Muss man sich als Mieter immer an die Mittags- und Nachtruhe halten?

Autor: Lena Rauschecker | Kategorie: Geld und Recht | 18.09.2025

Karaoke macht Spaß, kann aber sehr laut werden.
Foto: Shutterstock/f.t.Photographer

Die Nacht ist zum Schlafen da, doch muss man sich als Mieterin und Mieter strikt an die Nachtruhe halten? Gibt es überhaupt eine vorgeschriebene Mittagsruhe? Und wo kann ich mich beschweren, wenn die Nachbarn zu laut sind? ÖKO-TEST liefert Antworten rund ums Thema Ruhezeiten. 

Die Nachbarwohnung feiert eine laute Party – und das nach Mitternacht. Muss man sich das als Mieter gefallen lassen? Müssen Sie nicht. Doch wie genau sind Ruhezeiten in Deutschland geregelt und welche Strafe droht bei Ruhestörung? ÖKO-TEST hat die wichtigsten Antworten zusammengefasst.

Diese Ruhezeiten sind in Deutschland gesetzlich geregelt

Um Bürgerinnen und Bürger vor Lärm zu schützen, gibt es in Deutschland das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das ergänzt wird durch die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Die TA Lärm ist eine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und soll die Allgemeinheit und Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche schützen sowie diesen vorbeugen.

Darin ist festgelegt, dass die Immissionsrichtwerte – dazu zählt der an einem Ort gemessene Lärm – tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr und für die Nacht zwischen 22 und 6 Uhr gelten. Somit herrscht von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens in Deutschland Nachtruhe.

Wichtig: An Sonntagen und Feiertagen besteht auch tagsüber eine Ruhezeit. Der Samstag zählt wie ein Wochentag ohne besondere Ruhezeiten außer der Nachtruhe. Über diese Nachtruhe hinausgehend können Bundesländer und Kommunen strengere Regelungen festlegen und die Nachtruhe beispielsweise bis 7 Uhr morgens verlängern.

Die Mittagsruhe ist weniger streng geregelt als die gesetzlich vorgeschriebene Nachtruhe und kann je nach Wohnort variieren. Oft gilt sie von 13 bis 15 Uhr. Die Stadt München legt etwa eine Mittagsruhe zwischen 12 und 15 Uhr für ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten fest, in anderen Städten gilt keine explizite Mittagsruhe.

Allerdings sollten Mieterinnen und Mieter sich darauf nicht verlassen, sondern einen Blick in ihre Hausordnung werfen. Dort können Ruhezeiten wie eine Mittagsruhe festgelegt sein. Darauf weist der Berliner Mieterverein hin.

Wie leise muss man während der Ruhezeiten sein?

Während der Nachtruhe sind ruhestörende Tätigkeiten verboten. Darunter fallen beispielsweise lärmende Maschinen wie ein Rasenmäher oder laute Waschmaschinen sowie lautes Hämmern oder Bohren. Auch laute Musik oder lautes Fernsehen sind untersagt, als Obergrenze gilt die Zimmerlautstärke von 35 Dezibel, die einer leisen Unterhaltung entsprechen.

Welche Strafe droht bei Ruhestörung?

Hält man sich nicht an die festgeschriebenen Ruhezeiten, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen und entsprechend geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten legt in Paragraf 117 fest: "Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen."

Wer demnach Lärm erregt, der Nachbarinnen und Nachbarn belästigt oder deren Gesundheit schädigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann eine Geldbuße bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen. Bei wiederholten Ruhestörungen droht sogar eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.

Wie wehre ich mich gegen Ruhestörung?

Feiert ein Nachbar eine laute Party nach Mitternacht oder hört spätabends sehr laut Musik, müssen Sie das nicht hinnehmen. Es empfiehlt sich immer, zuerst mit der Verursacherin oder dem Verursacher zu sprechen. Am besten klingeln Sie und erklären, dass Sie sich gestört fühlen und es während der festgelegten Ruhezeiten im Haus auch ruhig sein sollte.

Hilft auch eine wiederholte Beschwerde nicht, kann man die Polizei rufen. Diese kann die Ruhestörung beenden und zudem ein Bußgeld verhängen.

Kommt die Lärmbelästigung nicht von anderen Mietern, sondern beispielsweise von einer Gaststätte in der Nähe, kann man als Mieter die zuständige Verwaltungsbehörde einschalten. Diese kann von der Gaststätte die Einhaltung der Ruhezeiten verlangen und entsprechende Maßnahmen anordnen, wie der Berliner Mieterverein informiert.

Wichtig: Sieht man sich in der Mietwohnung Baulärm oder ähnlichem ausgesetzt, kann das eine Mietminderung rechtfertigen. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn der Lärm außerhalb von Nacht- und Mittagsruhe auftritt. Denn wie der Berliner Mieterverein schreibt, darf man als Mieter vom Vermieter verlangen, dass dieser dafür sorgt, dass der Lärm aufhört. Tut er das nicht, kann der Mieter die Miete kürzen. Am besten lassen Sie sich hier von einem Mieterverein oder einer Rechtsberatung beraten.

Tipps für ein harmonisches Zusammenleben

Lärm kann belastend sein, oft muss es aber nicht bis zum Anruf bei der Polizei kommen. Unsere Tipps für ein ruhiges und harmonisches Wohnen:

  • Wenn man eine Party feiern will: Die Nachbarn informieren, dass und warum gefeiert wird – und am besten gleich mit einladen. Auch beim ausgelassenen Feiern daran denken, die Musik nach 22 Uhr leiser zu stellen und die Gäste vom Balkon nach drinnen zu bitten.
  • Wenn die Nachbarn zu laut sind: Das Gespräch mit den Nachbarn suchen und auf deren Verständnis pochen. Erst als letzte Maßnahme eine Ruhestörung bei der Polizei melden.

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