Mietnebenkosten

BGH-Urteil: Vermieter muss Heizkosten im Zweifel belegen

Kategorie: Geld und Recht | 20.03.2018

Mietnebenkosten

Der Bundesgerichtshof hat sich grundsätzlich mit der Darlegungs- und Beweislast von Vermietern beschäftigt. Im konkreten Fall (Az. VIII ZR 189/17) sollten Mieter mehr als 5.000 Euro an Heizkosten nachzahlen. Auf etwa einem Siebtel der Wohnfläche des Hauses hatten sie angeblich fast die Hälfte der Heizenergie verbraucht. Die Mieter bezweifelten dies und forderten, ihnen die Ablesebelege zu den Verbrauchseinheiten der übrigen Wohnungen vorzulegen. Der Vermieter kam dem nicht nach und erhielt in zwei Instanzen Recht. Der Bundesgerichtshof korrigierte die Einschätzungen deutlich: Die Darlegungs- und Beweislast liegt zweifellos beim Vermieter. Auch muss er dem Mieter auf Verlangen Einsicht in die Abrechnungsunterlagen ermöglichen, selbst wenn es nur aus "allgemeinem Interesse" geschieht.