Weihnachtspost & Pakete: Welche Fristen und Rechte bei Verlust wichtig sind

Autor: Lena Rauschecker | Kategorie: Freizeit und Technik | 09.12.2024

Weihnachtspost und Pakete sollten Sie am besten frühzeitig verschicken, damit sie bis Weihnachten ankommen.
Foto: Shutterstock / stockfour

Zur Weihnachtszeit verschicken besonders viele Menschen Weihnachtsgrüße und Geschenkpakete. Doch wann muss man die Briefe und Pakete versenden, damit sie noch rechtzeitig ankommen? Wir informieren über wichtige Fristen zum Postversand zu Weihnachten und erklären, welche Rechte Sie geltend machen können, wenn ein Weihnachtspaket verloren geht oder beschädigt ist.

Wann muss ich mein Paket verschickt haben, damit Oma es pünktlich zu Weihnachten bekommt? Und muss ich dazu extra zur Post laufen oder funktioniert das auch anders? Wir haben Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um Weihnachtspost und Weihnachtspakete und erklären, welche Rechte Sie beim Verlust eines Päckchens haben.

Zur Weihnachtszeit werden traditionell mehr Briefe und Pakete verschickt als im restlichen Jahr. Wer sicher gehen will, verschickt seine Weihnachtspost so früh wie möglich. Auch eine Woche vor dem Fest freut man sich schon über ein Weihnachtspaket – das steigert die Vorfreude.

Höheres Porto ab 2025

Für die Weihnachtsgrüße in einem Standardbrief zahlt man noch 85 Cent, ab Januar steigt das Briefporto dann auf 95 Cent. Übrigens: Farbige Umschläge kosten bei der Weihnachtspost mehr Porto als weiße Kuverts.

Eine Postkarte können Sie im Dezember noch für 70 Cent innerhalb Deutschlands verschicken, ab 2025 soll diese dann ebenso wie der Standardbrief 95 Cent kosten. Der bis zu 50 Gramm schwere Kompaktbrief wird ebenfalls teurer und wird 1,10 Euro kosten (bislang 1,00 Euro), der maximal 500 Gramm schwere Großbrief 1,80 Euro (bislang 1,60 Euro).

Diese Fristen gelten 2024 bei DHL, Hermes und DPD für die Weihnachtspost

Bei Paketen gilt grundsätzlich: Sie sollen innerhalb der angegebenen Zeit ausgeliefert werden. Einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Man kann nur auf einen bestimmten Liefertermin bestehen, wenn man explizit eine Auslieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbart und dafür extra bezahlt hat.

Versandfristen für die Weihnachtspost 2024 bei der Deutschen Post (DHL)

  • Für Pakete und Päckchen innerhalb Deutschlands ist Freitag, 20. Dezember 2024 der späteste Abgabetermin.
  • Für Briefe und Postkarten innerhalb Deutschlands: Samstag, 21. Dezember 2024 vor der Leerung des Briefkastens.
  • Nationale Expresslieferungen können bis zur jeweiligen Versandschlusszeit am 21. Dezember abgegeben werden.
  • Die Frist für Expresslieferungen ins EU-Ausland ist der 20.12.24, wobei die DHL anmerkt: "Die Laufzeiten für DHL ExpressEasy International hängen vom Empfangsland und der Empfänger-PLZ ab. Innerhalb der EU-Hauptstädte erfolgt die Zustellung in der Regel am nächsten Arbeitstag. Andere PLZ-Gebiete können abweichende Laufzeiten haben." 
  • Pakete und Päckchen in deutsche Nachbarländer: abhängig vom jeweiligen Zielland. Nähere Infos finden Sie auf der DHL-Website.
  • Pakete ins Ausland außerhalb Europas mussten bereits bis zum 26. November verschickt werden, um rechtzeitig zu Weihnachten anzukommen. Für Karten und Briefe galt der 06. Dezember als Stichtag.

Versandfristen 2024 bei DPD

  • Für Standardpakete innerhalb Deutschlands: Spätestens bis Freitag, 20. Dezember in einem Paketshop abgeben.
  • Der Stichtag für Expresspakete und Priopakete innerhalb Deutschlands ist der 23. Dezember, da auch an Heiligabend noch Pakete zugestellt werden.
  • Für den internationalen Versand in EU-Länder ist Dienstag, 17. Dezember der Stichtag. Mit dem Laufzeitenkalkulator von DPD können Sie die Regellaufzeit für den Versand berechnen.

    Faustregel für die Abgabezeit von DPD-Pakten ist 12 Uhr mittags.

