Neue EU-Vorschriften: Textil- und Lebensmittelabfälle sollen reduziert werden

Autor: Rebecca Welsch | Kategorie: Essen und Trinken | 10.09.2025

Kleidungs- und Essensmüll in der EU soll reduziert werden.
Foto: anna.spoka/Shutterstock; ArieStudio/Shutterstock

In der EU werden tonnenweise Lebensmittel und Klamotten weggeschmissen. Das Parlament hat nun strengere Vorschriften zur Vermeidung und Verringerung von Textil- und Lebensmittelabfällen beschlossen. Unter anderem müssen Hersteller die Kosten für die Einsammlung, Sortierung und Wiederverwertung von Textilien tragen.

Das EU-Parlament hat strengere Vorschriften beschlossen, um die wachsenden Mengen an Lebensmittel- und Textilabfällen deutlich zu reduzieren. Das Gesetz wird nun von der Präsidentin des Parlaments und dem Präsidenten des Rates unterzeichnet. Die EU-Länder haben nach seinem Inkrafttreten 20 Monate Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Lebenmittelabfälle bis zu 30 Prozent verringern

Die aktualisierte Gesetzgebung enthält verbindliche Ziele zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen: Bis 2030 muss der Pro-Kopf-Abfall aus Einzelhandel, Gastronomie und Haushalten um 30 Prozent verringert werden. Zudem sollen zehn Prozent Lebensmittelabfälle aus Verarbeitung und Herstellung eingespart werden. Vergleichswert sind die durchschnittlichen Lebensmittelabfälle von 2021 bis 2023. 

Desweiteren müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass verzehrbare Lebensmittel nicht im Müll landen. Das Spenden von unverkauften Lebensmitteln, die noch essbar sind, soll durch die zuständigen Wirtschaftsakteure erleichtert werden. 

(Fast-Fashion-)Textilhersteller müssen Kosten übernehmen

Doch nicht nur Lebensmittelabfälle, auch Klamottenabfälle sollen künftig reduziert werden: Deshalb müssen sich Textilhersteller an den Kosten für die Sammlung, Sortierung und das Recycling von Alttextilien beteiligen. Das gilt für alle Hersteller, die Textilien in der EU verkaufen, unabhängig davon, ob sie in einem EU-Land oder außerhalb der Union ansässig sind.

Alle EU-Staaten müssen innerhalb von 30 Monaten die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in nationales Recht überführen – die Staaten haben aber Handlungsspielraum, wenn sie die Höhe der Beiträge festlegen. Die neuen Vorschriften gelten für Produkte wie Bekleidung und Accessoires, Kopfbedeckungen, Schuhe, Decken, Bett- und Küchenwäsche sowie Vorhänge. Auch Matratzenhersteller können einbezogen werden. 

Dabei sollen insbesondere die Hersteller von billigen Klamotten mit kurzer Lebensdauer ihren Beitrag leisten: Wenn die Mitgliedstaaten entscheiden, wie hoch die finanziellen Beiträge zu den EPR-Systemen sind, sollen sie auch berücksichtigen, ob es sich um Ultra-Fast-Fashion- oder Fast-Fashion-Praktiken handelt.

NABU fordert Bundesregierung auf zu handeln

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) begrüßt die neuen EU-Vorschriften und fordert die Bundesregierung auf, diese möglicht schnell umzusetzen: "Die Zeit drängt. Jeden Tag landen viele Tonnen Alttextilien in der Kleidersammlung, für die es weder einen Weg in die Wiederverwendung noch eine Recyclingoption gibt. Die Bundesregierung muss jetzt zügig ein System schaffen, das über die reine Finanzierung von Sammelstrukturen hinausgeht und die richtigen Anreize setzt. Das oberste Ziel muss dabei sein, die Abfallmengen zu verringern", betont NABU-Expertin Anna Hanisch.

Damit das gelingen kann, brauche es laut NABU von Anfang an verbindliche Vorgaben. Unabdingbar sei ein Ziel zur Abfallvermeidung sowie eine Wiederverwendungs- und eine Recyclingquote. Die Bundesregierung sollte zudem Gebühren nutzen, um zirkuläre Geschäftsmodelle zu stärken. Auch sollte die Sortierung von Textilien ausgebaut werden, da diese eine Voraussetzung fürs Recycling sei.

Nur ein Prozent der Kleidung wird weltweit recycelt

Zum Hintergrund: Weltweit landen jährlich rund 120 Millionen Tonnen Kleidung im Müll. Eine Analyse der Unternehmensberatung Boston Consulting Group (BCG) zur Textilwirtschaft kommt zu dem Ergebnis, dass ein Großteil der weggeworfenen Kleidung kaum genutzt wurde: Im Schnitt wird ein Kleidungsstück laut BCG nur sieben bis zehnmal getragen, bevor es weggeschmissen wird.

80 Prozent des Kleidermülls lande anschließend auf Deponien oder werde direkt verbrannt. Nur zwölf Prozent werden wiederverwendet. Lediglich ein Prozent des Kleidermülls werde zu neuen Fasern recycelt. 

Auch bei den weggeschmissenen Lebenmitteln sieht es nicht anders aus: Jedes Jahr fallen in der EU fast 60 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle (132 Kilo pro Person) an.

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