepauschale der Bundesregierung.

In gefälschten E-Mails, die von Banken stammen sollen, behaupten die Kriminellen, dass die persönlichen Daten der Empfänger abgeglichen werden müssten, damit die staatliche Pauschale ausgezahlt werden könne. Ein Link leitet weiter auf eine betrügerische Internetseite, auf der Opfer aufgefordert werden, persönliche Angaben zu machen. Es handelt sich um Phishing: Die Betrüger wollen auf diesem Weg lediglich an sensible Informationen gelangen.

Energiepauschale: Betrugsversuche per Mail und SMS

Laut der Verbraucherzentrale NRW ("Phishing-Radar") werden zurzeit auch gefälschte SMS mit ähnlichem Inhalt versendet. Sie stammen angeblich vom "Bundesministerium der Finanzen".

Perfide ist besonders die Fake-E-Mail: "Anders als oft üblich, ist die betrügerische Mitteilung nahezu ohne Rechtschreibfehler und in guter Grammatik geschrieben", so die Verbraucherzentrale NRW. Um Empfänger zum Anklicken des Phishing-Links zu bringen, steht in der Mail weiter: "Um Ihre Identität sowie den Anspruch auf eine Auszahlung feststellen zu können, benötigen wir eine Bestätigung Ihrer bereits angegebenen Daten bei der Erstellung Ihres Girokontos in einer unserer Filialen." Erst dann erhalte man "in den nächsten vier Wochen Ihre Auszahlung der Energiepauschale".

Die betrügerische SMS liest sich so: "(Bundesministerium der Finanzen) Sie müssen noch einen Betrag von 254,33 erhalten. Verifizieren Sie sich und erhalten Sie den Betrag", dann folgt eine Internet-Adresse, die zu einer Betrugsseite führt.

Neue Betrugsmasche: So reagieren Sie

Wenn Sie eine vergleichbare Nachricht zur (angeblichen) Auszahlung der Energiepauschale erhalten haben, dann:

  • Klicken oder tippen Sie auf nicht auf Links.
  • Antworten Sie nicht.
  • Kennzeichnen Sie entsprechende E-Mails als Spam und blockieren Sie, bei einer SMS, den Absender.
  • Geben Sie auf keinen Fall persönliche Daten an.

    Tatsächlich erfolgt die Auszahlung der ersten Energiepauschale im September für Erwerbstätige über die Gehaltsabrechnung und wird gemeinsam mit dem Gehalt ausgezahlt: Sie erhalten das Geld als Arbeitnehmer also gewissermaßen automatisch.

    Die Pauschale beträgt 300 Euro, die allerdings steuerpflichtig sind. Bei Selbstständigen wird die Steuer-Vorauszahlung entsprechend gesenkt; Rentner sind von der ersten Pauschale ausgenommen.

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