    Versandfristen 2024 bei Hermes

    • Pakete innerhalb Deutschlands: Damit die Weihnachtsgeschenke pünktlich ankommen, muss man die Pakete bis spätestens Donnerstag, 19.12.2024 um 12 Uhr im Paketshop abgeben. Hermes garantiert dann die Zustellung bis Heiligabend.
    • Letztmöglicher Termin bei Paketabholungen an der Haustür ist ebenfalls der 19. Dezember.
    • Bei internationalen Sendungen hängt der Stichtag vom Zielland ab. Eine Übersicht finden Sie unter: myhermes.de/weihnachten/
    An Weihnachten werden besonders viele Briefe und Pakete verschickt.
    An Weihnachten werden besonders viele Briefe und Pakete verschickt. (Foto: Shutterstock / insta_photos)

    Pakete zu Weihnachten sicher verschicken

    Natürlich soll das Weihnachtspaket nicht nur rechtzeitig, sondern auch heil bei den Empfängerinnen und Empfängern ankommen. Wir haben dazu folgende Tipps:

    • Packen Sie ihr Geschenk in einen stabilen, unbeschädigten Karton oder kaufen Sie den Karton direkt bei der Post. Der Vorteil beim Verpacken zu Hause: Sie können Hohlräume im Paket in Ruhe mit Zeitungspapier ausfüllen und sehen genau, was alles in Ihrem Päckchen Platz hat. Zerbrechliche Geschenke am besten mehrfach in Zeitungspapier einwickeln, Paket anschließend gut zukleben. Lesen Sie auch: Geschenke verpacken – so klappt es nachhaltiger.
    • Die DPD informiert, dass das Weihnachtspaket außen nicht mit Geschenkpapier oder Schleifen verziert werden soll. Die Verzierungen können sich in den Förderbändern verfangen und das Paket beschädigen. Sie sollten folglich besser das Innere des Pakets liebvoll auskleiden.
    • Stoßzeiten und Stress vermeiden: Wer kann, sollte nicht morgens vor der Arbeit oder erst zum Feierabend zur Postfiliale (oder einer anderer Abgabestelle) laufen, sondern seine Pakete untertags versenden. Tipp: Ein Dienst wie Google Maps kann helfen, sich im Vorfeld ein Bild davon zu machen, wann mit Stoßzeiten zu rechnen ist.
    • DHL bietet Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, Briefe und Pakete online zu frankieren, etwa mit der entsprechenden App auf dem Smartphone. Auch Hermes und DPD bieten diese Möglichkeit an. Die Paketmarke kann dann zu Hause ausgedruckt werden.
    • Sie müssen nicht für jedes Paket in eine Postfiliale gehen, sondern können Ihr Päckchen auch an einer Packstation abgeben (wenn diese nicht schon voll sind, was vor Weihnachten nicht auszuschließen ist). Auch Versandmarken und Paketscheine kann man bereits zu Hause ausdrucken.
    • Wer Geschenke online bestellt, kann das Geschenk gleich an den jeweiligen Empfänger schicken lassen. So sparen Sie Zeit, Geld und schonen das Klima.
    • Hin und wieder verschwinden Päckchen. Wertvolle Pakete sollten Sie deshalb besser versichern. Die Haftung kann bereits im Versandpreis enthalten sein. Fragen Sie an der Paketabgabestelle nach oder prüfen Sie die Haftungsbedingungen vorab auf der Webseite des Versanddienstleisters.
    • Geldgeschenke verschicken? Wenn Sie das Geld einfach mit einer Weihnachtskarte im Briefumschlag verschicken, haben Sie keinen Anspruch auf Schadensersatz. Geldgeschenke oder Wertgutscheine sollten Sie deshalb als Wertbrief verschicken. Das kostet zwar einen Aufpreis, doch damit sind bis zu 100 Euro Bargeld oder 500 Euro an Sachwerten versichert, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg.

      Und was, wenn ein Paket verloren geht?

      Wenn bestellte Geschenke nicht geliefert werden oder das Weihnachtspaket verloren geht, ist das für beide Seiten ärgerlich. Für Bestellungen gilt dann: Der gewerbliche Händler trägt das Risiko für den Transport und ist verpflichtet, den Kaufpreis zu erstatten. Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt: Sie müssen als Empfänger nicht zahlen, wenn Sie die bestellte Ware nicht erhalten haben.

      Wenn Sie allerdings etwas von einer Privatperson bestellt haben, liegt das Transportrisiko bei Ihnen. Das bedeutet, dass Sie den Kaufpreis zahlen müssen, auch wenn die Ware nicht bei Ihnen ankommt. Hier hilft jedoch eine Paketversicherung. Denn wenn der Versand versichert war, können Sie Ansprüche gegenüber dem Paketdienstleister geltend machen.

      Kaputtes Weihnachtspäckchen: Das gilt bei beschädigten Paketen

      Die Verbraucherzentrale Hamburg rät, offensichtlich beschädigte Pakete gar nicht erst anzunehmen, sondern die Annahme zu verweigern. Der häufigere Fall ist aber meist der, dass man nach dem Öffnen des Pakets feststellt: Der bestellte Inhalt ist beschäfigt. Melden Sie dann am besten sofort dem Verkäufer, dass durch den Versand Mängel entstanden sind. Der Verkäufer trägt die Transportgefahr und muss Ihnen die Mängel ersetzen.

      Beim Kauf von Privatpersonen gilt jedoch wieder: Sie können dem Verkäufer gegenüber keine Ansprüche geltend machen – solange er die Ware in einer ordnungsgemäßen Verpackung verschickt hat. War die Ware jedoch versichert, haftet das Transportunternehmen. Wichtig: Der Schaden muss dann umgehend beim Paketdienstleister gemeldet werden.

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