Elektroschrott: Neue Regeln kaum bekannt

Autor: dpa | Kategorie: Geld und Recht | 17.10.2022

Elektroschrott: Neue Regeln kaum bekannt
Foto: Shutterstock / Estrada Anton

Seit Juli kann man kann seinen Elektroschrott unentgeltlich im Handel abgeben. Das rbb-Verbrauchermagazin Super.Markt stellt in einer Stichprobe fest: Davon wissen nur wenige Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch nur wenige Mitarbeitende im Handel.

Seit Juli dieses Jahres gilt das neue Elektro-Gesetz "G3", das besagt, dass Super- und Drogeriemärkte Elektroschrott unter 25 cm Kantenlänge kostenlos annehmen und entsorgen müssen. Das rbb-Verbrauchermagazin Super.Markt (Montag, 17.10.22, 20:15 Uhr, rbb Fernsehen) hat getestet, ob Discounter, Drogerie- und Supermärkte diese neue, verbraucherfreundliche Regelung tatsächlich umsetzen.

Das Ergebnis der Stichprobe: In den meisten Geschäften funktioniert die Rückgabe nicht reibungslos. Viele Mitarbeiter in den Supermärkten und Discountern vor Ort kennen das neue Gesetz nicht. Erst nach mehrmaliger Nachfrage, oft bei unterschiedlichen Mitarbeitern, wurde der Elektro-Schrott angenommen.

Elektroschrott wird zu Hause gehortet

Vier von zehn Menschen horten laut einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom ihren Elektromüll zu Hause. Die neue Rückgabe-Regelung kennen viele Verbraucher bisher gar nicht. Die fehlende Kommunikation und Aufklärung über das neue Rückgabe-Gesetz kritisiert Viktor Miruchna von der Deutschen Umwelthilfe gegenüber Super.Markt: "Eine Mindestanforderung könnte sein, dass die Rücknahmestellen ein Logo bekommen. Ein verpflichtendes Logo, dass klar wird für VerbraucherInnen, dass zurückgenommen wird. Das gibt es auch schon, aber es ist nicht verpflichtend."

Da in Deutschland bisher zu wenig Elektromüll recycelt wird (44 Prozent), aber gesetzlich eine Quote von 65 Prozent vorgeschrieben ist, hofft man durch das neue Elektro-Gesetz, die Recycling-Quote zu erhöhen. Angenommen werden müssen vom Handel Alt-Elektrogeräte mit maximal 25 Zentimeter Kantenlänge. Größere Geräte dürfen nur im Tausch gegen ein neues, vergleichbares Gerät zurückgegeben werden. Man darf maximal drei Produkte pro Einkauf abgeben und der Laden muss mindestens 800 Quadratmeter groß sein.

Bernhard Schodrowski von der Entsorgungswirtschaft sieht im Gespräch mit Super.Markt zwar auch noch Verbesserungen im Ablauf, hält aber die Bedingungen für den Verbraucher leistbar und die Neu-Regelung für gut: "Gerade das Kleinzeug im Alltag, das man immer wieder gebraucht. Der Nasenhaarrasierer, der Rasierapparat. Wenn die ihren Geist aufgeben, dann weiß ich auch, dass ich die alltagsnah abgeben kann. Sprich da, wo ich einkaufen gehe, da wird es immer eine Drogerie geben, einen Supermarkt, der vielleicht nicht immer im Jahr Elektrogeräte führt, aber immer wieder mal und dann ist er schon mit drin, in der Sammelstruktur und wir haben die Chance von dort dann die Elektroaltgeräte zu bekommen und sie weiter zu behandeln."

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