Fahrradversicherung: Wann ist sie sinnvoll? Welche Schäden werden bezahlt?

Autor: Lena Pritzl | Kategorie: Geld und Recht | 24.02.2021

Eine Fahrradversicherung greift bei Diebstahl, aber ersetzt auch Unfallschäden oder Pannenkosten.
Foto: Shutterstock / MilanMarkovic78

Wer sich ein teures Rennrad, Mountainbike oder E-Bike anschafft, sollte es gegen Diebstahl und Beschädigung absichern. Doch reicht dafür nicht auch eine Hausratversicherung? Wir klären die wichtigsten Fragen zur Fahrradversicherung.

  • Eine Fahrradversicherung greift bei Diebstahl, Vandalismus, Unfallschäden oder Schäden durch Sturm und Hagel.
  • Eine Hausratversicherung deckt den Fahrraddiebstahl aus abgeschlossenen Räumen ab – nicht aber weitere Schäden oder den Diebstahl auf offener Straße.
  • Bevor Sie eine Versicherung fürs Fahrrad abschließen, sollte Sie Angebote vergleichen und überprüfen, welche Versicherung welche Schäden abgedeckt.

Ob mit dem City-Bike, Rennrad, Mountainbike oder einem E-Bike: Radeln ist beliebter Volkssport. Wer sich ein neues Rad kauft und dafür normalerweise mehrere hundert oder gar mehrere tausend Euro auf den Tisch legt, möchte gerne lange Freude daran haben. Um sich gegen Defekte, Beschädigungen oder Diebstahl abzusichern, sollten Sie nicht an der Fahrradversicherung sparen. Gut zu wissen: Oft deckt schon die Hausratversicherung einiges ab.

Fahrradversicherung: Wozu brauche ich sie und was deckt sie ab?

Da ein neues E-Bike, Rennrad oder Mountainbike nicht gerade günstig sind, gibt es eigene Fahrradversicherungen. Sie können eine Fahrradversicherung für jede Art von Rad abschließen, auch für Pedelecs bzw. E-Bikes. Generell gilt: Sie müssen für jedes Fahrrad eine eigene Versicherung abschließen.

Oft decken die Fahrrad-Vollkaskoversicherungen neben dem Fahrraddiebstahl noch weitere Schäden ab, etwa Vandalismus, Unfallschäden oder Elementarschäden. Elementarschäden sind Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzeinschlag, Brände oder Explosionen. Auch Reparaturkosten werden oft von einer Fahrradversicherung übernommen, teils auch Schäden durch Verschleiß.

Bei einer Fahrradversicherung sind in der Regel sowohl das Rad an sich als auch einzelne, fest mit dem Fahrrad verbundene Einzelteile wie der Sattel versichert. Viele Fahrradversicherungen ersetzen im Falle eines Diebstahls auch Kindersitze oder Kinderfahrradanhänger.

Wichtig bei E-Bikes: Die teuren Akkus werden oft gestohlen und sind deshalb in der Regel mitversichert.

Einige Fahrradversicherungen decken weitere Leistungen mit ihrem Schutzbrief ab. Dazu zählen die Kosten für den Abschleppdienst bei einer Panne, die Weiterfahrt mit Bus, Bahn oder Taxi sowie ein Leihfahrrad. Auch eine Übernachtung in einem Hotel kann in diesem Zuge von der Versicherung erstattet werden.

Wichtig: Nicht alle Versicherungen gelten auch für gebraucht erworbene Fahrräder, einige decken nur neu gekaufte Räder ab.

Damit die Fahrradversicherung greift, muss das Rad abgeschlossen werden.
Damit die Fahrradversicherung greift, muss das Rad abgeschlossen werden. (Foto: Shutterstock / byswat)

Wie teuer sind Fahrradversicherungen?

Eine Fahrradversicherung ist nicht gerade günstig. Die Höhe der Versicherungspolice richtet sich dabei nach dem Kaufpreis des Fahrrads. Manche Versicherungen deckeln die Versicherungssumme, beispielsweise auf 5.000 Euro. Die günstigsten Fahrradversicherungen kosten unter 100 Euro im Jahr, erstatten dann aber beispielsweise keine Verschleißschäden oder den Diebstahl von Fahrradzubehör wie der Beleuchtung.

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Fahrrad gestohlen: Wann reicht die Hausratversicherung aus?

Nicht immer ist eine teure eigene Fahrradversicherung notwendig, auch die Hausratversicherung kann den Fahrraddiebstahl abdecken. Dabei gilt: Eine Hausratversicherung deckt ausschließlich den Diebstahl des Fahrrads ab, nicht aber weitere Schäden durch Unfall, Pannen oder Verschleiß.

In einer einfachen Hausratversicherung ist der Fahrraddiebstahl aus Wohnung, Haus, Garage oder Keller versichert. Das trifft auch alle zum Hausrat gehörenden Fahrräder zu. Allerdings greift die Versicherung nur, wenn es sich um einen Einbruchsdiebstahl handelt, also wenn Ihr Fahrrad aus einem abgeschlossenen Raum wie dem Fahrradkeller oder der Garage gestohlen wird. Oft werden diese Räume einzeln im Versicherungsschein vermerkt.

Reicht Ihnen dieser Diebstahlschutze nicht aus, können Sie zu Ihrer Hausratversicherung eine zusätzliche Fahrradklausel abschließen. Damit ist der Versicherungsschutz erweitert und zum Beispiel auch der Diebstahl des Rads an anderen Orten wie der Straße oder dem Bahnhof abgedeckt. Voraussetzung dabei: Das Fahrrad war abgeschlossen.

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Tipps für die Fahrradversicherung

  • Bewahren Sie alle Rechnungen und Unterlagen des Fahrradkaufs auf, und machen Sie nach dem Kauf Fotos von Ihrem neuen Rad.
  • Vergleichen Sie mehrere Versicherungsangebote im Hinblick auf die Kosten und Schadensersatzleistungen.
  • Achten Sie beim Abschluss der Versicherung – ob Fahrradversicherung oder Hausrat-Versicherung – genau darauf, welche Schäden abgedeckt sind, und fragen Sie im Zweifel vor Vertragsabschluss bei der Versicherung nach.
  • Einige Fahrradversicherungen haben eine Selbstbeteiligung. Überlegen Sie sich, ob Sie bei einem Schaden lieber die volle Schadenssumme ersetzt bekommen möchten (und dafür meistens einen höheren Versicherungsbeitrag zahlen) oder ob Sie lieber den günstigeren Versicherungstarif inklusive Selbstbeteiligung wählen.
  • Für den vollen Versicherungsschutz schreiben einige Versicherungen – darunter Cosmos Direct, Ergo Direkt und die Bayerische – besonders sichere Fahrradschlösser vor. Klären Sie entsprechende Details vor Vertragsabschluss, damit Ihnen unangenehme Überraschungen erspart bleiben.
  • Prüfen Sie bei einer Fahrradversicherung für Ihr E-Bike, ob der Vertrag vorsieht, dass der Akku beim Parken entnommen werden muss, um mitversichert zu sein.
  • Versicherungen gewähren unter Umständen einen Rabatt, wenn Ihr Rad codiert ist oder sich über GPS orten lässt.

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