Marmelade ist nicht immer vegan

Autor: Lena Pritzl | Kategorie: Essen und Trinken | 26.11.2022

Erdbeere, Heidelbeere & Co. – Marmelade ist nicht immer vegan.
Foto: Shutterstock / Africa Studio

Fruchtige Marmelade auf dem Frühstücksbrötchen schmeckt einfach himmlich. Was viele nicht wissen: Es landen nicht nur Erdbeere, Himbeere und Co. im Fruchtaufstrich, sondern unter Umständen auch tierische Inhaltsstoffe. So erkennen Sie, wann Marmelade wirklich vegan ist.

In Sachen Marmelade hat die Erdbeere klar die Nase vorne – zumindest wenn es nach dem Geschmack der Menschen in Deutschland geht. Erdbeermarmelade kommt am häufigsten auf den (Frühstücks-)Tisch. Doch ob Erdbeer-, Himbeer- oder Kirschkonfitüre: Nicht immer ist Marmelade vegan. Wir erklären, was Sie dazu wissen müssen.

Marmelade nicht vegan? Daraus besteht der süße Aufstrich

Streng genommen ist Marmelade der falsche Begriff für den leckeren Brotaufstrich aus Früchten und Zucker. Denn die deutsche Konfitürenverordnung besagt: Nur Zubereitungen aus Zitrusfrüchten dürfen Marmeladen heißen, zudem muss der Fruchtanteil bei einem Kilogramm Marmelade mindestens 200 Gramm betragen. Heimische Obstsorten wie Erdbeeren, Kirschen oder Aprikosen fallen nicht in diese Kategorie. Erdbeermarmelade wird deshalb korrekterweise als Erdbeerkonfitüre oder Erdbeer-Fruchtaufstrich verkauft.

Eine weitere Regelung in der Verordnung legt fest, dass Konfitüren mindestens 55 Prozent Zucker enthalten müssen. Für Fruchtaufstriche gibt es eine solche Vorgabe nicht, sie haben folglich oft höhere Fruchtanteile. Frucht bedeutet in der Konfitürenverordnung "frische, gesunde, nicht verdorbene" Früchte.

Einige Produkte im Handel beschränken sich auf die beiden Zutaten Frucht und Zucker. Doch in anderen Konfitüren kommen weitere, teils tierische, Inhaltsstoffe ins Glas. Wir haben uns die Zutaten genauer angesehen.

Nicht vegan: Gelatine in Marmelade?

In echter Marmelade (aus Zitrusfrüchten) sowie auch in Konfitüre ist Gelatine – laut deutscher Konfitürenverordnung – nicht zugelassen. Das ist aus Sicht von Menschen, die sich vegan ernähren, auch gut so. Denn Gelatine besteht aus Schlachtabfällen.

Honig zum Süßen

Die Konfitürenverordnung legt fest: Honig darf in allen Erzeugnissen als Ersatz für einen Teil des Zuckers oder den gesamten Zucker verwendet werden. Damit kann es sein, dass in Konfitüren oder Marmeladen Honig verarbeitet wurde. Ist dies der Fall, ist der Fruchaufstrich nicht frei von tierischen Bestandteilen, denn Honig ist nicht vegan.

Was macht Pektin in der Marmelade?

Was in vielen Zutatenlisten von Marmelade, Konfitüre und Co. zu finden ist, ist Pektin. Hinter dem Begriff verbergen sich pflanzliche Polysaccharide, also Vielfachzucker aus Pflanzen. Pektine werden in Lebensmitteln wie süßem Aufstrich als Geliermittel verwendet. Ist Pektin verarbeitet, bleibt das Produkt vegan.

Neben Pektin sind in der Konfitürenverordnung übrigens auch Speiseöle und -fette zur Verhütung der Schaumbildung erlaubt.

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