Beim Blick in den Gefrierschrank passiert es schnell: Ob Tiefkühlpizza, Gemüse oder Fleisch – man taut sich ein Gericht für eine leckere Mahlzeit auf, hat dann aber doch keine Lust mehr oder es kommt etwas dazwischen. Doch kann man das aufgetaute Lebensmittel dann einfach wieder zurück ins Eisfach legen?
Die Grundregel: Vorsicht ist geboten
Viele von uns kennen den allgemeinen Aufdruck auf Tiefkühlverpackungen: "Nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren". Dieser Hinweis ist tatsächlich gesetzlich in der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel vorgeschrieben. Aber warum diese strenge Regel? Der Grund liegt in der Hygiene und der Keimvermehrung. Tiefkühlen tötet die meisten Keime und Bakterien nicht ab, es versetzt sie lediglich in eine Art "Entwicklungsschlaf" oder "Kälteschlaf".
"Sobald Lebensmittel wieder auftauen – insbesondere bei warmer Zimmertemperatur – erwachen die Mikroorganismen und können sich vermehren. "Bei Zimmertemperatur können sich diese Keime schnell vermehren und Magen-Darm-Beschwerden wie Krämpfe, Durchfall oder Erbrechen verursachen", erklärt die Verbraucherzentrale Bayern.
Wichtig: Tiefgefrorene Lebensmittel sollten deshalb grundsätzlich langsam im Kühlschrank und nicht bei Raumtemperatur aufgetaut werden – das ist hygienischer, sicherer und erhält die Qualität besser.
Wiedereinfrieren – was erlaubt ist und was nicht
Bei rohen tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch und Meeresfrüchten ist die sorgsame Handhabung besonders wichtig, da das mikrobiologische Risiko bei unsachgemäßer Zubereitung besonders hoch ist. Ernährungswissenschaftlerin Juliane Zander stellt klar: "Rohe tierische Lebensmittel wie Fleisch, Fisch oder Meeresfrüchte sollten nicht wieder eingefroren werden, wenn sie einmal aufgetaut sind".
Das heißt: Wenn Sie beispielsweise rohes Geflügel aufgetaut, aber nicht vollständig verbraucht haben, dürfen Sie den Rest nicht roh wieder in die Gefriertruhe legen.
Die große Ausnahme: Gegarte Speisen und pflanzliche Produkte
Glücklicherweise gibt es laut Anja Schwengel-Exner, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern, eine wichtige Ausnahme von der strengen Regel: Sobald ein aufgetautes Produkt durchgegart wurde, kann es erneut eingefroren werden. "Aufgetautes rohes Fleisch und Geflügel, roher Fisch und Meeresfrüchte lassen sich nur dann gefahrlos wieder einfrieren, wenn sie zuvor vollständig erhitzt und durchgegart wurden", erklärt Anja Schwengel-Exner.
Das gilt auch für andere Speisen wie Aufläufe, Saucen, Braten, Suppen oder gekochtes Gemüse, die vor dem Verzehr ohnehin gründlich erhitzt werden. Wichtig ist jedoch, dass die Speisen vor dem Einfrieren vollständig abgekühlt sind und nicht längere Zeit bei Raumtemperatur standen, da sich sonst Keime vermehren können, was ein erneutes Einfrieren riskant macht.
- Auch bei pflanzlichen Produkten, die roh eingefroren waren, ist das erneute Einfrieren nach dem Auftauen in der Regel unproblematisch, erklärt Juliane Zander.
- Tiefgefrorenes Brot und trockene Kuchen aus dem Tiefkühlgerät können ebenfalls nach dem Auftauen wieder eingefroren werden, leichte Geschmackseinbußen sind aber möglich.
- Bei Fertiggerichten aus der Tiefkühlabteilung gilt: Sind sie beim Einkauf nur leicht angetaut und werden sofort wieder bei minus 18 Grad Celsius tiefgekühlt, spricht nichts gegen ein erneutes Einfrieren.
Wichtig bleibt: Tiefkühlprodukte beim Einkaufen immer zuletzt einkaufen, in einer geeigneten Kühltasche transportieren, auf dem schnellsten Weg zurück nach Hause bringen und bei minus 18 Grad Celsius lagern.
Der Preis des Wiedereinfrierens: Qualität leidet
Das erneute Einfrieren von vorab gegarten Speisen und rohen Obst- und Gemüseprodukten ist in vielen Fällen gesundheitlich unbedenklich und eine praktische Möglichkeit, Reste länger zu nutzen.
Dennoch kann sich die Qualität leicht verändern, da beim erstmaligen Auftauen Flüssigkeit verloren gegangen ist. Diese Veränderungen betreffen vor allem:
- Konsistenz und Aussehen: Je höher der Wassergehalt eines Lebensmittels ist, zum Beispiel bei Obst und Gemüse, desto stärker kann die Konsistenz beim erneuten Auftauen leiden. Ursache sind unter anderem die größeren Eiskristalle, die sich beim Wiedereinfrieren bilden und die Zellstruktur beschädigen. Dadurch können beispielsweise Erdbeeren nach dem Auftauen weich oder matschig sein. Das Lebensmittel bleibt jedoch verzehrbar und genießbar.
- Haltbarkeit: Die ursprüngliche Haltbarkeit (Mindesthaltbarkeitsdatum) des Produktes ist nach dem ersten Auftauen und Wiedereinfrieren nicht mehr uneingeschränkt gültig.
Tipp: Achten Sie immer genau auf Geruch und Aussehen, wenn Sie ein Lebensmittel zubereiten, das Sie selbst wieder eingefroren haben. Bei ungewöhnlichen Gerüchen oder auffälligem Aussehen sollten Sie es sicherheitshalber nicht mehr verzehren. Auch ein ungewöhnlicher Geschmack beim Verzehr ist meist kein gutes Zeichen.
Weiterlesen auf oekotest.de:








