EuGH-Urteil: Rituelle Schlachtung ohne Betäubung darf verboten werden

Autor: Lena Pritzl | Kategorie: Geld und Recht | 18.12.2020

Der EuGH hat entschieden, dass auch bei rituellen Schlachtungen eine Betäubung vorgeschrieben werden darf.
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Nach einem aktuell gesprochenen Urteil des europäischen Gerichtshofs dürfen EU-Staaten die rituelle Schlachtung ohne Betäubung verbieten. Eine Vorschrift zur Betäubung der Tiere verstoße gemäß EuGH grundsätzlich nicht gegen das Recht auf Re­li­gi­ons­frei­heit.

Am Donnerstag (17. Dezember 2020) sorgte der europäische Gerichtshof (EuGH) mit einem Urteil für Klarheit: Er urteilte, dass die EU-Staaten eine Betäubungspflicht auch für rituelle Schlachtungen durchsetzen dürfen. Die Richter folgten damit dem Ziel, den in der EU festgeschriebenen Tierschutz zu fördern. Zuvor war der EuGH-Generalanwalt noch zu dem Schluss gekommen, dass derartige Vorschriften dem Recht auf Religionsfreiheit widersprächen.

Europäischer Gerichtshof: Betäubung darf auch bei ritueller Schlachtung vorgeschrieben werden

Der EuGH beschäftigte sich damit am Donnerstag mit einem Rechtsstreit aus Belgien. Die Region Flandern hatte dort 2017 Schlachtungen ohne Betäubung verboten – rituelle Schlachtungen eingeschlossen. Damit sollte der Tierschutz gestärkt werden. Jüdische und muslimische Verbände klagten jedoch gegen dieses Urteil, da sie ihre Religionsfreiheit in Gefahr sahen. Beide Religionen haben Vorschriften zum Schlachten ohne Betäubung, damit das Fleisch koscher beziehungsweise halal hergestellt werden kann.

Der EuGH kam nun am 17. Dezember 2020 zum Schluss, dass die Vorschrift zur Betäubung in Belgien die Religionsfreiheit nicht verletze. Denn das Betäubungsgebot verbiete nicht per se rituellen Schlachtungen.

Das EuGH-Urteil lässt zwar in Ausnahmefällen rituelle Schlachtungen ohne Betäubung zu, erlaubt es den Mitgliedstaaten aber, eine Verpflichtung zur Betäubung der Tiere festzulegen.

Lob von Tierschützern – Kritik von Religionsverbänden

Sowohl der Zentralrat der Juden in Deutschland als auch der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) kritisierten das Gerichtsurteil teilweise scharf. Aiman Mazyek, Vorsitzender des ZMD, erklärte via Twitter: "[Der] Ritus ist jahrtausendalter Teil jüdischen und muslimischen Lebens". Ihm zufolge sollten Veränderungen in den Religionsgemeinschaften selbst stattfinden und nicht durch ein Gerichtsurteil festgelegt werden.

Der Deutsche Tierschutzbund dagegen lobte den Gerichtsbeschluss aus Luxemburg. Auch wir von ÖKO-TEST sehen in dem EuGH-Urteil einen richtigen Schritt in Richtung mehr Tierwohl.

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